Kurz gesagt: 10 ng/ml liegen über dem Grenzwert: 500 € Bußgeld, 2 Punkte, 1 Monat Fahrverbot beim ersten Verstoß. Gegen den Bußgeldbescheid ist Einspruch binnen zwei Wochen ab Zustellung möglich.
Mit 10 ng/ml THC angehalten?
Ob Anordnung und Dokumentation der Blutentnahme, der Laborbefund – Messunsicherheit, Probenlagerung, Zeit bis zur Entnahme – oder die angeblichen Ausfallerscheinungen: Hier setzt die Verteidigung an. Oft wichtiger als das Bußgeld ist die Frage, ob die Fahrerlaubnisbehörde eine MPU anordnen darf. Rechtsanwalt Yves Junker, Fachanwalt für Verkehrsrecht, gibt Ihnen eine kostenlose Ersteinschätzung – am besten, bevor Sie sich zur Sache äußern.Blutentnahme, Laborbefund oder angebliche Ausfallerscheinungen: Hier setzt die Verteidigung an – auch bei der Frage, ob eine MPU droht.
Ersteinschätzung anfordernMit 10 ng/ml THC liegen Sie deutlich über dem Grenzwert: Die Fahrt ist eine Ordnungswidrigkeit nach § 24a Abs. 1a StVG mit 500 € Bußgeld, zwei Punkten und einem Monat Fahrverbot – und der hohe Wert hat eine zweite Wirkung: Ein sehr hoher Wert ohne Ausfallerscheinungen kann nach der Rechtsprechung als Hinweis auf Cannabismissbrauch gewertet werden und eine MPU-Anordnung der Fahrerlaubnisbehörde tragen (§ 13a FeV) – der einzelne Verstoß allein genügt dafür in der Regel nicht. Kommen Ausfallerscheinungen hinzu, ist die Fahrt eine Straftat nach § 316 StGB.
Bei 10 ng/ml erhalten Sie zunächst einen Anhörungsbogen, dann einen Bußgeldbescheid über 500 € mit zwei Punkten und einem Monat Fahrverbot; gegen ihn ist Einspruch binnen zwei Wochen ab Zustellung möglich. Angreifbar sind die Anordnung und Dokumentation der Blutentnahme, der Laborbefund (Messunsicherheit, Probenlagerung, Zeit zwischen Fahrt und Entnahme) und – bei Werten knapp über der Schwelle – der Grenzwert selbst. Das Fahrverbot können Ersttäter innerhalb von vier Monaten nach Rechtskraft antreten. Parallel dazu läuft das Verfahren der Fahrerlaubnisbehörde: Sie fordert Sie auf, ein ärztliches Gutachten oder eine MPU beizubringen, wenn sie Zweifel an der Trennung von Konsum und Fahren hat; steht eine Cannabisabhängigkeit fest, entzieht sie die Fahrerlaubnis. Was Sie im Anhörungsbogen oder bei der Kontrolle zum Konsum sagen, landet in beiden Verfahren – deshalb: keine Angaben zu Menge und Häufigkeit.
| THC im Blutserum | Einstufung | Sanktion (Ersttäter) | Punkte | Führerschein | MPU |
|---|---|---|---|---|---|
| unter 3,5 ng/ml | keine Ordnungswidrigkeit; Straftat nur mit Ausfallerscheinungen | keine (Probezeit/unter 21: 250 €) | – | – | nein |
| 3,5 – 6,9 ng/ml | Ordnungswidrigkeit § 24a Abs. 1a StVG | 500 € (2. Mal 1.000 €, 3. Mal 1.500 €) | 2 | 1 Monat Fahrverbot (Wiederholung 3 Monate) | bei weiteren Hinweisen; Wiederholung: ja |
| ab 7 ng/ml | Ordnungswidrigkeit; hoher Wert spricht für Konsum kurz vor der Fahrt | 500 € (2. Mal 1.000 €, 3. Mal 1.500 €) | 2 | 1 Monat Fahrverbot (Wiederholung 3 Monate) | im Einzelfall möglich; Wiederholung: ja |
| jeder Wert + Ausfallerscheinungen | Straftat § 316 StGB | Geld- oder Freiheitsstrafe bis 1 Jahr | 3 | Entziehung der Fahrerlaubnis, Sperrfrist | häufig |
| ab 3,5 ng/ml + Alkohol (jede Menge) | Mischkonsum § 24a Abs. 2a StVG | 1.000 € | 2 | 1 Monat Fahrverbot | möglich |
Pkw, Ersttäter, ohne Unfall; Grenzwert 3,5 ng/ml THC im Blutserum (§ 24a Abs. 1a StVG, seit 22.08.2024). Fahranfänger in der Probezeit und unter 21: Cannabisverbot am Steuer (§ 24c StVG). Die MPU-Frage entscheidet die Fahrerlaubnisbehörde nach § 13a FeV.
Wählen Sie Situation und Konsummuster – der Rechner zeigt Sanktion und die Folgen für die Fahrerlaubnis.
10 ng/ml THC: Erst prüfen lassen, dann äußern.
