In Ermittlungsakten oder Bankmitteilungen taucht oft der Begriff „inkriminierte Gelder“ auf. Einfach übersetzt bedeutet das: Diese Vermögenswerte stammen aus einer rechtswidrigen Tat. Sie sind durch ein Verbrechen (lateinisch crimen) „bemakelt“.
Behörden nutzen ihn, um den Auslöser für einen offiziellen Geldwäsche-Verdacht zu benennen. Sobald Geld als inkriminiert gilt, darf es nicht mehr ohne Weiteres am Wirtschaftskreislauf teilnehmen. Es unterliegt der staatlichen Kontrolle oder Einziehung.
In diesem kurzen Clip erfahren Sie, warum seit 2021 fast jede Straftat als Vortat für Geldwäsche gewertet werden kann.
Geld wird nicht durch sich selbst „schmutzig“. Es braucht eine sogenannte Vortat. Seit der Reform des § 261 StGB im Jahr 2021 ist der Katalog dieser Vortaten massiv gewachsen:
Meistens sind die Betroffenen nicht die Täter der Vortat. Der Vorwurf lautet vielmehr: Sie haben geholfen, den „Papertrail“ (die Spur des Geldes) zu verwischen. Dies nennt man Verschleierung unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte. Schon das bloße Verwahren solcher Gelder auf Ihrem Konto kann für ein Ermittlungsverfahren ausreichen.
Drei typische Szenarien aus dem Arbeitsalltag unserer Partneranwälte zeigen, wie schnell man mit inkriminierten Geldern in Kontakt kommt:
Dies ist das größte Problem bei einer Kontosperre. Wenn 1.000 € inkriminiertes Geld auf ein Konto mit 10.000 € legalem Guthaben fließen, spricht man von Vermischung. Die Rechtsprechung sieht dann oft das gesamte Guthaben als „kontaminiert“ an. Die Staatsanwaltschaft friert dann meist das komplette Konto ein (Vermögensabschöpfung), um die Ermittlungen zu sichern.
Sollten Sie mit dem Vorwurf konfrontiert werden, inkriminierte Gelder transferiert zu haben, ist strategisches Handeln gefragt:
Im Strafrecht gilt der Grundsatz "in dubio pro reo" (im Zweifel für den Angeklagten) und das Bestimmtheitsgebot. Wichtig ist, im Vorfeld keine unüberlegten Geständnisse gegenüber der Polizei abzugeben. Lassen Sie Ihren Fall von einen erfahrenen Strafverteidiger und Fachanwalt für Strafrecht prüfen.
Beantworten Sie wenige Fragen zu Ihrem strafrechtlichen Anliegen. Fachanwalt für Strafrecht Andreas Junge prüft Ihren Fall und gibt eine kostenlose, unverbindliche Ersteinschätzung.
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Rechtlicher Hinweis: Dieser Artikel erläutert juristische Fachbegriffe und dient der allgemeinen Information. Er ersetzt keine individuelle Rechtsberatung. Der Straftatbestand der Geldwäsche ist hochkomplex und unterliegt ständigen gesetzlichen Änderungen. JUSORA übernimmt keine Haftung für Vollständigkeit oder Aktualität.
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