Die Kreis Plön, Bußgeldstelle Amt für Sicherheit, Ordnung und Veterinärwesen Schleswig-Holstein ist für die Bearbeitung von Ordnungswidrigkeiten im Straßenverkehr zuständig. Dazu zählen Geschwindigkeitsverstöße, Abstandsverstöße, Rotlichtverstöße und Handy am Steuer. Bei der Geschwindigkeitsüberschreitung prüft die Behörde den Wert nach Toleranzabzug und ordnet ihn nach Bußgeldkatalog ein (Rechtsgrundlagen: § 3 Abs. 3 StVO, § 24 StVG, BKatV).
Typische innerörtliche Fälle, die wir häufig sehen, sind 23 kmh zu schnell innerorts, 28 kmh zu schnell innerorts oder 31 kmh zu schnell innerorts. Außerorts kommen häufig 24 kmh zu schnell außerorts, 26 kmh zu schnell außerorts und 41 kmh zu schnell außerorts vor. Ab bestimmten Stufen drohen Punkte im Fahreignungsregister und Regelfahrverbote (§ 25 StVG).
Die Aufgaben der Bußgeldstelle Kreis Plön umfassen die Prüfung des Verstoßes, die Einleitung und Durchführung des Verfahrens sowie die Festsetzung von Verwarnungen, Bußgeldern und Fahrverboten für Verkehrsdelikte in Schleswig-Holstein. Neben Geldbußen kann die Behörde auch Punkte in Flensburg eintragen (§ 4 StVG). Wer innerhalb von zwölf Monaten zweimal mit mindestens 26 km/h innerorts oder 26 km/h außerorts auffällt, gilt als Wiederholungstäter; dann kann zusätzlich ein Fahrverbot angeordnet werden.
Für Fahranfänger in der Probezeit in Schleswig-Holstein gelten besondere Regelungen. Verstöße werden in sogenannte A- (schwerwiegende) und B-Verstöße (weniger schwerwiegende) unterteilt. Ein A-Verstoß oder zwei B-Verstöße führen zur Verlängerung der Probezeit und verpflichten zur Teilnahme an einem Aufbauseminar. Bei weiteren Verstößen können zusätzliche Maßnahmen bis hin zum Entzug der Fahrerlaubnis folgen.
Behörde | Abteilung |
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Bußgeldstelle Plön | Kreis Plön, Bußgeldstelle Amt für Sicherheit, Ordnung und Veterinärwesen |
Stadt, Bundesland | Plön, Schleswig-Holstein |
Link zur Behörde | 🌐 Bußgeldstelle Kreis Plön |
Telefon | 📞 04544-74 38 95 |
Die Kreis Plön – Abteilung Bußgeldstelle Amt für Sicherheit, Ordnung und Veterinärwesen Schleswig-Holstein versucht mit dem Anhörungsschreiben in erster Linie, den tatsächlichen Fahrer oder die Fahrerin zu ermitteln – insbesondere dann, wenn anhand der Beweismittel (z. B. Blitzerfoto) keine eindeutige Identifikation möglich ist. Als Halterin oder Halter des Fahrzeugs bist du bezüglich der Ordnungswidrigkeit im Straßenverkehr in Schleswig-Holstein laut § 111 Absatz 1 OWiG zur Mitwirkung verpflichtet, musst dich jedoch nicht zur Tat selbst äußern. Das Aussageverweigerungsrecht gemäß § 55 Absatz 1 StPO gilt insbesondere, wenn du dich selbst oder nahe Angehörige durch eine Aussage belasten würdest.
In der Praxis kommt es aber vor, dass die Bußgeldstelle Schleswig-Holstein in den Anhörungsschreiben oder Zeugenfragebogen unvollständige oder fehlerhafte Angaben machen – etwa bei der Rechtsgrundlage (z. B. falscher Paragraph oder fehlende Bezeichnung der Ordnungswidrigkeit nach § 66 OWiG), der gesetzten Frist oder der Beschreibung des Tatvorwurfs. Solche formalen Fehler können die Verteidigungschancen deutlich verbessern – vor allem, wenn frühzeitig anwaltlicher Rat eingeholt wird.
Die Kreis Plön – Abteilung Bußgeldstelle Amt für Sicherheit, Ordnung und Veterinärwesen Schleswig-Holstein versendet die Anhörung im Bußgeldverfahren ausschließlich in klassischer Form per Post und bietet derzeit keine Online-Anhörung auf digitalen Portalen wie anhoerung-online.de anhoerung24.de, owi-Onlinezugang oder über das OWI-Portal an. Betroffene erhalten ein schriftliches Anhörungsschreiben, das sie ausfüllen und zurücksenden müssen.
Für Rückfragen oder Mitteilungen zur Anhörung kannst du dich auch direkt an die Bußgeldstelle Plön wenden. Die Behörde ist per E-Mail unter bussgeldstelle@kreis-ploen.de erreichbar, sowie telefonisch unter 04544-74 38 95 oder per Fax unter 04544-.
In Ascheberg, Stolpe, Wankendorf registriert Die Kreis Plön, Bußgeldstelle Amt für Sicherheit, Ordnung und Veterinärwesen täglich eine Vielzahl an Verstößen gegen die Straßenverkehrsordnung (StVO). Die Bußgeldstelle in Plön ist für die Sanktionierung dieser Ordnungswidrigkeiten zuständig. Besonders häufig fallen folgende Delikte auf:
Geschwindigkeitsüberschreitungen zählen in Schleswig-Holstein zu den häufigsten Gründen für Bußgeldverfahren im Straßenverkehr. Besonders auf Landstraßen und Autobahnen sind Überschreitungen wie 130 km/h in einer 100er-Zone, 131 km/h in einer 100er-Zone oder Verstöße wie 165 km/h in einer 130er-Zone, 170 km/h in einer 130er-Zone keine Seltenheit.
