Vergessen Sie den Hollywood-Gedanken vom dramatischen Gerichtsurteil. In Deutschland enden über 80 % der Kündigungsschutzprozesse mit einem Vergleich. Das bedeutet: Sie und Ihr Arbeitgeber einigen sich auf eine Beendigung des Jobs gegen Zahlung einer Abfindung. Die Klage ist lediglich die Eintrittskarte zu dieser Verhandlung. Ohne Klage hat der Arbeitgeber keinen Grund, Ihnen auch nur einen Cent zu zahlen.
Bevor Sie den Hebel ansetzen, müssen wir prüfen, ob das Kündigungsschutzgesetz (KSchG) in Ihrem Fall überhaupt "Zähne" hat. Hier gelten zwei goldene Regeln:
Dieser Rechner gibt Ihnen eine realistische Einschätzung Ihres Verhandlungspotenzials und stellt es den potenziellen Kosten gegenüber.
Ab dem Moment, in dem Ihnen die Kündigung zugeht (Briefkasten oder Übergabe), tickt die Uhr. Sie haben exakt drei Wochen (21 Tage) Zeit. Geht die Klage auch nur einen Tag später beim Arbeitsgericht ein, ist der Fall erledigt. Die Kündigung gilt dann als von Anfang an rechtswirksam – selbst wenn sie inhaltlich völlig falsch war.
Ein Kündigungsschutzprozess folgt einem strikten Drehbuch, das darauf ausgelegt ist, den Frieden zwischen den Parteien schnell wiederherzustellen.
Dies ist der Punkt, den viele Arbeitgeber unterschätzen. Wenn Sie Kündigungsschutzklage erheben und das Gericht Monate später feststellt, dass die Kündigung unwirksam war, dann bestand das Arbeitsverhältnis die ganze Zeit fort. Der Arbeitgeber muss Ihnen das volle Gehalt für die Zeit des Prozesses nachzahlen – obwohl Sie nicht gearbeitet haben.
Warum das für Sie gut ist: Je länger der Prozess dauert, desto höher wird das finanzielle Risiko für die Firma. Um dieses "Annahmeverzugsrisiko" zu beenden, sind Arbeitgeber im Gütetermin oft bereit, die Abfindung massiv nach oben zu korrigieren.
Im Arbeitsrecht gilt die Besonderheit: In der ersten Instanz gibt es keine Erstattung der Anwaltskosten (§ 12a ArbGG). Jeder zahlt sich selbst. So sichern Sie sich ab:
Haftungsausschluss: Dieser Artikel dient der allgemeinen Information und stellt keine Rechtsberatung dar. Ein Kündigungsschutzverfahren ist individuell hochkomplex. JUSORA übernimmt keine Haftung für Rechnerergebnisse oder rechtliche Folgen. Wenden Sie sich bei Erhalt einer Kündigung umgehend an einen Fachanwalt für Arbeitsrecht, um keine Fristen zu versäumen.
Rechtliche Probleme können verunsichern und viele Fragen aufwerfen. Bei JUSORA bemühen wir uns, diese Themen so aufzubereiten, dass sie greifbarer werden. Zusätzlich besteht die Möglichkeit, das eigene Anliegen direkt an spezialisierte Expertinnen und Experten heranzutragen.
Mehr über JUSORA
In unserem Ratgeber finden Sie aktuelle Informationen und praktische Rechtstipps aus zahlreichen Rechtsgebieten. Verständlich aufbereitet und regelmäßig aktualisiert.
Zum Rechtsratgeber