Zone 100 mit 129 km/h geblitzt: Punkte & Bußgeld aktuell
Aktuelle Strafen laut Bußgeldkatalog, April 2026
100er Zone mit 129 km/h geblitzt (Überschreitung von 29 km/h außerorts)
Zzgl. 28,50 € Gebühren & Auslagen.
- Punkte in Flensburg 1 Punkt
- Fahrverbot 1 Monat Fahrverbot*
Kostenloser Bußgeld-Check
100 km/h erlaubt und mit 29 km/h zu viel geblitzt? Laut Studie sind über 56 % aller Messungen fehlerhaft! Laden Sie Ihren Bescheid hoch und lassen Sie ihn von unserem Experten und ADAC-Vertragsanwalt prüfen.
Zum Bußgeld-Check129 km/h außerorts: Wiederholungstäter-Falle!
Mit einer Überschreitung von 29 km/h außerorts befinden Sie sich in einem kritischen Bereich. Neben Bußgeld und Punkten prüft die Behörde, ob die 2x26 km/h Regel greift.
Risiko: Fahrverbot bei Wiederholung
Wurden Sie in den letzten 12 Monaten schon einmal mit 26 km/h oder mehr erfasst? Dann droht jetzt ein Monat Fahrverbot. Ein Anwalt sollte die Messung prüfen.
Toleranz-Rechner: Wurden Sie falsch gemessen?
Prüfen Sie interaktiv, ob ein Toleranzabzug auf der Autobahn Sie vor härteren Strafen retten könnte.
Typische Fälle von Geschwindigkeitsüberschreitungen auf Landstraßen und Autobahnen werden oft an Unfallschwerpunkten geahndet. Tempolimits von 100 km/h finden sich häufig auf stark frequentierten Bundesstraßen oder vor Gefahrenstellen auf Autobahnen. Wer hier 29 km/h zu schnell fährt, muss besonders in Kurven- oder Baustellenbereichen mit strengen Konsequenzen rechnen.
Statt 100 mit 129 km/h auf der Autobahn geblitzt?
Starten Sie jetzt Ihre unverbindliche Prüfung und prüfen Sie, ob bei Ihrer Messung mit 129 km/h in der 100er-Zone Messfehler aufgetreten sind. Laut Studien sind über 56 % aller Messungen fehlerhaft.
Zum Bußgeld-Check
100er-Zone mit 129 km/h geblitzt: Konsequenzen bei Vorsatz
Wer in einer Tempo-100-Zone mit 129 km/h gemessen wird, überschreitet das Limit um 29 km/h. Geht die Bußgeldstelle davon aus, dass diese Überschreitung vorsätzlich geschah (z.B. starkes Abbremsen erst direkt vor dem Blitzer), drohen empfindliche Aufschläge.
150,00 EUR
zzgl. 28,50 EUR Gebühren & Auslagen
300,00 EUR
zzgl. 28,50 EUR Gebühren & Auslagen
Punkte in Flensburg bei 129 km/h in der 100er-Zone
Wer die zulässige Geschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften um 29 km/h überschreitet, erhält laut Bußgeldkatalog 1 Punkt im Fahreignungsregister. Die Speicherung erfolgt ab Rechtskraft für 2,5 Jahre.
Wichtig: Ab einer Gesamtpunktzahl von 8 Punkten im Fahreignungsregister wird die Fahrerlaubnis entzogen (§ 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 3 StVG).
Toleranzabzug bei einem Geschwindigkeitsverstoß in Tempo-100-Zonen mit 129 km/h
Bei einer Messung in der Tempo-100-Zone mit 129 km/h ist der Bruttowert nicht identisch mit dem Wert, der zur rechtlichen Verfolgung herangezogen wird. Um potenzielle Messungenauigkeiten auszugleichen, wird stets eine gesetzliche Toleranz abgezogen.
