Wenn auf einen Feiertag ein Freitag oder Montag folgt, beginnt in vielen Betrieben die alljährliche Diskussion um den sogenannten Brückentag. Besonders attraktiv ist im Jahr 2026 d...
Pflichtangaben gem. DDG / DL-InfoV:
Die gesetzliche Berufsbezeichnung lautet Rechtsanwalt und wurde in der Bundesrepublik Deutschland verliehen.
Zuständige Aufsichtsbehörde: Rechtsanwaltskammer Düsseldorf.
Es gelten die berufsrechtlichen Regelungen für Rechtsanwälte (BRAO, BORA, FAO, RVG, CCBE-Berufsregeln). Diese können auf der Webseite der Bundesrechtsanwaltskammer (www.brak.de) eingesehen werden.