JUSORA - Ihr gutes Recht
Bußgeldehörde Niedersachsen

Bußgeldstelle Region Hannover
Zentrale Or­dnungs­wi­drig­kei­ten

Post von der Bußgeldstelle Region Hannover erhalten?

Lassen Sie Ihren Verstoß sowie den Tatvorwurf prüfen und legen Sie auf Wunsch Einspruch ein. So lassen sich Strafen oft abwenden.

Zum Bußgeld-Check
- Anzeige -

Zuständigkeit der Bußgeldstelle Niedersachsen (Hannover)

Die Region Hannover, Zentrale Or­dnungs­wi­drig­kei­ten Niedersachsen ist für die Bearbeitung von Ordnungswidrigkeiten im Straßenverkehr zuständig. Dazu zählen Geschwindigkeitsverstöße, Abstandsverstöße, Rotlichtverstöße und Handy am Steuer. Bei der Geschwindigkeitsüberschreitung prüft die Behörde den Wert nach Toleranzabzug und ordnet ihn nach Bußgeldkatalog ein (Rechtsgrundlagen: § 3 Abs. 3 StVO, § 24 StVG, BKatV).

Typische innerörtliche Fälle, die wir häufig sehen, sind 23 kmh zu schnell innerorts, 28 kmh zu schnell innerorts oder 31 kmh zu schnell innerorts. Außerorts kommen häufig 24 kmh zu schnell außerorts, 26 kmh zu schnell außerorts und 41 kmh zu schnell außerorts vor. Ab bestimmten Stufen drohen Punkte im Fahreignungsregister und Regelfahrverbote (§ 25 StVG).

Die Aufgaben der Bußgeldstelle Region Hannover umfassen die Prüfung des Verstoßes, die Einleitung und Durchführung des Verfahrens sowie die Festsetzung von Verwarnungen, Bußgeldern und Fahrverboten für Verkehrsdelikte in Niedersachsen. Neben Geldbußen kann die Behörde auch Punkte in Flensburg eintragen (§ 4 StVG). Wer innerhalb von zwölf Monaten zweimal mit mindestens 26 km/h innerorts oder 26 km/h außerorts auffällt, gilt als Wiederholungstäter; dann kann zusätzlich ein Fahrverbot angeordnet werden.

Fahrer auf Probe in Niedersachsen

Für Fahranfänger in der Probezeit in Niedersachsen gelten besondere Regelungen. Verstöße werden in sogenannte A- (schwerwiegende) und B-Verstöße (weniger schwerwiegende) unterteilt. Ein A-Verstoß oder zwei B-Verstöße führen zur Verlängerung der Probezeit und verpflichten zur Teilnahme an einem Aufbauseminar. Bei weiteren Verstößen können zusätzliche Maßnahmen bis hin zum Entzug der Fahrerlaubnis folgen.

Fehlerhafte Anhörung von der Bußgeldstelle Region Hannover?

Wir prüfen Ihren Fall und beraten Sie zu Ihren Möglichkeiten, eine Strafe abzuwehren. Die Ersteinschätzung ist für Sie kostenlos und unverbindlich.

Zum Bußgeld-Check
- Anzeige -
Behörde Abteilung
Bußgeldstelle Hannover Region Hannover, Zentrale Or­dnungs­wi­drig­kei­ten
Stadt, Bundesland Hannover, Niedersachsen
E-Mail ✉️ VerkehrsOwi@region-hannover.de
Link zur Behörde 🌐 Bußgeldstelle Region Hannover
Telefon 📞 0511-61 61 72 32
Fax 📠 0511-71 26 01 99
Die Angaben sind ohne Gewähr.

Geschwindigkeitsmessungen durch die Bußgeldstelle Region Hannover

Die Bußgeldstelle Region Hannover in Hannover verschickt häufig Anhörungen im Bußgeldverfahren oder lädt zur Online-Anhörung ein, wenn Autofahrer auf bekannten Messstrecken geblitzt wurden.