125 km/h
Verwertbarer Messwert
Zone 100 mit 129 km/h für Fahranfänger in der Probezeit
Probezeit: 129 km/h in der 100er-Zone
Eine Geschwindigkeitsüberschreitung von 29 km/h außerorts wird für Fahranfänger als A-Verstoß gewertet. Es drohen folgende zusätzliche Maßnahmen:
- Verlängerung der Probezeit um 24 Monate
- Verpflichtung zur Teilnahme an einem Aufbauseminar (ASF)
Welche rechtlichen Grundlagen in der Zone 100 mit 129 km/h gelten
Die rechtliche Bewertung einer Geschwindigkeitsüberschreitung in der Tempo-100-Zone mit 129 km/h stützt sich primär auf die Straßenverkehrs-Ordnung. Während § 3 StVO die zulässige Höchstgeschwindigkeit definiert, bildet der Paragraf 49 StVO die Schnittstelle zur Ahndung als Ordnungswidrigkeit. Maßgeblich ist die Tatbestandsnummer 11.1.6 für außerorts.
Verfahrensablauf: Tempo-100-Zone mit 129 km/h geblitzt
Ist ein Einspruch ratsam in der Zone 100 mit einer Geschwindigkeit von 129 km/h?
Sie haben eine Anhörung im Bußgeldverfahren erhalten? Mobile und stationäre Blitzer auf Autobahnen und Bundesstraßen sind anfällig für Messfehler und speichern häufig keine Messdaten. Gerade auf vielbefahrenen Schnellstraßen sind Zuordnungsfehler keine Seltenheit.
Kostenloser Bußgeld-Check zur Messung von 129 km/h:
Wurden Sie tatsächlich mit 129 km/h erfasst, oder gab es einen technischen Fehler beim Auslösen des Blitzers? Unser Verkehrsrechtsexperte Rechtsanwalt Yves Junker nimmt Ihre Messung genau unter die Lupe. Laden Sie jetzt Ihr Schreiben der Bußgeldstelle hoch und fordern Sie eine kostenlose Ersteinschätzung an:
Angebot eines Partneranwalts; Anfragen werden direkt weitergeleitet. jusora.de erbringt keine Rechtsberatung.
Datenschutzhinweise (Kurzfassung)
Verantwortlicher für die Erhebung auf dieser Seite:
Jusora – Ihr gutes Recht, ein Geschäftsbereich der Leadsleader Marketing UG (haftungsbeschränkt), Erkrather Str. 401,
E-Mail: info | at | jusora.de
Zweck: Weiterleitung Ihrer Anfrage an den benannten Partneranwalt zur kostenlosen Ersteinschätzung und ggf. anschließenden Mandatsanbahnung.
Empfänger: Rechtsanwalt Yves Junker LL.M., bussgeldexperte.org (eigener Verantwortlicher i.S.d. DSGVO).
Rechtsgrundlagen: Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO (Einwilligung zur Weitergabe); bei Mandatsanbahnung zusätzlich Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO.
Speicherdauer: bei jusora.de bis zur Weiterleitung und abschließenden Bearbeitung Ihrer Anfrage; beim Partneranwalt gemäß dessen Vorgaben/Aufbewahrungsfristen.
Ihre Rechte: Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung, Datenübertragbarkeit, Widerruf erteilter Einwilligungen (mit Wirkung für die Zukunft), Beschwerde bei einer Aufsichtsbehörde.
Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
Digitale Anhörung nach Systemen
Viele Bußgeldstellen ermöglichen schon eine Online-Anhörung mit unterschiedlichen digitalen Systemen, wie z.B. anhoerung24.de, owiportal oder speziellen OWI-Systemen.
Zufällige Auswahl an Behörden, die anhoerung nutzen:
Zufällige Auswahl an Behörden, die anhoerung-online nutzen:
Zufällige Auswahl an Behörden, die anhoerung24 nutzen:
Zufällige Auswahl an Behörden, die itk-rheinland.de nutzen:
Zufällige Auswahl an Behörden, die anhoerung.krz.de nutzen:
Zufällige Auswahl an Behörden, die oa nutzen:
Zufällige Auswahl an Behörden, die oaportal.komm.one nutzen:
Zufällige Auswahl an Behörden, die onlineanhoerung.krzn.de nutzen:
Zufällige Auswahl an Behörden, die owi nutzen:
Zufällige Auswahl an Behörden, die owi21 nutzen:
Zufällige Auswahl an Behörden, die owianhoerung.ssl nutzen:
Zufällige Auswahl an Behörden, die owig nutzen:
Zufällige Auswahl an Behörden, die owiportal nutzen:
Zufällige Auswahl an Behörden, die regioit.de nutzen: