Ob falsche Kalibrierung oder abgelaufene Eichung beim Blitzer, defekte Induktionsschleifen an der Ampel oder ungenaue Videoauswertungen bei Abstandsverstößen. Simple Bedienfehler der Messbeamten oder die bloße Verwechslungsgefahr bei mehreren Fahrzeugen im Bild können zur Einstellung des Verfahrens führen. Wehren Sie ungerechtfertigte Strafen, Punkte oder Fahrverbote jetzt effektiv ab.
Zum Bußgeld-CheckDer Landratsamt Alb-Donau-Kreis, Fachdienst Verkehr und Mobilität Baden-Württemberg ist in Städten wie Ulm, Allmendingen, Altheim, Amstetten, Asselfingen, Ballendorf, Balzheim oder Beimerstetten für die Bearbeitung von Ordnungswidrigkeiten im Straßenverkehr zuständig. Dazu gehören unter anderem Geschwindigkeitsverstöße, Abstandsverstöße, Rotlichtverstöße sowie Handy am Steuer. Bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung berücksichtigt die Behörde den Wert nach Toleranzabzug und ordnet den Verstoß anschließend nach der Bußgeldkatalog-Verordnung (BKatV) ein. Rechtsgrundlagen sind insbesondere § 3 Abs. 3 StVO, § 24 StVG und die BKatV.
Wurden Sie in Ulm, Allmendingen, Altheim, Amstetten, Asselfingen, Ballendorf, Balzheim oder Beimerstetten geblitzt? Die Bearbeitung Ihres Verkehrsverstoßes erfolgt zentral. Der Landratsamt Alb-Donau-Kreis mit Hauptsitz in Ulm (Landratsamt) ist als übergeordnete Bußgeldbehörde für die Verfolgung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten im Straßenverkehr zuständig.
Die Aufgaben der Bußgeldstelle Landratsamt Alb-Donau-Kreis umfassen die Prüfung des Verstoßes, die Einleitung und Durchführung des Verfahrens sowie die Festsetzung von Verwarnungen, Bußgeldern und Fahrverboten für Verkehrsdelikte in Baden-Württemberg. Neben Geldbußen kann die Behörde auch Punkte in Flensburg eintragen (§ 4 StVG). Wer innerhalb von zwölf Monaten zweimal mit mindestens 26 km/h innerorts oder 26 km/h außerorts auffällt, gilt als Wiederholungstäter; dann kann zusätzlich ein Fahrverbot angeordnet werden.
Für Fahranfänger in der Probezeit in Baden-Württemberg gelten besondere Regelungen. Verstöße werden in sogenannte A- (schwerwiegende) und B-Verstöße (weniger schwerwiegende) unterteilt. Ein A-Verstoß oder zwei B-Verstöße führen zur Verlängerung der Probezeit und verpflichten zur Teilnahme an einem Aufbauseminar. Bei weiteren Verstößen können zusätzliche Maßnahmen bis hin zum Entzug der Fahrerlaubnis folgen.
Die Bußgeldstelle Landratsamt Alb-Donau-Kreis in Ulm (Landratsamt) verschickt regelmäßig Anhörungen im Bußgeldverfahren oder lädt zur Online-Anhörung ein, wenn Autofahrer an einer der bekannten Messstellen erfasst wurden. Ob die Messung überhaupt verwertbar ist, lässt sich prüfen – etwa über das Messprotokoll und die Rohmessdaten des eingesetzten Geräts.
Die Bußgeldstelle Landratsamt Alb-Donau-Kreis führt in Baden-Württemberg regelmäßig Geschwindigkeitsmessungen durch. Während die Blitzer-Einnahmen öffentlich debattiert werden, steht für die Behörde die Sicherheit auf den überwachten Strecken – von der Autobahn bis zur Ortsdurchfahrt – im Vordergrund. Gut zu wissen: Vom gemessenen Wert zieht die Behörde stets eine Toleranz ab, bevor der Verstoß nach der BKatV eingeordnet wird.
