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A-Verstoß

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Ein A-Verstoß bezeichnet schwerwiegende Verkehrsverstöße, die eine erhebliche Gefährdung des Straßenverkehrs darstellen

Was ist ein A-Verstoß?

Als A-Verstoß werden nach deutschem Verkehrsrecht besonders schwerwiegende Ordnungswidrigkeiten bezeichnet. Sie sind in der Anlage 12 zu § 34 der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) ausdrücklich aufgelistet und unterscheiden sich klar von den weniger schwerwiegenden B-Verstößen. Der Gesetzgeber wertet A-Verstöße deshalb härter, weil sie die Verkehrssicherheit unmittelbar gefährden oder ein erhöhtes Unfallrisiko mit sich bringen.

Für Fahranfänger ist der A-Verstoß besonders relevant: Schon ein einziger Verstoß genügt, um eine Probezeitverlängerung und die Teilnahme an einem Aufbauseminar auszulösen. Aber auch für erfahrene Fahrer können A-Verstöße gravierende Konsequenzen haben – von Punkten in Flensburg bis hin zu Fahrverboten und Geldbußen.

Definition und rechtliche Bedeutung

A-Verstöße sind in der Anlage 12 zur Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) definiert. Dort wird detailliert unterschieden, welche Verstöße als „schwerwiegend“ eingestuft werden und somit zu Probezeitmaßnahmen führen. Rechtliche Grundlage bildet § 24 StVG, der Verkehrsordnungswidrigkeiten allgemein regelt, sowie § 2a StVG, der spezielle Regelungen für Fahranfänger enthält. Ergänzend gilt die Bußgeldkatalog-Verordnung (BKatV), die die Bußgelder und Punkte festlegt.

  1. Rechtsgrundlagen: § 24 StVG (OWi), § 49 StVO, § 2a StVG, Anlage 12 FeV, BKatV.
  2. Bedeutung: A-Verstöße zeigen ein erhebliches Fehlverhalten im Straßenverkehr.
  3. Abgrenzung: Während B-Verstöße eher „formale“ oder weniger gefährliche Fehler sind, greifen A-Verstöße tiefer in die Verkehrssicherheit ein.

Typische A-Verstöße (Beispiele)

Typische A-Verstöße sind solche, die die Sicherheit anderer Verkehrsteilnehmer akut gefährden können. Sie umfassen sowohl klassische Verstöße wie Rotlicht- oder Abstandsdelikte als auch Verstöße gegen Vorschriften zum Handygebrauch oder zur Vorfahrt.

  1. Rotlichtverstoß: Überfahren einer roten Ampel, insbesondere bei länger als 1 Sekunde rotem Signal oder mit Gefährdung (§ 37 StVO).
  2. Abstandsunterschreitung: Missachtung des Sicherheitsabstands bei höheren Geschwindigkeiten (§ 4 Abs. 1 StVO).
  3. Geschwindigkeit: Erhebliche Überschreitungen der Höchstgeschwindigkeit, die über „geringfügige“ B-Verstöße hinausgehen (§ 3 Abs. 3 StVO).
  4. Gefährliches Überholen: Überholen trotz Überholverbots oder bei unklarer Verkehrslage (§ 5, § 41 StVO).
  5. Handy am Steuer: Benutzung elektronischer Geräte ohne Freisprecheinrichtung (§ 23 Abs. 1a StVO).
  6. Vorfahrtverletzung: Missachtung der Vorfahrt mit konkreter Gefährdung (§ 8 StVO).

Maßnahmen und Sanktionen

A-Verstöße ziehen härtere Sanktionen nach sich als B-Verstöße. Die Höhe des Bußgeldes und die Anzahl der Punkte bestimmen sich nach der Bußgeldkatalog-Verordnung (BKatV). In schwereren Fällen kann zusätzlich ein Fahrverbot nach § 25 StVG verhängt werden.

