Peter Müller ist seit 2005 als Rechtsanwalt zugelassen und hat 2010 den Titel »Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz« verliehen bekommen. Seit 2013 ist Peter Müller Qualified Domain Dispute Resolution Panelist beim FORUM (UDRP, URS, PDDRP, RRDRP, SDRP, REDRP), seit 2016 Domain Name Panelist beim Asian Domain Name Dispute Resolution Centre (ADNDRC) (UDRP, URS, PDDRP, TDRP) und beim Czech Arbitration Court (CAC) (UDRP), seit 2021 Mitglied des Panels beim Canadian International Internet Dispute Resolution Centre (CIIDRC) (UDRP) und seit 2025 Mitglied des Panels bei der MFSD s.r.l. (URS).
Seit Beginn seiner Tätigkeit ist Peter Müller vornehmlich im Bereich des gewerblichen Rechtsschutzes mit besonderem Fokus auf Domainnamen und Sachverhalte mit Internetbezug tätig. Er berät und vertritt Mandanten jeglicher Größe, darunter DAX-Unternehmen und die öffentliche Hand. Ein Schwerpunkt liegt dabei in der Beratung und Vertretung in außergerichtlichen Streitbeilegungsverfahren, unter anderem nach der Uniform Domain Name Dispute Resolution Policy (UDRP), aber auch in den Bereichen Markenrecht (einschließlich Markenanmeldung), Wettbewerbsrecht und Designrecht.
Peter Müller ist Mitglied des Deutsche Vereinigung für gewerblichen Rechtschutz und Urheberrecht e.V. (GRUR) und der AGEM Arbeitsgemeinschaft Geistiges Eigentum & Medien im Deutschen Anwaltverein. Er unterhält seit 2004 ein Weblog mit Schwerpunkt im Domainrecht (vormals unter https://www.muepe.de/, jetzt unter https://domainrecht.pro/blog/) und publiziert regelmäßig in Fachzeitschriften zu diesem Thema. Darüber hinaus hat er an der ersten Auflage des »Handbuch des Domainrechts« mitgewirkt.