Die Bußgeldstelle Region Hannover führt in Niedersachsen regelmäßig Geschwindigkeitsmessungen auf folgenden Bundesfernstraßen durch:

Strecke Standort Fahrtrichtung  
A7 Schellerten Kassel zum Blitzer
B6 Seelze Hannover zum Blitzer
Auswahl ist ohne Gewähr. Weitere Messstellen sind möglich.

Wer auf diesen Bundesfernstraßen in Niedersachsen zu schnell unterwegs ist und dabei geblitzt wird, muss mit einem Verfahren durch die Bußgeldbehörde Region Hannover rechnen. In der Regel verschickt die Behörde zunächst eine Anhörung im Bußgeldverfahren, auf die anschließend der eigentliche Bußgeldbescheid folgt. Neben einem Bußgeld können auch Punkte in Flensburg oder – bei besonders hohen Geschwindigkeitsüberschreitungen – Fahrverbote die Folge sein.

Angeblich in Niedersachsen zu schnell gefahren?

Wir prüfen Ihren Fall und beraten Sie zu Ihren Möglichkeiten, eine Strafe abzuwehren. Die Ersteinschätzung ist kostenlos und unverbindlich.

Zum Bußgeld-Check
Außerorts 23 km/h zu schnell – zum Bußgeld-Check
– Anzeige –

In Niedersachsen geblitzt? Bußgeldverfahren? - Wichtig zu wissen

Die Region Hannover – Abteilung Zentrale Or­dnungs­wi­drig­kei­ten Niedersachsen versucht mit dem Anhörungsschreiben in erster Linie, den tatsächlichen Fahrer oder die Fahrerin zu ermitteln – insbesondere dann, wenn anhand der Beweismittel (z. B. Blitzerfoto) keine eindeutige Identifikation möglich ist. Als Halterin oder Halter des Fahrzeugs bist du bezüglich der Ordnungswidrigkeit im Straßenverkehr in Niedersachsen laut § 111 Absatz 1 OWiG zur Mitwirkung verpflichtet, musst dich jedoch nicht zur Tat selbst äußern. Das Aussageverweigerungsrecht gemäß § 55 Absatz 1 StPO gilt insbesondere, wenn du dich selbst oder nahe Angehörige durch eine Aussage belasten würdest.

In der Praxis kommt es aber vor, dass die Bußgeldstelle Niedersachsen in den Anhörungsschreiben oder Zeugenfragebogen unvollständige oder fehlerhafte Angaben machen – etwa bei der Rechtsgrundlage (z. B. falscher Paragraph oder fehlende Bezeichnung der Ordnungswidrigkeit nach § 66 OWiG), der gesetzten Frist oder der Beschreibung des Tatvorwurfs. Solche formalen Fehler können die Verteidigungschancen deutlich verbessern – vor allem, wenn frühzeitig anwaltlicher Rat eingeholt wird.

Die Region Hannover – Abteilung Zentrale Or­dnungs­wi­drig­kei­ten Niedersachsen versendet die Anhörung im Bußgeldverfahren ausschließlich in klassischer Form per Post und bietet derzeit keine Online-Anhörung auf digitalen Portalen wie anhoerung-online.de anhoerung24.de, owi-Onlinezugang oder über das OWI-Portal an. Betroffene erhalten ein schriftliches Anhörungsschreiben, das sie ausfüllen und zurücksenden müssen.

Für Rückfragen oder Mitteilungen zur Anhörung kannst du dich auch direkt an die Bußgeldstelle Hannover wenden. Die Behörde ist per E-Mail unter VerkehrsOwi@region-hannover.de erreichbar, sowie telefonisch unter 0511-61 61 72 32 oder per Fax unter 0511-71 26 01 99.

Verkehrsverstöße in Niedersachsen – geahndet durch die Bußgeldstelle Hannover

In Hannover registriert Die Region Hannover, Zentrale Or­dnungs­wi­drig­kei­ten täglich eine Vielzahl an Verstößen gegen die Straßenverkehrsordnung (StVO). Die Bußgeldstelle in Hannover ist für die Sanktionierung dieser Ordnungswidrigkeiten zuständig. Besonders häufig fallen folgende Delikte auf:

1.

