| Zone 30 mit 50 (PKW + Motorrad) | Kosten (EUR) |
|---|---|
| 20 km/h schnell innerorts, Bußgeld laut Bußgeldkatalog, Tatbestandsnummer Lfd. Nr. 11.1.4 | 70,00 |
| Auslagen & Gebühren | 28,50 |
| Gesamtkosten | 98,50 |
| Punkte in Flensburg | Keine Punkte in Flensburg |
| Fahrverbot | Kein Fahrverbot |
| Gesamtkosten bei Verdopplung (bei Vorsatz) | 168,50 |
| mögliche Gesamtkosten bei Verdreifachung | 238,50 |
| Zone 30 | km/h | Pkt. | BG | FB | Einspruch? |
|---|---|---|---|---|---|
| mit 46 | 16 | - | 70€ | Nein | Prüfen ** |
| mit 50 | 20 | - | 70€ | Nein | Prüfen ** |
| mit 51 | 21 | 1 | 115€ | Nein | Prüfen ** |
| mit 52 | 22 | 1 | 115€ | Nein | Prüfen ** |
| mit 53 | 23 | 1 | 115€ | Nein | Prüfen ** |
| mit 55 | 25 | 1 | 115€ | Nein | Prüfen ** |
| mit 56 | 26 | 1 | 180€ | 1 Monat* | Prüfen ** |
| mit 60 | 30 | 1 | 180€ | 1 Monat* | Prüfen ** |
| mit 61 | 31 | 2 | 260€ | 1 Monat | Prüfen ** |
| mit 62 | 32 | 2 | 260€ | 1 Monat | Prüfen ** |
| mit 64 | 34 | 2 | 260€ | 1 Monat | Prüfen ** |
| mit 65 | 35 | 2 | 260€ | 1 Monat | Prüfen ** |
| mit 70 | 40 | 2 | 260€ | 1 Monat | Prüfen ** |
| mit 75 | 45 | 2 | 400€ | 1 Monat | Prüfen ** |
| mit 80 | 50 | 2 | 400€ | 1 Monat | Prüfen ** |
| mit 90 | 60 | 2 | 560€ | 2 Monate | Prüfen ** |
| mit 95 | 65 | 2 | 560€ | 2 Monate | Prüfen ** |
| mit 100 | 70 | 2 | 560€ | 2 Monate | Prüfen ** |
| * Ein Fahrverbot von 1 Monat kann verhängt werden, wenn innerhalb eines Jahres nach Rechtskraft einer ersten Entscheidung die zulässige Höchstgeschwindigkeit zweimal um mehr als 25 km/h überschritten wird. | |||||
Sie wurden in einer 30-iger Zone mit einer Geschwindigkeit von 50 km/h gemessen. Das bedeutet eine Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften um 20 km/h.
Typische Fälle von Geschwindigkeitsüberschreitungen innerorts sind etwa 16 km/h, 17 km/h, 19 km/h, 20 km/h oder auch 26 km/h zu schnell innerorts.
In ausgewiesenen Tempo-30-Zonen beträgt die zulässige Höchstgeschwindigkeit 30 km/h. Wird diese Grenze überschritten, handelt es sich um einen innerörtlichen Geschwindigkeitsverstoß, der nach der Bußgeldkatalog-Verordnung (BKatV) geahndet wird. Je nach Höhe der Überschreitung drohen Bußgelder, Punkte in Flensburg und bei wiederholten Verstößen auch Fahrverbote in der Tempo-30-Zone.
Für die Geschwindigkeitsüberschreitung in der Tempo-30-Zone auf 50 km/h, also 20 km/h zu schnell innerorts, beträgt das Bußgeld 70,00 EUR. Zusätzlich fallen in der Regel 28,50 EUR Verwaltungsgebühren an. Daraus ergibt sich eine Gesamtsumme von 98,50 EUR, die von der zuständigen Bußgeldstelle erhoben wird.
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Wird Ihnen in der 30-iger Zone mit einer Geschwindigkeit von 50 km/h Vorsatz unterstellt (z.B. bewusste und wissentliche Überschreitung der Geschwindigkeit oder Missachtung bekannter Beschilderung), kann das Bußgeld in Höhe von 70,00 EUR von der Bußgeldstelle bei gleicher Tat bei einer Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit um 20 km/h innerhalb geschlossener Ortschaften in der Zone 30 bei Vorsatz sogar verdoppelt werden. Zzgl. der Verwaltungsgebühren in Höhe von 28,50 EUR bei Zustellung des Bußgeldbescheid können bei Vorsatz gemäß § 3 Abs. 4a BKatV folgende Kosten entstehen:
In besonders gravierenden Fällen, etwa bei konkreter Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer, grob rücksichtsloser Fahrweise oder bei einschlägig vorbelasteten Personen, kann das vorgesehene Bußgeld in der Zone 30 bei einer Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit um 20 km/h innerhalb geschlossener Ortschaften von 70,00 EUR auf 238,50 EUR im Rahmen des behördlichen Ermessens auch über die einfache Verdopplung hinaus erhöht werden. Eine solche Erhöhung erfolgt jedoch ausschließlich auf Grundlage einer sorgfältigen Einzelfallprüfung durch die zuständige Verwaltungsbehörde unter Berücksichtigung aller relevanten Umstände.
