Tempo 130 mit 152 km/h geblitzt: Lässt sich der Flensburg-Punkt abwenden?
Aktuelle Strafen laut Bußgeldkatalog, August 2026
152 km/h bei erlaubten 130 km/h: Überschreitung von 22 km/h außerorts
Eine Geschwindigkeitsüberschreitung von 22 km/h bei angeordnetem Tempo 130 außerhalb geschlossener Ortschaften (152 statt 130) wird gemäß dem aktuellen Bußgeldkatalog 2026 mit folgendem Bußgeld geahndet:Im Anhörungsbogen/Bescheid: Dann gelten genau die Strafen auf dieser Seite – die Messtoleranz von 3 % hat die Behörde bereits abgezogen.
Nur vom Tacho abgelesen bzw. so gemessen: Dann zieht die Behörde noch 5 km/h Toleranz ab – Ihr Vorwurf lautet voraussichtlich 147 km/h (17 km/h zu schnell). Alle Details dazu: Tempo 130 mit 147 km/h geblitzt.
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- Punkte in Flensburg 1 von 8
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Bei erlaubten 130 km/h mit 22 km/h zu viel geblitzt? Autobahn-Messungen per Hinterherfahren, Brückenabstandsmessung oder Laser auf große Distanz sind besonders fehleranfällig – Messfehler führen regelmäßig zur Einstellung des Verfahrens. Laden Sie Ihren Bescheid hoch und lassen Sie ihn von unserem Experten und ADAC-Vertragsanwalt prüfen.
Zum Bußgeld-Check152 km/h bei Tempo 130: Die Punktegrenze ist überschritten
Ab 21 km/h zu viel trägt jeder Bescheid einen Eintrag ins Fahreignungsregister ein: Der Vorwurf von 152 km/h bei erlaubten 130 km/h kostet 128,50 EUR und bringt 1 Punkt. Auf mehrspurigen Autobahnen lohnt der Blick auf das Messfoto besonders: Bei dichtem Verkehr auf drei Spuren sind Zuordnungsfehler keine Seltenheit.
Einschätzung: Der erste Punkt steht im Raum
Der Eintrag belastet das Register 2,5 Jahre. Wer bereits Punkte hat oder beruflich fährt, sollte Messprotokoll und Foto anwaltlich prüfen lassen.
Toleranz-Rechner: Was hat das Messgerät bei 152 km/h erfasst?
Gut zu wissen: Die 152 km/h im Bescheid sind der bereits bereinigte Vorwurf – gemessen hat das Gerät rund 157 km/h (3-%-Abzug: 5 km/h). Mit dem Rechner prüfen Sie, was ein eigener Tacho- oder Messwert nach Toleranzabzug bedeutet.
Richtgeschwindigkeit oder Pflicht? Warum Ihr Bescheid ein Schild voraussetzt
Auf deutschen Autobahnen gibt es kein generelles Tempolimit – die 130 km/h sind zunächst nur die Richtgeschwindigkeit, eine Empfehlung ohne Bußgeldfolge. Bußgeldbewehrt wird Tempo 130 erst dort, wo es per Verkehrszeichen 274 verbindlich angeordnet ist: an Gefahrenstellen, Autobahnkreuzen, Baustellen oder aus Lärmschutzgründen. Ihr Bescheid über 152 km/h setzt also eine solche Beschilderung an der Messstelle voraus – ein Punkt, den ein Anwalt bei der Akteneinsicht mitprüft.
Übrigens: Die politische Auseinandersetzung über ein festes Tempolimit auf deutschen Autobahnen reißt nicht ab. Die Diskussion über ein generelles 130-Tempolimit polarisiert stark zwischen Befürwortern und Gegnern. Während die einen auf Umweltschutz und Verkehrssicherheit pochen, sehen die anderen die Freiheit auf der Autobahn als hohes Gut. Wie streng dagegen bereits heute Tempo-100-Abschnitte auf der Autobahn kontrolliert werden, zeigt unser Ratgeber.
Bei erlaubten 130 mit 152 km/h geblitzt?
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Tempo 130 mit 152 km/h geblitzt: Konsequenzen bei Vorsatz
Wer bei angeordnetem Tempo 130 mit 152 km/h im Bescheid steht, überschreitet das Limit um 22 km/h. Geht die Bußgeldstelle davon aus, dass diese Überschreitung vorsätzlich geschah (z.B. starkes Abbremsen erst direkt vor dem Blitzer), drohen empfindliche Aufschläge.
