| Zone 100 mit 120 (PKW + Motorrad) | Kosten (EUR) |
|---|---|
| 20 km/h schnell innerorts, Bußgeld laut Bußgeldkatalog, Tatbestandsnummer Lfd. Nr. 11.1.4 | 60,00 |
| Auslagen & Gebühren | 28,50 |
| Gesamtkosten | 88,50 |
| Punkte in Flensburg | Keine Punkte in Flensburg |
| Fahrverbot | Kein Fahrverbot |
| Gesamtkosten bei Verdopplung (bei Vorsatz) | 148,50 |
| mögliche Gesamtkosten bei Verdreifachung | 208,50 |
| Zone 100 | km/h | Pkt. | BG | FB | Einspruch? |
|---|---|---|---|---|---|
| mit 120 | 21 | - | 60€ | Nein | Prüfen ** |
| mit 121 | 21 | 1 | 100€ | Nein | Prüfen ** |
| mit 122 | 22 | 1 | 100€ | Nein | Prüfen ** |
| mit 123 | 23 | 1 | 100€ | Nein | Prüfen ** |
| mit 125 | 25 | 1 | 100€ | Nein | Prüfen ** |
| mit 126 | 26 | 1 | 150€ | 1 Monat* | Prüfen ** |
| mit 127 | 27 | 1 | 150€ | 1 Monat* | Prüfen ** |
| mit 130 | 30 | 1 | 150€ | 1 Monat* | Prüfen ** |
| mit 132 | 32 | 1 | 200€ | 1 Monat* | Prüfen ** |
| mit 135 | 35 | 1 | 200€ | 1 Monat* | Prüfen ** |
| mit 138 | 38 | 1 | 200€ | 1 Monat* | Prüfen ** |
| mit 140 | 40 | 1 | 200€ | 1 Monat* | Prüfen ** |
| mit 141 | 41 | 2 | 320€ | 1 Monat | Prüfen ** |
| mit 145 | 45 | 2 | 320€ | 1 Monat | Prüfen ** |
| mit 148 | 48 | 2 | 320€ | 1 Monat | Prüfen ** |
| mit 150 | 50 | 2 | 320€ | 1 Monat | Prüfen ** |
| mit 152 | 52 | 2 | 480€ | 1 Monat | Prüfen ** |
| mit 155 | 55 | 2 | 480€ | 1 Monat | Prüfen ** |
| mit 160 | 60 | 2 | 480€ | 1 Monat | Prüfen ** |
| mit 165 | 65 | 2 | 600€ | 2 Monate | Prüfen ** |
| mit 170 | 70 | 2 | 600€ | 2 Monate | Prüfen ** |
| mit 175 | 75 | 2 | 700€ | 3 Monate | Prüfen ** |
| mit 180 | 80 | 2 | 700€ | 3 Monate | Prüfen ** |
| mit 190 | 90 | 2 | 700€ | 3 Monate | Prüfen ** |
| * Ein Fahrverbot von 1 Monat kann verhängt werden, wenn innerhalb eines Jahres nach Rechtskraft einer ersten Entscheidung die zulässige Höchstgeschwindigkeit zweimal um mehr als 25 km/h überschritten wird. | |||||
Sie wurden außerhalb geschlossener Ortschaften in einer 100er Zone mit 120 km/h gemessen – also 20 km/h außerhalb geschlossener Ortschaften schneller, als erlaubt ist.
Da die zulässige Höchstgeschwindigkeit durch Verkehrszeichen auf
100 km/h begrenzt war und diese mit 20 km/h überschritten wurde, liegt ein
Geschwindigkeitsverstoß
außerhalb geschlossener Ortschaften vor. Dieser wird nach der Bußgeldkatalog-Verordnung (BKatV) und
§ 24 StVG sanktioniert.
Außerörtliche Geschwindigkeitsüberschreitungen von
16 km/h,
18 km/h,
20 km/h,
22 km/h,
23 km/h,
25 km/h,
26 km/h oder
30 km/h
sind auf der Autobahn in der Zone 100 übrigens keine Seltenheit.
Für eine Überschreitung von 20 km/h, also 120 km/h statt 100 km/h sieht der aktuelle Bußgeldkatalog ein Bußgeld von 60,00 EUR vor. Hinzu kommen 28,50 EUR Gebühren und Auslagen, sodass sich die Gesamtkosten auf 88,50 EUR summieren können.
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Zum Blitzer-Check
Wird Ihnen bei einer Geschwindigkeit von 120 km/h, in der 100er-Zone Vorsatz unterstellt – etwa wegen einer besonders hohen Geschwindigkeit von 20 km/h außerhalb geschlossener Ortschaften oder der bewussten Missachtung einer klar erkennbaren Beschilderung – kann das reguläre Bußgeld von der Bußgeldstelle gemäß § 3 Abs. 4a BKatV auch verdoppelt werden.
In besonders gravierenden Fällen – etwa bei einer Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer, rücksichtsloser Fahrweise oder wiederholten Verstößen – kann das Bußgeld auf der Autobahn in der Zone 100 sogar über die einfache Verdopplung hinaus erhöht werden. Dies geschieht jedoch nur nach eingehender Prüfung durch die zuständige Behörde im Einzelfall.
