Ob falsche Kalibrierung oder abgelaufene Eichung beim Blitzer, defekte Induktionsschleifen an der Ampel oder ungenaue Videoauswertungen bei Abstandsverstößen. Simple Bedienfehler der Messbeamten oder die bloße Verwechslungsgefahr bei mehreren Fahrzeugen im Bild können zur Einstellung des Verfahrens führen. Wehren Sie ungerechtfertigte Strafen, Punkte oder Fahrverbote jetzt effektiv ab.
Zum Bußgeld-CheckDer Oberbergischer Kreis, Kreisordnungsamt Bußgeldstelle Nordrhein-Westfalen ist in Gummersbach, Bergneustadt, Engelskirchen, Hückeswagen, Lindlar, Marienheide, Morsbach oder Nürmbrecht für die Bearbeitung von Ordnungswidrigkeiten im Straßenverkehr zuständig. Dazu gehören unter anderem Geschwindigkeitsverstöße, Abstandsverstöße, Rotlichtverstöße sowie Handy am Steuer. Bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung berücksichtigt die Behörde den Wert nach Toleranzabzug und ordnet den Verstoß anschließend nach der Bußgeldkatalog-Verordnung (BKatV) ein. Rechtsgrundlagen sind insbesondere § 3 Abs. 3 StVO, § 24 StVG und die BKatV.
Wurden Sie in Gummersbach, Bergneustadt, Engelskirchen, Hückeswagen, Lindlar, Marienheide, Morsbach oder Nürmbrecht geblitzt? Die Bearbeitung Ihres Verkehrsverstoßes erfolgt zentral. Der Oberbergischer Kreis mit Hauptsitz in Gummersbach ist als übergeordnete Bußgeldbehörde für die Verfolgung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten im Straßenverkehr zuständig.
Die Aufgaben der Bußgeldstelle Oberbergischer Kreis umfassen die Prüfung des Verstoßes, die Einleitung und Durchführung des Verfahrens sowie die Festsetzung von Verwarnungen, Bußgeldern und Fahrverboten für Verkehrsdelikte in Nordrhein-Westfalen. Neben Geldbußen kann die Behörde auch Punkte in Flensburg eintragen (§ 4 StVG). Wer innerhalb von zwölf Monaten zweimal mit mindestens 26 km/h innerorts oder 26 km/h außerorts auffällt, gilt als Wiederholungstäter; dann kann zusätzlich ein Fahrverbot angeordnet werden.
Für Fahranfänger in der Probezeit in Nordrhein-Westfalen gelten besondere Regelungen. Verstöße werden in sogenannte A- (schwerwiegende) und B-Verstöße (weniger schwerwiegende) unterteilt. Ein A-Verstoß oder zwei B-Verstöße führen zur Verlängerung der Probezeit und verpflichten zur Teilnahme an einem Aufbauseminar. Bei weiteren Verstößen können zusätzliche Maßnahmen bis hin zum Entzug der Fahrerlaubnis folgen.
Wer im Zuständigkeitsbereich der Bußgeldstelle Oberbergischer Kreis geblitzt wird, erhält zunächst eine Anhörung im Bußgeldverfahren. Ob die zugrunde liegende Messung verwertbar ist, zeigt sich erst über Messprotokoll und Rohmessdaten des eingesetzten Geräts.
In der JUSORA-Blitzerdatenbank sind im Zuständigkeitsbereich der Bußgeldstelle Oberbergischer Kreis aktuell 1 Messstellen dokumentiert: 1 auf einer Autobahn. Wer an einer dieser Stellen erfasst wurde, kann das Blitzerfoto häufig online einsehen und den Vorwurf prüfen, bevor der Bußgeldbescheid zugestellt wird.
Stand: Juli 2026 · Auswahl ohne Gewähr – mobile Messungen wechseln täglich den Standort.
Die Aufstellung umfasst 1 dokumentierte Standorte auf den Autobahnen A4. Sie erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit: Blitzeranhänger und mobile Messungen wechseln ihren Standort täglich. Maßgeblich für Ihr Verfahren ist allein die Tatortangabe im Behördenschreiben – zusammen mit dem eingesetzten Messgerät und dessen typischen Fehlerquellen.
