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Bußgeldstelle Neumünster

Stadtverwaltung Neumünster | Bußgeldstelle für Verkehrsordnungswidrigkeiten

Zuständigkeit der Bußgeldstelle Neumünster

Die Stadtverwaltung Neumünster, Bußgeldstelle für Verkehrsordnungswidrigkeiten ist zuständig für die Verfolgung und Ahndung von Verkehrsordnungswidrigkeiten. Dazu zählen unter anderem:

  1. Geschwindigkeitsüberschreitungen
  2. Abstandsverstöße
  3. Handy am Steuer
  4. Rotlichtverstöße
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Behörde Abteilung
Bußgeldstelle Neumünster Stadtverwaltung Neumünster, Bußgeldstelle für Verkehrsordnungswidrigkeiten
E-Mail ✉️ owi.nms@polizei.landsh.de
Online Anhörung 🌐 www.poilzei-oa.sh
Telefon 📞 04321 9422210
Fax 📠 04321 9422513

Verkehrsverstöße in Schleswig-Holstein die von Bußgeldstelle Neumünster geahndet werden

In Neumünster werden täglich zahlreiche Verstöße gegen die Straßenverkehrsordnung registriert. Besonders häufig sind:

  1. Geschwindigkeitsüberschreitungen wie 41 km/h, 44 km/h oder 50 km/h außerorts
  2. Missachtung roter Ampeln
  3. Abstandsunterschreitungen

Ab 21 km/h zu viel droht ein Punkt in Flensburg, ab 31 km/h ein einmonatiges Fahrverbot.

Behörde: Stadtverwaltung Neumünster – Abteilung Bußgeldstelle für Verkehrsordnungswidrigkeiten

Die Stadtverwaltung Neumünster, Abteilung Bußgeldstelle für Verkehrsordnungswidrigkeiten übernimmt folgende Aufgaben:

  1. Einleitung von Bußgeldverfahren
  2. Bearbeitung von Anhörungen und Zeugenfragebögen
  3. Einsprüche und Akteneinsicht
  4. Verwahrung und Rückgabe von Führerscheinen bei Fahrverboten
  5. Verwahrung sichergestellter Fahrzeuge (in Einzelfällen)

Einspruch gegen einen Bußgeldbescheid

Gegen den Bußgeldbescheid der Bußgeldstelle Neumünster kann innerhalb von 14 Tagen Einspruch eingelegt werden.

In der Regel werden Einsprüche ohne anwaltliche Vertretung durch die Behörde Stadtverwaltung Neumünster – Abteilung Bußgeldstelle für Verkehrsordnungswidrigkeiten pauschal zurückgewiesen.

  1. Geschwindigkeitsüberschreitungen
  2. Abstandsverstöße
  3. Handy am Steuer
  4. Rotlichtverstöße

Verkehrsverstöße in Neumünster und Umgebung

In Neumünster werden täglich zahlreiche Verstöße gegen die Straßenverkehrsordnung registriert. Besonders häufig sind:

  1. Geschwindigkeitsüberschreitungen wie 41 km/h, 44 km/h oder 50 km/h außerorts
  2. Missachtung roter Ampeln
  3. Abstandsunterschreitungen

Ab 21 km/h zu viel droht ein Punkt in Flensburg, ab 31 km/h ein einmonatiges Fahrverbot.

Behörde: Stadtverwaltung Neumünster – Abteilung Bußgeldstelle für Verkehrsordnungswidrigkeiten

Die Die Stadtverwaltung Neumünster, Abteilung Bußgeldstelle für Verkehrsordnungswidrigkeiten übernimmt folgende Aufgaben:

  1. Einleitung von Bußgeldverfahren
  2. Bearbeitung von Anhörungen und Zeugenfragebögen
  3. Einsprüche und Akteneinsicht
  4. Verwahrung und Rückgabe von Führerscheinen bei Fahrverboten
  5. Verwahrung sichergestellter Fahrzeuge (in Einzelfällen)

Einspruch gegen einen Bußgeldbescheid

Gegen den Bußgeldbescheid der Bußgeldstelle Neumünster kann innerhalb von 14 Tagen Einspruch eingelegt werden.

In der Regel werden Einsprüche ohne anwaltliche Vertretung durch die Behörde Stadtverwaltung Neumünster – Abteilung Bußgeldstelle für Verkehrsordnungswidrigkeiten pauschal zurückgewiesen.