§ 23 StVO beschäftigt sich mit den Pflichten von Fahrzeugführenden im Straßenverkehr. Der Paragraph enthält insbesondere Vorschriften, die der Vermeidung von Ablenkung dienen – etwa durch elektronische Geräte. Ziel ist es, die ständige Aufmerksamkeit und uneingeschränkte Kontrolle über das Fahrzeug sicherzustellen. Besonders relevant ist hierbei das Verbot der Nutzung von Handys und anderen elektronischen Geräten während der Fahrt, sofern diese nicht freihändig bedient werden.
Verstöße gegen diese Vorschriften gelten als Ordnungswidrigkeit und werden mit Bußgeld, Punkten in Flensburg und bei schwerwiegender Gefährdung auch mit Fahrverboten geahndet.
- Anzeige -Wird eine Zuwiderhandlung gegen § 23 StVO festgestellt, läuft das weitere Verfahren in mehreren Schritten ab. Folgende Abläufe sind typisch:
Die Nutzung eines Mobiltelefons wird meist direkt durch die Polizei beobachtet. Dies kann beim Telefonieren, Tippen oder Halten des Handys während der Fahrt geschehen.
Wird der Verstoß bemerkt, erfolgt häufig eine direkte Anhaltung. Die Beamten nehmen Personalien auf und schildern den Vorwurf. Es kann vor Ort eine Verwarnung oder eine Anzeige ausgesprochen werden.
Falls die Identität des Fahrers nicht zweifelsfrei feststeht (z. B. bei Firmenfahrzeugen), wird ein Anhörungsbogen zur Stellungnahme verschickt.
Nach Auswertung der Angaben und Daten erlässt die Bußgeldstelle einen Bußgeldbescheid mit Angaben zur Höhe des Bußgelds, eventuellen Punkten und ggf. Fahrverbot.
Gegen den Bußgeldbescheid kann fristgerecht Einspruch eingelegt werden. Bei berechtigten Zweifeln an der Beobachtung oder Beweisführung kann sich ein Einspruch lohnen.
Ein Verstoß gegen § 23 StVO kann je nach Schwere der Tat folgende Konsequenzen nach sich ziehen:
Verstoß | Pkt. | BG | FV | Einspruch? |
---|---|---|---|---|
Nutzung des Handys als Fahrer | 1 | 100 EUR | Nein | Prüfen ** |
Nutzung des Handys als Fahrer + andere gefährdet | 2 | 150 EUR | 1 Monat | Prüfen ** |
Nutzung des Handys als Fahrer + Sachbeschädigung | 2 | 200 EUR | 1 Monat | Prüfen ** |
Nutzung Blitzer App | 1 | 70 EUR | Nein | Prüfen ** |
Beim Fahrradfahren telefoniert | - | 55 EUR | Nein | Prüfen ** |