Die Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) ist das zentrale Regelwerk für den Straßenverkehr in Deutschland. Sie legt verbindlich fest, wie sich Verkehrsteilnehmer – also Autofahrer, Motorrad- und Lkw-Fahrer, Radfahrer, E-Scooter-Nutzer und Fußgänger – im Straßenverkehr zu verhalten haben. Ziel der StVO ist es, Unfälle zu vermeiden, den Verkehr flüssig zu halten und alle Beteiligten zu schützen.
Während das Straßenverkehrsgesetz (StVG) die übergeordneten Grundsätze und Sanktionen enthält, regelt die StVO die Details des Alltags: Welche Geschwindigkeit innerorts zulässig ist, wie groß der Sicherheitsabstand sein muss, wann überholt werden darf, was eine rote Ampel bedeutet und wie mit elektronischen Geräten im Fahrzeug umzugehen ist. Verstöße gegen die StVO werden als Ordnungswidrigkeiten nach § 24 StVG geahndet. In gravierenden Fällen kann ein Fehlverhalten im Straßenverkehr aber auch zur Strafbarkeit führen, etwa bei Gefährdung des Straßenverkehrs oder bei Unfallflucht.
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Die StVO besteht aus mehreren Paragraphen, die inhaltlich aufeinander aufbauen. Zu Beginn stehen die allgemeinen Grundregeln, anschließend folgen spezielle Vorschriften, etwa zu Geschwindigkeit, Abstand, Überholen, Vorfahrt, Lichtzeichen oder der Nutzung von Fahrstreifen. Am Ende steht § 49 StVO, der festlegt, welche Verstöße gegen die StVO als Ordnungswidrigkeiten gelten.
Für die Sanktionen ist die StVO jedoch nicht allein zuständig. Die Höhe von Bußgeldern, Punkten und Fahrverboten ergibt sich aus der Bußgeldkatalog-Verordnung (BKatV), die im bundeseinheitlichen Tatbestandskatalog des Kraftfahrt-Bundesamts konkretisiert wird. Dort ist etwa festgehalten, welche Folgen eine Geschwindigkeitsüberschreitung von 21 km/h innerorts oder ein Rotlichtverstoß hat. Ähnliche Regelungen finden sich beispielsweise im Bußgeldkatalog 2026 für Hessen.
Die wichtigsten Normen der StVO betreffen das tägliche Fahrverhalten. Besonders praxisrelevant sind: die zulässige Geschwindigkeit, der einzuhaltende Sicherheitsabstand, das richtige Überholen, die Beachtung der Vorfahrt sowie die Nutzung von Handy und anderen elektronischen Geräten am Steuer.
In der Praxis tauchen bestimmte StVO-Verstöße immer wieder auf. Dazu gehören etwa erhebliche Geschwindigkeitsüberschreitungen, zu geringer Abstand, Rotlichtverstöße oder die Nutzung des Handys während der Fahrt. Auch Verstöße von Lkw-Fahrern, insbesondere gegen die besonderen Geschwindigkeitsvorgaben, sind häufig Gegenstand von Bußgeldverfahren – hierzu gibt es spezielle Regelungen, die etwa im Bußgeldkatalog Lkw-Geschwindigkeit zusammengefasst sind.
Die Einordnung eines Verstoßes hängt häufig von Umfang und Situation ab. So macht es einen großen Unterschied, ob innerorts nur geringfügig zu schnell gefahren wird oder ob – etwa 21 km/h zu schnell innerorts oder mehr gemessen werden. Außerorts können bereits 26 km/h zu schnell zu Punkten und Fahrverbot führen. Ähnlich streng bewertet wird das Überfahren einer roten Ampel, vor allem wenn das Rotlicht schon länger als eine Sekunde andauerte oder andere konkret gefährdet wurden.
Die Folgen eines StVO-Verstoßes richten sich nach der Schwere des Verstoßes und nach eventuellen Voreintragungen im Fahreignungsregister in Flensburg. Die Bußgeldkatalog-Verordnung legt dabei Regelsätze fest, von denen im Einzelfall abgewichen werden kann. Bei besonders gravierenden Verstößen kommen zusätzlich Punkte in Flensburg und ein Fahrverbot nach § 25 StVG in Betracht.
