Ob Landstraße, Bundesstraße oder Autobahn: Wer außerorts zu schnell unterwegs ist, profitiert zwar von milderen Sätzen als im Stadtverkehr - Punkte gibt es aber auch außerhalb geschlossener Ortschaften ab 21 km/h zu viel, das Regelfahrverbot beginnt ab 41 km/h. Hier finden Sie die aktuelle Bußgeldtabelle 2026 sowie alle Detailseiten von 16 bis 100 km/h zu schnell. Maßgeblich ist der Wert, der nach Abzug der Messtoleranz im Anhörungsbogen, Zeugenfragebogen oder Bußgeldbescheid vorgeworfen wird.
Geben Sie die vorgeworfene Überschreitung nach Toleranzabzug ein.
Die Regelsätze gelten für Pkw und Motorräder ohne Anhänger. Gebühren und Auslagen eines förmlichen Bußgeldverfahrens (28,50 Euro) sind in den Tabellenbeträgen nicht enthalten.
| Zu schnell | Punkte | Bußgeld | Fahrverbot | Detailseiten |
|---|---|---|---|---|
| Bis 10 km/h | Keine | 20 € | Nein | – |
| 11 bis 15 km/h | Keine | 40 € | Nein | – |
| 16 bis 20 km/h | Keine | 60 € | Nein | Werte anzeigen |
| 21 bis 25 km/h | 1 Punkt | 100 € | Nein | Werte anzeigen |
| 26 bis 30 km/h | 1 Punkt | 150 € | 1 Monat* | Werte anzeigen |
| 31 bis 40 km/h | 1 Punkt | 200 € | 1 Monat* | Werte anzeigen |
| 41 bis 50 km/h | 2 Punkte | 320 € | 1 Monat | Werte anzeigen |
| 51 bis 60 km/h | 2 Punkte | 480 € | 1 Monat | Werte anzeigen |
| 61 bis 70 km/h | 2 Punkte | 600 € | 2 Monate | Werte anzeigen |
| Über 70 km/h | 2 Punkte | 700 € | 3 Monate | Werte anzeigen |
* Die Wiederholungstäterregel setzt eine rechtskräftige Vorentscheidung wegen mindestens 26 km/h zu viel und einen weiteren Verstoß von mindestens 26 km/h innerhalb eines Jahres voraus.
Drohen Punkte oder ein Fahrverbot, kann die Prüfung von Messung, Eichung, Foto und Verfahrensunterlagen sinnvoll sein. Die Ersteinschätzung durch unseren Experten und ADAC-Vertragsanwalt ist kostenlos und unverbindlich.
Zum Bußgeld-CheckDie Detailseiten sind nach den Sanktionsstufen des Bußgeldkatalogs gruppiert - klappen Sie die passende Stufe auf. Dadurch ist sofort erkennbar, wann sich Bußgeld, Punktestand oder Fahrverbot ändern.
60 € · Keine · Fahrverbot: Nein — Bußgeldverfahren, aber noch ohne Punkt.
100 € · 1 Punkt · Fahrverbot: Nein — Ab 21 km/h: erster Punkt und A-Verstoß in der Probezeit.
150 € · 1 Punkt · Fahrverbot: 1 Monat* — Fahrverbot nur bei einschlägiger Wiederholung möglich.
200 € · 1 Punkt · Fahrverbot: 1 Monat* — Noch kein Regelfahrverbot - die 2x26-Regel bleibt aber relevant.
320 € · 2 Punkte · Fahrverbot: 1 Monat — Ab 41 km/h beginnt außerorts das Regelfahrverbot.
480 € · 2 Punkte · Fahrverbot: 1 Monat — Höheres Bußgeld bei unverändert einem Monat Fahrverbot.
600 € · 2 Punkte · Fahrverbot: 2 Monate — Ab 61 km/h steigt das Fahrverbot auf zwei Monate.
700 € · 2 Punkte · Fahrverbot: 3 Monate — Höchste Tabellenstufe des regulären Pkw-Bußgeldkatalogs.
