Ein Blitzerfoto ist für jeden ärgerlich – in der Probezeit kann es teuer werden und weit über das Bußgeld hinausgehen. Denn für Fahranfänger gilt neben dem aktuellen Bußgeldkatalog ein zweites Sanktionssystem: die Probezeitmaßnahmen nach § 2a StVG. Wer in den ersten zwei Jahren einen sogenannten A-Verstoß begeht, muss mit einem verpflichtenden Aufbauseminar und der Verlängerung der Probezeit auf vier Jahre rechnen – zusätzlich zu Bußgeld und Punkt im Fahreignungsregister.
Die gute Nachricht: Ob es überhaupt so weit kommt, entscheidet sich oft an wenigen km/h – und die Probezeitmaßnahmen greifen erst, wenn der Bescheid rechtskräftig ist. Genau hier setzt die Verteidigung an.
Ob 21 km/h zu schnell innerorts oder 60 in der 30er Zone: Lassen Sie prüfen, ob der A-Verstoß haltbar ist – bevor das Aufbauseminar angeordnet wird.
Bei Geschwindigkeitsverstößen liegt die entscheidende Schwelle bei 21 km/h Überschreitung (nach Toleranzabzug): Bis 20 km/h zu viel bleibt es beim Bußgeld ohne Probezeitfolgen – ab 21 km/h liegt ein A-Verstoß vor, und die volle Maßnahmen-Maschinerie startet. Das bedeutet: Zwischen „nur zahlen und abhaken“ und „Aufbauseminar plus vier Jahre Probezeit“ liegt genau ein km/h.
Deshalb lohnt in Grenzfällen der genaue Blick auf die Messung: Vom gemessenen Wert werden 3 km/h (bis 100 km/h) bzw. 3 Prozent (darüber) Toleranz abgezogen – und darüber hinaus sind Messungen angreifbar, wenn Messfehler vorliegen, das Messprotokoll lückenhaft ist oder die Beschilderung nicht stimmt. Wird der Wert im Verfahren auch nur um einen km/h nach unten korrigiert, entfällt der A-Verstoß komplett.
Typische Grenzfälle aus der Praxis – jeweils mit den konkreten Folgen auf der Detailseite:
Rechenbeispiel 30er-Zone: Gemessen mit 53 km/h, Toleranzabzug 3 km/h, vorwerfbar 50 km/h = 20 km/h zu viel → kein A-Verstoß. Gemessen mit 54 km/h, vorwerfbar 51 km/h = 21 km/h zu viel → A-Verstoß mit Aufbauseminar. Prüfen Sie Ihren Wert mit dem Bußgeldrechner.
Nicht jeder Fehler in der Probezeit löst Maßnahmen aus. Das Gesetz unterscheidet in Anlage 12 der Fahrerlaubnis-Verordnung zwischen schwerwiegenden A-Verstößen und weniger schwerwiegenden B-Verstößen. Die Faustregel: Ein A-Verstoß genügt für Aufbauseminar und Verlängerung – bei B-Verstößen braucht es zwei.
Geschwindigkeitsüberschreitung ab 21 km/h · Rotlichtverstoß · Handy am Steuer · Alkohol am Steuer · zu dichtes Auffahren · Vorfahrtsmissachtung · Fahrerflucht
Geschwindigkeitsüberschreitung bis 20 km/h löst übrigens gar keine Probezeitmaßnahme aus – sie ist weder A- noch B-Verstoß. Typische B-Verstöße sind z. B. das Fahren mit abgefahrenen Reifen, eine deutlich überzogene Hauptuntersuchung oder ein Parkverstoß mit Behinderung von Rettungsfahrzeugen. Zwei B-Verstöße wirken zusammen wie ein A-Verstoß.
Sonderfall Alkohol und Cannabis: In der Probezeit und unter 21 Jahren gilt die Null-Promille-Grenze (§ 24c StVG) – schon ein Bier vor der Fahrt kostet 250 Euro, einen Punkt und gilt als A-Verstoß mit besonderem Aufbauseminar. Details zu den Grenzwerten finden Sie in unseren Ratgebern zur Promillegrenze und zu Cannabis am Steuer.
Die Probezeitmaßnahmen folgen einem festen Eskalationsmodell nach § 2a StVG. Wichtig zu verstehen: Jede Stufe setzt voraus, dass der zugrunde liegende Verstoß rechtskräftig feststeht – ein laufender Einspruch stoppt die Uhr.
Parallel läuft das normale Punktesystem weiter: Der Punkt aus dem Verstoß landet zusätzlich in Flensburg – wann er wieder verschwindet, zeigt der Punkteverfall Rechner. Und wer zweimal mit 26 km/h oder mehr erwischt wird, riskiert unabhängig von der Probezeit ein Fahrverbot über die 2x 26 km/h Regel.
Das Aufbauseminar (ASF) findet in einer Gruppe von 6 bis 12 Fahranfängern statt und umfasst vier Sitzungen zu je 135 Minuten sowie eine begleitete Fahrprobe. Die Kosten trägt der Teilnehmer selbst – je nach Anbieter und Region etwa 250 bis 500 Euro, zusätzlich zum Bußgeld.
Entscheidend ist die Frist: Die Führerscheinstelle setzt für die Teilnahme in der Regel zwei Monate. Wer die Teilnahmebescheinigung nicht rechtzeitig vorlegt, dem wird die Fahrerlaubnis entzogen – nicht wegen des ursprünglichen Blitzers, sondern wegen der versäumten Auflage. Diesen Fehler machen erstaunlich viele Betroffene, die den Behördenbrief zu spät ernst nehmen.
Beim Alkohol- oder Drogenverstoß wird statt des normalen ASF ein besonderes Aufbauseminar angeordnet; die Struktur ist ähnlich, der Fokus liegt auf dem Konsumverhalten.
Gerade in der Probezeit ist der Einspruch mehr als ein Kampf ums Bußgeld – es geht um die Folgekette. Drei Ansatzpunkte prüft die Verteidigung zuerst:
Wichtig für die Erwartung: Ein Einspruch ist kein Automatismus und lohnt nicht in jedem Fall – bei einem klaren Verstoß deutlich über der Schwelle wird auch der beste Anwalt keinen A-Verstoß wegzaubern. Ob Ihr Fall Ansatzpunkte bietet, klärt die kostenlose Ersteinschätzung, bevor Kosten entstehen.
Aufbauseminar, vier Jahre Probezeit und ein Punkt – oder ein km/h weniger und nichts davon. Lassen Sie Ihre Messung kostenlos vom Fachanwalt prüfen, bevor der Bescheid rechtskräftig wird.
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