Die folgende Übersicht zeigt typische Konstellationen und deren mögliche Rechtsfolgen:
| Verstoß | Typische Folge | |
|---|---|---|
|
Geschwindigkeit innerorts ab ca. 21 km/h zu schnell |
empfindliches Bußgeld, 1 Punkt, bei höheren Überschreitungen Fahrverbot möglich | Prüfen ** |
|
Geschwindigkeit außerorts ab ca. 25 km/h zu schnell |
Bußgeld, 1 Punkt, Fahrverbot bei höheren Überschreitungen oder Wiederholung | Prüfen ** |
|
Abstand nicht eingehalten insbesondere auf Autobahn / Schnellstraße |
Bußgeld, 1–2 Punkte, ab bestimmten Schwellen zusätzlich Fahrverbot | Prüfen ** |
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Rotlichtverstoß Rot länger als 1 Sekunde oder mit Gefährdung |
hohes Bußgeld, 2 Punkte, 1 Monat Fahrverbot als Regelfolge | Prüfen ** |
|
Handy am Steuer elektronisches Gerät in der Hand |
Bußgeld und 1 Punkt, bei Gefährdung höhere Sanktionen denkbar | Prüfen ** |
|
Lkw-Geschwindigkeit Überschreitung speziell geregelter Lkw-Höchstgeschwindigkeit |
abgestufte Bußgelder, Punkte möglich, bei massiven Verstößen Fahrverbot | Prüfen ** |
| Hinweis: Die konkreten Maßnahmen hängen stets vom Einzelfall ab – insbesondere von der Höhe der Überschreitung, einer möglichen Gefährdung und vorhandenen Voreintragungen im Fahreignungsregister. | ||
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Nach einem StVO-Verstoß beginnt das Verfahren häufig mit einem Zeugenfragebogen, wenn zunächst unklar ist, wer das Fahrzeug geführt hat. Steht der Fahrer fest oder war der Halter selbst unterwegs, erhält er in der Regel eine Anhörung im Bußgeldverfahren. Bereits in diesem Stadium können Angaben zur Sache Auswirkungen auf den weiteren Verlauf haben.
Ist die Behörde – etwa eine kommunale Bußgeldstelle (Anhörung 24) – der Auffassung, dass der Verstoß nachweisbar ist, erlässt sie einen Bußgeldbescheid. Dieser enthält die genaue Bezeichnung des Tatvorwurfs, die angewendeten Rechtsgrundlagen, die Höhe des Bußgeldes, etwaige Punkte und ein verhängtes Fahrverbot. Gegen den Bescheid kann innerhalb von zwei Wochen Einspruch eingelegt werden.
Handelt es sich nicht nur um eine Ordnungswidrigkeit, sondern um eine Straftat im Straßenverkehr, wird regelmäßig ein Strafverfahren geführt. Informationen zu Ablauf und Besonderheiten finden sich im Ratgeber Strafverfahren. Hier drohen dann Geld- oder Freiheitsstrafen, häufig zusätzlich zu fahrerlaubnisrechtlichen Konsequenzen wie der Entziehung der Fahrerlaubnis.
Für viele Betroffene beginnt das Thema StVO erst dann, wenn ein Schreiben der Behörde im Briefkasten liegt. Ein klassisches Beispiel ist der stationäre Blitzer innerorts: Ein kurzer Moment der Unaufmerksamkeit führt dazu, dass die erlaubten 50 km/h deutlich überschritten werden. Bei rund 21 km/h oder mehr über dem Limit drohen schnell Punkt und Fahrverbot. Ähnlich kritisch sind Abstandsverstöße auf der Autobahn, insbesondere bei höheren Geschwindigkeiten, wenn der Sicherheitsabstand deutlich unterschritten wird.
In anderen Fällen ist die Situation für den Fahrer schwer einzuschätzen, etwa bei Rotlichtverstößen, bei denen die Frage, wie lange die Ampel bereits Rot zeigte, eine große Rolle spielt, oder bei Handyverstößen, wenn lediglich eine kurze Handbewegung beobachtet wurde. Auch bei Lkw-Fahrern kommt es in der Praxis immer wieder zu Vorwürfen wegen zu hoher Geschwindigkeit oder fehlerhafter Ladungssicherung – häufig mit erheblichen beruflichen Folgen.
Ob bei einem StVO-Verstoß ein Einspruch sinnvoll ist, hängt immer vom konkreten Einzelfall ab. Besonders sinnvoll kann eine Prüfung sein, wenn Punkte in Flensburg oder ein Fahrverbot im Raum stehen und damit der Führerschein oder sogar der Arbeitsplatz gefährdet ist. Fehlerquellen gibt es viele: Messgeräte müssen korrekt aufgebaut und geeicht sein, die Bedienungsanleitungen sind einzuhalten und die Dokumentation muss nachvollziehbar sein. Auch bei Rotlichtverstößen und Abstandsverstößen lohnt sich häufig ein genauer Blick in die Unterlagen.
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