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Auch in Tempo-30-Zonen wird bei der Feststellung von Geschwindigkeitsverstößen eine messtechnische Toleranz vom gemessenen Wert abgezogen. Wurden Sie in der Zone 30 mit 50 km/h geblitzt und überschritten die Geschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften um 20 km/h, ergibt sich ein verwertbarer Messwert von 17 km/h. Dieser Abzug dient dem Ausgleich möglicher Ungenauigkeiten bei der Geschwindigkeitsmessung durch Radar, Laser oder andere Systeme. Besonders in Bereichen mit niedriger zulässiger Geschwindigkeit, wie in 30-iger Zonen, kann die Toleranz entscheidend für die Bewertung eines Verstoßes sein.
Bei einer überhöhten Geschwindigkeit von 20 km/h in der Zone 30 wird nach Abzug der messtechnischen Toleranz von 3 km/h ein verwertbarer Messwert von 17 km/h zugrunde gelegt, der später in der Anhörung im Bußgeldverfahren, Zeugenfragebogen oder beim Bußgeldbescheid berücksichtigt wird.
Für die Geschwindigkeitsüberschreitung in der 30-iger Zone mit 50 km/h, also 20 km/h innerorts zu schnell wird für Fahranfänger als B-Verstoß gewertet. Es droht keine Probezeitverlängerung und keine Teilnahme an einem Aufbauseminar. Zwei B-Verstöße werden allerdings als A-Verstoß gewertet und könnten dann zu einer Probezeitverlängerung und Aufbauseminar führen.
- Anzeige -Die Grundlage für die Sanktion einer Geschwindigkeitsüberschreitung in der Zone 30 mit einer Geschwindigkeit von 50 km/h bildet der § 3 Abs. 3 StVO in Verbindung mit der Bußgeldkatalog-Verordnung (BKatV). Die hier maßgebliche Tatbestandsnummer lautet 11.1.4 für die Geschwindigkeitsüberschreitung von 20 km/h innerhalb geschlossener Ortschaften. Diese regelt konkret die Sanktionen bei Überschreitungen innerorts.
Wenn Sie in der Zone 30 mit 50 km/h geblitzt wurden, erhalten Sie in der Regel innerhalb weniger Tage eine Anhörung im Bußgeldverfahren, einen Zeugenfragebogen, oder eine Online-Anhörung.
Der Anhörungsbogen richtet sich an die Person, die den Verkehrsverstoß mutmaßlich begangen hat. Ein Zeugenfragebogen wird an den Fahrzeughalter gesendet, wenn unklar ist, wer zum Zeitpunkt des Verstoßes gefahren ist (z.B. bei Verkehrsverstößen mit dem Dienstfahrzeug)
Viele Bußgeldstellen ermöglichen schon eine Online-Anhörung mit unterschiedliche digitalen Systemen.
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Der eigentliche Bußgeldbescheid wird erst nach der Anhörung zugestellt. Er stellt die offizielle Sanktion im Ordnungswidrigkeitenverfahren dar und enthält alle relevanten Informationen zur Tat, Beweislage und den rechtlichen Folgen. Innerhalb von 14 Tagen nach Zustellung kann Einspruch eingelegt werden.
Der Bußgeldbescheid enthält in der Regel folgende Angaben:
Innerhalb geschlossener Ortschaften – insbesondere in der Zone 30 – wird von einer erhöhten Gefährdungslage ausgegangen. Fußgänger, Radfahrer und dichter Stadtverkehr erhöhen das Risiko erheblich. Deshalb fallen Sanktionen bei Tempoüberschreitungen in der Zone 30 deutlich strenger aus als bei vergleichbaren Verstößen außerorts.
Gegen eine Anhörung oder einen Bußgeldbescheid ist Einspruch möglich. Ein Fachanwalt für Verkehrsrecht kann Akteneinsicht beantragen, Messunterlagen prüfen und die passende Verteidigungsstrategie entwickeln. Gerade bei drohenden Punkten, Fahrverbot oder hohen Bußgeldern ist es ratsam, frühzeitig anwaltliche Hilfe in Anspruch zu nehmen – noch bevor du deine Angaben im OWI-Portal ausfüllst.
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Verantwortlicher für die Erhebung auf dieser Seite:
Jusora – Ihr gutes Recht, ein Geschäftsbereich der Leadsleader Marketing UG (haftungsbeschränkt), Erkrather Str. 401,
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Zweck: Weiterleitung Ihrer Anfrage an den benannten Partneranwalt zur kostenlosen Ersteinschätzung und ggf. anschließenden Mandatsanbahnung.
Empfänger: Rechtsanwalt Yves Junker LL.M., bussgeldexperte.org (eigener Verantwortlicher i.S.d. DSGVO).
Rechtsgrundlagen: Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO (Einwilligung zur Weitergabe); bei Mandatsanbahnung zusätzlich Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO.
Speicherdauer: bei jusora.de bis zur Weiterleitung und abschließenden Bearbeitung Ihrer Anfrage; beim Partneranwalt gemäß dessen Vorgaben/Aufbewahrungsfristen.
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