Kaum ein Messgerät hat die deutsche Blitzer-Rechtsprechung so beschäftigt wie der TraffiStar S350 von Jenoptik: 2019 erklärte der Verfassungsgerichtshof des Saarlandes seine Messungen für unverwertbar, weil das Gerät keine Rohmessdaten für den Einzelfall speichert – ein Paukenschlag, der bundesweit Einspruchsverfahren geprägt hat. Außerhalb des Saarlandes wird weiter mit dem Gerät gemessen, doch das Rohmessdaten-Argument ist geblieben.
TraffiStar S350 auf einen Blick
Der S350 ist ein Laser-Tracking-System: Zwei Laserscanner erfassen jedes Fahrzeug beim Durchfahren des Messfelds hundertfach, verfolgen seine Position über die Messstrecke und errechnen daraus die Geschwindigkeit. Das Gerät überwacht mehrere Spuren und beide Fahrtrichtungen gleichzeitig und arbeitet in stationären Anlagen ebenso wie semi-stationär.
Der entscheidende Punkt: Aus den vielen Einzelmessungen bildet die Software einen einzigen Messwert – die zugrunde liegenden Rohmessdaten werden anschließend nicht für den Einzelfall gespeichert. Genau daran entzündete sich der Streit, der das Gerät berühmt gemacht hat: Ohne Rohdaten lässt sich die einzelne Messung nachträglich nicht vollständig überprüfen.
Der VerfGH des Saarlandes erklärte S350-Messungen 2019 für unverwertbar, weil sich der Messwert ohne gespeicherte Rohdaten nicht einzelfallbezogen überprüfen lässt. Bindend ist das nur im Saarland – als Verteidigungsargument spielt es aber bundesweit eine Rolle.
Fahren mehrere Fahrzeuge eng gestaffelt durchs Messfeld, muss die Messung zweifelsfrei dem richtigen Fahrzeug zugeordnet sein. Das Beweisfoto und die Falldaten geben darüber Aufschluss – ein klassischer Prüfpunkt der Akteneinsicht.
Wie jedes Messgerät braucht der TraffiStar S350 eine gültige Eichung, geschultes Personal und den Betrieb exakt nach Bedienungsanleitung (Aufstellung, Winkel, Selbsttest). Fehlt eines davon, wackelt die Messung – nachlesbar in Eichschein und Messprotokoll.
Unscharfe Aufnahmen, verdeckte Gesichter oder Zweifel an der Fahreridentität sind eigenständige Verteidigungslinien – unabhängig von der Messtechnik. Wie Sie das Foto prüfen und anfechten, zeigt unser Ratgeber Blitzerfoto anfechten.
Wichtig zur Einordnung: Die Gerichte stufen den TraffiStar S350 als standardisiertes Messverfahren ein – die Messung gilt als korrekt, solange keine konkreten Anhaltspunkte für Fehler vorliegen. Genau diese Anhaltspunkte findet man nicht durch Rätselraten, sondern durch die Akteneinsicht: Eichschein, Messprotokoll, Schulungsnachweise, Falldaten. Eine kostenlose Ersteinschätzung, ob sich das in Ihrem Fall lohnt, liefert der Blitzer-Check.
Ob die Messung korrekt war, zeigt sich nicht am Straßenrand, sondern in der Akte: Eichschein, Messprotokoll, Schulungsnachweise und das Beweisfoto. Der kostenlose Blitzer-Check liefert eine erste Einschätzung, ob sich ein Einspruch in Ihrem Fall lohnt – unverbindlich und ohne Risiko.
Zum Blitzer-Check
288 Messstellen mit diesem Gerät sind in unserer Datenbank erfasst – hier gruppiert nach Straßentyp (je Bereich eine Auswahl, alle weiteren über die Blitzer-Übersicht). Jede Detailseite zeigt Tempolimit, Fahrtrichtung, Bußgeld-Tabellen und die zuständige Bußgeldstelle:
Alle Angaben ohne Gewähr. Messgeräte werden von den Behörden gewechselt und Standorte auf- oder abgebaut – maßgeblich ist der Zustand vor Ort bzw. die Angabe in Ihrem Anhörungsschreiben.