Kaum ein Reformvorhaben sorgt gerade für so viel Verunsicherung wie die angekündigte Änderung des Arbeitszeitgesetzes. Die Schlagzeilen reichen von „13-Stunden-Tage kommen“ bis „Acht-Stunden-Tag wird abgeschafft“ – und verunsichern damit viele Arbeitnehmer und Arbeitgeber gleichermaßen. Die nüchterne Wahrheit vorweg: Nichts davon ist bislang Gesetz. Der Koalitionsausschuss von CDU/CSU und SPD hat am 1. und 2. Juli 2026 ein umfangreiches Reformpaket mit 34 Maßnahmen beschlossen – die Arbeitszeitgesetz-Reform kommt darin nicht vor. Zur Wochenarbeitszeit und zur gesetzlichen Zeiterfassungspflicht gibt es weiterhin keine Einigung.
Gleichzeitig liegt bereits ein Referentenentwurf des Bundesarbeitsministeriums (BMAS) vor, der die Richtung zeigt, in die es gehen könnte – allerdings mit einer wichtigen Einschränkung, die in vielen Berichten untergeht: Die Wochenarbeitszeit soll laut diesem Entwurf nicht automatisch für alle gelten, sondern nur dort, wo Tarifverträge oder darauf gestützte Betriebsvereinbarungen sie ausdrücklich vorsehen. Dieser Ratgeber ordnet ein, was heute gilt, was der Entwurf vorschlägt – und was Beschäftigte schon jetzt einfordern können.
Auch ohne die geplante Reform gilt schon heute: Ihr Arbeitgeber muss Ihre Arbeitszeit erfassen. Lassen Sie Ihren Fall von einem Fachanwalt für Arbeitsrecht kostenlos einschätzen.
Rechtsanwalt für Arbeitsrecht findenWichtig für die Einordnung: Die mit „Entwurf“ markierten Werte beschreiben einen Vorschlag, kein geltendes Recht. Solange das parlamentarische Verfahren nicht abgeschlossen ist, gilt ausschließlich die Zeile „Heute“.
Quelle: BMAS-Referentenentwurf (Stand Juni 2026), Bird & Bird und Luther Rechtsanwaltsgesellschaft zur Einordnung des Koalitionsausschusses vom 1./2. Juli 2026 – Details siehe Quellenverzeichnis am Ende des Artikels.
Drei Streitpunkte entscheiden darüber, ob und wie die Reform am Ende aussieht:
Das andere große Reformthema 2026: Was die neuen Regeln für befristete Arbeitsverträge bedeuten.
Arbeitsrecht: ÜberblickVon Kündigung bis Abmahnung – unsere Übersicht aller Arbeitsrecht-Ratgeber.
Ratgeber ArbeitsrechtPraxisnahe Beiträge rund um Ihre Rechte im Arbeitsverhältnis.
Unabhängig davon, wie die Reform am Ende ausfällt: Überstunden über die vertragliche Arbeitszeit hinaus müssen grundsätzlich vergütet oder durch Freizeit ausgeglichen werden. Tragen Sie Ihre Werte ein – der Rechner zeigt den ungefähren Gegenwert Ihrer Mehrarbeit.
Vereinfachte Berechnung (Monatsfaktor 4,33 Wochen) ohne Zuschläge, ohne Berücksichtigung individueller Ausgleichsklauseln – dient der ersten Orientierung, ersetzt keine Lohnabrechnung. Zur Frage, ob und wie schnell Ansprüche verjähren, lesen Sie den Abschnitt zu Fristen weiter unten.
Ein Missverständnis hält sich hartnäckig: Viele glauben, die Zeiterfassungspflicht käme erst mit der Reform. Tatsächlich besteht sie schon heute – hergeleitet aus dem Arbeitsschutzrecht (§ 3 Abs. 2 Nr. 1 ArbSchG). Der Europäische Gerichtshof entschied bereits 2019 (Urteil vom 14.05.2019, C-55/18 – „CCOO“), dass alle EU-Mitgliedstaaten ein objektives, verlässliches und zugängliches System zur Arbeitszeiterfassung gesetzlich vorschreiben müssen. Das Bundesarbeitsgericht leitete daraus 2022 ab (Beschluss vom 13.09.2022, 1 ABR 22/21), dass diese Pflicht in Deutschland schon nach geltendem Recht besteht – ganz ohne das noch ausstehende eigene Gesetz.
