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Anhörungsbogen wegen Trunkenheitsfahrt erhalten? Promillegrenzen & Promille-Ratgeber

KI-generiertes Symbolbild Anhörungsbogen wegen Trunkenheitsfahrt erhalten? Promillegrenzen & Promille-Ratgeber
Alkohl am Steuer Promillegrenze
Geprüft von Fachanwalt für Strafrecht Andreas Junge
Fachlich geprüft & verifiziert
Fachanwalt für Strafrecht

Mit 0,6, 0,8 oder 1,2 Promille am Steuer erwischt? Erfahren Sie hier, ab wann ein Fahrverbot oder eine MPU droht und wie Sie jetzt richtig reagieren.

Promillegrenze überschritten? Strafen, Fahrverbot & MPU im Detail

Wer nach einer Verkehrskontrolle oder einem Unfall pusten musste und einen zu hohen Wert auf dem Display sieht, steht oft unter Schock. Die Angst vor dem Verlust des Führerscheins, einer erdrückenden Geldstrafe oder gar der Anordnung einer MPU (Medizinisch-Psychologische Untersuchung) ist groß. Doch gerade jetzt gilt es, Ruhe zu bewahren, denn entscheidend ist, in welchem exakten Bereich der Alkohol am Steuer festgestellt wurde.

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Droht der Führerscheinverlust?

Ob Messfehler beim Atemalkoholgerät oder rechtliche Formfehler bei der Blutabnahme – eine schnelle anwaltliche Prüfung rettet oft die Fahrerlaubnis.

Ihren Fall prüfen lassen

Das deutsche Verkehrsrecht nach dem Straßenverkehrsgesetz (StVG) und dem Strafgesetzbuch (StGB) unterscheidet streng zwischen verschiedenen Grenzwerten: 0,0 Promille, 0,3 Promille, 0,5 Promille, 1,1 Promille und 1,6 Promille. Doch was bedeutet es konkret für Sie, wenn das Messgerät einen "krummen" Zwischenwert wie 0,6, 0,8 oder 1,2 Promille anzeigt? Ab wann handelt es sich noch um ein teures, aber handhabbares Bußgeldverfahren, und ab wann droht ein echtes Strafverfahren?

Promille-Strafen Rechner: Konsequenzen sofort berechnen

Nutzen Sie unseren Rechner, um sofort herauszufinden, ob Sie sich im Bereich einer Ordnungswidrigkeit oder einer Straftat bewegen. Die Einschätzung hilft Ihnen, die nächsten juristischen Schritte zu planen.

JUSORA Promille-Rechner

Die Promillegrenzen im Überblick: Ab wann es strafbar wird

Das System ist mehrstufig aufgebaut und unterscheidet in der Härte der Bestrafung radikal zwischen Ordnungswidrigkeiten (§ 24a StVG) und handfesten Straftaten.

0,0
Promille
Absolutes Alkoholverbot: Gilt für alle Fahranfänger in der Probezeit sowie für Fahrer unter 21 Jahren. Folge: Bußgeld, 1 Punkt, A-Verstoß, Aufbauseminar.
0,3
Promille
Relative Fahruntüchtigkeit: Rechtlich passiert hier bei einer normalen Kontrolle nichts. Bei "Ausfallerscheinungen" (z.B. Schlangenlinien) oder Unfallflucht wird daraus jedoch sofort eine Straftat mit Führerscheinentzug.
0,5
Promille
Die Gefahrengrenze: Ab hier handeln Sie ordnungswidrig. Selbst bei völlig fehlerfreier Fahrweise werden Sie bestraft (500 € Bußgeld, 2 Punkte, 1 Monat Fahrverbot).
1,1
Promille
Absolute Fahruntüchtigkeit: Die rote Linie im Verkehrsrecht. Es liegt immer eine Straftat (§ 316 StGB) vor. Der Führerschein ist sofort weg.
1,6
Promille
Die MPU-Grenze: Zusätzlich zum Entzug der Fahrerlaubnis und der Geldstrafe fordert die Behörde zwingend die bestandene Medizinisch-Psychologische Untersuchung.

Im Detail: Was passiert bei 0,6, 0,8 oder 1,2 Promille?

Die Realität bei Kontrollen sieht oft so aus, dass Geräte "krumme" Zahlen ausspucken. Betroffene fragen sich dann oft: "Bin ich mit 0,8 Promille härter dran als mit 0,5 Promille?". Hier ist die exakte Aufschlüsselung:

0,6 - 0,8
Promille
Die 0,5-Promille-Kategorie: Werte wie 0,6 oder 0,8 Promille werden alle gleich behandelt. Solange keine Ausfallerscheinungen vorliegen, drohen als Ersttäter 500 € Bußgeld, 2 Punkte und 1 Monat Fahrverbot. Die Rechtskraft des Bescheids sollte durch einen Anwalt hinausgezögert werden.
0,9 - 1,09
Promille
Gefährliche Nähe zur Straftat: Rein gesetzlich ist es noch eine Ordnungswidrigkeit. Aber: Bei diesen Werten suchen Polizisten oft gezielt nach Auffälligkeiten. Wird "Lallen" oder ein "unsicherer Gang" notiert, kippt der Vorwurf sofort in eine Straftat mit Führerscheinentzug.
1,2 - 1,5
Promille
Straftat (Führerschein-Verlust): Ob 1,2 oder 1,4 Promille – all diese Werte begründen die absolute Fahruntüchtigkeit. Die Polizei beschlagnahmt den Führerschein vor Ort. Es drohen 3 Punkte, hohe Geldstrafe und eine Sperrfrist von meist 9 bis 12 Monaten. Ein Weg, hier das Fahrverbot zu umgehen, erfordert starke anwaltliche Hilfe.