Wer an diesen Messstellen in Nordrhein-Westfalen zu schnell unterwegs ist, muss mit einem Verfahren durch die Bußgeldbehörde Oberbergischer Kreis rechnen. Nach der Zustellung einer Anhörung folgt in der Regel der eigentliche Bußgeldbescheid – ab dessen Zustellung läuft die zweiwöchige Einspruchsfrist. Wichtig ist auch der Blick auf die Verjährung beim Blitzer: Verstreicht zu viel Zeit zwischen Verstoß und Bescheid, kann das Verfahren nicht mehr weitergeführt werden.
Dabei ist Vorsicht geboten: Bei einschlägigen Voreintragungen in Flensburg droht oft ein höheres Bußgeld durch Voreintragungen. Wer innerhalb eines Jahres wiederholt geblitzt wird, riskiert über die 2x 26 km/h Regel zusätzlich ein Fahrverbot. Beruflich auf den Führerschein angewiesen? Dann lohnt der Blick auf die legalen Möglichkeiten, ein Fahrverbot zu umgehen. Den eigenen Punktestand und die Tilgungsfristen zeigt der Punkteverfall-Rechner.
Und wenn Zweifel an der Messung bestehen? Typische Messfehler – vom falschen Aufstellwinkel bis zur abgelaufenen Eichung – kommen bei allen Gerätetypen vor. Betroffene können das Blitzerfoto anfechten, wenn die Identifizierung zweifelhaft ist.
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Für Verfahren der Bußgeldstelle Oberbergischer Kreis gelten seit 2026 mehrere Änderungen, die über Fristen, Punkte und Fahrverbot mitentscheiden. Die wichtigsten im Überblick – zusammen mit dem Bußgeldkatalog Nordrhein-Westfalen, nach dem Ihr Verstoß eingeordnet wird.
Wurde die Messung nicht in Deutschland durchgeführt, gelten andere Regeln zur Vollstreckung: geblitzt im Ausland.
Der Oberbergischer Kreis – Abteilung Kreisordnungsamt Bußgeldstelle Nordrhein-Westfalen versucht mit dem Anhörungsschreiben in erster Linie, den tatsächlichen Fahrer oder die Fahrerin zu ermitteln – insbesondere dann, wenn anhand der Beweismittel (z. B. Blitzerfoto) keine eindeutige Identifikation möglich ist. Als Halterin oder Halter des Fahrzeugs bist du bezüglich der Ordnungswidrigkeit im Straßenverkehr in Nordrhein-Westfalen laut § 111 Absatz 1 OWiG zur Mitwirkung verpflichtet, musst dich jedoch nicht zur Tat selbst äußern. Das Aussageverweigerungsrecht gemäß § 55 Absatz 1 StPO gilt insbesondere, wenn du dich selbst oder nahe Angehörige durch eine Aussage belasten würdest.
Die folgende Tabelle zeigt die aktuellen Geldbußen laut Bußgeldkatalog 2026 für Geschwindigkeitsüberschreitungen außerhalb geschlossener Ortschaften. Eine detaillierte Übersicht aller Sanktionen findest du im Ratgeber zur Geschwindigkeitsüberschreitung.
| zu schnell in km/h | km/h | Punkte | Bußgeld | Fahrverbot | Einspruch? |
|---|---|---|---|---|---|
| Bis 10 | 20€ | Nein | Eher nicht | ||
| 11 - 15 | 40€ | Nein | Eher nicht | ||
| 16 - 20 | 60€ | Nein | Eher nicht | ||
| 21 - 25 | 1 | 100€ | Nein | Prüfen ** | |
| 26 - 30 | 1 | 150€ | 1 Monat* | Prüfen ** | |
| 31 - 40 | 1 | 200€ | 1 Monat* | Prüfen ** | |
| 41 - 50 | 2 | 320€ | 1 Monat | Prüfen ** | |
| 51 - 60 | 2 | 480€ | 1 Monat | Prüfen ** | |
| 61 - 70 | 2 | 600€ | 2 Monate | Prüfen ** | |
| Über 70 | 2 | 700€ | 3 Monate | Prüfen ** | |
| * Ein Fahrverbot von 1 Monat kann verhängt werden, wenn innerhalb eines Jahres nach Rechtskraft einer ersten Entscheidung die zulässige Höchstgeschwindigkeit zweimal um mehr als 25 km/h überschritten wird. | |||||
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Die folgende Tabelle zeigt die aktuellen Geldbußen laut Bußgeldkatalog 2026 für Geschwindigkeitsüberschreitungen innerhalb geschlossener Ortschaften.
