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Kündigung erhalten – was Arbeitnehmer jetzt beachten sollten

Wer eine Kündigung des Arbeitsverhältnisses erhält, sollte zunächst Ruhe bewahren und die rechtliche Situation möglichst schnell prüfen lassen. Denn bei einer Kündigung können kurze Fristen eine entscheidende Rolle spielen.

Besonders wichtig ist die Drei-Wochen-Frist für eine Kündigungsschutzklage. Wer sich gegen eine Kündigung wehren möchte, muss grundsätzlich innerhalb von drei Wochen nach Zugang der schriftlichen Kündigung Klage beim zuständigen Arbeitsgericht erheben. Wird diese Frist versäumt, kann die Kündigung trotz möglicher rechtlicher Fehler wirksam werden.

Ob eine Kündigung tatsächlich wirksam ist, hängt von den Umständen des Einzelfalls ab. Zu prüfen ist beispielsweise, ob das Kündigungsschutzgesetz Anwendung findet, ob ein ausreichender Kündigungsgrund vorliegt und ob die gesetzlichen oder vertraglichen Kündigungsfristen eingehalten wurden.

Bei einer betriebsbedingten Kündigung kann außerdem die Sozialauswahl von Bedeutung sein. Bei einer verhaltensbedingten Kündigung stellt sich häufig die Frage, ob zuvor eine Abmahnung erforderlich gewesen wäre. Auch bei krankheitsbedingten Kündigungen gelten besondere rechtliche Voraussetzungen.

Arbeitnehmer sollten außerdem beachten, dass eine Abfindung nach einer Kündigung nicht automatisch geschuldet wird. In vielen Fällen kann eine Abfindung jedoch im Rahmen eines Kündigungsschutzverfahrens oder einer außergerichtlichen Einigung vereinbart werden. Ob und in welcher Höhe eine solche Lösung realistisch ist, hängt vom jeweiligen Fall ab.

Auch ein angebotener Aufhebungs- oder Abwicklungsvertrag sollte nicht vorschnell unterschrieben werden. Eine Unterschrift kann erhebliche rechtliche Folgen haben und sich unter Umständen auch auf den Bezug von Arbeitslosengeld auswirken.

Wer eine Kündigung erhalten hat, sollte daher frühzeitig prüfen lassen, welche Handlungsmöglichkeiten bestehen. Gerade wegen der kurzen Klagefrist kann es sinnvoll sein, nicht bis zum Ende der drei Wochen zu warten.

Rechtsanwalt Michael Jenzen
Anwalt für Arbeitsrecht in Essen
Über diesen Beitrag: Dieser Rechtstipp wurde von Michael Jenzen (Rechtsanwalt) verfasst. Er dient der allgemeinen rechtlichen Information und ersetzt keine anwaltliche Beratung im Einzelfall.
Michael Jenzen

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