Hier finden Sie die aktuellen Sanktionen bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung innerorts sowie alle exakten Detailseiten von 16 bis 100 km/h zu schnell. Maßgeblich ist der Wert, der nach Abzug der Messtoleranz im Anhörungsbogen, Zeugenfragebogen oder Bußgeldbescheid vorgeworfen wird.
Geben Sie die vorgeworfene Überschreitung nach Toleranzabzug ein.
Die Regelsätze gelten für Pkw und Motorräder ohne Anhänger. Gebühren und Auslagen eines förmlichen Bußgeldverfahrens sind in den Tabellenbeträgen nicht enthalten.
| Zu schnell | Punkte | Bußgeld | Fahrverbot | Detailseiten |
|---|---|---|---|---|
| Bis 10 km/h | Keine | 30 € | Nein | – |
| 11 bis 15 km/h | Keine | 50 € | Nein | – |
| 16 bis 20 km/h | Keine | 70 € | Nein | Werte anzeigen |
| 21 bis 25 km/h | 1 Punkt | 115 € | Nein | Werte anzeigen |
| 26 bis 30 km/h | 1 Punkt | 180 € | 1 Monat* | Werte anzeigen |
| 31 bis 40 km/h | 2 Punkte | 260 € | 1 Monat | Werte anzeigen |
| 41 bis 50 km/h | 2 Punkte | 400 € | 1 Monat | Werte anzeigen |
| 51 bis 60 km/h | 2 Punkte | 560 € | 2 Monate | Werte anzeigen |
| 61 bis 70 km/h | 2 Punkte | 700 € | 3 Monate | Werte anzeigen |
| Über 70 km/h | 2 Punkte | 800 € | 3 Monate | Werte anzeigen |
* Die Wiederholungstäterregel setzt eine rechtskräftige Vorentscheidung wegen mindestens 26 km/h zu viel und einen weiteren Verstoß von mindestens 26 km/h innerhalb eines Jahres voraus.
Drohen Punkte oder ein Fahrverbot, kann die Prüfung von Messung, Eichung, Foto und Verfahrensunterlagen sinnvoll sein. Die Ersteinschätzung ist kostenlos und unverbindlich.
Zum Blitzer-CheckDie Detailseiten sind nach den Sanktionsstufen des Bußgeldkatalogs gruppiert. Dadurch ist sofort erkennbar, wann sich Bußgeld, Punktestand oder Fahrverbot ändern.
70 € · Keine · Fahrverbot: Nein — Bußgeldverfahren, aber noch ohne Punkt.
115 € · 1 Punkt · Fahrverbot: Nein — Ab 21 km/h: erster Punkt und A-Verstoß in der Probezeit.
180 € · 1 Punkt · Fahrverbot: 1 Monat* — Fahrverbot nur bei einschlägiger Wiederholung möglich.
260 € · 2 Punkte · Fahrverbot: 1 Monat — Ab 31 km/h beginnt innerorts das Regelfahrverbot.
400 € · 2 Punkte · Fahrverbot: 1 Monat — Höheres Bußgeld bei unverändert einem Monat Fahrverbot.
560 € · 2 Punkte · Fahrverbot: 2 Monate — Ab 51 km/h steigt das Fahrverbot auf zwei Monate.
700 € · 2 Punkte · Fahrverbot: 3 Monate — Drei Monate Regelfahrverbot.
800 € · 2 Punkte · Fahrverbot: 3 Monate — Höchste Tabellenstufe des regulären Pkw-Bußgeldkatalogs.
Für die Auswahl der passenden Detailseite zählt nicht die Geschwindigkeit auf dem Tacho, sondern die vorgeworfene Überschreitung nach Toleranzabzug. Dieser Wert steht regelmäßig im Anhörungsbogen oder Bußgeldbescheid.
Bei Geschwindigkeitsmessungen werden Sicherheitsabschläge berücksichtigt. Bis 100 km/h werden regelmäßig 3 km/h, bei höheren Messwerten regelmäßig 3 Prozent des Messwerts abgezogen. Entscheidend ist stets der konkrete, bereits bereinigte Vorwurf im Behördenschreiben.
Ab 21 km/h zu viel wird eine Geschwindigkeitsüberschreitung als A-Verstoß eingeordnet. Neben der eigentlichen Sanktion können dann eine Verlängerung der Probezeit und die Teilnahme an einem Aufbauseminar folgen. Bei 16 bis 20 km/h zu viel liegt allein wegen dieses Geschwindigkeitsverstoßes noch kein A-Verstoß vor.
Ein zusätzliches Fahrverbot kommt regelmäßig in Betracht, wenn wegen einer Überschreitung von mindestens 26 km/h bereits rechtskräftig eine Geldbuße festgesetzt wurde und innerhalb eines Jahres nach Rechtskraft erneut mindestens 26 km/h zu viel gefahren wird. Ein erstmaliger Verstoß ab 26 km/h löst diese Regel nicht automatisch aus.
Ab 21 km/h zu viel wird bei Pkw und Motorrädern innerorts regelmäßig ein Punkt im Fahreignungsregister eingetragen.
Das reguläre Fahrverbot beginnt innerorts ab 31 km/h zu viel. Ab 26 km/h kann zusätzlich die Wiederholungstäterregel relevant werden.
Wurde wegen mindestens 26 km/h zu viel bereits rechtskräftig eine Geldbuße festgesetzt und folgt innerhalb eines Jahres eine weitere Überschreitung von mindestens 26 km/h, kommt regelmäßig ein einmonatiges Fahrverbot in Betracht.
Ab 21 km/h zu viel liegt bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung ein A-Verstoß vor. Unterhalb dieser Schwelle ist die reine Geschwindigkeitsüberschreitung noch kein A-Verstoß.
Maßgeblich ist die im Anhörungsbogen oder Bußgeldbescheid vorgeworfene Überschreitung nach Toleranzabzug.
Diese Übersicht beschreibt die Regelfälle für Pkw und Motorräder ohne Anhänger. Vorsatz, Voreintragungen, besondere Fahrzeugarten oder weitere Umstände können zu abweichenden Rechtsfolgen führen. Die Informationen ersetzen keine individuelle Rechtsberatung.