Karlsruhe / Hamm – Es ist der Schreckmoment für jeden Autofahrer: Kein roter Blitz von der Brücke, keine Radarfalle am Straßenrand, sondern Blaulicht im Rückspiegel. Wer von der Polizei angehalten wird, weil er angeblich zu schnell war, sieht sich oft mit einer unangenehmen Situation konfrontiert. Es gibt kein Beweisfoto und keine technische Messung durch einen Laser. Die Beamten behaupten schlicht: "Wir sind Ihnen hinterhergefahren und unser Tacho zeigte 140 km/h." Viele Betroffene akzeptieren das Bußgeld vorschnell, weil sie glauben, gegen das Wort von zwei Polizeibeamten keine Chance zu haben. Doch juristisch ist die "Geschwindigkeitsmessung durch Nachfahren" die angreifbarste Methode überhaupt – mit enormen Toleranzabzügen zu Ihren Gunsten.
Bei dieser Messmethode nutzen die Beamten ihren eigenen Tachometer als Messgerät. Sie fahren dem betroffenen Fahrzeug über eine gewisse Strecke mit gleichbleibendem Abstand hinterher und lesen dabei ihre eigene Geschwindigkeit ab. Die Logik der Polizei: Wenn wir mit 120 km/h fahren und der Abstand zum Vordermann gleich bleibt, muss der Vordermann auch 120 km/h fahren.
Diese Methode ist jedoch extrem fehleranfällig. Tachonadeln schwanken, der Abstand variiert durch Bremsmanöver oder Beschleunigung, und das menschliche Auge kann Abstände bei hohen Geschwindigkeiten nur schwer exakt einschätzen. Genau deshalb hat die Rechtsprechung extrem hohe Sicherheitsabschläge (Toleranzen) festgelegt, um diese Ungenauigkeiten auszugleichen.
Wurde bei Ihnen die hohe Toleranz von 20% berücksichtigt? Wir prüfen Ihren Bußgeldbescheid auf Messfehler, Abstandsverstöße und falsche Toleranzabzüge. Retten Sie Ihren Führerschein.
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Der entscheidende Punkt, den viele Autofahrer nicht kennen, ist der Zustand des Polizeigebots. Handelt es sich um einen ganz normalen Streifenwagen, ist der Tacho in der Regel nicht justiert (also nicht geeicht). Er zeigt, wie jeder zivile Autotacho, tendenziell zu viel an.
Die ständige Rechtsprechung (u.a. BGH 4 StR 366/83) schreibt vor, dass bei einem ungeeichten Tacho 20 Prozent vom abgelesenen Wert abgezogen werden müssen. Zum Vergleich: Bei einem normalen Blitzer sind es nur 3 Prozent.
Die Polizei liest auf ihrem Tacho 141 km/h ab (bei erlaubten 100 km/h).
Ohne Toleranz: 41 km/h zu schnell -> Fahrverbot.
Mit 20% Toleranz: Es werden satte 28 km/h abgezogen. Vorwerfbar bleiben 112 km/h.
Ergebnis: Nur 12 km/h zu schnell. Kleines Verwarnungsgeld, kein Punkt, kein Fahrverbot.
Damit die Messung überhaupt vor Gericht Bestand hat, müssen die Beamten drei goldene Regeln einhalten. Ein Fachanwalt für Verkehrsrecht prüft genau diese Punkte in der Ermittlungsakte:
Erstens die Messstrecke: Die Polizei muss Ihnen über eine ausreichend lange Distanz folgen. Auf der Autobahn fordern Gerichte meist mindestens 500 Meter, innerorts oft 200 bis 300 Meter. Ein kurzes "Aufschließen" reicht nicht aus.
Zweitens der Abstand: Der Abstand muss während der gesamten Messung in etwa gleich bleiben und sollte idealerweise nicht zu groß sein (Richtwert: halber Tachoabstand bis max. 100 Meter), damit die Beamten Veränderungen bemerken.
Drittens die Sichtverhältnisse: Bei Nacht, starkem Regen oder kurviger Strecke ist eine Schätzung des Abstands oft unmöglich. Wenn die Beamten aussagen "Der Abstand war konstant", aber das Video oder die Wetterdaten Regen zeigen, kippt die Messung oft komplett.
Wichtig ist die Unterscheidung zum sogenannten ProViDa-Fahrzeug (Proof Video Data). Das sind zivile Videowagen, die mit geeichter Messtechnik und Kameras ausgestattet sind. Hier wird die Geschwindigkeit präzise digital ermittelt.
Bei diesen Fahrzeugen beträgt der Toleranzabzug meist nur 5 Prozent (oder 5 km/h bei Geschwindigkeiten unter 100 km/h), da der Tacho justiert ist. Im Bußgeldbescheid muss explizit stehen, welches Messverfahren angewandt wurde. Steht dort nur "Messung durch Nachfahren" ohne den Zusatz einer Videoaufzeichnung, handelt es sich meist um die ungenaue Methode mit dem 20%-Vorteil für Sie.
Viele Betroffene resignieren, weil sie denken: "Zwei Polizisten gegen mich – keine Chance." Das ist falsch. Die Beamten sind zwar Zeugen, aber sie müssen sich an die physikalischen und rechtlichen Vorgaben halten.
Wenn Sie angehalten werden, unterschreiben Sie nichts und geben Sie den Verstoß nicht zu ("Ich sage nichts ohne Anwalt"). Im Anhörungsbogen sollten Sie prüfen lassen, ob die 20% Toleranz korrekt abgezogen wurden. Oft "vergessen" Bußgeldstellen diesen hohen Abzug oder wenden fälschlicherweise nur 10% oder 15% an. Ein Einspruch korrigiert diesen Rechenfehler oft schnell und rettet den Führerschein.
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Bundesgerichtshof (BGH): Beschluss 4 StR 366/83 (Grundsatzentscheidung zur Toleranz). Das wegweisende Urteil, das die 20% Toleranz bei ungeeichten Tachos festlegt.
Oberlandesgericht (OLG) Hamm: Beschluss vom 29.01.2013 – 1 RBs 1/13. Konkretisiert die Anforderungen an die Messstrecke und den gleichbleibenden Abstand.
Richtlinien der Bundesländer: Die meisten Polizeidienstvorschriften verlangen bei Nachfahren ohne Video min. 400-500m Messstrecke auf Autobahnen.
Hinweis: ** Anzeige | Stand der Informationen: 26. Januar 2026. Dieser Artikel ersetzt keine Rechtsberatung.
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