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Bußgeldrechner & Geschwindigkeitsrechner Blitzer 2026

KI-generiertes Symbolbild Bußgeldrechner Geschwindigkeit: Berechne hier deine Blitzer-Strafe für PKW und LKW nach dem aktuellen Katalog 2026
Bußgeldrechner Geschwindigkeit 2026: innerorts & außerorts
Bußgeldrechner Geschwindigkeit: Berechne hier deine Blitzer-Strafe für PKW und LKW nach dem aktuellen Katalog 2026
Geprüft von Fachanwalt für Verkehrsrecht Yves Junker
Fachlich geprüft & verifiziert
Fachanwalt für Verkehrsrecht

Blitzer-Strafe berechnen: Der Bußgeldrechner zeigt Bußgeld, Punkte und Fahrverbot bei Tempoüberschreitung innerorts und außerorts.

Kurz gesagt: Der Bußgeldrechner ermittelt aus gemessener und erlaubter Geschwindigkeit die voraussichtliche Strafe nach dem Bußgeldkatalog. Entscheidend ist nicht der gemessene Wert, sondern die Netto-Überschreitung nach Toleranzabzug – bis 100 km/h werden 3 km/h abgezogen, darüber 3 Prozent. Für Pkw gilt: Der erste Punkt fällt ab 21 km/h zu viel an, ein Fahrverbot droht innerorts ab 31 km/h, außerorts ab 41 km/h. Bei Lkw über 3,5 t und Gespannen kommt der erste Punkt bereits ab 16 km/h. Rechtsgrundlage sind § 3 StVO, §§ 24, 25 StVG und die Bußgeldkatalog-Verordnung. Gegen den Bußgeldbescheid können Sie binnen zwei Wochen Einspruch einlegen (§ 67 OWiG). Die Verfolgungsverjährung beträgt seit dem 1. Juli 2026 einheitlich sechs Monate statt zuvor drei.

Bußgeldrechner Geschwindigkeit: Strafe online berechnen

Zu schnelles Fahren ist die häufigste Ordnungswidrigkeit im deutschen Straßenverkehr. Wer geblitzt wird, erhält zunächst einen Anhörungsbogen und später einen Bußgeldbescheid. Was darin steht, lässt sich vorab berechnen – geben Sie dazu die gemessene und die erlaubte Geschwindigkeit ein.

Bußgeldrechner Geschwindigkeit

Der Wert aus dem Messprotokoll bzw. dem Bescheid – nicht der Tachowert.

Orientierungswert nach dem Bußgeldkatalog für den Regelfall. Voreintragungen, Vorsatz oder besondere Umstände können zu abweichenden Folgen führen.

Zu schnell gefahren?

Eine falsche Aufstellung des Messgeräts, fehlende Eichprotokolle oder eine unklare Zuordnung auf dem Foto können die Messung angreifbar machen. Im Bußgeld-Check schildern Sie Ihren Fall in wenigen Minuten – kostenlos und unverbindlich.

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Toleranzabzug: Warum der gemessene Wert nicht der vorgeworfene ist

Bevor die Behörde die Strafe festsetzt, zieht sie eine technische Toleranz ab. Sie gleicht die Messunsicherheit des Geräts aus und wird automatisch berücksichtigt – im Bescheid steht bereits der bereinigte Wert.

−3 km/hbei Messwerten bis 100 km/h
−3 %ab 100 km/h, aufgerundet
21 km/herster Punkt für Pkw
16 km/herster Punkt für Lkw über 3,5 t

Bei einigen Verfahren fällt der Abzug höher aus – etwa bei Messungen aus einem fahrenden Fahrzeug oder per Videonachfahrsystem. Rund um die Schwellenwerte entscheidet der Abzug über die gesamte Sanktionsstufe: Wer innerorts mit 64 km/h in einer 30er-Zone gemessen wird, dem werden 31 km/h zu viel vorgeworfen – und damit ein Fahrverbot. Drei km/h weniger, und es bleiben 180 € ohne Fahrverbot.

