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Vorwurf "Verschleierung unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte": Was sind inkriminierte Gelder?

KI-generiertes Symbolbild Vorwurf "Verschleierung unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte": Was sind inkriminierte Gelder?
$ 261 StGB inkriminierte Gelder
Geprüft von Fachanwalt für Strafrecht Andreas Junge
Fachlich geprüft & verifiziert
Fachanwalt für Strafrecht

Was bedeutet der Begriff inkriminierte Gelder in der Ermittlungsakte? Erfahren Sie alles ueber die Verschleierung von Vermögenswerten und Geldwäsche-Verdacht.

Was bedeutet "inkriminiert" im Strafrecht?

Die juristische Definition

In Ermittlungsakten oder Bankmitteilungen taucht oft der Begriff „inkriminierte Gelder“ auf. Einfach übersetzt bedeutet das: Diese Vermögenswerte stammen aus einer rechtswidrigen Tat. Sie sind durch ein Verbrechen (lateinisch crimen) „bemakelt“.

Warum wird dieser Begriff verwendet?

Behörden nutzen ihn, um den Auslöser für einen offiziellen Geldwäsche-Verdacht zu benennen. Sobald Geld als inkriminiert gilt, darf es nicht mehr ohne Weiteres am Wirtschaftskreislauf teilnehmen. Es unterliegt der staatlichen Kontrolle oder Einziehung.

Video: Die All-Crimes-Reform erklärt

In diesem kurzen Clip erfahren Sie, warum seit 2021 fast jede Straftat als Vortat für Geldwäsche gewertet werden kann.

Vortaten: Wann Geld "schmutzig" wird

Geld wird nicht durch sich selbst „schmutzig“. Es braucht eine sogenannte Vortat. Seit der Reform des § 261 StGB im Jahr 2021 ist der Katalog dieser Vortaten massiv gewachsen:

Betrug
Online-Delikte: Erlöse aus Warenbetrug, Phishing oder betrügerischen Krypto-Plattformen gelten sofort als inkriminierte Vermögenswerte.
Wirtschaft
Unternehmensstrafrecht: Gelder, die durch Untreue oder eine Insolvenzverschleppung erlangt wurden, sind ebenfalls „infiziert“.
Steuern
Steuerhinterziehung: Der durch Steuerbetrug erlangte finanzielle Vorteil wird heute konsequent als inkriminiertes Kapital eingestuft.

Der Vorwurf: Verschleierung nach § 261 StGB

Warum sind Sie im Visier der Ermittler?

Meistens sind die Betroffenen nicht die Täter der Vortat. Der Vorwurf lautet vielmehr: Sie haben geholfen, den „Papertrail“ (die Spur des Geldes) zu verwischen. Dies nennt man Verschleierung unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte. Schon das bloße Verwahren solcher Gelder auf Ihrem Konto kann für ein Ermittlungsverfahren ausreichen.

Praxis-Fälle: Wo die Falle zuschnappt

Drei typische Szenarien aus dem Arbeitsalltag unserer Partneranwälte zeigen, wie schnell man mit inkriminierten Geldern in Kontakt kommt:

Ebay
Dreiecksbetrug: Sie verkaufen Ware, erhalten Geld von einem Fremdkonto und versenden das Paket. Später stellt sich heraus: Das Geld stammt von einem gehackten Konto eines Dritten.
Job
Finanzagenten: Sie nehmen einen Nebenjob an, bei dem Sie Geld auf Ihr Konto erhalten und per Krypto oder Auslandsüberweisung weiterleiten sollen. Das Geld ist fast immer inkriminiert.

Die Infektion: Vermischung von Vermögen

Was passiert, wenn sich sauberes und schmutziges Geld mischen?

Dies ist das größte Problem bei einer Kontosperre. Wenn 1.000 € inkriminiertes Geld auf ein Konto mit 10.000 € legalem Guthaben fließen, spricht man von Vermischung. Die Rechtsprechung sieht dann oft das gesamte Guthaben als „kontaminiert“ an. Die Staatsanwaltschaft friert dann meist das komplette Konto ein (Vermögensabschöpfung), um die Ermittlungen zu sichern.

Ihre Strategie: Reaktion auf Ermittlungen

Sollten Sie mit dem Vorwurf konfrontiert werden, inkriminierte Gelder transferiert zu haben, ist strategisches Handeln gefragt:

Tipp 1
Schweigen ist Gold: Machen Sie gegenüber der Polizei keine Angaben zur Herkunft des Geldes, bevor Ihr Anwalt Akteneinsicht genommen hat.
Tipp 2
Herkunft belegen: Sammeln Sie Belege (Rechnungen, Erbscheine, Gehaltsnachweise), die beweisen, dass der Großteil Ihres Vermögens aus legalen Quellen stammt.

Im Strafrecht gilt der Grundsatz "in dubio pro reo" (im Zweifel für den Angeklagten) und das Bestimmtheitsgebot. Wichtig ist, im Vorfeld keine unüberlegten Geständnisse gegenüber der Polizei abzugeben. Lassen Sie Ihren Fall von einen erfahrenen Strafverteidiger und Fachanwalt für Strafrecht prüfen.

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Gesetzestexte & Quellen

  1. Strafgesetzbuch (StGB): § 261 Geldwäsche; Verschleierung unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte

Rechtlicher Hinweis: Dieser Artikel erläutert juristische Fachbegriffe und dient der allgemeinen Information. Er ersetzt keine individuelle Rechtsberatung. Der Straftatbestand der Geldwäsche ist hochkomplex und unterliegt ständigen gesetzlichen Änderungen. JUSORA übernimmt keine Haftung für Vollständigkeit oder Aktualität.




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Oliver Godolt

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Oliver Godolt ist Mitgründer und Autor bei JUSORA®. Mit langjähriger Erfahrung im Performance Marketing und in Legal-Tech-Projekten macht er juristische Inhalte online sichtbar und für Nutzer leicht zugänglich.
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