Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat in einem Urteil aus dem Jahr 2021 verlangt, dass die EU-Mitgliedstaaten einheitliche Regelungen für Fahrverbote und Fahrerlaubnisentziehungen schaffen, insbesondere für EU- und EWR-Führerscheine. Mit dem Gesetz zur Neuregelung der Vollstreckung von Fahrverboten und Entziehungen der Fahrerlaubnis hat der deutsche Gesetzgeber dieses Urteil umgesetzt. Die Neuregelung ist am 01.06.2026 in Kraft getreten.
Die Wirksamkeit von Fahrverboten hängt nun von der Ausgestaltung des Fahrverbots ab:
• "Viermonats-Schonfrist":
Diese bleibt grundsätzlich bestehen, wechselt zum 01.06.2026 aber in den § 25 Abs 3 StVG). Ist in den zwei Jahren vor der Ordnungswidrigkeit kein Fahrverbot rechtswirksam geworden, hat die Bußgeldstelle dem Betroffenen die Möglichkeit einzuräumen, seinen Führerschein spätestens vier Monate nach Eintritt der Rechtskraft in amtliche Verwahrung zu bringen.
• Fahrverbote ohne Schonfrist:
Bei den übrigen Fahrverboten wurde das Fahrverbot vor dem 01.06.2026 mit Rechtskraft wirksam. In der Praxis war das häufig unpraktisch. Musste z.B. in der Hauptverhandlung der Einspruch gegen einen Bußgeldbescheid mit Fahrverbot zurückgenommen werden, wurde das Fahrverbot in diesem Augenblick wirksam. Theoretisch durfte der Betroffene dann noch nicht einmal mehr selbst nach Hause fahren.
Mit der Neuregelung, die im Übrigen der Fahrverbotsregelung des § 44 StGB angepasst wurde, hat der Betroffene für die Abgabe seines Führerscheins jetzt einen Monat ab Eintritt der Rechtskraft Zeit.
Die Wirksamkeit des Fahrverbots ist vom Lauf der Monatsfrist zu unterscheiden. Die Monatsfrist beginnt üblicherweise erst mit dem Eingang des Führerscheins bei der Bußgeldstelle zu laufen. Hier muss man darauf achten, keine zusätzliche Zeit zu verlieren. Wegen des oben erwähnten EuGH-Urteils kommt es zudem auf die Art des Führerscheins an:
• Deutsche Führerscheine:
Der Beginn des Fahrverbots ist klar geregelt: Es startet mit der Abgabe des Führerscheins. Der Führerschein muss bei der zuständigen Behörde abgegeben werden, damit das Fahrverbot beginnt.
• EU-/EWR-Führerscheine:
Die Regelungen sind komplexer und hängen davon ab, ob der Inhaber einen Wohnsitz in Deutschland hat:
o Mit Wohnsitz in Deutschland: Der Führerschein muss bei der Behörde abgegeben werden, ähnlich wie bei deutschen Führerscheinen.
o Ohne Wohnsitz in Deutschland: Es gibt spezielle Regelungen, die den Beginn des Fahrverbots abstrakt festlegen, z. B. einen Monat nach Rechtskraft der Entscheidung.
• Drittstaatenführerscheine:
Für Führerscheine aus Nicht-EU-Ländern ist ein Vermerk im Führerschein erforderlich, der das Fahrverbot dokumentiert. Der Beginn des Fahrverbots wird durch diesen Vermerk festgelegt.
Die Neuregelung soll die Vollstreckung von Fahrverboten effizienter und rechtssicherer machen. Sie soll sicherstellen, dass Fahrverbote und Fahrerlaubnisentziehungen auch bei ausländischen Führerscheinen durchgesetzt werden können. Gleichzeitig sollen die Vorgaben des EU-Rechts eingehalten werden.
Für die Inhaber von EU-/EWR-Führerscheine ohne Wohnsitz in Deutschland dürfte die praktische Durchsetzung schwierig(er) werden. Für den Beginn des Fahrverbots wird u.U. ein abstrakter Zeitpunkt festgelegt. , was die praktische Umsetzung erschwert.
Für die Inhaber von Drittstaatenführerscheinen sieht die Regelung vor, dass ein Vermerk im Führerschein angebracht wird, der das Fahrverbot dokumentiert. Dies ist jedoch in der Praxis schwierig, da viele Drittstaatenführerscheine nicht in Deutschland ausgestellt wurden und die betroffenen Personen oft keinen festen Wohnsitz in Deutschland haben.
Die neuen Regelungen werden mutmaßlich zu einem erhöhten Verwaltungsaufwand führen, insbesondere bei der Bearbeitung von ausländischen Führerscheinen. Es bleibt abzuwarten, wie die Behörden die neuen Regelungen in der Praxis umsetzen und ob diese zu einer besseren Durchsetzung von Fahrverboten führen. In einem aktuellen Fall aus meiner eigenen Praxis, wurde gegen einen Betroffenen, der seinen Wohnsitz während des laufenden Verfahrens nach Montenegro verlegte, gar kein Fahrverbot mehr verhängt.