Wer nach einer Verkehrskontrolle oder einem Unfall pusten musste und einen zu hohen Wert auf dem Display sieht, steht oft unter Schock. Die Angst vor dem Verlust des Führerscheins, einer erdrückenden Geldstrafe oder gar der Anordnung einer MPU (Medizinisch-Psychologische Untersuchung) ist groß. Doch gerade jetzt gilt es, Ruhe zu bewahren, denn entscheidend ist, in welchem exakten Bereich der Alkohol am Steuer festgestellt wurde.
Ob Messfehler beim Atemalkoholgerät oder rechtliche Formfehler bei der Blutabnahme – eine schnelle anwaltliche Prüfung rettet oft die Fahrerlaubnis.
Ihren Fall prüfen lassenDas deutsche Verkehrsrecht nach dem Straßenverkehrsgesetz (StVG) und dem Strafgesetzbuch (StGB) unterscheidet streng zwischen verschiedenen Grenzwerten: 0,0 Promille, 0,3 Promille, 0,5 Promille, 1,1 Promille und 1,6 Promille. Doch was bedeutet es konkret für Sie, wenn das Messgerät einen "krummen" Zwischenwert wie 0,6, 0,8 oder 1,2 Promille anzeigt? Ab wann handelt es sich noch um ein teures, aber handhabbares Bußgeldverfahren, und ab wann droht ein echtes Strafverfahren?
Nutzen Sie unseren Rechner, um sofort herauszufinden, ob Sie sich im Bereich einer Ordnungswidrigkeit oder einer Straftat bewegen. Die Einschätzung hilft Ihnen, die nächsten juristischen Schritte zu planen.
Das System ist mehrstufig aufgebaut und unterscheidet in der Härte der Bestrafung radikal zwischen Ordnungswidrigkeiten (§ 24a StVG) und handfesten Straftaten.
Die Realität bei Kontrollen sieht oft so aus, dass Geräte "krumme" Zahlen ausspucken. Betroffene fragen sich dann oft: "Bin ich mit 0,8 Promille härter dran als mit 0,5 Promille?". Hier ist die exakte Aufschlüsselung:
Wenn Sie im Bereich der Ordnungswidrigkeit (also zwischen 0,5 und 1,09 Promille) erwischt werden, wirft die Bußgeldstelle einen Blick in Ihre Akte. Ein höheres Bußgeld durch Voreintragungen ist der Regelfall:
500 Euro Bußgeld, 2 Punkte, 1 Monat Fahrverbot.
1.000 Euro Bußgeld, 2 Punkte, 3 Monate Fahrverbot.
1.500 Euro Bußgeld, 2 Punkte, 3 Monate Fahrverbot. Zudem wird hier fast immer zwingend eine MPU angeordnet.
Wenn Sie in ein Handmessgerät pusten, misst dieses die Atemalkoholkonzentration (AAK). Dieses Handgerät ist jedoch rechtlich nicht gerichtsverwertbar! Es dient nur dem Anfangsverdacht.
Besonders am Wochenende passiert es tausendfach: Nach der Party wird statt dem Taxi ein E-Scooter gemietet. Ein fataler Fehler. E-Scooter sind nach dem Gesetz Kraftfahrzeuge. Das bedeutet: Wer mit 1,1 Promille auf dem Roller erwischt wird, begeht exakt dieselbe Straftat wie in einem Auto. Die Strafe ist identisch: Der Pkw-Führerschein wird sofort entzogen!
Auch beim Fahrrad gibt es Grenzen. Auf dem Rad gibt es die 0,5-Promille-Grenze nicht. Sie können theoretisch mit 1,0 Promille straffrei nach Hause radeln, solange Sie niemanden gefährden. Doch Vorsicht: Bei alkoholbedingten Ausfallerscheinungen oder Unfällen sind Sie auch hier ab 0,3 Promille dran. Und wer die absolute Grenze von 1,6 Promille auf dem Fahrrad überschreitet, verliert in der Folge fast immer seinen Auto-Führerschein durch die dann zwingend angeordnete MPU.
Oft erhalten Sie zeitnah eine Anhörung im Bußgeldverfahren, einen Zeugenfragebogen oder eine polizeiliche Vorladung. Hier entscheiden sich die Weichen Ihres Verfahrens:
Sie haben als Beschuldigter das absolute Recht zu schweigen. Geben Sie auf dem Anhörungsbogen niemals an, was oder wie viel Sie getrunken haben. Sätze wie "Ich hatte doch nur zwei Bier" werten Gerichte oft als Vorsatz, was die Strafe drastisch erhöht.
Gehen Sie nicht aus falschem Respekt zur Polizei, um "Ihre Sicht der Dinge" zu schildern. Sie müssen einer polizeilichen Einladung nicht Folge leisten. Ein Anwalt sagt diesen Termin rechtssicher für Sie ab.
Ohne Akteneinsicht stochern Sie im Nebel. Ist das Messprotokoll korrekt? Liegen Messfehler vor? Ein Fachanwalt für Verkehrsrecht prüft die Akte und sucht nach Angriffsflächen, um das Verfahren einzustellen.
Ein Anhörungsbogen oder Strafbefehl wegen Alkohol am Steuer bedroht Ihre Mobilität. Lassen Sie Ihren Fall sofort prüfen, bevor der Bescheid rechtskräftig wird.
Ihren Fall prüfen lassen
Rechtlicher Hinweis: Dieser Beitrag bietet eine fundierte rechtliche Orientierung, ersetzt jedoch keine individuelle anwaltliche Prüfung Ihres Falls. Da jede Messung (AAK vs. BAK) und jede Verkehrssituation einzigartig ist, nutzen Sie bei Vorwürfen von Alkohol am Steuer stets Ihr Aussageverweigerungsrecht.
Rechtliche Probleme können verunsichern und viele Fragen aufwerfen. Bei JUSORA bemühen wir uns, diese Themen so aufzubereiten, dass sie greifbarer werden. Zusätzlich besteht die Möglichkeit, das eigene Anliegen direkt an spezialisierte Expertinnen und Experten heranzutragen.
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