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Innerorts zu schnell: Bußgeld, Punkte & Fahrverbot 2026

Geprüft von Fachanwalt für Verkehrsrecht Yves Junker
Fachlich geprüft & verifiziert
Fachanwalt für Verkehrsrecht & ADAC-Vertragsanwalt

Hier finden Sie die aktuellen Sanktionen bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung innerorts sowie alle exakten Detailseiten von 16 bis 100 km/h zu schnell. Maßgeblich ist der Wert, der nach Abzug der Messtoleranz im Anhörungsbogen, Zeugenfragebogen oder Bußgeldbescheid vorgeworfen wird.

Direkt zum passenden km/h-Wert

Geben Sie die vorgeworfene Überschreitung nach Toleranzabzug ein.

Verfügbar sind alle Werte von 16 bis 100 km/h.

Bußgeldtabelle 2026 Innerorts

Die Regelsätze gelten für Pkw und Motorräder ohne Anhänger. Gebühren und Auslagen eines förmlichen Bußgeldverfahrens sind in den Tabellenbeträgen nicht enthalten.

Zu schnell Punkte Bußgeld Fahrverbot Detailseiten
Bis 10 km/h Keine 30 € Nein
11 bis 15 km/h Keine 50 € Nein
16 bis 20 km/h Keine 70 € Nein Werte anzeigen
21 bis 25 km/h 1 Punkt 115 € Nein Werte anzeigen
26 bis 30 km/h 1 Punkt 180 € 1 Monat* Werte anzeigen
31 bis 40 km/h 2 Punkte 260 € 1 Monat Werte anzeigen
41 bis 50 km/h 2 Punkte 400 € 1 Monat Werte anzeigen
51 bis 60 km/h 2 Punkte 560 € 2 Monate Werte anzeigen
61 bis 70 km/h 2 Punkte 700 € 3 Monate Werte anzeigen
Über 70 km/h 2 Punkte 800 € 3 Monate Werte anzeigen

* Die Wiederholungstäterregel setzt eine rechtskräftige Vorentscheidung wegen mindestens 26 km/h zu viel und einen weiteren Verstoß von mindestens 26 km/h innerhalb eines Jahres voraus.

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Drohen Punkte oder ein Fahrverbot, kann die Prüfung von Messung, Eichung, Foto und Verfahrensunterlagen sinnvoll sein. Die Ersteinschätzung ist kostenlos und unverbindlich.

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Alle km/h-Werte innerorts von 16 bis 100

Die Detailseiten sind nach den Sanktionsstufen des Bußgeldkatalogs gruppiert. Dadurch ist sofort erkennbar, wann sich Bußgeld, Punktestand oder Fahrverbot ändern.

16 bis 20 km/h innerorts zu schnell

70 € · Keine · Fahrverbot: Nein — Bußgeldverfahren, aber noch ohne Punkt.

21 bis 25 km/h innerorts zu schnell

115 € · 1 Punkt · Fahrverbot: Nein — Ab 21 km/h: erster Punkt und A-Verstoß in der Probezeit.

26 bis 30 km/h innerorts zu schnell

180 € · 1 Punkt · Fahrverbot: 1 Monat* — Fahrverbot nur bei einschlägiger Wiederholung möglich.

31 bis 40 km/h innerorts zu schnell

260 € · 2 Punkte · Fahrverbot: 1 Monat — Ab 31 km/h beginnt innerorts das Regelfahrverbot.

41 bis 50 km/h innerorts zu schnell

400 € · 2 Punkte · Fahrverbot: 1 Monat — Höheres Bußgeld bei unverändert einem Monat Fahrverbot.

51 bis 60 km/h innerorts zu schnell

560 € · 2 Punkte · Fahrverbot: 2 Monate — Ab 51 km/h steigt das Fahrverbot auf zwei Monate.

61 bis 70 km/h innerorts zu schnell

700 € · 2 Punkte · Fahrverbot: 3 Monate — Drei Monate Regelfahrverbot.

Über 70 km/h innerorts zu schnell

800 € · 2 Punkte · Fahrverbot: 3 Monate — Höchste Tabellenstufe des regulären Pkw-Bußgeldkatalogs.