Tempoverstöße

Geschwindigkeitsüberschreitungen zählen in Niedersachsen zu den häufigsten Gründen für Bußgeldverfahren im Straßenverkehr. Besonders auf Landstraßen und Autobahnen sind Überschreitungen wie 130 km/h in einer 100er-Zone, 131 km/h in einer 100er-Zone oder Verstöße wie 165 km/h in einer 130er-Zone, 170 km/h in einer 130er-Zone keine Seltenheit.

Auch innerhalb geschlossener Ortschaften sind hohe Überschreitungen wie 21 km/h, 23 km/h, 25 km/h, 26 km/h oder 28 km/h in Niedersachsen keine Ausnahme. Wer innerorts in Hannover mit 31 km/h zu schnell unterwegs ist, muss mit einem Fahrverbot von einem Monat rechnen.

2.

Missachtung roter Ampeln

Das Überfahren roten Ampel in Hannover ist nicht nur ein erheblicher Regelverstoß, sondern zählt auch zu den gefährlichsten Verhaltensweisen im Straßenverkehr. Schon bei wenigen Sekunden Rotlicht drohen hohe Bußgelder, Punkte und in schwereren Fällen ein Fahrverbot. Die Sanktionen steigen zusätzlich, wenn durch das Verhalten andere Verkehrsteilnehmer gefährdet wurden.

3.

Mindestabstand nicht eingehalten

Auf Autobahnen und Schnellstraßen in Niedersachsen muss ein ausreichender Sicherheitsabstand zum vorausfahrenden Fahrzeug eingehalten werden – meist gilt: „halber Tacho“ in Metern. Bei einer Unterschreitung drohen Bußgelder, Punkte sowie in bestimmten Fällen ein Fahrverbot. Abstandsmessungen erfolgen oft durch spezielle Kamerasysteme auf Brücken. Mehr über Abstandsverstöße.

4.

Handy am Steuer

Die Nutzung eines Mobiltelefons während der Fahrt in Hannover oder Niedersachsen – egal ob Telefonieren oder Tippen – stellt eine erhebliche Ablenkung dar und ist streng verboten. Wer mit dem Handy in der Hand am Steuer erwischt wird, muss mit einem Bußgeld von mindestens 100 Euro und einem Punkt in Flensburg rechnen. Weitere Details Handy am Steuer.

Region Hannover, Abteilung Zentrale Or­dnungs­wi­drig­kei­ten - Welche Aufgaben hat die Bußgeldstelle in Niedersachsen?

Die Region Hannover, Abteilung Zentrale Or­dnungs­wi­drig­kei­ten, übernimmt alle wesentlichen Verfahrensschritte im Rahmen des Ordnungswidrigkeitenrechts:

  • wenn dein Fahrzeug bei einem Verkehrsverstoß in Niedersachsen erfasst wurde,
  • wenn das Blitzerfoto oder andere Beweismittel keine eindeutige Identifikation des Fahrers in Hannover ermöglichen,
  • oder wenn das Fahrzeug auf eine Firma oder einen anderen Halter zugelassen ist, der möglicherweise nicht selbst gefahren ist.

zusätzliche Aufgaben der Bußgeldstelle Niedersachsen (Hannover)

  1. Einleitung und Durchführung von Bußgeldverfahren in Niedersachsen
  2. Versand der Online-Anhörung, Anhörung im Bußgeldverfahren und Zeugenfragebogen an die Betroffenen in Niedersachsen
  3. Bearbeitung von Einsprüchen und Gewährung von Akteneinsicht
  4. Verwahrung und Rückgabe von Führerscheinen bei Fahrverboten
  5. Verwahrung beschlagnahmter Fahrzeuge in Einzelfällen

Angeblich zu schnell in Niedersachsen gefahren? Jetzt Bußgeld vermeiden!

Wir prüfen Ihren Fall und beraten Sie zu Ihren Möglichkeiten, eine Strafe abzuwehren. Die Ersteinschätzung ist für Sie kostenlos und unverbindlich.