Bußgeldtabelle Geschwindigkeit innerorts (Pkw)

Innerorts fallen die Sanktionen deutlich schärfer aus als außerorts, weil das Gefährdungspotenzial für Fußgänger und Radfahrer höher eingeschätzt wird. Alle Werte beziehen sich auf die Netto-Überschreitung nach Toleranzabzug und gelten für Pkw und Motorräder im Regelfall:

Überschreitung Bußgeld Pkt. Fahrverbot Einspruch?
bis 10 km/h 30 € – nein Prüfen **
11 – 15 km/h 50 € – nein Prüfen **
16 – 20 km/h 70 € – nein Prüfen **
21 – 25 km/h 115 € 1 nein Prüfen **
26 – 28 – 30 km/h 180 € 1 bei Wiederholung* Prüfen **
31 – 40 km/h 260 € 2 1 Monat Prüfen **
41 – 44 – 50 km/h 400 € 2 1 Monat Prüfen **
51 – 60 km/h 560 € 2 2 Monate Prüfen **
61 – 70 km/h 700 € 2 3 Monate Prüfen **
über 70 km/h 800 € 2 3 Monate Prüfen **
* Ein Fahrverbot von einem Monat wird verhängt, wenn innerhalb eines Jahres nach Rechtskraft einer ersten Entscheidung erneut um mehr als 25 km/h zu schnell gefahren wurde – die sogenannte beharrliche Pflichtverletzung.

Für die häufigsten Werte gibt es eigene Detailseiten mit Einspruchschancen und Messverfahren, etwa 26 km/h, 28 km/h und 44 km/h zu schnell innerorts. In Tempo-30-Zonen ist die kritische Schwelle früher erreicht – Beispiel: Zone 30 mit 47 km/h.

Bußgeldtabelle Geschwindigkeit außerorts (Pkw)

Außerorts liegen die Beträge niedriger, und die Fahrverbotsgrenze verschiebt sich von 31 auf 41 km/h. Der Unterschied ist erheblich: Dieselbe Überschreitung von 35 km/h kostet innerorts 260 € plus Fahrverbot, außerorts 200 € ohne Fahrverbot.

Überschreitung Bußgeld Pkt. Fahrverbot Einspruch?
bis 10 km/h 20 € – nein Prüfen **
11 – 15 km/h 40 € – nein Prüfen **
16 – 20 km/h 60 € – nein Prüfen **
21 – 25 km/h 100 € 1 nein Prüfen **
26 – 30 km/h 150 € 1 bei Wiederholung* Prüfen **
31 – 40 km/h 200 € 1 bei Wiederholung* Prüfen **
41 – 50 km/h 320 € 2 1 Monat Prüfen **
51 – 60 km/h 480 € 2 1 Monat Prüfen **
61 – 70 km/h 600 € 2 2 Monate Prüfen **
über 70 km/h 700 € 2 3 Monate Prüfen **
* Fahrverbot bei Wiederholung innerhalb eines Jahres. Sämtliche Tatbestände im Überblick: Bußgeldkatalog Geschwindigkeit.
** Anzeige  |  Pkt. = Punkte im Fahreignungsregister  |  Werte für Pkw nach dem Bußgeldkatalog, Stand September 2026

Rechtsgrundlagen: Woher die Beträge stammen

Die Beträge im Bußgeldrechner sind nicht frei gegriffen, sondern folgen einer festen Kette von Vorschriften. Wer einen Einspruch erwägt, sollte diese Kette kennen – jedes Glied ist ein möglicher Ansatzpunkt:

