Als A-Verstoß werden nach deutschem Verkehrsrecht besonders schwerwiegende Ordnungswidrigkeiten bezeichnet. Sie sind in der Anlage 12 zu § 34 der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) ausdrücklich aufgelistet und unterscheiden sich klar von den weniger schwerwiegenden B-Verstößen. Der Gesetzgeber wertet A-Verstöße deshalb härter, weil sie die Verkehrssicherheit unmittelbar gefährden oder ein erhöhtes Unfallrisiko mit sich bringen.
Für Fahranfänger ist der A-Verstoß besonders relevant: Schon ein einziger Verstoß genügt, um eine Probezeitverlängerung und die Teilnahme an einem Aufbauseminar auszulösen. Aber auch für erfahrene Fahrer können A-Verstöße gravierende Konsequenzen haben – von Punkten in Flensburg bis hin zu Fahrverboten und Geldbußen.
A-Verstöße sind in der Anlage 12 zur Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) definiert. Dort wird detailliert unterschieden, welche Verstöße als „schwerwiegend“ eingestuft werden und somit zu Probezeitmaßnahmen führen. Rechtliche Grundlage bildet § 24 StVG, der Verkehrsordnungswidrigkeiten allgemein regelt, sowie § 2a StVG, der spezielle Regelungen für Fahranfänger enthält. Ergänzend gilt die Bußgeldkatalog-Verordnung (BKatV), die die Bußgelder und Punkte festlegt.
Typische A-Verstöße sind solche, die die Sicherheit anderer Verkehrsteilnehmer akut gefährden können. Sie umfassen sowohl klassische Verstöße wie Rotlicht- oder Abstandsdelikte als auch Verstöße gegen Vorschriften zum Handygebrauch oder zur Vorfahrt.
A-Verstöße ziehen härtere Sanktionen nach sich als B-Verstöße. Die Höhe des Bußgeldes und die Anzahl der Punkte bestimmen sich nach der Bußgeldkatalog-Verordnung (BKatV). In schwereren Fällen kann zusätzlich ein Fahrverbot nach § 25 StVG verhängt werden.
Die folgende Tabelle gibt einen Überblick über typische A-Verstöße und deren Folgen:
| Verst. | Beisp. | Folge |
|---|---|---|
| Rotlichtverstoß | Rotlicht missachtet, länger als 1 Sekunde oder mit Gefährdung | Bußgeld (200–360 €), 2 Punkte, 1 Monat Fahrverbot |
| Abstand | Zu geringer Sicherheitsabstand bei Tempo 100+ | Bußgeld (80–320 €), 1–2 Punkte, ggf. Fahrverbot |
| Geschwindigkeit | Überschreitung innerorts ab 21 km/h oder außerorts ab 26 km/h | Bußgeld (80–320 €), Punkte, ggf. Fahrverbot |
| Überholen | Überholen trotz Verbot oder unklarer Verkehrslage | Bußgeld (150 €+), 1 Punkt, ggf. Fahrverbot |
| Handy am Steuer | Nutzung von Handy/Tablet ohne Freisprecheinrichtung | Bußgeld (100 €), 1 Punkt |
| Vorfahrt | Vorfahrt genommen, andere gefährdet | Bußgeld (120 €+), 1 Punkt |
Fahranfänger sind nach § 2a StVG besonders streng geregelt. Schon der erste A-Verstoß löst eine Probezeitverlängerung von 2 auf 4 Jahre aus und verpflichtet zur Teilnahme an einem Aufbauseminar. Ein zweiter A-Verstoß führt zur Verwarnung und der Empfehlung, eine verkehrspsychologische Beratung in Anspruch zu nehmen. Beim dritten A-Verstoß wird die Fahrerlaubnis entzogen – oft mit der Auflage, eine MPU (medizinisch-psychologische Untersuchung) zu bestehen.
Während B-Verstöße eher formale oder geringfügige Ordnungswidrigkeiten darstellen (z. B. fehlende Papiere oder Parkverstöße), sind A-Verstöße schwerwiegende Eingriffe in die Verkehrssicherheit. Der wesentliche Unterschied für Fahranfänger: ein einziger A-Verstoß genügt, um Probezeitmaßnahmen auszulösen, während bei B-Verstößen erst zwei Verstöße erforderlich sind.
Wiederholte A-Verstöße verschärfen die Maßnahmen stufenweise. Der Gesetzgeber will damit sicherstellen, dass junge Fahrer rechtzeitig ihr Verhalten ändern:
Um A-Verstöße zu vermeiden, sollten Fahranfänger wie erfahrene Autofahrer einige Grundsätze beachten. Entscheidend ist eine vorausschauende, defensive Fahrweise, die die Sicherheit aller Verkehrsteilnehmer in den Mittelpunkt stellt.