| zu schnell in km/h | km/h | Punkte | Bußgeld | Fahrverbot | Einspruch? |
|---|---|---|---|---|---|
| Bis 10 | - | 30€ | Nein | Eher nicht | |
| 11 - 15 | - | 50€ | Nein | Eher nicht | |
| 16 - 20 | - | 70€ | Nein | Eher nicht | |
| 21 - 25 | 1 | 115€ | Nein | Prüfen ** | |
| 26 - 30 | 1 | 180€ | 1 Monat* | Prüfen ** | |
| 31 - 40 | 2 | 260€ | 1 Monat | Prüfen ** | |
| 41 - 50 | 2 | 400€ | 1 Monat | Prüfen ** | |
| 51 - 60 | 2 | 560€ | 2 Monate | Prüfen ** | |
| 61 - 70 | 2 | 700€ | 3 Monate | Prüfen ** | |
| Über 70 | 2 | 800€ | 3 Monate | Prüfen ** | |
| * Ein Fahrverbot von 1 Monat kann verhängt werden, wenn innerhalb eines Jahres nach Rechtskraft einer ersten Entscheidung die zulässige Höchstgeschwindigkeit zweimal um mehr als 25 km/h überschritten wird. | |||||
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Die folgende Tabelle zeigt die aktuellen Geldbußen laut Bußgeldkatalog 2026 für die Nutzung eines Mobiltelefons während der Fahrt. Eine detaillierte Übersicht aller Sanktionen findest du im Ratgeber zur Handy am Steuer und § 23 StVO.
| Verstoß | Pkt. | BG | FV | Einspruch? |
|---|---|---|---|---|
| Nutzung des Handys als Fahrer | 1 | 100 EUR | Nein | Prüfen ** |
| Nutzung des Handys als Fahrer + andere gefährdet | 2 | 150 EUR | 1 Monat | Prüfen ** |
| Nutzung des Handys als Fahrer + Sachbeschädigung | 2 | 200 EUR | 1 Monat | Prüfen ** |
| Nutzung Blitzer App | 1 | 70 EUR | Nein | Prüfen ** |
| Beim Fahrradfahren telefoniert | - | 55 EUR | Nein | Prüfen ** |
In der Praxis kommt es vor, dass die Bußgeldstelle Nordrhein-Westfalen in der Anhörung im Bußgeldverfahren oder Zeugenfragebogen unvollständige oder fehlerhafte Angaben machen – etwa bei der Rechtsgrundlage (z. B. falscher Paragraph oder fehlende Bezeichnung der Ordnungswidrigkeit nach § 66 OWiG), der gesetzten Frist oder der Beschreibung des Tatvorwurfs. Solche formalen Fehler können die Verteidigungschancen deutlich verbessern – vor allem, wenn frühzeitig anwaltlicher Rat eingeholt wird.
Der Oberbergischer Kreis – Abteilung Kreisordnungsamt Bußgeldstelle Nordrhein-Westfalen versendet die Anhörung im Bußgeldverfahren ausschließlich in klassischer Form per Post und bietet derzeit keine Online-Anhörung auf digitalen Portalen wie anhoerung-online.de anhoerung24.de, owi-Onlinezugang oder über das OWI-Portal an. Betroffene erhalten ein schriftliches Anhörungsschreiben, das sie ausfüllen und zurücksenden müssen.
Für Rückfragen oder Mitteilungen zur Anhörung kannst du dich auch direkt an die Bußgeldstelle Gummersbach wenden. Die Behörde ist per E-Mail unter eurich01@obk.de, telefonisch unter 02261 883250 sowie per Fax unter 02261 889723009 erreichbar.
Sowohl die Anhörung aus als auch der Zeugenfragebogen aus Nordrhein-Westfalen sind formal genau geregelt und müssen bestimmte Angaben enthalten. Diese Angaben dienen nicht nur der rechtlichen Absicherung der Bußgeldbehörde Gummersbach, sondern auch dem Schutz deiner Rechte als Betroffene*r. In der Regel findest du in den Schreiben aus Nordrhein-Westfalen folgende Informationen:
Auch wenn die Anhörung aus Nordrhein-Westfalen auf den ersten Blick wie ein einfacher Fragebogen wirkt, solltest du ihn ernst nehmen. Unbedachte oder unvollständige Angaben können sich im weiteren Verfahren negativ auswirken – vor allem dann, wenn ein Fahrverbot oder Punkte in Flensburg im Raum stehen. Bei Unklarheiten oder Unsicherheit über deine Rechte empfehlen wir, vor Abgabe einer Stellungnahme juristischen Rat einzuholen.