Für Beschäftigte ist das eine gute Nachricht: Sie müssen sich nicht auf eine ungewisse Reform verlassen, um dokumentierte Arbeitszeiten einzufordern. Auch Vertrauensarbeitszeit bleibt zulässig – aber auch dort muss erkennbar bleiben, dass Arbeits- und Ruhezeiten eingehalten werden. Verantwortlich für die korrekte Dokumentation bleibt in jedem Fall der Arbeitgeber, selbst wenn die Erfassung selbst an Mitarbeitende delegiert wird.
Die Fronten in der Debatte sind seit Monaten verhärtet. Befürworter einer Reform – insbesondere aus der Unionsfraktion – halten das bisherige Tagesmodell für überholt, gerade mit Blick auf mobiles Arbeiten und Homeoffice, und drängen auf eine rasche Umsetzung der im Koalitionsvertrag vereinbarten Wochenarbeitszeit. Aus der SPD kommt dagegen die Betonung, eine Abschaffung des Acht-Stunden-Tags sei nicht geplant; die Reform solle stattdessen Beruf und Familie besser vereinbar machen und ausdrücklich mit einer verpflichtenden digitalen Zeiterfassung verbunden werden, damit unbezahlte Überstunden sichtbar und vermieden werden.
Kritik kommt vor allem aus Gewerkschaften und von Ärzteverbänden: Der Marburger Bund warnt vor Gesundheitsrisiken und einer Gefährdung der Patientensicherheit durch längere Schichten, insbesondere in Kliniken, in denen bereits heute regelmäßig Überstunden anfallen. Ob und in welcher Form sich die Koalition am Ende einigt, ist nach dem Ausbleiben einer Regelung im Reformpaket vom Juli 2026 offener denn je – wir aktualisieren diesen Beitrag, sobald ein offizieller Gesetzentwurf vorliegt.
Unabhängig vom Ausgang der Reform gilt: Wer regelmäßig deutlich mehr arbeitet als vertraglich vereinbart, sollte nicht abwarten, bis sich die Gesetzeslage ändert.
Die zweite große Arbeitsrecht-Reform 2026 im Detail erklärt.
Fachanwalt für ArbeitsrechtIndividuelle Prüfung Ihres Falls durch einen spezialisierten Anwalt.
Rechtstipps von AnwältenPraxisnahe Einschätzungen direkt von unseren Partneranwälten.
1. Arbeitszeitgesetz (ArbZG) – aktuell geltende Fassung
2. EuGH, Urteil vom 14.05.2019, C-55/18 („CCOO“) zur Pflicht der Arbeitszeiterfassung
3. BAG, Beschluss vom 13.09.2022, 1 ABR 22/21
4. Luther Rechtsanwaltsgesellschaft: Einordnung des Koalitionsausschusses vom 1./2. Juli 2026
5. Bird & Bird: Arbeitsrechtliche Kernpunkte des Reformpakets, Juli 2026
6. Kliemt.Blog: Gesetzesentwurf zur Arbeitszeit 2026 – was zu erwarten ist
Rechtlicher Hinweis: Dieser Beitrag bietet eine fundierte rechtliche Orientierung zum aktuellen Stand eines noch nicht abgeschlossenen Gesetzgebungsverfahrens und ersetzt keine individuelle anwaltliche Prüfung des Sachverhalts. Die Rechner-Ergebnisse sind vereinfachte Näherungswerte ohne Gewähr. Da sich der Verhandlungsstand kurzfristig ändern kann, aktualisieren wir diesen Artikel bei neuen Entwicklungen.
Rechtliche Probleme können verunsichern und viele Fragen aufwerfen. Bei JUSORA bemühen wir uns, diese Themen so aufzubereiten, dass sie greifbarer werden. Zusätzlich besteht die Möglichkeit, das eigene Anliegen direkt an spezialisierte Expertinnen und Experten heranzutragen.
Mehr über JUSORAImmer wieder neue Einblicke in Rechtswissen & Paragraphen.