JUSORA – Ihr gutes Recht
 

Außerorts zu schnell gefahren: Bußgeld, Punkte & Fahrverbot 2026

KI-generiertes Symbolbild Außerorts zu schnell gefahren - Bußgeldtabelle, Punkte und Fahrverbot 2026
Außerorts zu schnell
Aktuelle Strafen laut Bußgeldkatalog, August 2026
Geprüft von Fachanwalt für Verkehrsrecht Yves Junker
Fachlich geprüft & verifiziert
Fachanwalt für Verkehrsrecht & ADAC-Vertragsanwalt

Ob Landstraße, Bundesstraße oder Autobahn: Wer außerorts zu schnell unterwegs ist, profitiert zwar von milderen Sätzen als im Stadtverkehr - Punkte gibt es aber auch außerhalb geschlossener Ortschaften ab 21 km/h zu viel, das Regelfahrverbot beginnt ab 41 km/h. Hier finden Sie die aktuelle Bußgeldtabelle 2026 sowie alle Detailseiten von 16 bis 100 km/h zu schnell. Maßgeblich ist der Wert, der nach Abzug der Messtoleranz im Anhörungsbogen, Zeugenfragebogen oder Bußgeldbescheid vorgeworfen wird.

Direkt zum passenden km/h-Wert

Geben Sie die vorgeworfene Überschreitung nach Toleranzabzug ein.

Verfügbar sind alle Werte von 16 bis 100 km/h.

Bußgeldtabelle 2026: Zu schnell außerhalb geschlossener Ortschaften

Die Regelsätze gelten für Pkw und Motorräder ohne Anhänger. Gebühren und Auslagen eines förmlichen Bußgeldverfahrens (28,50 Euro) sind in den Tabellenbeträgen nicht enthalten.

Zu schnell Punkte Bußgeld Fahrverbot Detailseiten
Bis 10 km/h Keine 20 € Nein
11 bis 15 km/h Keine 40 € Nein
16 bis 20 km/h Keine 60 € Nein Werte anzeigen
21 bis 25 km/h 1 Punkt 100 € Nein Werte anzeigen
26 bis 30 km/h 1 Punkt 150 € 1 Monat* Werte anzeigen
31 bis 40 km/h 1 Punkt 200 € 1 Monat* Werte anzeigen
41 bis 50 km/h 2 Punkte 320 € 1 Monat Werte anzeigen
51 bis 60 km/h 2 Punkte 480 € 1 Monat Werte anzeigen
61 bis 70 km/h 2 Punkte 600 € 2 Monate Werte anzeigen
Über 70 km/h 2 Punkte 700 € 3 Monate Werte anzeigen

* Die Wiederholungstäterregel setzt eine rechtskräftige Vorentscheidung wegen mindestens 26 km/h zu viel und einen weiteren Verstoß von mindestens 26 km/h innerhalb eines Jahres voraus.

- Anzeige -

Kostenloser Bußgeld-Check

Drohen Punkte oder ein Fahrverbot, kann die Prüfung von Messung, Eichung, Foto und Verfahrensunterlagen sinnvoll sein. Die Ersteinschätzung durch unseren Experten und ADAC-Vertragsanwalt ist kostenlos und unverbindlich.

Zum Bußgeld-Check

Alle km/h-Werte außerorts von 16 bis 100

Die Detailseiten sind nach den Sanktionsstufen des Bußgeldkatalogs gruppiert - klappen Sie die passende Stufe auf. Dadurch ist sofort erkennbar, wann sich Bußgeld, Punktestand oder Fahrverbot ändern.

16 bis 20 km/h außerorts zu schnell

60 € · Keine · Fahrverbot: Nein — Bußgeldverfahren, aber noch ohne Punkt.

21 bis 25 km/h außerorts zu schnell

100 € · 1 Punkt · Fahrverbot: Nein — Ab 21 km/h: erster Punkt und A-Verstoß in der Probezeit.

26 bis 30 km/h außerorts zu schnell

150 € · 1 Punkt · Fahrverbot: 1 Monat* — Fahrverbot nur bei einschlägiger Wiederholung möglich.

31 bis 40 km/h außerorts zu schnell

200 € · 1 Punkt · Fahrverbot: 1 Monat* — Noch kein Regelfahrverbot - die 2x26-Regel bleibt aber relevant.

41 bis 50 km/h außerorts zu schnell

320 € · 2 Punkte · Fahrverbot: 1 Monat — Ab 41 km/h beginnt außerorts das Regelfahrverbot.

51 bis 60 km/h außerorts zu schnell

480 € · 2 Punkte · Fahrverbot: 1 Monat — Höheres Bußgeld bei unverändert einem Monat Fahrverbot.

61 bis 70 km/h außerorts zu schnell

600 € · 2 Punkte · Fahrverbot: 2 Monate — Ab 61 km/h steigt das Fahrverbot auf zwei Monate.

Über 70 km/h außerorts zu schnell

700 € · 2 Punkte · Fahrverbot: 3 Monate — Höchste Tabellenstufe des regulären Pkw-Bußgeldkatalogs.