Zum Bußgeld-Check
Geschwindigkeitsüberschreitung
- Anzeige -

Anhörung und Zeugenfragebogen aus Niedersachsen (Hannover) – Ihre Rechte und Pflichten

Sowohl die Anhörung aus als auch der Zeugenfragebogen aus Niedersachsen sind formal genau geregelt und müssen bestimmte Angaben enthalten. Diese Angaben dienen nicht nur der rechtlichen Absicherung der Bußgeldbehörde Hannover, sondern auch dem Schutz deiner Rechte als Betroffene*r. In der Regel findest du in den Schreiben aus Niedersachsen folgende Informationen:

  1. Genaue Beschreibung des Tatvorwurfs in Niedersachsen: inklusive Datum, Uhrzeit, Ort, sowie Art des Fahrzeugs und Kennzeichen.
  2. Hinweis auf das Aussageverweigerungsrecht: gemäß § 55 Abs. 1 StPO, falls du dich selbst oder nahe Angehörige belasten würdest.
  3. Frist zur Rückmeldung: meist 1 Woche ab Zugang des Schreibens, kann aber variieren – darauf solltest du genau achten.
  4. Angabe der rechtlichen Grundlage: häufig § 111 OWiG (Anhörung) oder § 65 OWiG (Zeugenbefragung).

Auch wenn die Anhörung aus Niedersachsen auf den ersten Blick wie ein einfacher Fragebogen wirkt, solltest du ihn ernst nehmen. Unbedachte oder unvollständige Angaben können sich im weiteren Verfahren negativ auswirken – vor allem dann, wenn ein Fahrverbot oder Punkte in Flensburg im Raum stehen. Bei Unklarheiten oder Unsicherheit über deine Rechte empfehlen wir, vor Abgabe einer Stellungnahme juristischen Rat einzuholen.

Hinweis zur rechtlichen Belehrung

Nach § 55 Abs. 2 OWiG in Verbindung mit § 136 Abs. 1 Satz 2 StPO ist die Ermittlungsbehörde Niedersachsen (Die Region Hannover) verpflichtet, betroffene Personen darüber zu informieren, dass es ihnen freisteht, sich zur Sache zu äußern oder keine Angaben zu machen. Diese Belehrung dient dem Schutz der Selbstbestimmung und der Rechte der Betroffenen im Verfahren.

Bußgeld-Check der Bußgeldstelle Niedersachsen

Bußgeld-Check: Jetzt Anhörungsbogen, Zeugenfragebogen oder Bescheid hochladen und unverbindlich prüfen. Sie erhalten eine kostenlose Ersteinschätzung und erfahren, ob sich ein Einspruch lohnt.

– Anzeige –
Angebot eines Partneranwalts; Anfragen werden direkt weitergeleitet. jusora.de erbringt keine Rechtsberatung.

Welcher Verstoß wird Ihnen vorgeworfen?
Geschwindigkeit überschritten
Rote Ampel überfahren
Abstand nicht eingehalten
Telefonieren am Steuer
Alkohol am Steuer
Fahrerflucht
Wo sind Sie geblitzt worden?
Innerorts
Außerorts
Wie viel km/h sind Sie zu schnell gefahren?
0–15 km/h
16–20 km/h
21–30 km/h
31–40 km/h
41–50 km/h
Über 50 km/h
Wie lange stand die Ampel schon auf rot?
Unter 1 Sekunde
Über 1 Sekunde
Unsicher
Welcher Abstand wurde bei Ihnen gemessen?
5/10 < des halben Tachowertes
4/10 < des halben Tachowertes
3/10 < des halben Tachowertes
2/10 < des halben Tachowertes
1/10 < des halben Tachowertes
Welches Messgerät hat Sie geblitzt?
Einseitensensor (ESO 3.0 / 8.0)
Gatsco GTC
Lasermessung
Poliscan Speed / Fm1 / M1
Traffistar S330 / S350
VKS 3.0 / 4.5
Anderes / Unsicher
Welches Schreiben haben Sie als letztes erhalten?
Anhörung im Bußgeldverfahren
Bußgeldbescheid
Zeugenfragebogen
Bisher noch nichts
Ich weiß es nicht
Sind Sie rechtsschutzversichert?
Ja
Nein
Für Ihre kostenlose und unverbindliche Ersteinschätzung benötigen wir nur noch Ihre Kontaktdaten:
Anrede
Hinweis: Mit Absenden des Formulars werden Ihre Angaben an den benannten Partneranwalt übermittelt.
Datenschutzhinweise (Kurzfassung)

