Ein roter Blitz an der Kreuzung zeigt es an: Sie haben eine rote Ampel überfahren. In der Regel erhalten Betroffene wenige Wochen später eine Anhörung im Bußgeldverfahren. In einigen Fällen wird auch direkt der Bußgeldbescheid zugestellt. Viele Autofahrer sind in dem Moment, in dem der Blitzer doppelt auslöst, irritiert und überrascht. Anders als bei einem leichten Tempoverstoß drohen hier schnell Punkte in Flensburg und der temporäre Verlust der Fahrerlaubnis. Oft ist die erste Reaktion der Betroffenen die Annahme, die Ampel sei doch gerade erst umgesprungen oder man habe lediglich auf der Haltelinie gestanden.
Ein Rotlichtverstoß nach § 37 StVO zieht schnell ein einmonatiges Fahrverbot nach sich. Oft sind Blitzer-Messungen jedoch fehlerhaft, Induktionsschleifen defekt oder die Gelbphasen falsch geschaltet. Lassen Sie Ihren Fall juristisch prüfen.
Zum Bußgeld-CheckDas Verkehrsrecht wertet das Missachten roter Ampeln als massives Sicherheitsrisiko und unterscheidet bei den Sanktionen sehr genau. Maßgeblich ist hierbei § 37 Abs. 2 der Straßenverkehrsordnung (StVO), welcher das Verhalten an Wechsellichtzeichen (Ampeln) verbindlich regelt. In Verbindung gebracht wird dies rechtlich mit Paragraf 49 StVO für Ordnungswidrigkeiten. Die konkreten Sanktionen richten sich nach dem aktuellen Bußgeldkatalog – genauer gesagt nach der Tatbestandsnummer 132 BKat. Bruchteile einer Sekunde können juristisch darüber entscheiden, ob lediglich ein Bußgeld fällig wird oder ob ein Fahrverbot verhängt wird.
Dieser Ratgeber erläutert, welche Konsequenzen bei einem Rotlichtverstoß drohen, wie sich die Verstoßarten unterscheiden und wie Betroffene im Verfahren angemessen reagieren sollten.
Der Paragraph § 37 StVO ordnet an, dass Lichtzeichenanlagen Vorrang vor allgemeinen Verkehrsregeln oder aufgestellten Verkehrsschildern haben. Absatz 2 definiert: Rot ordnet an: "Halt vor der Kreuzung". Wer dieses Gebot missachtet und in den geschützten Gefahrenbereich einer Kreuzung oder Einmündung einfährt, begeht einen Rotlichtverstoß. Um die Schwere der Tat einzuordnen, teilt der Gesetzgeber den Verstoß in bestimmte Kategorien ein:
Häufig stellt sich die Frage nach der Gelbphase. Wer bei Gelb beschleunigt, obwohl ein gefahrloses Bremsen möglich gewesen wäre, begeht eine Ordnungswidrigkeit. Die stationären Messgeräte lösen jedoch in der Regel erst aus, wenn das Rotlicht aktiv ist. Wer also vom Ampelblitzer bei Gelb geblitzt zu werden glaubt, hat de facto bereits die Rotphase erreicht.
Die Sanktionen für das Missachten der Wechsellichtzeichen sind in Deutschland im Bußgeldkatalog bundeseinheitlich gestaffelt. Das Vergehen wird gem. Paragraf 24 StVG (Straßenverkehrsgesetz) geahndet.
Für Fahranfänger gelten bei einem Rotlichtverstoß verschärfte Bedingungen. Unabhängig davon, ob der Verstoß unter oder über einer Sekunde lag, stuft der Gesetzgeber das Überfahren einer roten Ampel stets als schwerwiegende Zuwiderhandlung ein. Es handelt sich um einen A-Verstoß in der Probezeit.
Wer einen solchen Verstoß begeht, muss neben den regulären Bußgeldern und Punkten mit weiteren behördlichen Maßnahmen rechnen. Zunächst verlängert sich die Probezeit automatisch und zwingend um weitere zwei Jahre auf insgesamt vier Jahre. Zudem ordnet die Fahrerlaubnisbehörde die verpflichtende Teilnahme an einem kostenpflichtigen Aufbauseminar für Fahranfänger (ASF) an. Wird dieses Seminar nicht fristgerecht absolviert, erfolgt der Entzug der Fahrerlaubnis.
In der Praxis kommt es häufig vor, dass Autofahrer erst hinter der weißen Haltelinie (Zeichen 294), aber noch vor der eigentlichen Kreuzung (dem geschützten Gefahrenbereich) zum Stehen kommen. Löst der Blitzer in diesem Moment aus, liegt rechtlich gesehen kein Rotlichtverstoß, sondern ein Haltelinienverstoß vor, da der Gefahrenbereich nicht befahren wurde.
Ein Haltelinienverstoß wird als geringfügige Ordnungswidrigkeit mit einem Verwarnungsgeld von üblicherweise 10 Euro geahndet – ohne Punkte oder Fahrverbot. Moderne Ampelblitzer arbeiten oft mit Induktionsschleifen und lösen zweimal aus. Das erste Foto dokumentiert das Überfahren der Linie, das zweite Foto zeigt, ob das Fahrzeug weiter in den Kreuzungsbereich eingefahren ist. Aus diesem Grund ist es oft ratsam, das Blitzerfoto anfechten zu lassen beziehungsweise die Aufnahmen genau zu prüfen.
Nähert sich von hinten ein Einsatzfahrzeug (Notarzt, Feuerwehr oder Polizei) mit Blaulicht und Martinshorn, besteht gemäß § 38 StVO die Pflicht, sofort freie Bahn zu schaffen. Wenn keine andere Ausweichmöglichkeit besteht, darf vorsichtig über die rote Haltelinie eingefahren werden. Löst in diesem Moment der Blitzer aus, liegt ein rechtfertigender Notstand vor und der Verstoß wird nicht geahndet. Es ist empfehlenswert, sich in einer solchen Situation Datum, Uhrzeit und das Kennzeichen des Einsatzfahrzeugs zu notieren, um dies im Verfahren darlegen zu können.
Mit dem Erhalt des Schreibens der Bußgeldstelle beginnen die Fristen. Zahlreiche Behörden, wie beispielsweise die Bußgeldstelle im Landkreis Mecklenburgische Seenplatte, nutzen mittlerweile digitale Portale für die Anhörung. Dazu zählen unter anderem Anhoerung24, das OWI-Portal oder das OA-Portal.
Ein Vorwurf wegen eines Rotlichtverstoßes kann die Fahrerlaubnis gefährden. Nutzen Sie unseren Service zur professionellen Überprüfung des Sachverhalts.
Rechtlicher Hinweis: Dieser Beitrag bietet eine fundierte rechtliche Orientierung, ersetzt jedoch keine individuelle anwaltliche Prüfung des Sachverhalts. Da jede Situation im Straßenverkehr und die Beweislage einzigartig sind, ist es ratsam, bei Vorwürfen eines Rotlichtverstoßes Anhörungsbögen oder Bußgeldbescheide frühzeitig von Fachanwälten für Verkehrsrecht prüfen zu lassen.
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