§ 3
StVO
Geschwindigkeit: Legt die zulässigen Höchstgeschwindigkeiten fest – innerorts 50 km/h, außerorts 100 km/h für Pkw, abweichend für Lkw und Gespanne. Verstöße gegen diese Grundnorm sind der Kern jedes Blitzerfalls.
§ 41
StVO
Vorschriftzeichen: Abweichende Limits gelten nur über wirksam angeordnete und erkennbare Verkehrszeichen (Zeichen 274, 274.1 für Zonen). War das Schild verdeckt, verdreht oder an der Einfahrt nicht vorhanden, entfällt die Grundlage.
§ 24
StVG
Ordnungswidrigkeit: Erklärt den Verstoß gegen die StVO zur Ordnungswidrigkeit – keine Straftat, daher kein Eintrag im Führungszeugnis, aber Geldbuße, Punkte und Fahrverbot.
§ 25
StVG
Fahrverbot: Regelt Dauer und Wirkung des Fahrverbots von einem bis drei Monaten sowie die Vier-Monats-Frist, innerhalb derer Ersttäter den Antrittszeitpunkt selbst bestimmen dürfen.
BKatV
Bußgeldkatalog-Verordnung: Enthält in ihrer Anlage die konkreten Regelsätze. Sie gelten für den Regelfall gewöhnlicher Tatumstände bei fahrlässiger Begehung – bei Vorsatz oder Voreintragungen kann der Betrag erhöht werden.
§ 4
StVG
Fahreignungsregister: Ab acht Punkten wird die Fahrerlaubnis entzogen. Die Punkte aus Geschwindigkeitsverstößen werden hier eingetragen und verfallen je nach Schwere nach zweieinhalb bis fünf Jahren.
§ 67
OWiG
Einspruch: Zwei Wochen ab Zustellung des Bußgeldbescheids – die wichtigste Frist des gesamten Verfahrens. Verstreicht sie, wird der Bescheid rechtskräftig und ein Fahrverbot vollstreckbar.

Wann das Fahrverbot droht – und wann nicht

Das Fahrverbot ist für die meisten Betroffenen die eigentliche Sanktion; das Bußgeld tritt daneben zurück. Es kommt in drei Konstellationen in Betracht:

  1. Einmaliger grober Verstoß Innerorts ab 31 km/h, außerorts ab 41 km/h Überschreitung. Hier sieht der Bußgeldkatalog das Fahrverbot als Regelfolge vor.
  2. Beharrliche Pflichtverletzung Wer innerhalb eines Jahres nach Rechtskraft einer ersten Entscheidung erneut um mehr als 25 km/h zu schnell fährt, erhält ein Fahrverbot – auch wenn der einzelne Verstoß für sich genommen keines vorsieht. Ausführlich: beharrliche Pflichtverletzung.
  3. Vorsätzlicher Verstoß Bei erkennbar bewusster Missachtung – etwa bei extremer Überschreitung in einer ausgeschilderten Baustelle – kann die Geldbuße verdoppelt und ein Fahrverbot verhängt werden, obwohl die Regelsätze auf Fahrlässigkeit ausgelegt sind.

Umgekehrt lässt sich ein Fahrverbot in Ausnahmefällen abwenden. Führt es zu einer unbilligen Härte – etwa zum drohenden Verlust des Arbeitsplatzes – kommt die Umwandlung in ein erhöhtes Bußgeld in Betracht, üblicherweise gegen Verdopplung des Betrags. Das setzt eine sorgfältig begründete Darlegung voraus und gelingt keineswegs immer. Mehr dazu: Fahrverbot umgehen. Für Ersttäter gilt außerdem die Vier-Monats-Frist: Sie dürfen den Beginn des Fahrverbots innerhalb von vier Monaten nach Rechtskraft selbst wählen und es so in den Urlaub legen.

Lkw, Gespann und Omnibus: strengere Maßstäbe

Für Fahrzeuge über 3,5 t, Pkw mit Anhänger und Omnibusse gelten eigene Tabellen mit deutlich niedrigeren Schwellen. Der Grund ist der erheblich längere Bremsweg: Der erste Punkt fällt hier bereits ab 16 km/h Überschreitung an, nicht erst ab 21 km/h.

