Vom Blitzer bis zur Vorladung: Fachanwalt für Verkehrsrecht Yves Junker verteidigt Sie.
Nicht jede Blitzermessung hält einer rechtlichen Prüfung stand. Ob Radar, Laser oder Lichtschranke – technische Messfehler und Formfehler führen regelmäßig zu ungerechtfertigten Sanktionen. Jusora arbeitet eng mit spezialisierten Partneranwälten zusammen, um Ihre Messprotokolle auf Herz und Nieren zu prüfen und Fahrverbote abzuwenden.
Wussten Sie schon? Viele Messgeräte speichern keine Rohmessdaten – beim TraffiStar S350 führte genau das zu wegweisenden Gerichtsentscheidungen. Auch abgelaufene Eichungen, lückenhafte Messprotokolle oder fehlende Schulungsnachweise der Messbeamten machen Bescheide regelmäßig angreifbar – und führen im Erfolgsfall zur Einstellung des Verfahrens.
Die Kanzlei unseres Partners Yves Junker analysiert seit über 20 Jahren bundesweit komplexe Messdaten. Ob Geschwindigkeitsverstoß, Abstandsfehler oder Rotlichtüberwachung – durch die Anforderung der digitalen Messdaten lässt sich oft belegen, dass die Messung nicht verwertbar ist.
Daneben verteidigt die Kanzlei bei Verkehrsstraftaten: Unfallflucht (§ 142 StGB), illegale Kraftfahrzeugrennen und Einzelrennen (§ 315d StGB), Trunkenheits- und Drogenfahrten (§§ 315c, 316 StGB) sowie Nötigung im Straßenverkehr. Wichtig zu wissen: Einer polizeilichen Vorladung müssen Sie ohne Verteidiger nicht folgen – erst die Akteneinsicht zeigt, was die Ermittler tatsächlich in der Hand haben.
Nutzen Sie diese Expertise: Die Ersteinschätzung Ihres Falls über unseren Online-Check ist für Sie vollkommen kostenlos und unverbindlich.