Viele Betroffene suchen nicht nach der Überschreitung, sondern nach der gemessenen Gesamtgeschwindigkeit - etwa „bei erlaubten 100 mit 130 geblitzt“. Dafür gibt es bei Jusora eigene Seitenfamilien für die häufigsten angeordneten Tempolimits außerhalb geschlossener Ortschaften: Tempo 100 (typisch für Autobahn-Abschnitte mit Lärmschutz oder Gefahrenstellen) und Tempo 130 (per Zeichen 274 angeordnet, nicht zu verwechseln mit der bloßen Richtgeschwindigkeit). Für die Sanktion zählt am Ende immer nur die Höhe der Überschreitung - die Tabelle oben gilt also bei jedem Limit gleichermaßen.
Für die Auswahl der passenden Detailseite zählt nicht die Geschwindigkeit auf dem Tacho, sondern die vorgeworfene Überschreitung nach Toleranzabzug. Dieser Wert steht regelmäßig im Anhörungsbogen oder Bußgeldbescheid.
Außerhalb geschlossener Ortschaften sind weniger Fußgänger und Radfahrer unterwegs - deshalb sind die Regelsätze durchweg niedriger als im Stadtverkehr, und das Regelfahrverbot beginnt erst ab 41 km/h zu viel statt ab 31 km/h. Unterschätzen sollte man Landstraßen deshalb nicht: Sie zählen zu den unfallträchtigsten Straßentypen überhaupt - typische Risiken sind Überholmanöver, enge Kurven und Baumalleen. Genau dort und an Autobahn-Gefahrenstellen setzen die Behörden ihre Messtechnik an. Eine Besonderheit gilt für die Autobahn: Ohne angeordnetes Limit ist zu schnelles Fahren dort keine Ordnungswidrigkeit - bußgeldbewehrt wird es erst, wo ein Tempolimit per Verkehrszeichen verbindlich angeordnet ist. Wer allerdings schneller als die Richtgeschwindigkeit von 130 km/h fährt, riskiert bei einem Unfall eine Mithaftung.
Außerhalb geschlossener Ortschaften dominieren andere Messmethoden als in der Stadt: stationäre Anlagen und Brückenmessungen an Autobahn-Gefahrenstellen und Baustellen, Enforcement Trailer, die wochenlang autark an Landstraßen und Bundesstraßen stehen, Lasermessungen auf große Distanz sowie Messungen aus dem fahrenden Streifenwagen durch Hinterherfahren (z.B. ProViDa). Gerade die letzten beiden Verfahren sind besonders fehleranfällig und liefern regelmäßig Ansatzpunkte für den Einspruch. In unserer Datenbank finden Sie erfasste Messstellen mit Standort, Messgerät und Tempolimit:
Bei Geschwindigkeitsmessungen werden Sicherheitsabschläge berücksichtigt: Bis 100 km/h werden regelmäßig 3 km/h, bei höheren Messwerten 3 Prozent des Messwerts abgezogen - bei Autobahn-Geschwindigkeiten macht der Prozentabzug also schnell fünf bis sieben km/h aus. Wichtig für die Praxis: Der Wert im Anhörungsbogen oder Bußgeldbescheid ist bereits der bereinigte Vorwurf - ein weiterer Abzug findet nicht statt. Interessant wird die Toleranz trotzdem, wenn der Vorwurf nur knapp über einer Sanktionsschwelle liegt: Wenige km/h weniger können über Punkt oder Fahrverbot entscheiden, weshalb Messverfahren und Messprotokoll in Grenzfällen besonders genau geprüft gehören.
Ab 21 km/h zu viel wird eine Geschwindigkeitsüberschreitung als A-Verstoß eingeordnet. Neben der eigentlichen Sanktion folgen dann eine Verlängerung der Probezeit um zwei Jahre und die Anordnung eines Aufbauseminars. Bei 16 bis 20 km/h zu viel liegt allein wegen dieses Geschwindigkeitsverstoßes noch kein A-Verstoß vor - er kann aber als B-Verstoß relevant werden, wenn weitere Verstöße hinzukommen.
