| Zone 130 mit 155 | Kosten (EUR) |
|---|---|
| Bußgeld laut Bußgeldkatalog, Tatbestandsnummer Lfd. Nr. 11.1.5 | 100,00 |
| Auslagen & Gebühren | 28,50 |
| Gesamtkosten | 128,50 |
| Punkte in Flensburg | 1 Punkt |
| Fahrverbot | Kein Fahrverbot |
| Gesamtkosten bei Verdopplung (bei Vorsatz) | 228,50 |
| mögliche Gesamtkosten bei Verdreifachung | 328,50 |
| Zone 130 | km/h | Pkt. | BG | FB | Einspruch? |
|---|---|---|---|---|---|
| mit 151 | 21 | 1 | 100€ | Nein | Prüfen ** |
| mit 153 | 23 | 1 | 100€ | Nein | Prüfen ** |
| mit 155 | 25 | 1 | 100€ | Nein | Prüfen ** |
| mit 157 | 27 | 1 | 150€ | 1 Monat* | Prüfen ** |
| mit 160 | 30 | 1 | 150€ | 1 Monat* | Prüfen ** |
| mit 162 | 32 | 1 | 200€ | 1 Monat* | Prüfen ** |
| mit 165 | 35 | 1 | 200€ | 1 Monat* | Prüfen ** |
| mit 168 | 38 | 1 | 200€ | 1 Monat* | Prüfen ** |
| mit 170 | 40 | 1 | 200€ | 1 Monat* | Prüfen ** |
| mit 171 | 41 | 2 | 320€ | 1 Monat | Prüfen ** |
| mit 175 | 45 | 2 | 320€ | 1 Monat | Prüfen ** |
| mit 178 | 48 | 2 | 320€ | 1 Monat | Prüfen ** |
| mit 180 | 50 | 2 | 320€ | 1 Monat | Prüfen ** |
| mit 182 | 52 | 2 | 480€ | 1 Monat | Prüfen ** |
| mit 185 | 55 | 2 | 480€ | 1 Monat | Prüfen ** |
| mit 190 | 60 | 2 | 480€ | 1 Monat | Prüfen ** |
| mit 195 | 65 | 2 | 600€ | 2 Monate | Prüfen ** |
| mit 200 | 70 | 2 | 600€ | 2 Monate | Prüfen ** |
| mit 205 | 75 | 2 | 700€ | 3 Monate | Prüfen ** |
| mit 210 | 80 | 2 | 700€ | 3 Monate | Prüfen ** |
| mit 220 | 90 | 2 | 700€ | 3 Monate | Prüfen ** |
| * Ein Fahrverbot von 1 Monat kann verhängt werden, wenn innerhalb eines Jahres nach Rechtskraft einer ersten Entscheidung die zulässige Höchstgeschwindigkeit zweimal um mehr als 25 km/h überschritten wird. | |||||
Sie wurden in einer 130-iger Zone auf der Autobahn mit einer Geschwindigkeit von 155 km/h geblitzt. Das entspricht einer Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften um 25 km/h.
In dem betreffenden Bereich wurde durch Verkehrszeichen eine zulässige Höchstgeschwindigkeit von 130 km/h angeordnet. Ein Geschwindigkeitsverstoß von 25 km/h in einer Zone 130 stellt somit eine außerörtliche Geschwindigkeitsüberschreitung dar und wird mit Sanktionen gemäß der Bußgeldkatalog-Verordnung (BKatV) nach § 24 StVG geahndet, wenn Sie mit 155 km/h statt der erlaubten 130 km/h an dieser Stelle zu schnell fahren.
Für die Überschreitung außerorts oder auf der Autobahn in der 130-iger Zone mit einer Geschwindigkeit von 155 km/h, 25 km/h mehr als erlaubt, beträgt das Bußgeld 100,00 EUR. Hinzu kommen 28,50 EUR an Gebühren und Auslagen, was zu einer Gesamtsumme von 128,50 EUR führen kann.
