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Fachanwalt für VerkehrsrechtKostenlose Ersteinschätzung

  • Ersteinschätzung vom Fachanwalt
  • Bußgeld & Verkehrsstrafrecht
  • In 60 Sekunden – kostenlos absenden
Yves Junker
4,9
Unser Partneranwalt Yves Junker
basierend auf 43 Google-Rezensionen
Schritt 1 von 7 ca. 60 Sek. verbleibend
Welcher Verstoß wird Ihnen vorgeworfen?
Geschwindigkeit überschritten
Rote Ampel überfahren
Abstand nicht eingehalten
Handy am Steuer
Alkohol oder Drogen am Steuer
Unfallflucht / Fahrerflucht
Illegales Rennen / Einzelrennen
Nötigung / Drängeln
Verkehrsunfall
Wo sind Sie geblitzt worden?
Innerorts
Außerorts
Wie viel km/h waren Sie zu schnell?
0 – 15 km/h
16 – 20 km/h
21 – 30 km/h
31 – 40 km/h
Über 40 km/h
Wie lange war die Ampel schon rot?
Weniger als 1 Sekunde
Länger als 1 Sekunde
Weiß nicht genau
Welcher Abstand wurde bei Ihnen gemessen?
5/10 < des halben Tachowertes
4/10 < des halben Tachowertes
3/10 < des halben Tachowertes
2/10 < des halben Tachowertes
1/10 < des halben Tachowertes
Was wird Ihnen konkret vorgeworfen?
Alkohol – unter 1,1 Promille
Alkohol – 1,1 Promille oder mehr
Alkohol – Wert unbekannt
Drogen / Cannabis
Alkohol und Drogen
Wurde Ihr Führerschein einbehalten oder beschlagnahmt?
Ja, einbehalten / beschlagnahmt
Nein
Noch unklar
Welcher Schaden ist entstanden?
Nur Sachschaden
Personenschaden
Unklar / weiß nicht
Was wird Ihnen vorgeworfen?
Einzelrennen (allein deutlich zu schnell)
Rennen mit anderen Fahrzeugen
Vorwurf unklar
Wurde Ihr Fahrzeug beschlagnahmt?
Ja, beschlagnahmt / sichergestellt
Nein
Worum geht es bei dem Vorwurf?
Dichtes Auffahren / Drängeln
Ausbremsen
Lichthupe / Bedrängen
Sonstiges / unklar
Welche Rolle hatten Sie bei dem Unfall?
Unverschuldet – ich bin Geschädigter
Mitverschulden / unklar
Ich gelte als Verursacher
Wissen Sie, welches Gerät gemessen hat?
PoliScan Speed / FM1
ESO ES 3.0 / 8.0 (Einseitensensor)
Blitzeranhänger (Enforcement Trailer)
TraffiStar S330 / S350
Messung mit Lasergerät und Foto
Gatso
Ampelblitzer TraffiPhot / TraffiPax
TraffiStar S390
VKS 3.0 / 4.5 (Brückenmessung)
ProViDa (Nachfahrmessung)
Anderes / Weiß nicht
Welches Schreiben haben Sie erhalten?
Anhörungsbogen
Bußgeldbescheid
Zeugenfragebogen
Bisher noch nichts
Ich weiß es nicht
Haben Sie bereits Post von Polizei oder Justiz erhalten?
Vorladung zur Vernehmung (Beschuldigter)
Vorladung als Zeuge
Strafbefehl
Bisher noch nichts
Ich weiß es nicht
Haben Sie eine Rechtsschutzversicherung?
Ja, bin versichert
Nein, leider nicht
Auch ohne Rechtsschutz: Die Ersteinschätzung bleibt für Sie kostenlos.

Für Ihr kostenloses Prüfungsergebnis benötigen wir nur noch Ihre Kontaktdaten:

Ihre Nummer wird nur für Rückfragen des Anwalts verwendet.
100 % kostenlos & unverbindlich. Ihre Daten werden verschlüsselt übertragen.

So einfach geht der kostenlose Anwalts-Check

In nur drei Schritten zur kostenlosen Ersteinschätzung – ohne Risiko und ohne Verpflichtung.

1. Fall schildern

Beantworten Sie in nur 60 Sekunden ein paar kurze Fragen zu Ihrem Fall – vom Blitzer bis zur Vorladung.

2. Kostenlose Prüfung

Fachanwalt Yves Junker prüft Ihren Fall – Messfehler im Bußgeldverfahren ebenso wie die Beweislage bei Straftaten-Vorwürfen.

3. Sie entscheiden

Sie erhalten Ihre unverbindliche Ersteinschätzung und entscheiden selbst über das weitere Vorgehen.

Rechtsanwalt Yves Junker
ADAC Vertragsanwalt & Fachanwalt
Experte für Messverfahren & Technik
Bundesweite Vertretung

Vom Blitzer bis zur Vorladung: Fachanwalt für Verkehrsrecht Yves Junker verteidigt Sie.

Nicht jede Blitzermessung hält einer rechtlichen Prüfung stand. Ob Radar, Laser oder Lichtschranke – technische Messfehler und Formfehler führen regelmäßig zu ungerechtfertigten Sanktionen. Jusora arbeitet eng mit spezialisierten Partneranwälten zusammen, um Ihre Messprotokolle auf Herz und Nieren zu prüfen und Fahrverbote abzuwenden.