Ersttäter vs. Wiederholungstäter: Wie das Bußgeld steigt

Wenn Sie im Bereich der Ordnungswidrigkeit (also zwischen 0,5 und 1,09 Promille) erwischt werden, wirft die Bußgeldstelle einen Blick in Ihre Akte. Ein höheres Bußgeld durch Voreintragungen ist der Regelfall:

1

Erster Verstoß

500 Euro Bußgeld, 2 Punkte, 1 Monat Fahrverbot.

2

Zweiter Verstoß (Wiederholungstäter)

1.000 Euro Bußgeld, 2 Punkte, 3 Monate Fahrverbot.

3

Dritter Verstoß (Mehrfachtäter)

1.500 Euro Bußgeld, 2 Punkte, 3 Monate Fahrverbot. Zudem wird hier fast immer zwingend eine MPU angeordnet.

Pusten vs. Zapfen: Atemalkohol oder Blutalkohol?

Wenn Sie in ein Handmessgerät pusten, misst dieses die Atemalkoholkonzentration (AAK). Dieses Handgerät ist jedoch rechtlich nicht gerichtsverwertbar! Es dient nur dem Anfangsverdacht.

Owi
(ab 0,5)
Atemalkohol auf der Wache reicht: Sie müssen in ein großes, geeichtes, stationäres Messgerät pusten. Diese Messung reicht aus, um einen Bußgeldbescheid zu erlassen.
Straftat
(ab 1,1)
Blutabnahme zwingend: Da es hier um Kriminalstrafen geht, muss die Polizei eine Blutabnahme anordnen, um die Blutalkoholkonzentration (BAK) festzustellen. Hierbei passieren oft Fehler (z.B. falsches Desinfektionsmittel), die ein Anwalt angreifen kann.

Sonderfälle: E-Scooter, Fahrrad und Probezeit

Die E-Scooter-Falle

Besonders am Wochenende passiert es tausendfach: Nach der Party wird statt dem Taxi ein E-Scooter gemietet. Ein fataler Fehler. E-Scooter sind nach dem Gesetz Kraftfahrzeuge. Das bedeutet: Wer mit 1,1 Promille auf dem Roller erwischt wird, begeht exakt dieselbe Straftat wie in einem Auto. Die Strafe ist identisch: Der Pkw-Führerschein wird sofort entzogen!

Auch beim Fahrrad gibt es Grenzen. Auf dem Rad gibt es die 0,5-Promille-Grenze nicht. Sie können theoretisch mit 1,0 Promille straffrei nach Hause radeln, solange Sie niemanden gefährden. Doch Vorsicht: Bei alkoholbedingten Ausfallerscheinungen oder Unfällen sind Sie auch hier ab 0,3 Promille dran. Und wer die absolute Grenze von 1,6 Promille auf dem Fahrrad überschreitet, verliert in der Folge fast immer seinen Auto-Führerschein durch die dann zwingend angeordnete MPU.

Post von der Polizei? Die 3 wichtigsten Verhaltensregeln

Oft erhalten Sie zeitnah eine Anhörung im Bußgeldverfahren, einen Zeugenfragebogen oder eine polizeiliche Vorladung. Hier entscheiden sich die Weichen Ihres Verfahrens:

1

Schweigen ist Gold (Aussageverweigerung)

Sie haben als Beschuldigter das absolute Recht zu schweigen. Geben Sie auf dem Anhörungsbogen niemals an, was oder wie viel Sie getrunken haben. Sätze wie "Ich hatte doch nur zwei Bier" werten Gerichte oft als Vorsatz, was die Strafe drastisch erhöht.

2

Polizeiliche Vorladung absagen

Gehen Sie nicht aus falschem Respekt zur Polizei, um "Ihre Sicht der Dinge" zu schildern. Sie müssen einer polizeilichen Einladung nicht Folge leisten. Ein Anwalt sagt diesen Termin rechtssicher für Sie ab.

3

Ermittlungsakte anfordern

Ohne Akteneinsicht stochern Sie im Nebel. Ist das Messprotokoll korrekt? Liegen Messfehler vor? Ein Fachanwalt für Verkehrsrecht prüft die Akte und sucht nach Angriffsflächen, um das Verfahren einzustellen.

Führerschein in Gefahr? Reagieren Sie richtig!

Ein Anhörungsbogen oder Strafbefehl wegen Alkohol am Steuer bedroht Ihre Mobilität. Lassen Sie Ihren Fall sofort prüfen, bevor der Bescheid rechtskräftig wird.

Ihren Fall prüfen lassen
Hilfe beim Bußgeldbescheid und Strafverfahren

FAQ: Häufige Fragen zu Alkohol am Steuer

Rechtlicher Hinweis: Dieser Beitrag bietet eine fundierte rechtliche Orientierung, ersetzt jedoch keine individuelle anwaltliche Prüfung Ihres Falls. Da jede Messung (AAK vs. BAK) und jede Verkehrssituation einzigartig ist, nutzen Sie bei Vorwürfen von Alkohol am Steuer stets Ihr Aussageverweigerungsrecht.




SEO- & Legal-Tech Experte

Christian Hollmann

Autor & Gründer
Christian Hollmann ist Mitgründer von JUSORA® und seit 2005 im Aufbau von komplexen Informationsstrukturen tätig. Mit langjähriger Erfahrung in der Erstellung juristischer Inhalte für Kanzleien bereitet er Rechtsthemen klar, strukturiert und leserfreundlich auf.
Fachliche Prüfung: Rechtsanwalt Andreas Junge hat die Inhalte dieser Seite fachlich geprüft. Er unterstützt JUSORA® mit seiner Expertise zu strafrechtlichen Themen in diesem Beitrag.

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