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Wird Ihnen in der Zone 130 bei einer Geschwindigkeit von 155 km/h Vorsatz unterstellt (z. B. besonders hohe Geschwindigkeit oder bewusste Missachtung einer gut sichtbaren Geschwindigkeitsbeschränkung), kann das Bußgeld von der Bußgeldstelle gemäß § 3 Abs. 4a BKatV auch verdoppelt werden:
In besonders schwerwiegenden Fällen – etwa bei Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer, rücksichtsloser Fahrweise oder wiederholten Verstößen – kann das Bußgeld in Ausnahmefällen auch über die einfache Verdopplung hinaus erhöht werden. Dies erfolgt jedoch nur nach sorgfältiger Einzelfallprüfung durch die zuständige Behörde.
Die Geschwindigkeitsüberschreitung von 25 km/h in der Zone 130 stellt einen A-Verstoß dar. Für Fahranfänger in der Probezeit drohen folgende zusätzliche Maßnahmen:
Die Grundlage für die Sanktion einer Geschwindigkeitsüberschreitung in der Zone 130 mit einer Geschwindigkeit von 155 km/h bildet § 3 Abs. 3 StVO in Verbindung mit der Bußgeldkatalog-Verordnung (BKatV). Die hier maßgebliche Tatbestandsnummer lautet 11.1.5 für die Geschwindigkeitsüberschreitung von 25 km/h außerorts. Sie regelt konkret die Sanktionen bei Überschreitungen außerhalb geschlossener Ortschaften.
Wenn Sie in der Zone 130 mit 155 km/h geblitzt wurden, erhalten Sie in der Regel innerhalb weniger Tage eine Anhörung im Bußgeldverfahren, einen Zeugenfragebogen oder eine Online-Anhörung.
Der Anhörungsbogen richtet sich an die Person, die den Verkehrsverstoß mutmaßlich begangen hat. Ein Zeugenfragebogen wird an den Fahrzeughalter gesendet, wenn unklar ist, wer zum Zeitpunkt des Verstoßes gefahren ist (z.B. bei Verkehrsverstößen mit dem Dienstfahrzeug)
Viele Bußgeldstellen ermöglichen bereits eine Online-Anhörung über unterschiedliche digitale Systeme.
Folgende Bußgeldstellen nutzen das System anhoerung:
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Der eigentliche Bußgeldbescheid wird erst nach der Anhörung zugestellt. Er stellt die offizielle Sanktion im Ordnungswidrigkeitenverfahren dar und enthält alle relevanten Informationen zur Tat, Beweislage und den rechtlichen Folgen. Innerhalb von 14 Tagen nach Zustellung kann Einspruch eingelegt werden.
Der Bußgeldbescheid enthält in der Regel folgende Angaben:
Außerhalb geschlossener Ortschaften – wie in der Zone 130 – gelten in der Regel geringere Gefährdungspotenziale als innerorts. Dennoch stellt eine erhebliche Überschreitung der erlaubten Geschwindigkeit auch außerorts ein ernstzunehmendes Verkehrsrisiko dar, insbesondere bei dichtem Verkehr, Baustellen oder schlechten Sichtverhältnissen. Die Sanktionen fallen hier etwas milder aus als bei vergleichbaren Verstößen innerhalb geschlossener Ortschaften, können aber bei besonders gravierenden Überschreitungen deutlich ansteigen.
Wenn Sie auf der Autobahn oder außerorts in einer Zone 130 mit 155 km/h geblitzt wurden, ist eine Überprüfung in vielen Fällen ratsam, denn ungenaue Messgeräte, fehlerhafte Zuordnung des Fahrzeugs oder unzureichende Beschilderung können einen Einspruch rechtfertigen.
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Die folgende Übersicht zeigt fest installierte und mobile Blitzer auf deutschen Autobahnen, die derzeit aktiv gemeldet sind. Die Daten stammen aus behördlichen Quellen und von Blitzerkatalog. Die Blitzer sind nach Autobahn gruppiert – innerhalb jeder Autobahn erfolgt die Sortierung nach Bundesland.
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