Auf deutschen Autobahnen besteht kein generelles Tempolimit. Dennoch gelten auf vielen Abschnitten verkehrszeichenbedingte Geschwindigkeitsbeschränkungen. Wer die zulässige Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h um 20 km/h überschreitet und somit mit 120 km/h unterwegs ist, muss mit einem Bußgeld von 60,00 EUR rechnen. Besonders streng geahndet werden Verstöße in Bereichen mit Tempolimit 80, 100 oder 120 km/h, etwa an Autobahnkreuzen, Tunneln oder bei hohem Verkehrsaufkommen. Zur Verkehrsüberwachung kommen dort häufig stationäre und mobile Geschwindigkeitsmessanlagen (Blitzer) zum Einsatz, um die Verkehrssicherheit zu gewährleisten. Auf stark frequentierten Strecken wie der A3, A5 oder A9 werden daher regelmäßig Geschwindigkeitskontrollen durchgeführt.
Eine Geschwindigkeitsüberschreitung in der Zone 100 mit 120 km/h wird für Fahranfänger in der Probezeit als B-Verstoß gewertet. Es droht keine Probezeitverlängerung und keine Teilnahme an einem Aufbauseminar. Zwei B-Verstöße werden allerdings als A-Verstoß gewertet und könnten dann zu einer Probezeitverlängerung und Aufbauseminar führen.
- Anzeige -Die rechtliche Basis für eine Geschwindigkeitsüberschreitung in der 100-km/h-Zone bei gemessenen 120 km/h ergibt sich aus § 3 Abs. 3 der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) in Verbindung mit der Bußgeldkatalog-Verordnung (BKatV). Für den konkreten Verstoß – eine Überschreitung von 20 km/h außerhalb geschlossener Ortschaften – ist die Tatbestandsnummer 11.1.4 relevant.
Wurden Sie in einer 100er-Zone mit 120 km/h geblitzt, erhalten Sie in der Regel wenige Tage später Post von der Behörde – entweder einen Anhörungsbogen, einen Zeugenfragebogen oder eine Online-Anhörung.
Der Anhörungsbogen richtet sich an die Person, die laut Behörde für den Verstoß verantwortlich ist. Ein Zeugenfragebogen wird hingegen dem Fahrzeughalter zugesendet, wenn die Fahrerin oder der Fahrer zum Tatzeitpunkt nicht eindeutig identifiziert werden konnte – zum Beispiel bei Verstößen mit einem Dienstfahrzeug .
Viele Bußgeldstellen ermöglichen bereits eine Online-Anhörung über unterschiedliche digitale Systeme.
Diese Bußgeldstellen nutzen anhoerung für die Online-Anhörung. Die Liste ist nach Bundesland sortiert:
Diese Übersicht ist nicht vollständig und ohne Gewähr. Maßgeblich sind immer die Angaben auf Ihrem Anhörungsbogen, insbesondere die benannte Behörde, das Aktenzeichen, ein möglicher QR-Code oder Zugangslink.
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Der eigentliche Bußgeldbescheid wird erst nach der Anhörung zugestellt. Er stellt die offizielle Sanktion im Ordnungswidrigkeitenverfahren dar und enthält alle relevanten Informationen zur Tat, Beweislage und den rechtlichen Folgen. Innerhalb von 14 Tagen nach Zustellung kann Einspruch gegen den Geschwindigkeitsverstoß in der 100-er Zone mit 120 km/h eingelegt werden.
Der Bußgeldbescheid enthält in der Regel folgende Angaben:
Außerhalb geschlossener Ortschaften – wie in der Zone 100 – gelten in der Regel geringere Gefährdungspotenziale als innerorts. Dennoch stellt eine erhebliche Überschreitung der erlaubten Geschwindigkeit auch außerorts ein ernstzunehmendes Verkehrsrisiko dar, insbesondere bei dichtem Verkehr, Baustellen oder schlechten Sichtverhältnissen. Die Sanktionen fallen hier etwas milder aus als bei vergleichbaren Verstößen innerhalb geschlossener Ortschaften, können aber bei besonders gravierenden Überschreitungen deutlich ansteigen.
Wenn Sie in einer Zone 100 mit 120 km/h geblitzt wurden, sind fehlerhafte Messungen nicht ausgeschlossen. Mögliche Fehlerquellen wie ungenaue Messgeräte, fehlerhafte Zuordnung des Fahrzeugs oder unzureichende Beschilderung können einen Einspruch rechtfertigen.
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Verantwortlicher für die Erhebung auf dieser Seite:
Jusora – Ihr gutes Recht, ein Geschäftsbereich der Leadsleader Marketing UG (haftungsbeschränkt), Erkrather Str. 401,
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Empfänger: Rechtsanwalt Yves Junker LL.M., bussgeldexperte.org (eigener Verantwortlicher i.S.d. DSGVO).
Rechtsgrundlagen: Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO (Einwilligung zur Weitergabe); bei Mandatsanbahnung zusätzlich Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO.
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