Tempo 100 und Tempo 130: Geblitzt mit welcher Gesamtgeschwindigkeit?

Viele Betroffene suchen nicht nach der Überschreitung, sondern nach der gemessenen Gesamtgeschwindigkeit - etwa „bei erlaubten 100 mit 130 geblitzt“. Dafür gibt es bei Jusora eigene Seitenfamilien für die häufigsten angeordneten Tempolimits außerhalb geschlossener Ortschaften: Tempo 100 (typisch für Autobahn-Abschnitte mit Lärmschutz oder Gefahrenstellen) und Tempo 130 (per Zeichen 274 angeordnet, nicht zu verwechseln mit der bloßen Richtgeschwindigkeit). Für die Sanktion zählt am Ende immer nur die Höhe der Überschreitung - die Tabelle oben gilt also bei jedem Limit gleichermaßen.

Wichtige Sanktionsschwellen außerorts

  • 16 Beginn des Bußgeldverfahrens
    60 Euro Bußgeld; regelmäßig kommen Gebühren und Auslagen des Verfahrens hinzu.
  • 21 Erster Punkt
    Ab 21 km/h zu viel wird ein Punkt eingetragen. In der Probezeit ist dies zugleich ein A-Verstoß.
  • 26 Wiederholungstäterregel
    Ein einmonatiges Fahrverbot kommt bei einer einschlägigen Wiederholung innerhalb eines Jahres in Betracht - der Bereich reicht außerorts von 26 bis 40 km/h.
  • 41 Regelfahrverbot
    Ab 41 km/h zu viel sieht der Bußgeldkatalog außerorts regelmäßig einen Monat Fahrverbot vor - zehn km/h später als innerorts.
  • 61 Zwei Monate Fahrverbot
    Ab 61 km/h zu viel erhöht sich das Regelfahrverbot auf zwei Monate.
  • 71 Drei Monate Fahrverbot
    Ab 71 km/h zu viel sind regelmäßig drei Monate Fahrverbot vorgesehen.

Welcher Wert ist der richtige?

Für die Auswahl der passenden Detailseite zählt nicht die Geschwindigkeit auf dem Tacho, sondern die vorgeworfene Überschreitung nach Toleranzabzug. Dieser Wert steht regelmäßig im Anhörungsbogen oder Bußgeldbescheid.

Außerorts vs. innerorts: Warum die Sätze milder sind - und wo es trotzdem gefährlich wird

Außerhalb geschlossener Ortschaften sind weniger Fußgänger und Radfahrer unterwegs - deshalb sind die Regelsätze durchweg niedriger als im Stadtverkehr, und das Regelfahrverbot beginnt erst ab 41 km/h zu viel statt ab 31 km/h. Unterschätzen sollte man Landstraßen deshalb nicht: Sie zählen zu den unfallträchtigsten Straßentypen überhaupt - typische Risiken sind Überholmanöver, enge Kurven und Baumalleen. Genau dort und an Autobahn-Gefahrenstellen setzen die Behörden ihre Messtechnik an. Eine Besonderheit gilt für die Autobahn: Ohne angeordnetes Limit ist zu schnelles Fahren dort keine Ordnungswidrigkeit - bußgeldbewehrt wird es erst, wo ein Tempolimit per Verkehrszeichen verbindlich angeordnet ist. Wer allerdings schneller als die Richtgeschwindigkeit von 130 km/h fährt, riskiert bei einem Unfall eine Mithaftung.

Wo außerorts gemessen wird: Brückenmesser, Trailer und Hinterherfahren

Außerhalb geschlossener Ortschaften dominieren andere Messmethoden als in der Stadt: stationäre Anlagen und Brückenmessungen an Autobahn-Gefahrenstellen und Baustellen, Enforcement Trailer, die wochenlang autark an Landstraßen und Bundesstraßen stehen, Lasermessungen auf große Distanz sowie Messungen aus dem fahrenden Streifenwagen durch Hinterherfahren (z.B. ProViDa). Gerade die letzten beiden Verfahren sind besonders fehleranfällig und liefern regelmäßig Ansatzpunkte für den Einspruch. In unserer Datenbank finden Sie erfasste Messstellen mit Standort, Messgerät und Tempolimit:

Toleranzabzug bei Messungen außerorts

Bei Geschwindigkeitsmessungen werden Sicherheitsabschläge berücksichtigt: Bis 100 km/h werden regelmäßig 3 km/h, bei höheren Messwerten 3 Prozent des Messwerts abgezogen - bei Autobahn-Geschwindigkeiten macht der Prozentabzug also schnell fünf bis sieben km/h aus. Wichtig für die Praxis: Der Wert im Anhörungsbogen oder Bußgeldbescheid ist bereits der bereinigte Vorwurf - ein weiterer Abzug findet nicht statt. Interessant wird die Toleranz trotzdem, wenn der Vorwurf nur knapp über einer Sanktionsschwelle liegt: Wenige km/h weniger können über Punkt oder Fahrverbot entscheiden, weshalb Messverfahren und Messprotokoll in Grenzfällen besonders genau geprüft gehören.