Verantwortlicher für die Erhebung auf dieser Seite:
Jusora – Ihr gutes Recht, ein Geschäftsbereich der Leadsleader Marketing UG (haftungsbeschränkt), Erkrather Str. 401, E-Mail: info | at | jusora.de

Zweck: Weiterleitung Ihrer Anfrage an den benannten Partneranwalt zur kostenlosen Ersteinschätzung und ggf. anschließenden Mandatsanbahnung.

Empfänger: Rechtsanwalt Yves Junker LL.M., bussgeldexperte.org (eigener Verantwortlicher i.S.d. DSGVO).

Rechtsgrundlagen: Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO (Einwilligung zur Weitergabe); bei Mandatsanbahnung zusätzlich Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO.

Speicherdauer: bei jusora.de bis zur Weiterleitung und abschließenden Bearbeitung Ihrer Anfrage; beim Partneranwalt gemäß dessen Vorgaben/Aufbewahrungsfristen.

Ihre Rechte: Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung, Datenübertragbarkeit, Widerruf erteilter Einwilligungen (mit Wirkung für die Zukunft), Beschwerde bei einer Aufsichtsbehörde.

Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.



Wichtig: Auch wenn der Einspruch formal formlos möglich ist, solltest du keinesfalls ohne vorherige anwaltliche Beratung handeln. Ein unbegründeter oder unstrategisch eingelegter Einspruch kann sich negativ auf das Verfahren auswirken – insbesondere, wenn du ohne Akteneinsicht oder rechtliches Wissen vorschnell reagierst. Ohne fundierte Begründung besteht die Gefahr, dass der Einspruch gegen die Bußgeldstelle Niedersachsen zurückgewiesen wird oder unnötige Kosten verursacht.

Ein spezialisierter Verkehrsrechtsanwalt prüft zunächst die Erfolgsaussichten eines Einspruchs – zum Beispiel im Hinblick auf mögliche Messfehler, Formfehler oder Verstöße im Verfahren. Erst nach einer fundierten Analyse kann sinnvoll entschieden werden, ob ein Einspruch eingereicht wird – und wie dieser begründet wird.

Wir empfehlen dir daher, unbedingt vor Ablauf der Einspruchsfrist anwaltliche Unterstützung in Anspruch zu nehmen.

⚖️ Hinweis zur Einspruchsbegründung

Wichtig: In vielen Fällen weist die Bußgeldstelle Region Hannover – Abteilung Zentrale Or­dnungs­wi­drig­kei­ten Einsprüche ohne anwaltliche Begründung pauschal zurück. Ein erfahrener Rechtsanwalt kann nicht nur die Erfolgsaussichten realistisch einschätzen, sondern auch Akteneinsicht beantragen und formgerechte Einwendungen formulieren. Dadurch steigen die Chancen erheblich, das Verfahren erfolgreich anzufechten oder eine Einstellung zu erreichen.

Bußgeldcheck

Wir prüfen Ihren Fall und beraten Sie zu Ihren Möglichkeiten, eine Strafe abzuwehren. Die Ersteinschätzung ist für Sie kostenlos und unverbindlich.

Zum Bußgeld-Check
- Anzeige -

Aktuelle Artikel zum Thema Verkehrsrecht:

Fahrverbot umgehenFahrverbot legal umgehen
Alle Artikel anzeigen

weitere Paragraphen & Rechtswissen

Bußgelstellen A-Z