Immer mehr Behörden bieten die Online-Anhörung an: Statt den Anhörungsbogen per Post zurückzuschicken, beantworten Sie ihn direkt digital über das Portal der Behörde – mit Aktenzeichen und Zugangsdaten aus dem Schreiben. In unserer Datenbank bieten aktuell 261 Bußgeldstellen diesen Service an. Der Link zum jeweiligen Portal steht auf jeder Karte.
Behördendaten zuletzt aktualisiert:
Diese Liste enthält die Kontaktdaten bekannter Bußgeldstellen und Straßenverkehrsbehörden. Alle Angaben ohne Gewähr – Adressen, Zuständigkeiten oder Kontaktdaten können sich ändern. Verbindliche Informationen finden Sie auf den offiziellen Webseiten der jeweiligen Städte, Landkreise oder Bundesländer.
Auf einen Blick
Welches System Ihre Behörde nutzt, steht in Ihrem Anhörungsschreiben – meist als Internetadresse mit Kennung. Ein Klick auf „Behörden anzeigen“ filtert das Verzeichnis unten:
Gemeinsames Anhörungsportal vieler Landkreise und Städte. Der Zugang läuft über www.anhoerung24.de plus die Behörden-Kennung aus dem Schreiben.
OWiPortal von Komm.ONE (owiportal.komm.one) - zentrales Anhörungssystem zahlreicher Bußgeldstellen in Baden-Württemberg.
Behördeneigene OWI-Portale unter eigener Adresse (z.B. owi.landkreis-peine.de) - die Domain steht im Anhörungsschreiben.
Online-Anhörung über oaportal.komm.one, ein System des kommunalen IT-Dienstleisters Komm.ONE aus Baden-Württemberg.
Portal unter www.anhoerung-online.de, das mehrere Kommunen für die digitale Anhörung nutzen. Login mit Aktenzeichen und Kennwort.
Behördeneigene Anhörungsportale unter eigener Adresse (z.B. anhoerung.dresden.de) - die genaue Domain steht im Anhörungsschreiben.
Anhörungssystem owi21 des hessischen IT-Dienstleisters ekom21 (owi21oa.ekom21.de), genutzt u.a. in Hessen und Sachsen-Anhalt.
Anhörungsportal des Kommunalen Rechenzentrums (anhoerung.krz.de), verbreitet vor allem in Ostwestfalen-Lippe.
Portal onlineanhoerung.krzn.de des Kommunalen Rechenzentrums Niederrhein, im Einsatz u.a. bei Kreisen in Nordrhein-Westfalen.
Behördeneigene OWiG-Portale unter eigener Adresse (z.B. owig.siegen.de) - die genaue Domain steht im Anhörungsschreiben.
Digitales Anhörungsportal - die Zugangsdaten stehen im Schreiben Ihrer Bußgeldstelle.
Digitales Anhörungsportal - die Zugangsdaten stehen im Schreiben Ihrer Bußgeldstelle.
Civitec-Anhörungsportal (owianhoerung.ssl.civitec.de), das kommunale Bußgeldstellen im Rheinland einsetzen.
Digitales Anhörungsportal - die Zugangsdaten stehen im Schreiben Ihrer Bußgeldstelle.
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Digitales Anhörungsportal - die Zugangsdaten stehen im Schreiben Ihrer Bußgeldstelle.
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Digitales Anhörungsportal - die Zugangsdaten stehen im Schreiben Ihrer Bußgeldstelle.
Ob Anhörungsbogen, Zeugenfragebogen oder Bußgeldbescheid: Lassen Sie den Vorwurf kostenlos und unverbindlich von einem Fachanwalt für Verkehrsrecht prüfen – von der Messung über die Eichung bis zu den Formalien des Bescheids.
Zum Bußgeld-CheckDie digitale Anhörung ist rechtlich nichts anderes als die klassische Anhörung nach § 55 OWiG – nur der Übertragungsweg ändert sich. Sie bleibt freiwillig: Zur Person müssen Sie Angaben machen, zur Sache nicht, und statt des Portals können Sie den Bogen jederzeit per Post beantworten oder schweigen. Vorsicht ist bei voreiligen Angaben zur Sache geboten, denn sie lassen sich später kaum zurücknehmen; bei drohenden Punkten oder Fahrverbot empfiehlt sich vorab der kostenlose Blitzer-Check.
Die 261 Behörden mit Online-Anhörung verteilen sich wie folgt auf die Bundesländer – jede Karte führt zur vollständigen Behördenliste des Landes:
Hinter den Portalen stehen wenige, dafür weit verbreitete Systeme kommunaler IT-Dienstleister – von Anhoerung24 über OWiPortal und owi21 bis Anhoerung-Online.de. Die Systemkarten oben erklären jedes Portal im Detail und filtern auf Wunsch die passenden Behörden. Wie Sie die Anhörung inhaltlich am besten angehen – und wann Schweigen die bessere Wahl ist – zeigt unser Ratgeber zur Online-Anhörung.