Wer auf einem der Streckenabschnitte erfasst wurde, kann das Blitzerfoto oft online einsehen, um den Vorwurf zu prüfen. Kontrollen finden regelmäßig an folgenden Messstellen statt – auf Autobahnen, Bundes- und Landstraßen sowie innerorts:
| Strecke | Standort & Fahrtrichtung | |
|---|---|---|
| B10 |
Ulm-Lehr
Ulm
|
zum Blitzer |
| Auswahl ist ohne Gewähr. Weitere Messstellen sind möglich. | ||
Wer an diesen Messstellen in Baden-Württemberg zu schnell unterwegs ist, muss mit einem Verfahren durch die Bußgeldbehörde Landratsamt Alb-Donau-Kreis rechnen. Nach der Zustellung einer Anhörung folgt in der Regel der eigentliche Bußgeldbescheid – ab dessen Zustellung läuft die zweiwöchige Einspruchsfrist. Wichtig ist auch der Blick auf die Verjährung beim Blitzer: Verstreicht zu viel Zeit zwischen Verstoß und Bescheid, kann das Verfahren nicht mehr weitergeführt werden.
Dabei ist Vorsicht geboten: Bei einschlägigen Voreintragungen in Flensburg droht oft ein höheres Bußgeld durch Voreintragungen. Wer innerhalb eines Jahres wiederholt geblitzt wird, riskiert über die 2x 26 km/h Regel zusätzlich ein Fahrverbot. Beruflich auf den Führerschein angewiesen? Dann lohnt der Blick auf die legalen Möglichkeiten, ein Fahrverbot zu umgehen. Den eigenen Punktestand und die Tilgungsfristen zeigt der Punkteverfall-Rechner.
Und wenn Zweifel an der Messung bestehen? Typische Messfehler – vom falschen Aufstellwinkel bis zur abgelaufenen Eichung – kommen bei allen Gerätetypen vor. Betroffene können das Blitzerfoto anfechten, wenn die Identifizierung zweifelhaft ist.
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Der Landratsamt Alb-Donau-Kreis – Abteilung Fachdienst Verkehr und Mobilität Baden-Württemberg versucht mit dem Anhörungsschreiben in erster Linie, den tatsächlichen Fahrer oder die Fahrerin zu ermitteln – insbesondere dann, wenn anhand der Beweismittel (z. B. Blitzerfoto) keine eindeutige Identifikation möglich ist. Als Halterin oder Halter des Fahrzeugs bist du bezüglich der Ordnungswidrigkeit im Straßenverkehr in Baden-Württemberg laut § 111 Absatz 1 OWiG zur Mitwirkung verpflichtet, musst dich jedoch nicht zur Tat selbst äußern. Das Aussageverweigerungsrecht gemäß § 55 Absatz 1 StPO gilt insbesondere, wenn du dich selbst oder nahe Angehörige durch eine Aussage belasten würdest.
Die folgende Tabelle zeigt die aktuellen Geldbußen laut Bußgeldkatalog 2026 für Geschwindigkeitsüberschreitungen außerhalb geschlossener Ortschaften. Eine detaillierte Übersicht aller Sanktionen findest du im Ratgeber zur Geschwindigkeitsüberschreitung.
| zu schnell in km/h | km/h | Punkte | Bußgeld | Fahrverbot | Einspruch? |
|---|---|---|---|---|---|
| Bis 10 | 20€ | Nein | Eher nicht | ||
| 11 - 15 | 40€ | Nein | Eher nicht | ||
| 16 - 20 | 60€ | Nein | Eher nicht | ||
| 21 - 25 | 1 | 100€ | Nein | Prüfen ** | |
| 26 - 30 | 1 | 150€ | 1 Monat* | Prüfen ** | |
| 31 - 40 | 1 | 200€ | 1 Monat* | Prüfen ** | |
| 41 - 50 | 2 | 320€ | 1 Monat | Prüfen ** | |
| 51 - 60 | 2 | 480€ | 1 Monat | Prüfen ** | |
| 61 - 70 | 2 | 600€ | 2 Monate | Prüfen ** | |
| Über 70 | 2 | 700€ | 3 Monate | Prüfen ** | |
| * Ein Fahrverbot von 1 Monat kann verhängt werden, wenn innerhalb eines Jahres nach Rechtskraft einer ersten Entscheidung die zulässige Höchstgeschwindigkeit zweimal um mehr als 25 km/h überschritten wird. | |||||
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Die folgende Tabelle zeigt die aktuellen Geldbußen laut Bußgeldkatalog 2026 für Geschwindigkeitsüberschreitungen innerhalb geschlossener Ortschaften.
