Die Stadtverwaltung Neumünster, Bußgeldstelle für Verkehrsordnungswidrigkeiten ist zuständig für die Verfolgung und Ahndung von Verkehrsordnungswidrigkeiten. Dazu zählen unter anderem:
- Anzeige -Behörde | Abteilung |
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Bußgeldstelle Neumünster | Stadtverwaltung Neumünster, Bußgeldstelle für Verkehrsordnungswidrigkeiten |
Online Anhörung | 🌐 www.poilzei-oa.sh |
Telefon | 📞 04321 9422210 |
Fax | 📠 04321 9422513 |
In Neumünster werden täglich zahlreiche Verstöße gegen die Straßenverkehrsordnung registriert. Besonders häufig sind:
Ab 21 km/h zu viel droht ein Punkt in Flensburg, ab 31 km/h ein einmonatiges Fahrverbot.
Die Stadtverwaltung Neumünster, Abteilung Bußgeldstelle für Verkehrsordnungswidrigkeiten übernimmt folgende Aufgaben:
Gegen den Bußgeldbescheid der Bußgeldstelle Neumünster kann innerhalb von 14 Tagen Einspruch eingelegt werden.
In der Regel werden Einsprüche ohne anwaltliche Vertretung durch die Behörde Stadtverwaltung Neumünster – Abteilung Bußgeldstelle für Verkehrsordnungswidrigkeiten pauschal zurückgewiesen.
In Neumünster werden täglich zahlreiche Verstöße gegen die Straßenverkehrsordnung registriert. Besonders häufig sind:
Ab 21 km/h zu viel droht ein Punkt in Flensburg, ab 31 km/h ein einmonatiges Fahrverbot.
Die Die Stadtverwaltung Neumünster, Abteilung Bußgeldstelle für Verkehrsordnungswidrigkeiten übernimmt folgende Aufgaben:
Gegen den Bußgeldbescheid der Bußgeldstelle Neumünster kann innerhalb von 14 Tagen Einspruch eingelegt werden.
In der Regel werden Einsprüche ohne anwaltliche Vertretung durch die Behörde Stadtverwaltung Neumünster – Abteilung Bußgeldstelle für Verkehrsordnungswidrigkeiten pauschal zurückgewiesen.