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Punkte in Flensburg bei 152 km/h und Tempo 130
Wer die zulässige Geschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften um 22 km/h überschreitet, erhält laut Bußgeldkatalog 1 Punkt im Fahreignungsregister. Die Speicherung erfolgt ab Rechtskraft für 2,5 Jahre.
Wichtig: Ab einer Gesamtpunktzahl von 8 Punkten im Fahreignungsregister wird die Fahrerlaubnis entzogen (§ 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 3 StVG).
Toleranzabzug beim Vorwurf von 152 km/h bei Tempo 130
Ein Missverständnis, das bares Geld kosten kann: Der Wert von 152 km/h in Ihrem Bescheid ist bereits der toleranzbereinigte Vorwurf. Die Behörde zieht die Messtoleranz ab, bevor der Bescheid erstellt wird. Da bei Tempo 130 jede Messung über 100 km/h liegt, gilt der Abzug von 3 % des Messwertes (kaufmännisch gerundet): Registriert hat das Gerät also rund 157 km/h, abgezogen wurden 5 km/h. Ein weiterer Abzug findet nicht statt - angreifbar sind stattdessen Messverfahren, Messprotokoll und Eichschein. Die generische Katalogseite zur Überschreitung finden Sie unter 22 km/h zu schnell außerorts.
Der Stufen-Hebel bei 152 km/h und Tempo 130
Ein Rechenbeispiel, das die Prüfung des Vorwurfs von 152 km/h attraktiv macht: Läge der bereinigte Wert nur 2 km/h niedriger (also 150 km/h), fiele der Verstoß in die Katalogstufe bis 20 km/h - das bedeutete nur 60 EUR ohne Punkt in Flensburg. Gerade bei hohen Autobahn-Geschwindigkeiten macht der 3-%-Abzug mehrere km/h aus - und Messungen aus fahrenden Streifenwagen, per Brückenabstandsmessung oder Section Control liefern regelmäßig Angriffspunkte.
152 km/h
Vorwurf im Bescheid (nach 3-%-Abzug)
Tempo 130 mit 152 km/h für Fahranfänger in der Probezeit
Probezeit: 152 km/h bei erlaubten 130 km/h
Eine Geschwindigkeitsüberschreitung von 22 km/h außerorts wird für Fahranfänger als A-Verstoß gewertet. Es drohen folgende zusätzliche Maßnahmen:
- Verlängerung der Probezeit um 24 Monate
- Verpflichtung zur Teilnahme an einem Aufbauseminar (ASF)
Welche rechtlichen Grundlagen bei Tempo 130 mit 152 km/h gelten
Tempo 130 ist keine Zone, sondern ein streckenbezogen angeordnetes Tempolimit außerhalb geschlossener Ortschaften: Verbindlich wird es durch Verkehrszeichen 274 (§ 41 StVO) - die bloße Richtgeschwindigkeit von 130 km/h ist dagegen nicht bußgeldbewehrt. Die Ahndung des Verstoßes läuft über § 3 StVO in Verbindung mit dem Paragraf 49 StVO und § 24 StVG. Maßgeblich für Ihren Vorwurf von 152 km/h ist die Tatbestandsnummer 11.1.5 des Bußgeldkatalogs.
Verfahrensablauf: Tempo 130 mit 152 km/h geblitzt
Ist ein Einspruch ratsam bei 152 km/h und Tempo 130?
Sie haben eine Anhörung im Bußgeldverfahren erhalten? Mobile und stationäre Blitzer auf Autobahnen und Bundesstraßen sind anfällig für Messfehler und speichern häufig keine Messdaten. Gerade auf vielbefahrenen Schnellstraßen sind Zuordnungsfehler keine Seltenheit.
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Wurden Sie tatsächlich korrekt erfasst, oder gab es einen technischen Fehler beim Auslösen des Blitzers? Unser Verkehrsrechtsexperte Rechtsanwalt Yves Junker nimmt Ihre Messung genau unter die Lupe. Laden Sie jetzt Ihr Schreiben der Bußgeldstelle hoch und fordern Sie eine kostenlose Ersteinschätzung an:
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