| zu schnell in km/h | km/h | Punkte | Bußgeld | Fahrverbot | Einspruch? |
|---|---|---|---|---|---|
| Bis 10 | - | 30€ | Nein | Eher nicht | |
| 11 - 15 | - | 50€ | Nein | Eher nicht | |
| 16 - 20 | - | 70€ | Nein | Eher nicht | |
| 21 - 25 | 1 | 115€ | Nein | Prüfen ** | |
| 26 - 30 | 1 | 180€ | 1 Monat* | Prüfen ** | |
| 31 - 40 | 2 | 260€ | 1 Monat | Prüfen ** | |
| 41 - 50 | 2 | 400€ | 1 Monat | Prüfen ** | |
| 51 - 60 | 2 | 560€ | 2 Monate | Prüfen ** | |
| 61 - 70 | 2 | 700€ | 3 Monate | Prüfen ** | |
| Über 70 | 2 | 800€ | 3 Monate | Prüfen ** | |
| * Ein Fahrverbot von 1 Monat kann verhängt werden, wenn innerhalb eines Jahres nach Rechtskraft einer ersten Entscheidung die zulässige Höchstgeschwindigkeit zweimal um mehr als 25 km/h überschritten wird. | |||||
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Die folgende Tabelle zeigt die aktuellen Geldbußen laut Bußgeldkatalog 2026 für die Nutzung eines Mobiltelefons während der Fahrt. Eine detaillierte Übersicht aller Sanktionen findest du im Ratgeber zur Handy am Steuer und § 23 StVO.
| Verstoß | Pkt. | BG | FV | Einspruch? |
|---|---|---|---|---|
| Nutzung des Handys als Fahrer | 1 | 100 EUR | Nein | Prüfen ** |
| Nutzung des Handys als Fahrer + andere gefährdet | 2 | 150 EUR | 1 Monat | Prüfen ** |
| Nutzung des Handys als Fahrer + Sachbeschädigung | 2 | 200 EUR | 1 Monat | Prüfen ** |
| Nutzung Blitzer App | 1 | 70 EUR | Nein | Prüfen ** |
| Beim Fahrradfahren telefoniert | - | 55 EUR | Nein | Prüfen ** |
In der Praxis kommt es vor, dass die Bußgeldstelle Baden-Württemberg in der Anhörung im Bußgeldverfahren oder Zeugenfragebogen unvollständige oder fehlerhafte Angaben machen – etwa bei der Rechtsgrundlage (z. B. falscher Paragraph oder fehlende Bezeichnung der Ordnungswidrigkeit nach § 66 OWiG), der gesetzten Frist oder der Beschreibung des Tatvorwurfs. Solche formalen Fehler können die Verteidigungschancen deutlich verbessern – vor allem, wenn frühzeitig anwaltlicher Rat eingeholt wird.
Der Landratsamt Alb-Donau-Kreis – Abteilung Fachdienst Verkehr und Mobilität Baden-Württemberg versendet die Anhörung im Bußgeldverfahren ausschließlich in klassischer Form per Post und bietet derzeit keine Online-Anhörung auf digitalen Portalen wie anhoerung-online.de anhoerung24.de, owi-Onlinezugang oder über das OWI-Portal an. Betroffene erhalten ein schriftliches Anhörungsschreiben, das sie ausfüllen und zurücksenden müssen.
Für Rückfragen oder Mitteilungen zur Anhörung kannst du dich auch direkt an die Bußgeldstelle Ulm (Landratsamt) wenden. Die Behörde ist per E-Mail unter verkehr-mobilitaet@alb-donau-kreis.de erreichbar, sowie telefonisch unter 0731-18 51 42 9 oder per Fax unter 0731-18 52 21 45 6.