Die folgende Tabelle gibt einen Überblick über typische A-Verstöße und deren Folgen:

Verst. Beisp. Folge
Rotlichtverstoß Rotlicht missachtet, länger als 1 Sekunde oder mit Gefährdung Bußgeld (200–360 €), 2 Punkte, 1 Monat Fahrverbot
Abstand Zu geringer Sicherheitsabstand bei Tempo 100+ Bußgeld (80–320 €), 1–2 Punkte, ggf. Fahrverbot
Geschwindigkeit Überschreitung innerorts ab 21 km/h oder außerorts ab 26 km/h Bußgeld (80–320 €), Punkte, ggf. Fahrverbot
Überholen Überholen trotz Verbot oder unklarer Verkehrslage Bußgeld (150 €+), 1 Punkt, ggf. Fahrverbot
Handy am Steuer Nutzung von Handy/Tablet ohne Freisprecheinrichtung Bußgeld (100 €), 1 Punkt
Vorfahrt Vorfahrt genommen, andere gefährdet Bußgeld (120 €+), 1 Punkt

A-Verstoß in der Probezeit

Fahranfänger sind nach § 2a StVG besonders streng geregelt. Schon der erste A-Verstoß löst eine Probezeitverlängerung von 2 auf 4 Jahre aus und verpflichtet zur Teilnahme an einem Aufbauseminar. Ein zweiter A-Verstoß führt zur Verwarnung und der Empfehlung, eine verkehrspsychologische Beratung in Anspruch zu nehmen. Beim dritten A-Verstoß wird die Fahrerlaubnis entzogen – oft mit der Auflage, eine MPU (medizinisch-psychologische Untersuchung) zu bestehen.

Unterschied A-Verstoß vs. B-Verstoß

Während B-Verstöße eher formale oder geringfügige Ordnungswidrigkeiten darstellen (z. B. fehlende Papiere oder Parkverstöße), sind A-Verstöße schwerwiegende Eingriffe in die Verkehrssicherheit. Der wesentliche Unterschied für Fahranfänger: ein einziger A-Verstoß genügt, um Probezeitmaßnahmen auszulösen, während bei B-Verstößen erst zwei Verstöße erforderlich sind.

Mehrere A-Verstöße: Stufen und Folgen

Wiederholte A-Verstöße verschärfen die Maßnahmen stufenweise. Der Gesetzgeber will damit sicherstellen, dass junge Fahrer rechtzeitig ihr Verhalten ändern:

  1. 1. A-Verstoß: Probezeitverlängerung + Aufbauseminar
  2. 2. A-Verstoß: Verwarnung + Empfehlung verkehrspsychologische Beratung
  3. 3. A-Verstoß: Entzug der Fahrerlaubnis (§ 2a StVG)

Tipps für verkehrssicheres Fahrverhalten

Um A-Verstöße zu vermeiden, sollten Fahranfänger wie erfahrene Autofahrer einige Grundsätze beachten. Entscheidend ist eine vorausschauende, defensive Fahrweise, die die Sicherheit aller Verkehrsteilnehmer in den Mittelpunkt stellt.

  1. Ampeln beachten: Kreuzungen vorausschauend anfahren und Gelbphasen nutzen (§ 37 StVO).
  2. Abstand halten: „Halber Tacho“ als Faustregel – bei Tempo 100 mindestens 50 m (§ 4 Abs. 1 StVO).
  3. Geschwindigkeit anpassen: Limits und Verkehrslage berücksichtigen (§ 3 StVO).
  4. Keine Ablenkung: Elektronische Geräte nur mit Halterung oder Freisprecheinrichtung nutzen (§ 23 StVO).
  5. Ruhig bleiben: Stress, Drängeln oder riskante Manöver vermeiden – gerade auf Autobahnen.

SEO- & Legal-Tech Experte

Christian Hollmann

Redaktion & Content-Strategie bei Jusora

Er verfügt über langjährige Erfahrung in der Erstellung juristischer Inhalte für Anwaltskanzleien. Dieses Wissen bringt er bei JUSORA mit seiner Expertise in SEO und Marketing zusammen, um rechtliche Themen verständlich und praxisnah aufzubereiten.

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