Hinzu kommt, dass für diese Fahrzeuge abweichende Höchstgeschwindigkeiten gelten – außerorts meist 80 km/h, für Gespanne je nach Zulassung 80 oder 100 km/h. Wer sich am Tempolimit-Schild orientiert statt an der für das eigene Fahrzeug geltenden Höchstgeschwindigkeit, überschreitet unbemerkt. Die vollständigen Tabellen finden Sie im Bußgeldkatalog Lkw-Geschwindigkeit und im Bußgeldkatalog Omnibus. Auch für ein Wohnmobil mit Anhänger greifen die strengeren Regeln.

Berufskraftfahrer: Warum der Einspruch fast immer sinnvoll ist

Bei Fahrerinnen und Fahrern, deren Beruf an der Fahrerlaubnis hängt, bedeutet ein Fahrverbot regelmäßig den Verlust der Erwerbsgrundlage. Genau hier greift das Argument der unbilligen Härte am ehesten – und genau hier lohnt sich die Prüfung der Messung am meisten, weil es nicht um einige hundert Euro geht, sondern um das Einkommen.

Probezeit: Der A-Verstoß und seine Folgen

Für Fahranfänger in der zweijährigen Probezeit gelten dieselben Bußgelder, aber zusätzliche Maßnahmen der Fahrerlaubnisbehörde. Eine Geschwindigkeitsüberschreitung von mehr als 20 km/h zählt als schwerwiegender Verstoß (A-Verstoß) nach § 2a StVG.

Wichtig

Beim ersten A-Verstoß verlängert sich die Probezeit um zwei Jahre, und die Teilnahme an einem Aufbauseminar wird angeordnet. Wer das Seminar nicht besucht, verliert die Fahrerlaubnis. Beim zweiten A-Verstoß folgt eine Verwarnung mit dem Angebot einer verkehrspsychologischen Beratung, beim dritten der Entzug der Fahrerlaubnis. Diese Maßnahmen treffen Sie zusätzlich zum Bußgeld und unabhängig davon. Mehr dazu: A-Verstoß in der Probezeit.

Gerade deshalb wiegt ein Einspruch in der Probezeit schwerer als sonst: Es geht nicht um 115 €, sondern um zwei zusätzliche Jahre Probezeit und ein kostenpflichtiges Seminar. Kommt ein weiterer Verstoß hinzu – etwa Handy am Steuer – verschärft sich die Lage zusätzlich.

Regionale Unterschiede: Gleiche Sätze, andere Praxis

Der Bußgeldkatalog gilt bundesweit einheitlich – ein Verstoß kostet in Flensburg dasselbe wie in München. Unterschiede gibt es dennoch, und zwar in der Verwaltungspraxis: bei der Kontrolldichte, den eingesetzten Messverfahren, der Bearbeitungsdauer der Bußgeldstellen und der Frage, wie kulant Anträge auf Umwandlung eines Fahrverbots behandelt werden.

Praktisch relevant ist außerdem die Zuständigkeit: Zuständig ist die Bußgeldbehörde am Tatort, nicht an Ihrem Wohnsitz. Wer im Urlaub geblitzt wird, bekommt Post aus dem jeweiligen Bundesland und muss dessen Fristen beachten. Übersichten mit den zuständigen Stellen und regionalen Besonderheiten finden Sie unter Bußgeldkatalog Bayern und Bußgeldkatalog Nordrhein-Westfalen. Den vollständigen Überblick über alle Tatbestände bietet der Bußgeldkatalog.