Ein zusätzliches Fahrverbot kommt regelmäßig in Betracht, wenn wegen einer Überschreitung von mindestens 26 km/h bereits rechtskräftig eine Geldbuße festgesetzt wurde und innerhalb eines Jahres nach Rechtskraft erneut mindestens 26 km/h zu viel gefahren wird. Ein erstmaliger Verstoß ab 26 km/h löst diese Regel nicht automatisch aus - Details in unserem Beitrag zur beharrlichen Pflichtverletzung (2x26-Regel).
Vom ersten Behördenbrief bis zur Einspruchsfrist: Diese Beiträge beantworten die wichtigsten Fragen nach einer Messung außerhalb geschlossener Ortschaften – verständlich erklärt und regelmäßig aktualisiert.
Fristen, Ablauf und realistische Dauer bis zur Post der Bußgeldstelle.
Die neue 6-Monats-Frist seit Juli 2026 – und die Falle der Unterbrechung nach § 33 OWiG.
Wann Messungen angreifbar sind – von PoliScan bis Laser.
Wo das 100er-Limit gilt – und wie streng dort kontrolliert wird.
Wann der Härtefall-Antrag den Führerschein retten kann.
Welche legalen Wege es gibt – und welche Fristen dabei gelten.
Bußgeld, Punkte und Fahrverbot für Ihren Verstoß berechnen.
Termine und Schwerpunkte der bundesweiten Kontrollwochen.
Ab 21 km/h zu viel wird bei Pkw und Motorrädern außerorts regelmäßig ein Punkt im Fahreignungsregister eingetragen.
Das reguläre Fahrverbot beginnt außerorts ab 41 km/h zu viel - zehn km/h später als innerorts. Ab 26 km/h kann zusätzlich die Wiederholungstäterregel relevant werden.
Bei 20 km/h zu viel außerhalb geschlossener Ortschaften sieht der Bußgeldkatalog 60 Euro Bußgeld vor - ohne Punkt und ohne Fahrverbot. Hinzu kommen im förmlichen Verfahren regelmäßig 28,50 Euro Gebühren und Auslagen.
Wurde wegen mindestens 26 km/h zu viel bereits rechtskräftig eine Geldbuße festgesetzt und folgt innerhalb eines Jahres eine weitere Überschreitung von mindestens 26 km/h, kommt regelmäßig ein einmonatiges Fahrverbot in Betracht.
Ab 21 km/h zu viel liegt bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung ein A-Verstoß vor. Unterhalb dieser Schwelle ist die reine Geschwindigkeitsüberschreitung noch kein A-Verstoß.
Ja. Für die Sanktion zählt allein die Höhe der Überschreitung außerhalb geschlossener Ortschaften - nicht das Ausgangslimit. Wer bei erlaubten 100 km/h mit 130 km/h gemessen wird, steht bei 30 km/h zu viel in derselben Tabellenstufe wie bei 160 km/h und angeordnetem Tempo 130.
Maßgeblich ist die im Anhörungsbogen oder Bußgeldbescheid vorgeworfene Überschreitung nach Toleranzabzug.
Die einfache Geschwindigkeitsüberschreitung bleibt eine Ordnungswidrigkeit. Eine Straftat kommt erst bei zusätzlichen Umständen in Betracht, etwa bei einem verbotenen Kraftfahrzeugrennen (§ 315d StGB) - auch als „Einzelrennen" bei massiv überhöhter Geschwindigkeit.
Diese Übersicht beschreibt die Regelfälle für Pkw und Motorräder ohne Anhänger. Vorsatz, Voreintragungen, besondere Fahrzeugarten oder weitere Umstände können zu abweichenden Rechtsfolgen führen. Die Informationen ersetzen keine individuelle Rechtsberatung.