Sowohl die Anhörung aus als auch der Zeugenfragebogen aus Baden-Württemberg sind formal genau geregelt und müssen bestimmte Angaben enthalten. Diese Angaben dienen nicht nur der rechtlichen Absicherung der Bußgeldbehörde Ulm (Landratsamt), sondern auch dem Schutz deiner Rechte als Betroffene*r. In der Regel findest du in den Schreiben aus Baden-Württemberg folgende Informationen:
Auch wenn die Anhörung aus Baden-Württemberg auf den ersten Blick wie ein einfacher Fragebogen wirkt, solltest du ihn ernst nehmen. Unbedachte oder unvollständige Angaben können sich im weiteren Verfahren negativ auswirken – vor allem dann, wenn ein Fahrverbot oder Punkte in Flensburg im Raum stehen. Bei Unklarheiten oder Unsicherheit über deine Rechte empfehlen wir, vor Abgabe einer Stellungnahme juristischen Rat einzuholen.
Nach § 55 Abs. 2 OWiG in Verbindung mit § 136 Abs. 1 Satz 2 StPO ist die Ermittlungsbehörde Baden-Württemberg (Der Landratsamt Alb-Donau-Kreis) verpflichtet, betroffene Personen darüber zu informieren, dass es ihnen freisteht, sich zur Sache zu äußern oder keine Angaben zu machen. Diese Belehrung dient dem Schutz der Selbstbestimmung und der Rechte der Betroffenen im Verfahren.
Gegen eine Anhörung im Bußgeldverfahren oder einen Bußgeldbescheid der Bußgeldstelle kann man vorgehen – vor allem, weil laut einer Studie bis zu 56 % der Messungen fehlerhaft sind. Unser ADAC-Vertragsanwalt prüft Ihr Schreiben der Bußgeldstelle Landratsamt Alb-Donau-Kreis sorgfältig und zeigt Ihnen realistische Chancen. Laden Sie jetzt Ihre Anhörung, Zeugenfragebogen oder Ihren Bußgeldbescheid hoch und starten Sie jetzt den Blitzer-Check.
– Anzeige –Verantwortlicher für die Erhebung auf dieser Seite:
Jusora – Ihr gutes Recht, ein Geschäftsbereich der Leadsleader Marketing UG (haftungsbeschränkt), Erkrather Str. 401,
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Der Einspruch ist formlos möglich – aber ein unstrategisch eingelegter Einspruch kann schaden: Ohne Akteneinsicht und fundierte Begründung drohen Zurückweisung durch die Bußgeldstelle Baden-Württemberg und unnötige Kosten. Ein spezialisierter Verkehrsrechtsanwalt prüft zuerst die Erfolgsaussichten – etwa Messfehler, Formfehler oder Verfahrensverstöße – und entscheidet dann über Einspruch und Begründung. Wichtig: vor Ablauf der 14-tägigen Einspruchsfrist handeln.
Nicht die richtige Behörde? In unserem Verzeichnis finden Sie die erfassten Bußgeldstellen aller Bundesländer – mit Adressen, Kontaktdaten und Hinweisen zur Online-Anhörung.
Vom ersten Behördenbrief bis zur Einspruchsfrist: Diese Beiträge beantworten die wichtigsten Fragen nach einer Messung – verständlich erklärt und regelmäßig aktualisiert.
Fristen, Ablauf und realistische Dauer bis zur Post der Bußgeldstelle.
Die 3-Monats-Frist und die Falle der Unterbrechung nach § 33 OWiG.
Wann Messungen angreifbar sind – von PoliScan bis Laser.
In welchen Bundesländern Sie das Beweisfoto online abrufen können.
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Was nach dem Zeugenfragebogen droht – und wie Sie reagieren.
Termine und Schwerpunkte der bundesweiten Kontrollwochen.
Rechtlicher Hinweis: Dieser Beitrag bietet eine erste rechtliche Orientierung und ersetzt keine anwaltliche Prüfung im Einzelfall. Die genannten Zeiträume sind Erfahrungswerte ohne Gewähr – die tatsächliche Verfahrensdauer hängt von der zuständigen Behörde, dem Einzelfall und der Auslastung ab. Ob Fristen eingehalten wurden, lässt sich verbindlich nur über eine Akteneinsicht klären.
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