Sie haben Post von der Bußgeldstelle erhalten? Statt den Papierbogen zurückzusenden, bieten fast alle Behörden mittlerweile die Online-Anhörung an. Über Portale wie anhoerung24.de oder das OWi-Portal können Sie sich einloggen, das Blitzerfoto oft in besserer Qualität einsehen und Stellung nehmen. Doch Vorsicht: Was online schnell getippt ist, landet direkt in der Ermittlungsakte. Wir zeigen, worauf Sie achten müssen.
Rechtlich gesehen ist die Online-Anhörung identisch mit dem klassischen Brief (gemäß § 55 OWiG). Es ist ein Angebot der Verwaltung zur Vereinfachung. Die Vorteile liegen auf der Hand:
Aber Vorsicht: Die "Hürde", sich zu äußern, ist online niedriger. Das verleitet dazu, vorschnell Entschuldigungen zu schreiben ("Ich hatte es eilig"), die rechtlich als Vorsatz gewertet werden können.
Schauen Sie genau auf den Briefkopf Ihres Anhörungsschreibens. Dort finden Sie meist einen QR-Code oder eine direkte Internetadresse (URL) sowie Zugangsdaten (Benutzername/Passwort oder Aktenzeichen/PIN).
Die deutschen Behörden nutzen unterschiedliche Software-Lösungen. Hier finden Sie die Direktlinks zu den Systemen, die in Ihrem Brief stehen könnten:
Ein falscher Klick kann teuer werden. Bevor Sie sich einloggen und Angaben zur Sache machen, lassen Sie den Vorwurf kostenlos prüfen. Wir sagen Ihnen, ob sich ein Einspruch lohnen kann.
Zum Bußgeld-Check
Der Prozess ist in den meisten Portalen sehr ähnlich aufgebaut:
Viele Betroffene glauben, sie müssten den Fragebogen komplett ausfüllen. Das ist falsch. Unterscheiden Sie genau:
Die digitale Eingabemaske verleitet zu schnellen Antworten. Diese Fehler passieren besonders häufig:
Sobald Sie auf "Senden" klicken, wird der Vorgang bei der Behörde weiterbearbeitet. Haben Sie den Verstoß zugegeben, folgt in der Regel zeitnah der Bußgeldbescheid (inkl. Gebühren). Haben Sie bestritten, prüft die Behörde weiter.
Ja. Wenn Sie die Angaben online machen, müssen Sie den Papierbogen nicht mehr per Post zurückschicken.
Die Portale der Länder nutzen verschlüsselte Verbindungen. Achten Sie auf das Schloss-Symbol im Browser.
Oft sind die Zugangsdaten noch einige Tage nach Fristablauf gültig. Probieren Sie es aus. Wenn der Login gesperrt ist, antworten Sie per Post.
Zur schnellen Orientierung finden Sie hier die Gruppierung der Bußgeldstellen nach dem jeweils genutzten Online-System.
Folgende Bußgeldstellen nutzen das System anhoerung:
Folgende Bußgeldstellen nutzen das System anhoerung-online:
Folgende Bußgeldstellen nutzen das System anhoerung24:
Folgende Bußgeldstellen nutzen das System itk-rheinland.de:
Folgende Bußgeldstellen nutzen das System krz.de:
Folgende Bußgeldstellen nutzen das System oa:
Folgende Bußgeldstellen nutzen das System oaportal.komm.one:
Folgende Bußgeldstellen nutzen das System onlineanhoerung.krzn.de:
Folgende Bußgeldstellen nutzen das System owi:
Folgende Bußgeldstellen nutzen das System owi21:
Folgende Bußgeldstellen nutzen das System owianhoerung.ssl:
Folgende Bußgeldstellen nutzen das System owig:
Folgende Bußgeldstellen nutzen das System owiportal:
Folgende Bußgeldstellen nutzen das System regioit.de:
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