Eines der brisantesten Felder im Verkehrsstrafrecht ist das sogenannte Einzelrennen. Ein verbreiteter Irrtum unter Autofahrern ist der Glaube, dass für ein illegales Rennen zwingend ein zweiter Teilnehmer nötig sei.
Wer jedoch mit nicht angepasster Geschwindigkeit, grob verkehrswidrig und rücksichtslos fährt, um eine höchstmögliche Geschwindigkeit zu erreichen, erfüllt den Straftatbestand auch alleine. Die Polizei wertet vermehrt Blitzer, zivile Videofahrzeuge oder Dashcams aus, um Einzelrennen und MPU-Verfahren einzuleiten. Neben drastischen Geldstrafen droht hier unmittelbar die vorläufige Entziehung der Fahrerlaubnis noch am Ort der Kontrolle.
Ein massiv unterschätzter Aspekt bei Verfahren nach § 315d StGB ist die Einziehung des Fahrzeugs. Das Auto wird dabei nicht nur vorübergehend auf dem Hof der Polizei sichergestellt, sondern durch das Gericht dauerhaft in das Eigentum des Staates überführt – es wird versteigert.
Egal ob getunter Kleinwagen oder ein hochwertiger Mercedes-Benz: Die Rechtsprechung greift hart durch. Selbst bei Drittfahrzeugen (Firmen- oder Leasingwagen) droht die Einziehung, wenn dem Halter Leichtfertigkeit nachgewiesen wird. Ein spezialisierter Anwalt muss sofort intervenieren, um die Herausgabe zu erzwingen und existenzbedrohende Regressforderungen abzuwenden.
Ob Vorwurf eines illegalen Rennens, Nötigung oder Fahrt unter Betäubungsmitteln: Die ersten Tage nach der Maßnahme entscheiden über Ihre Mobilität. Wir fordern die Ermittlungsakte an und prüfen sofort, ob wir ein Fahrverbot umgehen können.
Ihren Fall prüfen lassen
Der gesetzliche Grenzwert von 3,5 ng/ml THC im Blut (§ 24a StVG) ist fixiert. Dennoch herrscht massive Rechtsunsicherheit. Da der Abbau von Cannabis am Steuer individuell extrem schwankt, bietet der Wert keine absolute Sicherheit. Wer am Wochenende konsumiert, kann am Montag in der Polizeikontrolle immer noch über dem Limit liegen.
Das Hauptproblem nach einer Drogenfahrt ist nicht das Bußgeld, sondern die Information der Fahrerlaubnisbehörde. Die Vermeidung der Medizinisch-Psychologischen Untersuchung (MPU) ist der Kern der modernen Verkehrsrechtsberatung. Die Behörde ordnet heute oft schon bei geringen Verdachtsmomenten auf Missbrauch ein Gutachten an.
Werden bei Ihnen THC und Alkohol nachgewiesen (selbst wenn es unterhalb der Promillegrenze von 0,5 liegt), ordnet die Behörde fast ausnahmslos eine MPU an. Das Gleiche gilt bei dokumentierten Ausfallerscheinungen im Polizeiprotokoll. Hier muss Ihr Anwalt dringend das polizeiliche Messprotokoll anfechten.
| Verstoß | Strafe / Folge | Aktion |
|---|---|---|
| § 315d StGB Einzelrennen |
Geld-/Haftstrafe, Einziehung Kfz, Fahrerlaubnisentzug | Fall prüfen |
| § 24a StVG Cannabis > 3,5 ng |
500 € Bußgeld, Fahrverbot, Punkte in Flensburg | Fall prüfen |
| § 142 StGB Unfallflucht |
Geldstrafe, Regress (Versicherung), Entzug Fahrerlaubnis | Fall prüfen |
Egal ob Betäubungsmittel oder ein schwerer Verkehrsunfall: Die Ermittlungsbehörden müssen Ihnen die Schuld zweifelsfrei nachweisen. Ein erfahrener Strafverteidiger setzt exakt hier an:
Blutentnahme-Protokolle, Blitzer (wie der Gatso GTC-GS11) oder Analyse-Methoden bei THC-Werten weisen oft angreifbare Fehler auf. Liegen Messfehler vor, fällt das wichtigste Beweismittel der Staatsanwaltschaft in sich zusammen.
Bei Vorwürfen wie § 315d StGB kann ein technisches Gutachten oft belegen, dass die Fahrweise keine „Rennabsicht“ widerspiegelte. Zudem gilt: Wer schweigt, zwingt die Behörde, den Fahrer zu ermitteln – was besonders bei Blitzerbildern oder Vorwürfen der Fahrerflucht extrem schwer ist.
Wird der Führerschein durch die Behörde entzogen, muss sofort gehandelt werden. Fachanwalt Andreas Junge geht gegen die sofortige Vollziehbarkeit vor, um Ihre Fahrerlaubnis während des laufenden Verfahrens zu sichern.
Hinweis:** Anzeige | Stand der Informationen: 2026. Dieser Fachbeitrag dient der allgemeinen Information und stellt keine Rechtsberatung dar. Für eine verbindliche Beratung wenden Sie sich bitte an den benannten Partneranwalt.
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