Außerorts zu schnell in der Probezeit

Ab 21 km/h zu viel wird eine Geschwindigkeitsüberschreitung als A-Verstoß eingeordnet. Neben der eigentlichen Sanktion folgen dann eine Verlängerung der Probezeit um zwei Jahre und die Anordnung eines Aufbauseminars. Bei 16 bis 20 km/h zu viel liegt allein wegen dieses Geschwindigkeitsverstoßes noch kein A-Verstoß vor - er kann aber als B-Verstoß relevant werden, wenn weitere Verstöße hinzukommen.

Fahrverbot für Wiederholungstäter: die 2x26-Regel

Ein zusätzliches Fahrverbot kommt regelmäßig in Betracht, wenn wegen einer Überschreitung von mindestens 26 km/h bereits rechtskräftig eine Geldbuße festgesetzt wurde und innerhalb eines Jahres nach Rechtskraft erneut mindestens 26 km/h zu viel gefahren wird. Ein erstmaliger Verstoß ab 26 km/h löst diese Regel nicht automatisch aus - Details in unserem Beitrag zur beharrlichen Pflichtverletzung (2x26-Regel).

Was tun nach dem Blitzer? Der Ablauf in vier Schritten

01
Messung & Halterermittlung: Die Bußgeldstelle ermittelt über das Kennzeichen den Halter des Fahrzeugs.
02
Anhörungs- oder Zeugenfragebogen: Vor Erlass des Bescheids erhalten Sie Gelegenheit zur Stellungnahme (z.B. per Online-Anhörung).
03
Zustellung des Bußgeldbescheids: Erachtet die Behörde den Vorwurf als erwiesen, wird der Bescheid zugestellt. Ab hier läuft die 14-tägige Einspruchsfrist.
04
Einspruch & Prüfung: Sie können Einspruch einlegen. Erfolgt dies nicht, tritt die Rechtskraft ein und Punkte/Fahrverbote werden wirksam.

Geblitzt worden? Diese Ratgeber helfen jetzt

Vom ersten Behördenbrief bis zur Einspruchsfrist: Diese Beiträge beantworten die wichtigsten Fragen nach einer Messung außerhalb geschlossener Ortschaften – verständlich erklärt und regelmäßig aktualisiert.

Häufige Fragen zu „außerorts zu schnell“

Ab wann gibt es außerorts einen Punkt?

Ab 21 km/h zu viel wird bei Pkw und Motorrädern außerorts regelmäßig ein Punkt im Fahreignungsregister eingetragen.

Ab wann droht außerorts ein Fahrverbot?

Das reguläre Fahrverbot beginnt außerorts ab 41 km/h zu viel - zehn km/h später als innerorts. Ab 26 km/h kann zusätzlich die Wiederholungstäterregel relevant werden.

Was kostet 20 km/h zu schnell außerorts?

Bei 20 km/h zu viel außerhalb geschlossener Ortschaften sieht der Bußgeldkatalog 60 Euro Bußgeld vor - ohne Punkt und ohne Fahrverbot. Hinzu kommen im förmlichen Verfahren regelmäßig 28,50 Euro Gebühren und Auslagen.

Was bedeutet die 2x26-Regel?

Wurde wegen mindestens 26 km/h zu viel bereits rechtskräftig eine Geldbuße festgesetzt und folgt innerhalb eines Jahres eine weitere Überschreitung von mindestens 26 km/h, kommt regelmäßig ein einmonatiges Fahrverbot in Betracht.

Was gilt in der Probezeit?

Ab 21 km/h zu viel liegt bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung ein A-Verstoß vor. Unterhalb dieser Schwelle ist die reine Geschwindigkeitsüberschreitung noch kein A-Verstoß.

Gilt die Tabelle auch bei Tempo 100 oder 130 auf der Autobahn?

Ja. Für die Sanktion zählt allein die Höhe der Überschreitung außerhalb geschlossener Ortschaften - nicht das Ausgangslimit. Wer bei erlaubten 100 km/h mit 130 km/h gemessen wird, steht bei 30 km/h zu viel in derselben Tabellenstufe wie bei 160 km/h und angeordnetem Tempo 130.

Welcher km/h-Wert ist für die Detailseite maßgeblich?

Maßgeblich ist die im Anhörungsbogen oder Bußgeldbescheid vorgeworfene Überschreitung nach Toleranzabzug.

Ab wann ist zu schnelles Fahren außerorts eine Straftat?

Die einfache Geschwindigkeitsüberschreitung bleibt eine Ordnungswidrigkeit. Eine Straftat kommt erst bei zusätzlichen Umständen in Betracht, etwa bei einem verbotenen Kraftfahrzeugrennen (§ 315d StGB) - auch als „Einzelrennen" bei massiv überhöhter Geschwindigkeit.

Hinweis

Diese Übersicht beschreibt die Regelfälle für Pkw und Motorräder ohne Anhänger. Vorsatz, Voreintragungen, besondere Fahrzeugarten oder weitere Umstände können zu abweichenden Rechtsfolgen führen. Die Informationen ersetzen keine individuelle Rechtsberatung.

Aktuelle Blitzer & Tempolimits

Strecken-Index · Autobahnen, Bundes- & Landstraßen