Wer geblitzt wurde, konsultiert meist sofort den aktuellen Bußgeldkatalog im Internet. Die Erleichterung ist oft groß, wenn dort beispielsweise 70 Euro oder 100 Euro als Regelsatz angegeben sind. Doch Wochen später folgt beim Öffnen des offiziellen Bußgeldbescheids das böse Erwachen: Die geforderte Summe ist deutlich höher, oft sogar doppelt so hoch wie erwartet.
Der Grund findet sich meist in einem unscheinbaren Satz in der Begründung: "Aufgrund der Voreintragungen im Fahreignungsregister wurde die Geldbuße angemessen erhöht."
Hierbei handelt es sich nicht um Willkür, sondern um ein gesetzlich verankertes Instrument, das Wiederholungstäter härter sanktionieren soll. Doch nicht jede Erhöhung ist rechtmäßig. Behörden arbeiten oft mit Pauschalen, die einer juristischen Einzelfallprüfung nicht standhalten.
Der Vorwurf des Vorsatzes oder der Beharrlichkeit muss von der Behörde bewiesen werden. Pauschale Unterstellungen sind rechtswidrig. Wir prüfen Ihre Akte auf solche Fehler, um die Geldbuße wieder auf den Regelsatz zu drücken.
Bescheid jetzt prüfen lassen
Um zu verstehen, warum die Strafe höher ausfällt, muss man wissen, wie der Bußgeldkatalog (BKatV) funktioniert. Er ist eine Art "Preisliste" für den Idealfall. Die dort genannten Beträge gelten nur unter der Prämisse, dass:
Sobald diese Bedingungen nicht mehr erfüllt sind, greift § 17 Abs. 3 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten (OWiG). Dieser Paragraph erlaubt der Bußgeldstelle, die Geldbuße individuell anzupassen:
"Grundlage für die Zumessung der Geldbuße sind die Bedeutung der Ordnungswidrigkeit und der Vorwurf, der den Täter trifft. [...] Die wirtschaftlichen Verhältnisse des Täters kommen in Betracht."
Das bedeutet: Wer bereits Punkte hat, gilt für die Behörde als "vorbelastet". Die Logik der Sachbearbeiter ist simpel: "Das normale Bußgeld hat beim letzten Mal nicht gewirkt, also müssen wir den Druck erhöhen, um eine Verhaltensänderung zu erzwingen."
Eine Erhöhung der Geldbuße erfolgt meist in Stufen, je nachdem, wie schwer die Behörde Ihr "Täterprofil" einschätzt. Hier lauern zwei massive Gefahren:
Hat jemand schon mehrere Geschwindigkeitsverstöße begangen, wird ihm eine beharrliche Pflichtverletzung vorgeworfen. Dies führt oft zu einer Erhöhung der Geldbuße um 20 %, 40 % oder 60 %. Viel gravierender ist jedoch, dass bei Annahme von Beharrlichkeit auch ein Fahrverbot verhängt werden kann, selbst wenn der aktuelle Verstoß für sich genommen gar keines vorgesehen hätte.
Noch teurer wird es, wenn die Behörde aufgrund der Voreintragungen von Vorsatz ausgeht. Das Argument: "Wer so oft erwischt wird, kennt die Regeln ganz genau und bricht sie bewusst."
Wird Vorsatz unterstellt, verdoppelt sich der Regelsatz in der Regel. Aus 100 Euro werden sofort 200 Euro. Dies geschieht oft automatisiert, ohne dass geprüft wird, ob Sie in der konkreten Situation wirklich absichtlich handelten.
Nicht jeder Punkt in Flensburg rechtfertigt automatisch eine höhere Strafe. Juristen prüfen hier die sogenannte Einschlägigkeit.
Ein Detail, das in der Aufregung oft übersehen wird: Wenn das Bußgeld steigt, steigen auch die Verwaltungskosten. Die Gebührenfestsetzung richtet sich streng nach § 107 Abs. 1 OWiG:
Solange das Bußgeld unter 500 Euro bleibt, merken Sie davon nichts, da die 25 Euro Mindestgebühr greifen. Durch die Erhöhung wegen Voreintragungen wird diese Schwelle jedoch schnell überschritten.
Das folgende Beispiel zeigt drastisch, wie sich die Kosten summieren. Wir nehmen einen Verstoß an, der regulär 600 Euro kosten würde (z.B. erhebliche Geschwindigkeitsüberschreitung), bei einem Fahrer mit Voreintragungen.
| Kostenposition | Standard-Fall (Ersttäter) |
Mit Voreintragungen (+50% Erhöhung) |
|---|---|---|
| Geldbuße | 600,00 € | 900,00 € |
| Gebühr (§ 107 OWiG) (5% vom Bußgeld) |
25,00 € (Mindestsatz) | 45,00 € |
| Auslagen | 3,50 € | 3,50 € |
| Gesamtsumme | 628,50 € | 948,50 € |
Der § 17 OWiG ist keine Einbahnstraße zugunsten der Behörde. Er besagt ausdrücklich, dass die wirtschaftlichen Verhältnisse des Täters berücksichtigt werden müssen.
Bei geringfügigen Ordnungswidrigkeiten (bis ca. 250 Euro) spielen diese meist keine Rolle. Bei hohen Bußgeldern, die durch Erhöhungen noch gesteigert wurden, ist dies jedoch ein starkes Argument für die Verteidigung.
Wann lohnt sich das?
Wenn Sie Schüler, Student, Auszubildender oder Arbeitslosengeld-Empfänger sind oder hohe Schuldenverpflichtungen haben, kann ein Anwalt beantragen, das Bußgeld trotz der Voreintragungen auf ein verträgliches Maß zu senken. Die Strafe darf Sie empfindlich treffen, sie darf Sie aber nicht wirtschaftlich ruinieren.
Gegen einen Bußgeldbescheid mit erhöhter Geldbuße vorzugehen, ist oft erfolgversprechender als gegen den Vorwurf an sich. Während die Messung des Blitzers oft technisch korrekt ist, ist die Ermessensausübung der Bußgeldstelle oft fehlerhaft.
Ein spezialisierter Anwalt prüft im Einspruchsverfahren:
Ziel ist es, die Erhöhung rückgängig zu machen und zum Regelsatz zurückzukehren. Dies spart nicht nur direkt Geld, sondern senkt auch die Verwaltungsgebühren.
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