Was Sie bei der Kontrolle oder im Anhörungsbogen zu Menge und Häufigkeit Ihres Konsums sagen, landet im Bußgeldverfahren und bei der Fahrerlaubnisbehörde. Rechtsanwalt Yves Junker, Fachanwalt für Verkehrsrecht, gibt Ihnen eine kostenlose Ersteinschätzung, ob Blutentnahme und Laborwert angreifbar sein könnten und ob eine MPU droht.Angaben zu Menge und Häufigkeit landen auch bei der Führerscheinstelle. Erst die Ersteinschätzung, dann äußern.
Ersteinschätzung anfordernNach einer Fahrt mit 10 ng/ml prüft die Fahrerlaubnisbehörde die Eignung nach § 13a FeV. Nach einem ersten Verstoß reicht der Wert allein in der Regel nicht für eine MPU; kommen weitere Tatsachen hinzu, die auf Cannabismissbrauch hindeuten – etwa ein sehr hoher Wert ohne Ausfallerscheinungen oder eigene Angaben zu häufigem Konsum –, kann sie eine MPU anordnen. Bei wiederholten Verstößen unter Cannabiseinfluss ist die MPU anzuordnen. Steht eine Abhängigkeit fest, wird die Fahrerlaubnis entzogen. Regelmäßiger Konsum allein macht seit April 2024 nicht mehr ungeeignet. Wer die Zeit bis zur Anhörung der Behörde nutzt und mit Abstinenznachweisen beginnt, verbessert seine Ausgangslage erheblich. Zum Vergleich mit Alkohol: Alkohol am Steuer; zu Besitzmengen und Strafen: Cannabis nach Grammzahl.
Ohne Ausfallerscheinungen ist es eine Ordnungswidrigkeit nach § 24a Abs. 1a StVG: 500 € Bußgeld, 2 Punkte, 1 Monat Fahrverbot beim ersten Verstoß. Mit Ausfallerscheinungen (Schlangenlinien, verzögerte Reaktion, Unfall) wird daraus eine Straftat nach § 316 StGB mit Geldstrafe und Entziehung der Fahrerlaubnis.
Nicht automatisch: Die Ordnungswidrigkeit bringt ein Fahrverbot von einem Monat, danach erhalten Sie den Führerschein zurück. Parallel prüft die Fahrerlaubnisbehörde die Eignung nach § 13a FeV. Ein einzelner Verstoß reicht für eine MPU in der Regel nicht; sie kann aber angeordnet werden, wenn weitere Tatsachen auf Cannabismissbrauch hindeuten. Bei wiederholten Verstößen unter Cannabiseinfluss ist eine MPU anzuordnen, bei festgestellter Abhängigkeit wird die Fahrerlaubnis entzogen.
Nach einmaligem Konsum fällt der THC-Wert meist innerhalb von 6 bis 12 Stunden unter 3,5 ng/ml; bei regelmäßigem Konsum kann der Wert auch nach 24 Stunden und länger darüber liegen, weil THC im Fettgewebe gespeichert und langsam abgegeben wird. Bei gelegentlichem Konsum wird oft ein Abstand von mindestens 24 Stunden empfohlen – eine Garantie ist das nicht.
Für Fahranfänger in der Probezeit und Fahrer unter 21 gilt ein Cannabisverbot am Steuer (§ 24c StVG): Auch unter 3,5 ng/ml drohen 250 € Bußgeld und 1 Punkt; in der Probezeit ist das zusätzlich ein A-Verstoß mit Aufbauseminar und Verlängerung der Probezeit. Ab 3,5 ng/ml gilt der strengere § 24a StVG mit 500 €, 2 Punkten und 1 Monat Fahrverbot.
Wer mit 10 ng/ml THC zusätzlich Alkohol getrunken hat, erfüllt den Mischkonsum-Tatbestand (§ 24a Abs. 2a StVG) – unabhängig vom Promillewert: 1.000 € Bußgeld, 2 Punkte, 1 Monat Fahrverbot beim ersten Mal. Bei der Eignungsprüfung durch die Fahrerlaubnisbehörde wiegt Mischkonsum besonders schwer.
Schildern Sie den Fall in 60 Sekunden – Fachanwalt für Verkehrsrecht Yves Junker gibt Ihnen eine kostenlose, unverbindliche Ersteinschätzung zu Bußgeld, Fahrverbot und Fahrerlaubnis bei 10 ng/ml.
Fall in 60 Sekunden schildern – Fachanwalt für Verkehrsrecht Yves Junker meldet sich. Check ausfüllen – unverbindlich & schnellCheck ausfüllen →Hinweis: Diese Seite dient der allgemeinen Information und ist keine Rechtsberatung; JUSORA erbringt keine Rechtsdienstleistungen. Nachweiszeiten sind Orientierungen aus der verkehrsmedizinischen Praxis; maßgeblich ist das Gutachten im Einzelfall. Über JUSORA erhalten Sie zu Ihrem Fall eine kostenlose Ersteinschätzung durch unseren Partneranwalt.
Rechtliche Probleme können verunsichern und viele Fragen aufwerfen. Bei JUSORA bemühen wir uns, diese Themen so aufzubereiten, dass sie greifbarer werden. Zusätzlich besteht die Möglichkeit, das eigene Anliegen direkt an spezialisierte Expertinnen und Experten heranzutragen.
Mehr über JUSORAImmer wieder neue Einblicke in Rechtswissen & Paragraphen.