Nach § 55 Abs. 2 OWiG in Verbindung mit § 136 Abs. 1 Satz 2 StPO ist die Ermittlungsbehörde Nordrhein-Westfalen (der Oberbergischer Kreis) verpflichtet, betroffene Personen darüber zu informieren, dass es ihnen freisteht, sich zur Sache zu äußern oder keine Angaben zu machen. Diese Belehrung dient dem Schutz der Selbstbestimmung und der Rechte der Betroffenen im Verfahren.
Gegen eine Anhörung im Bußgeldverfahren oder einen Bußgeldbescheid der Bußgeldstelle kann man vorgehen. Ob sich das lohnt, hängt vom Einzelfall ab – angreifbar sind Messungen vor allem dort, wo sich das Ergebnis nachträglich nicht mehr überprüfen lässt. Der Verfassungsgerichtshof des Saarlandes hat am 5. Juli 2019 entschieden, dass eine Verurteilung auf Grundlage einer Messung mit dem TraffiStar S350 das Recht auf ein faires Verfahren verletzt, wenn die Rohmessdaten nicht gespeichert werden (Az. Lv 7/17, NJW 2019, 2456). Wichtig zur Einordnung: Diese Entscheidung gilt unmittelbar nur im Saarland. Die Oberlandesgerichte anderer Länder und der Verfassungsgerichtshof Rheinland-Pfalz (Beschluss vom 22. Juli 2022, Az. VGH B 30/21) sehen es überwiegend anders und halten die Messverfahren auch ohne gespeicherte Rohmessdaten für verwertbar. Eine pauschale Fehlerquote lässt sich daraus nicht ableiten – wohl aber die Frage, ob im konkreten Fall die Messunterlagen vollständig sind. Unser ADAC-Vertragsanwalt prüft Ihr Schreiben der Bußgeldstelle Oberbergischer Kreis sorgfältig und zeigt Ihnen realistische Chancen. Laden Sie jetzt Ihre Anhörung, Zeugenfragebogen oder Ihren Bußgeldbescheid hoch und starten Sie jetzt den Blitzer-Check.
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Jusora – Ihr gutes Recht, ein Geschäftsbereich der Leadsleader Marketing UG (haftungsbeschränkt), Erkrather Str. 401,
E-Mail: info | at | jusora.de
Zweck: Weiterleitung Ihrer Anfrage an den benannten Partneranwalt zur kostenlosen Ersteinschätzung und ggf. anschließenden Mandatsanbahnung.
Empfänger: Rechtsanwalt Yves Junker LL.M., bussgeldexperte.org (eigener Verantwortlicher i.S.d. DSGVO).
Rechtsgrundlagen: Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO (Einwilligung zur Weitergabe); bei Mandatsanbahnung zusätzlich Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO.
Speicherdauer: bei jusora.de bis zur Weiterleitung und abschließenden Bearbeitung Ihrer Anfrage; beim Partneranwalt gemäß dessen Vorgaben/Aufbewahrungsfristen.
Ihre Rechte: Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung, Datenübertragbarkeit, Widerruf erteilter Einwilligungen (mit Wirkung für die Zukunft), Beschwerde bei einer Aufsichtsbehörde.
Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
Vom ersten Behördenbrief bis zur Einspruchsfrist: Diese Beiträge beantworten die wichtigsten Fragen nach einer Messung – verständlich erklärt und regelmäßig aktualisiert.
Fristen, Ablauf und realistische Dauer bis zur Post der Bußgeldstelle.
Die neue 6-Monats-Frist seit Juli 2026 und die Falle der Unterbrechung nach § 33 OWiG.
Wann Messungen angreifbar sind – von PoliScan bis Laser.
In welchen Bundesländern Sie das Beweisfoto online abrufen können.
Wann der Härtefall-Antrag den Führerschein retten kann.
Bußgeld, Punkte und Fahrverbot für Ihren Verstoß berechnen.
Was nach dem Zeugenfragebogen droht – und wie Sie reagieren.
Termine und Schwerpunkte der bundesweiten Kontrollwochen.
Rechtlicher Hinweis: Dieser Beitrag bietet eine erste rechtliche Orientierung und ersetzt keine anwaltliche Prüfung im Einzelfall. Die genannten Zeiträume sind Erfahrungswerte ohne Gewähr – die tatsächliche Verfahrensdauer hängt von der zuständigen Behörde, dem Einzelfall und der Auslastung ab. Ob Fristen eingehalten wurden, lässt sich verbindlich nur über eine Akteneinsicht klären.
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