Auch innerhalb geschlossener Ortschaften sind hohe Überschreitungen wie 21 km/h, 23 km/h, 25 km/h, 26 km/h oder 28 km/h in Schleswig-Holstein keine Ausnahme. Wer innerorts in Ascheberg, Stolpe, Wankendorf mit 31 km/h zu schnell unterwegs ist, muss mit einem Fahrverbot von einem Monat rechnen.
Das Überfahren roten Ampel in Ascheberg, Stolpe, Wankendorf ist nicht nur ein erheblicher Regelverstoß, sondern zählt auch zu den gefährlichsten Verhaltensweisen im Straßenverkehr. Schon bei wenigen Sekunden Rotlicht drohen hohe Bußgelder, Punkte und in schwereren Fällen ein Fahrverbot. Die Sanktionen steigen zusätzlich, wenn durch das Verhalten andere Verkehrsteilnehmer gefährdet wurden.
Auf Autobahnen und Schnellstraßen in Schleswig-Holstein muss ein ausreichender Sicherheitsabstand zum vorausfahrenden Fahrzeug eingehalten werden – meist gilt: „halber Tacho“ in Metern. Bei einer Unterschreitung drohen Bußgelder, Punkte sowie in bestimmten Fällen ein Fahrverbot. Abstandsmessungen erfolgen oft durch spezielle Kamerasysteme auf Brücken. Mehr über Abstandsverstöße.
Die Nutzung eines Mobiltelefons während der Fahrt in Plön oder Schleswig-Holstein – egal ob Telefonieren oder Tippen – stellt eine erhebliche Ablenkung dar und ist streng verboten. Wer mit dem Handy in der Hand am Steuer erwischt wird, muss mit einem Bußgeld von mindestens 100 Euro und einem Punkt in Flensburg rechnen. Weitere Details Handy am Steuer.
Die Kreis Plön, Abteilung Bußgeldstelle Amt für Sicherheit, Ordnung und Veterinärwesen, übernimmt alle wesentlichen Verfahrensschritte im Rahmen des Ordnungswidrigkeitenrechts:
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Zum Bußgeld-CheckSowohl die Anhörung aus als auch der Zeugenfragebogen aus Schleswig-Holstein sind formal genau geregelt und müssen bestimmte Angaben enthalten. Diese Angaben dienen nicht nur der rechtlichen Absicherung der Bußgeldbehörde Plön, sondern auch dem Schutz deiner Rechte als Betroffene*r. In der Regel findest du in den Schreiben aus Schleswig-Holstein folgende Informationen:
Auch wenn die Anhörung aus Schleswig-Holstein auf den ersten Blick wie ein einfacher Fragebogen wirkt, solltest du ihn ernst nehmen. Unbedachte oder unvollständige Angaben können sich im weiteren Verfahren negativ auswirken – vor allem dann, wenn ein Fahrverbot oder Punkte in Flensburg im Raum stehen. Bei Unklarheiten oder Unsicherheit über deine Rechte empfehlen wir, vor Abgabe einer Stellungnahme juristischen Rat einzuholen.
Nach § 55 Abs. 2 OWiG in Verbindung mit § 136 Abs. 1 Satz 2 StPO ist die Ermittlungsbehörde Schleswig-Holstein (Die Kreis Plön) verpflichtet, betroffene Personen darüber zu informieren, dass es ihnen freisteht, sich zur Sache zu äußern oder keine Angaben zu machen. Diese Belehrung dient dem Schutz der Selbstbestimmung und der Rechte der Betroffenen im Verfahren.
Ja, gegen einen Bußgeldbescheid der Bußgeldstelle Schleswig-Holstein (Plön) kann grundsätzlich innerhalb von 14 Tagen nach Zustellung Einspruch eingelegt werden. Maßgeblich ist dabei nicht das Datum auf dem Bescheid, sondern der Tag, an dem das Schreiben tatsächlich bei dir im Briefkasten liegt.
Blitzer-Check durch unseren Bussgeldexperten : Lassen Sie Ihren Anhörungsbogen, Zeugenfragebogen oder Bußgeldbescheid unverbindlich prüfen. Sie erhalten eine Einschätzung und ggf. eine Auswertung in Ihrer Sache und können auf Wunsch selbst oder mit Hilfe eines Fachanwalts für Verkehrsrecht Einspruch einlegen, um die Strafe abzuwenden.
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Ein spezialisierter Verkehrsrechtsanwalt prüft zunächst die Erfolgsaussichten eines Einspruchs – zum Beispiel im Hinblick auf mögliche Messfehler, Formfehler oder Verstöße im Verfahren. Erst nach einer fundierten Analyse kann sinnvoll entschieden werden, ob ein Einspruch eingereicht wird – und wie dieser begründet wird.
Wir empfehlen dir daher, unbedingt vor Ablauf der Einspruchsfrist anwaltliche Unterstützung in Anspruch zu nehmen.
Wichtig: In vielen Fällen weist die Bußgeldstelle Kreis Plön – Abteilung Bußgeldstelle Amt für Sicherheit, Ordnung und Veterinärwesen Einsprüche ohne anwaltliche Begründung pauschal zurück. Ein erfahrener Rechtsanwalt kann nicht nur die Erfolgsaussichten realistisch einschätzen, sondern auch Akteneinsicht beantragen und formgerechte Einwendungen formulieren. Dadurch steigen die Chancen erheblich, das Verfahren erfolgreich anzufechten oder eine Einstellung zu erreichen.