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A-Verstoß
Ein A-Verstoß bezeichnet schwerwiegende Verkehrsverstöße, die eine erhebliche Gefährdung des Straßenverkehrs darstellen
Was ist ein A-Verstoß?
Ein A-Verstoß ist ein schwerwiegender Regelverstoß im Straßenverkehr, der insbesondere für Fahranfänger in der Probezeit gravierende Konsequenzen haben kann. Die Einteilung in A- und B-Verstöße dient der Beurteilung der Fahreignung von Fahranfängern gemäß § 2a StVG.
- Schwere Regelverstöße: A-Verstöße gefährden unmittelbar die Verkehrssicherheit.
- Rechtliche Grundlage: Anlage 12 zur Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) listet die konkreten Tatbestände.
- Konsequenz: Bereits ein einzelner A-Verstoß führt zu einer Probezeitverlängerung und Aufbauseminarpflicht.
Liste typischer A-Verstöße
Die folgenden Verkehrsverstöße gelten als A-Verstoß und werden entsprechend streng geahndet:
1.
Rotlichtverstoß
Das Überfahren einer roten Ampel mit Gefährdung ist ein typischer A-Verstoß.
2.
Abstandsunterschreitung
Bei zu geringem Abstand auf der Autobahn droht ein A-Verstoß – besonders bei hoher Geschwindigkeit.
3.
Überholen trotz Überholverbot
Wird als gefährliches Verhalten gewertet – besonders bei unklarer Verkehrslage.
4.
Handy am Steuer
Die Nutzung eines Mobiltelefons ohne Freisprecheinrichtung wird ebenfalls als A-Verstoß gewertet.
Konsequenzen für Fahranfänger in der Probezeit
Bei Fahranfängern in der Probezeit (2 Jahre ab Erteilung der Fahrerlaubnis) gelten verschärfte Regeln:
- Verlängerung der Probezeit: Von 2 auf 4 Jahre nach dem ersten A-Verstoß.
- Pflicht zum Aufbauseminar: Muss innerhalb einer Frist besucht werden – sonst droht Entzug der Fahrerlaubnis.
- Weitere Verstöße: Ein zweiter A-Verstoß führt zur Verwarnung und Empfehlung zur verkehrspsychologischen Beratung.
Unterschied A-Verstoß vs. B-Verstoß
Die Unterscheidung zwischen A- und B-Verstoß spielt eine zentrale Rolle bei der Bewertung von Verkehrsdelikten in der Probezeit:
- A-Verstoß: Schwerwiegender Verstoß mit direkten Auswirkungen auf die Probezeit.
- B-Verstoß: Weniger gravierende Zuwiderhandlungen, z. B. ungesicherte Ladung oder abgefahrene Reifen.
- Regelung: Zwei B-Verstöße haben dieselben Konsequenzen wie ein A-Verstoß.
Was passiert bei mehreren A-Verstößen?
Wer nach dem ersten A-Verstoß weitere begeht, riskiert ernsthafte Konsequenzen:
- 2. A-Verstoß: Verwarnung + Empfehlung zur Teilnahme an einer verkehrspsychologischen Beratung.
- 3. A-Verstoß: Entzug der Fahrerlaubnis möglich – je nach Schwere sogar dauerhaft.
- Wiedererteilung: Erst nach Nachweis der Fahreignung durch medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU) möglich.
Tipps für ein verkehrssicheres Fahrverhalten
Gerade in der Probezeit lohnt sich eine defensive und regelkonforme Fahrweise:
- Verkehrsregeln kennen: Wer sich sicher ist, macht weniger Fehler.
- Stress vermeiden: Hektik ist oft Auslöser für riskantes Verhalten.
- Technische Helfer: Assistenzsysteme, Abstandshalter und Navigation sinnvoll nutzen.
Christian Hollmann ist erfahrener Internetunternehmer und ist spezialisiert auf die Digitalisierung und Sichtbarkeit von Kanzleien in verschiedenen Rechtsgebieten:
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