Wichtige Sanktionsschwellen innerorts

  • 16 Beginn des Bußgeldverfahrens
    70 Euro Bußgeld; regelmäßig kommen Gebühren und Auslagen des Verfahrens hinzu.
  • 21 Erster Punkt
    Ab 21 km/h zu viel wird ein Punkt eingetragen. In der Probezeit ist dies zugleich ein A-Verstoß.
  • 26 Wiederholungstäterregel
    Ein einmonatiges Fahrverbot kommt bei einer einschlägigen Wiederholung innerhalb eines Jahres in Betracht.
  • 31 Regelfahrverbot
    Ab 31 km/h zu viel sieht der Bußgeldkatalog innerorts regelmäßig einen Monat Fahrverbot vor.
  • 51 Zwei Monate Fahrverbot
    Ab 51 km/h zu viel erhöht sich das Regelfahrverbot auf zwei Monate.
  • 61 Drei Monate Fahrverbot
    Ab 61 km/h zu viel sind regelmäßig drei Monate Fahrverbot vorgesehen.

Welcher Wert ist der richtige?

Für die Auswahl der passenden Detailseite zählt nicht die Geschwindigkeit auf dem Tacho, sondern die vorgeworfene Überschreitung nach Toleranzabzug. Dieser Wert steht regelmäßig im Anhörungsbogen oder Bußgeldbescheid.

Toleranzabzug bei Messungen innerorts

Bei Geschwindigkeitsmessungen werden Sicherheitsabschläge berücksichtigt. Bis 100 km/h werden regelmäßig 3 km/h, bei höheren Messwerten regelmäßig 3 Prozent des Messwerts abgezogen. Entscheidend ist stets der konkrete, bereits bereinigte Vorwurf im Behördenschreiben.

Innerorts zu schnell in der Probezeit

Ab 21 km/h zu viel wird eine Geschwindigkeitsüberschreitung als A-Verstoß eingeordnet. Neben der eigentlichen Sanktion können dann eine Verlängerung der Probezeit und die Teilnahme an einem Aufbauseminar folgen. Bei 16 bis 20 km/h zu viel liegt allein wegen dieses Geschwindigkeitsverstoßes noch kein A-Verstoß vor.

Fahrverbot für Wiederholungstäter: die 2x26-Regel

Ein zusätzliches Fahrverbot kommt regelmäßig in Betracht, wenn wegen einer Überschreitung von mindestens 26 km/h bereits rechtskräftig eine Geldbuße festgesetzt wurde und innerhalb eines Jahres nach Rechtskraft erneut mindestens 26 km/h zu viel gefahren wird. Ein erstmaliger Verstoß ab 26 km/h löst diese Regel nicht automatisch aus.

Häufige Fragen zu „innerorts zu schnell“

Ab wann gibt es innerorts einen Punkt?

Ab 21 km/h zu viel wird bei Pkw und Motorrädern innerorts regelmäßig ein Punkt im Fahreignungsregister eingetragen.

Ab wann droht innerorts ein Fahrverbot?

Das reguläre Fahrverbot beginnt innerorts ab 31 km/h zu viel. Ab 26 km/h kann zusätzlich die Wiederholungstäterregel relevant werden.

Was bedeutet die 2x26-Regel?

Wurde wegen mindestens 26 km/h zu viel bereits rechtskräftig eine Geldbuße festgesetzt und folgt innerhalb eines Jahres eine weitere Überschreitung von mindestens 26 km/h, kommt regelmäßig ein einmonatiges Fahrverbot in Betracht.

Was gilt in der Probezeit?

Ab 21 km/h zu viel liegt bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung ein A-Verstoß vor. Unterhalb dieser Schwelle ist die reine Geschwindigkeitsüberschreitung noch kein A-Verstoß.

Welcher km/h-Wert ist für die Detailseite maßgeblich?

Maßgeblich ist die im Anhörungsbogen oder Bußgeldbescheid vorgeworfene Überschreitung nach Toleranzabzug.

Hinweis

Diese Übersicht beschreibt die Regelfälle für Pkw und Motorräder ohne Anhänger. Vorsatz, Voreintragungen, besondere Fahrzeugarten oder weitere Umstände können zu abweichenden Rechtsfolgen führen. Die Informationen ersetzen keine individuelle Rechtsberatung.

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