Einspruch, Fristen und typische Messfehler

Vom Blitzerfoto bis zur Rechtskraft durchläuft der Vorgang mehrere Stationen – und jede hat eigene Fristen:

  1. Anhörungsbogen Das erste Schreiben, meist einige Wochen nach der Messung. Verpflichtend auszufüllen sind nur die Angaben zur Person; zur Sache müssen Sie nichts sagen. Details: Anhörung im Bußgeldverfahren.
  2. Bußgeldbescheid Enthält Tatvorwurf, Messverfahren, Betrag, Punkte und ein etwaiges Fahrverbot. Prüfen Sie, ob der Toleranzabzug ausgewiesen ist und ob der vorgeworfene Wert knapp über einer Schwelle liegt. Mehr: Bußgeldbescheid.
  3. Einspruch binnen zwei Wochen Die Frist nach § 67 OWiG beginnt mit der Zustellung und läuft auch im Urlaub. Ein zunächst nicht begründeter Einspruch wahrt die Frist; die Begründung folgt nach Akteneinsicht.
  4. Akteneinsicht Erst daraus ergeben sich Messprotokoll, Eichschein, Schulungsnachweis des Messbeamten und die Rohmessdaten – die Grundlage jeder ernsthaften Überprüfung.
  5. Verjährung beachten Seit dem 1. Juli 2026 verjähren Verkehrsordnungswidrigkeiten einheitlich nach sechs Monaten (§ 26 Abs. 3 StVG) – die frühere Drei-Monats-Regel ist entfallen. Die Frist beginnt am Tattag und wird durch Anhörungsbogen und Bescheid unterbrochen, sodass sie danach neu läuft. Mehr dazu: Blitzer-Verjährung.

Angreifbar sind Messungen häufiger, als viele annehmen. Typische Fehlerquellen sind ein falscher Aufstellwinkel bei Laser- und Radargeräten, ein zu geringer Abstand zum Ortsschild oder zum Geschwindigkeitszeichen, eine fehlende oder abgelaufene Eichung, ein nicht geschulter Messbeamter sowie die unklare Zuordnung bei mehreren Fahrzeugen im Bild. Wie ein Foto überprüft wird, erklärt der Ratgeber Blitzerfoto anfechten.

Ein eigener Prüfpunkt ist die Fahreridentität. Ist auf dem Messfoto niemand sicher zu erkennen – bei Motorrädern mit Helm oder Aufnahmen von hinten die Regel – kann der Vorwurf nicht zugeordnet werden. Als Angehöriger besteht zudem ein Zeugnisverweigerungsrecht. Allerdings kann die Behörde dann eine Fahrtenbuchauflage prüfen; wie sich das abwenden lässt, steht unter Fahrtenbuchauflage verhindern. Treffen mehrere Verstöße zusammen, entscheidet die Frage nach Tateinheit oder Tatmehrheit über die Gesamthöhe.

Bescheid erhalten? Zwei Wochen Frist.

Drohen Punkte oder ein Fahrverbot, lohnt sich die Prüfung fast immer – besonders wenn eine Rechtsschutzversicherung besteht. Im Bußgeld-Check schildern Sie Ihren Fall in wenigen Minuten, kostenlos und unverbindlich.

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Häufige Fragen zum Bußgeldrechner

Hinweis: Stand der Informationen: September 2026. Der Rechner liefert Orientierungswerte nach dem Bußgeldkatalog für den Regelfall und ersetzt keine Rechtsberatung; JUSORA erbringt keine Rechtsdienstleistungen. Voreintragungen im Fahreignungsregister, vorsätzliches Handeln oder besondere Umstände können zu abweichenden Folgen führen. Rechtsverbindlich sind allein die Angaben in Ihrem Bußgeldbescheid.

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SEO- & Legal-Tech Experte

Oliver Godolt

Autor & Mitgründer
Oliver Godolt ist Mitgründer und Autor bei JUSORA®. Mit langjähriger Erfahrung im Performance Marketing und in Legal-Tech-Projekten macht er juristische Inhalte online sichtbar und für Nutzer leicht zugänglich.
Fachliche Prüfung: Rechtsanwalt Yves Junker unterstützt JUSORA® mit seiner Expertise bei der Erstellung und Aktualisierung von Inhalten zu Ordnungswidrigkeiten, Geschwindigkeitsüberschreitungen und Bußgeldsachen. Die Inhalte dieser Seite wurden nach bestem Wissen und der aktuellen Rechtsprechung erstellt.

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