Wussten Sie schon? Viele Messgeräte speichern keine Rohmessdaten – beim TraffiStar S350 führte genau das zu wegweisenden Gerichtsentscheidungen. Auch abgelaufene Eichungen, lückenhafte Messprotokolle oder fehlende Schulungsnachweise der Messbeamten machen Bescheide regelmäßig angreifbar – und führen im Erfolgsfall zur Einstellung des Verfahrens.

Die Kanzlei unseres Partners Yves Junker analysiert seit über 20 Jahren bundesweit komplexe Messdaten. Ob Geschwindigkeitsverstoß, Abstandsfehler oder Rotlichtüberwachung – durch die Anforderung der digitalen Messdaten lässt sich oft belegen, dass die Messung nicht verwertbar ist.

Daneben verteidigt die Kanzlei bei Verkehrsstraftaten: Unfallflucht (§ 142 StGB), illegale Kraftfahrzeugrennen und Einzelrennen (§ 315d StGB), Trunkenheits- und Drogenfahrten (§§ 315c, 316 StGB) sowie Nötigung im Straßenverkehr. Wichtig zu wissen: Einer polizeilichen Vorladung müssen Sie ohne Verteidiger nicht folgen – erst die Akteneinsicht zeigt, was die Ermittler tatsächlich in der Hand haben.

Nutzen Sie diese Expertise: Die Ersteinschätzung Ihres Falls über unseren Online-Check ist für Sie vollkommen kostenlos und unverbindlich.

Fragen zum Anwalts-Check

Ob Bußgeldbescheid oder Vorladung: Hier finden Sie Antworten darauf, wie der Fachanwalt Ihren Fall prüft – und was Sie jetzt wissen sollten.

Kostenlose Analyse der Messung
Sicherer Upload (Bescheid & Foto)
Bußgeld- & Strafverfahren
Ist die Prüfung meines Falls wirklich kostenlos?
Ja, absolut. Die Übermittlung Ihrer Daten und die anschließende Ersteinschätzung durch den Fachanwalt sind für Sie vollkommen kostenlos und unverbindlich – im Bußgeldverfahren ebenso wie beim Vorwurf einer Verkehrsstraftat. Wir klären für Sie, welche Verteidigungsmöglichkeiten Ihr Fall bietet.
Werden technische Messfehler von Jusora selbst geprüft?
Nein. Jusora ist ein unabhängiges Informationsportal für Verbraucherrecht. Die tiefgehende rechtliche und technische Analyse der Messprotokolle sowie die eigentliche Rechtsberatung erfolgen ausschließlich durch unseren Partneranwalt Yves Junker, der auf die Abwehr von Messfehlern spezialisiert ist.
Wann entstehen Kosten für die Anfechtung der Messung?
Unser Partneranwalt wird erst dann kostenpflichtig für Sie aktiv, wenn Sie ihn ausdrücklich und schriftlich mit der Verteidigung gegen den Bußgeldbescheid beauftragen. Nach der kostenlosen Ersteinschätzung entscheiden Sie ohne Druck, ob Sie gegen die Blitzermessung vorgehen möchten.
Übernimmt die Rechtsschutzversicherung die Kosten?
Falls Sie eine Verkehrs-Rechtsschutzversicherung haben, übernimmt diese im Regelfall die gesamten Kosten für das Verfahren und eventuelle Gutachter. Unser Partneranwalt kümmert sich auf Wunsch direkt um die Deckungszusage für die Anfechtung Ihrer Messung.
Was passiert mit meinen Unterlagen und Daten?
Ihre Unterlagen (Bescheid, Vorladung, Strafbefehl, Fotos) werden verschlüsselt an die Kanzlei übertragen. Die Daten werden streng vertraulich und ausschließlich zur Prüfung Ihres Falls verwendet. Eine Weitergabe an unbefugte Dritte ist ausgeschlossen.
Was ist der Unterschied zwischen Bußgeldverfahren und Strafverfahren?
Bei einer Ordnungswidrigkeit (z. B. geblitzt) erhalten Sie einen Anhörungsbogen und später einen Bußgeldbescheid – es drohen Bußgeld, Punkte und Fahrverbot. Bei einer Verkehrsstraftat (z. B. Unfallflucht, illegales Rennen, Trunkenheitsfahrt) ermittelt die Staatsanwaltschaft: Statt der Anhörung kommt eine Vorladung zur Vernehmung oder ein Strafbefehl, und statt des Fahrverbots droht die Entziehung der Fahrerlaubnis mit Sperrfrist. Der Fachanwalt prüft in beiden Fällen zuerst die Beweislage – und Sie müssen einer polizeilichen Vorladung nicht ohne Verteidiger folgen.
Zahlt meine Rechtsschutzversicherung auch bei Straftaten-Vorwürfen?
Im Bußgeldverfahren übernimmt die Verkehrs-Rechtsschutzversicherung im Regelfall die Kosten vollständig. Bei Straftaten-Vorwürfen ist die Verteidigung gegen Fahrlässigkeitsdelikte meist gedeckt; bei Vorsatzvorwürfen zahlen viele Versicherer zunächst nur vorläufig. Was Ihre Police konkret abdeckt, klärt unser Partneranwalt direkt mit der Deckungsanfrage – die Ersteinschätzung ist davon unabhängig immer kostenlos.