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A-Verstoß

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Ein A-Verstoß bezeichnet schwerwiegende Verkehrsverstöße, die eine erhebliche Gefährdung des Straßenverkehrs darstellen

Was ist ein A-Verstoß?

Ein A-Verstoß ist ein schwerwiegender Regelverstoß im Straßenverkehr, der insbesondere für Fahranfänger in der Probezeit gravierende Konsequenzen haben kann. Die Einteilung in A- und B-Verstöße dient der Beurteilung der Fahreignung von Fahranfängern gemäß § 2a StVG.

  1. Schwere Regelverstöße: A-Verstöße gefährden unmittelbar die Verkehrssicherheit.
  2. Rechtliche Grundlage: Anlage 12 zur Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) listet die konkreten Tatbestände.
  3. Konsequenz: Bereits ein einzelner A-Verstoß führt zu einer Probezeitverlängerung und Aufbauseminarpflicht.

Liste typischer A-Verstöße

Die folgenden Verkehrsverstöße gelten als A-Verstoß und werden entsprechend streng geahndet:

1.

Rotlichtverstoß

Das Überfahren einer roten Ampel mit Gefährdung ist ein typischer A-Verstoß.

2.

Abstandsunterschreitung

Bei zu geringem Abstand auf der Autobahn droht ein A-Verstoß – besonders bei hoher Geschwindigkeit.

3.

Überholen trotz Überholverbot

Wird als gefährliches Verhalten gewertet – besonders bei unklarer Verkehrslage.

4.

Handy am Steuer

Die Nutzung eines Mobiltelefons ohne Freisprecheinrichtung wird ebenfalls als A-Verstoß gewertet.

Konsequenzen für Fahranfänger in der Probezeit

Bei Fahranfängern in der Probezeit (2 Jahre ab Erteilung der Fahrerlaubnis) gelten verschärfte Regeln:

  1. Verlängerung der Probezeit: Von 2 auf 4 Jahre nach dem ersten A-Verstoß.
  2. Pflicht zum Aufbauseminar: Muss innerhalb einer Frist besucht werden – sonst droht Entzug der Fahrerlaubnis.
  3. Weitere Verstöße: Ein zweiter A-Verstoß führt zur Verwarnung und Empfehlung zur verkehrspsychologischen Beratung.

Unterschied A-Verstoß vs. B-Verstoß

Die Unterscheidung zwischen A- und B-Verstoß spielt eine zentrale Rolle bei der Bewertung von Verkehrsdelikten in der Probezeit:

  1. A-Verstoß: Schwerwiegender Verstoß mit direkten Auswirkungen auf die Probezeit.
  2. B-Verstoß: Weniger gravierende Zuwiderhandlungen, z. B. ungesicherte Ladung oder abgefahrene Reifen.
  3. Regelung: Zwei B-Verstöße haben dieselben Konsequenzen wie ein A-Verstoß.

Was passiert bei mehreren A-Verstößen?

Wer nach dem ersten A-Verstoß weitere begeht, riskiert ernsthafte Konsequenzen:

  1. 2. A-Verstoß: Verwarnung + Empfehlung zur Teilnahme an einer verkehrspsychologischen Beratung.
  2. 3. A-Verstoß: Entzug der Fahrerlaubnis möglich – je nach Schwere sogar dauerhaft.
  3. Wiedererteilung: Erst nach Nachweis der Fahreignung durch medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU) möglich.

Tipps für ein verkehrssicheres Fahrverhalten

Gerade in der Probezeit lohnt sich eine defensive und regelkonforme Fahrweise:

  1. Verkehrsregeln kennen: Wer sich sicher ist, macht weniger Fehler.
  2. Stress vermeiden: Hektik ist oft Auslöser für riskantes Verhalten.
  3. Technische Helfer: Assistenzsysteme, Abstandshalter und Navigation sinnvoll nutzen.

Quellen

Themen: Verkehrsrecht

Christian Hollmann

Christian Hollmann

SEO- & Legal-Tech Experte

Christian Hollmann ist erfahrener Internetunternehmer und ist spezialisiert auf die Digitalisierung und Sichtbarkeit von Kanzleien in verschiedenen Rechtsgebieten: Verkehrsrecht Insolvenzrecht Medizinrecht Arbeitsrecht Verbraucherrecht