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Paragraph § 23 StVO

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§ 23 StVO soll sicherstellen, dass Fahrer ihr Fahrzeug jederzeit sicher führen können. Besonders geregelt ist die Benutzung von elektronischen Geräten, wie Handys, Tablets oder Navigationsgeräten während der Fahrt.

Was regelt § 23 StVO?

§ 23 StVO beschäftigt sich mit den Pflichten von Fahrzeugführenden im Straßenverkehr. Der Paragraph enthält insbesondere Vorschriften, die der Vermeidung von Ablenkung dienen – etwa durch elektronische Geräte. Ziel ist es, die ständige Aufmerksamkeit und uneingeschränkte Kontrolle über das Fahrzeug sicherzustellen. Besonders relevant ist hierbei das Verbot der Nutzung von Handys und anderen elektronischen Geräten während der Fahrt, sofern diese nicht freihändig bedient werden.

Elektronikgeräte am Steuer

  • Handyverbot: Die Nutzung von Mobiltelefonen ist nur zulässig, wenn sie in einer Halterung befestigt sind und mit einem kurzen Blick bedient werden können.
  • Andere Geräte: Auch Tablets, Laptops oder Navigationsgeräte unterliegen denselben Anforderungen.
  • Sprachsteuerung: Die Bedienung per Spracheingabe ist erlaubt, sofern keine körperliche Ablenkung erfolgt.

Verstöße gegen diese Vorschriften gelten als Ordnungswidrigkeit und werden mit Bußgeld, Punkten in Flensburg und bei schwerwiegender Gefährdung auch mit Fahrverboten geahndet.

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Ablauf einer Kontrolle und des Bußgeldverfahrens

Wird eine Zuwiderhandlung gegen § 23 StVO festgestellt, läuft das weitere Verfahren in mehreren Schritten ab. Folgende Abläufe sind typisch:

1.

Beobachtung des Verstoßes

Die Nutzung eines Mobiltelefons wird meist direkt durch die Polizei beobachtet. Dies kann beim Telefonieren, Tippen oder Halten des Handys während der Fahrt geschehen.

2.

Polizeiliche Kontrolle

Wird der Verstoß bemerkt, erfolgt häufig eine direkte Anhaltung. Die Beamten nehmen Personalien auf und schildern den Vorwurf. Es kann vor Ort eine Verwarnung oder eine Anzeige ausgesprochen werden.

3.

(Optional) Anhörungsbogen

Falls die Identität des Fahrers nicht zweifelsfrei feststeht (z. B. bei Firmenfahrzeugen), wird ein Anhörungsbogen zur Stellungnahme verschickt.

4.

Bußgeldbescheid

Nach Auswertung der Angaben und Daten erlässt die Bußgeldstelle einen Bußgeldbescheid mit Angaben zur Höhe des Bußgelds, eventuellen Punkten und ggf. Fahrverbot.

5.

Rechtsmittel

Gegen den Bußgeldbescheid kann fristgerecht Einspruch eingelegt werden. Bei berechtigten Zweifeln an der Beobachtung oder Beweisführung kann sich ein Einspruch lohnen.

Ausnahmen und Sonderregeln

  • Stillstand mit ausgeschaltetem Motor: In diesem Fall darf das Mobiltelefon rechtmäßig genutzt werden.
  • Notfälle: Die Nutzung eines Handys zur Unfallmeldung ist erlaubt.
  • Berufliche Nutzung: Für Polizei, Rettungsdienste und Einsatzfahrzeuge gelten spezielle Ausnahmeregelungen.

Rechtsfolgen und Bußgelder

Ein Verstoß gegen § 23 StVO kann je nach Schwere der Tat folgende Konsequenzen nach sich ziehen:

Verstoß Pkt. BG FV Einspruch?
Nutzung des Handys als Fahrer 1 100 EUR Nein Prüfen **
Nutzung des Handys als Fahrer + andere gefährdet 2 150 EUR 1 Monat Prüfen **
Nutzung des Handys als Fahrer + Sachbeschädigung 2 200 EUR 1 Monat Prüfen **
Nutzung Blitzer App 1 70 EUR Nein Prüfen **
Beim Fahrradfahren telefoniert - 55 EUR Nein Prüfen **
** Anzeige | Pkt. = Punkte | BG = Bußgeld | FV = Fahrverbot

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Themen: Verkehrsrecht

Christian Hollmann

Christian Hollmann

SEO- & Legal-Tech Experte

Christian Hollmann ist erfahrener Internetunternehmer und ist spezialisiert auf die Digitalisierung und Sichtbarkeit von Kanzleien in verschiedenen Rechtsgebieten: Verkehrsrecht Insolvenzrecht Medizinrecht Arbeitsrecht Verbraucherrecht