Mit 1,0 Promille begehen Sie eine Ordnungswidrigkeit nach § 24a StVG – auch wenn Sie sich völlig sicher gefühlt haben. Beim ersten Mal: 500 € Bußgeld, zwei Punkte in Flensburg, ein Monat Fahrverbot. Beim zweiten Verstoß 1.000 € und drei Monate, beim dritten 1.500 € und drei Monate; ab dem zweiten Mal ist mit einer MPU zu rechnen. Kommen Ausfallerscheinungen hinzu – und dazu zählen die Beamten schon unsichere Fahrweise, Lallen oder einen Unfall –, wird aus der Ordnungswidrigkeit eine Straftat nach § 316 StGB mit Geldstrafe, Entziehung der Fahrerlaubnis und Sperrfrist.
Bei 1,0 Promille erhalten Sie in der Regel einen Bußgeldbescheid über 500 € mit zwei Punkten und einem Monat Fahrverbot; Einspruch ist binnen zwei Wochen möglich. Entscheidend ist, was in der Akte über Ihr Fahrverhalten steht: Vermerkt der Beamte "Schlangenlinien" oder "unsichere Fahrweise", kann die Staatsanwaltschaft den Fall als Straftat nach § 316 StGB verfolgen – mit Fahrerlaubnisentzug statt Fahrverbot. Deshalb ist bei 1,0 Promille die erste Aufgabe des Verteidigers, genau diese Einstufung zu verhindern oder zu kippen. Auch der Zeitpunkt des Fahrverbots lässt sich beeinflussen: Bei Ersttätern kann es innerhalb von vier Monaten nach Rechtskraft angetreten werden.
| Promille | Einstufung | Sanktion (Ersttäter) | Punkte | Führerschein | MPU |
|---|---|---|---|---|---|
| 0,3 – 0,49 | nur mit Ausfallerscheinungen Straftat | sonst keine | – | – | nein |
| 0,5 – 1,09 | Ordnungswidrigkeit § 24a StVG | 500 € (2. Mal 1.000 €, 3. Mal 1.500 €) | 2 | 1 Monat Fahrverbot (Wiederholung 3 Monate) | nein |
| 1,1 – 1,59 | Straftat § 316 StGB (absolute Fahruntüchtigkeit) | Geldstrafe, typisch 30–60 Tagessätze | 3 | Entzug, Sperre 6–12 Monate | möglich |
| ab 1,6 | Straftat § 316 StGB | Geldstrafe, typisch 60–90 Tagessätze | 3 | Entzug, Sperre 9–18 Monate | zwingend |
Pkw, Ersttäter, ohne Unfall. Bei Gefährdung oder Unfall gilt § 315c StGB (bis zu 5 Jahre Freiheitsstrafe). Fahranfänger in der Probezeit und unter 21: 0,0 Promille (§ 24c StVG: 250 €, 1 Punkt, Aufbauseminar). Tagessatz-Angaben sind Erfahrungswerte, kein Rechtsanspruch.
Tragen Sie Ihr Nettoeinkommen ein und wählen Sie Ihre Situation – der Rechner zeigt die Größenordnung von Bußgeld oder Geldstrafe.
Fachanwalt für Strafrecht Andreas Junge gibt Ihnen eine erste Einschätzung: ob Messung und Rückrechnung angreifbar sind, ob Strafbefehl oder Einstellung realistisch ist und wie sich Fahrverbot oder Sperrfrist verkürzen lassen. Die Ersteinschätzung ist kostenlos und unverbindlich; alles Weitere besprechen Sie vorab transparent mit der Kanzlei.
Kostenlose Ersteinschätzung anfordern →Erstens: keine Aussage. Sie müssen Angaben zur Person machen, sonst nichts – nicht, wann und was Sie getrunken haben, nicht, ob Sie gefahren sind. Was Sie am Straßenrand sagen, steht später in der Akte. Zweitens: Anhörungsbogen und Strafbefehl nicht selbst beantworten. Der Anhörungsbogen muss nicht ausgefüllt werden; gegen einen Strafbefehl oder Bußgeldbescheid läuft eine zweiwöchige Frist, die der Anwalt nutzt, um Akteneinsicht zu nehmen. Drittens: die Zeit nutzen. Auch bei einer Ordnungswidrigkeit lohnt ein Blick in die Akte: Fehler bei der Atemalkoholmessung (Wartezeit, Doppelmessung, Eichung) sind häufig, und ein Fahrverbot lässt sich in manchen Fällen gegen eine höhere Geldbuße abwenden, wenn es beruflich existenzgefährdend wäre. Zum Ablauf: Ablauf des Strafverfahrens und Alkohol am Steuer 2026 – der Ratgeber.
Ohne Ausfallerscheinungen eine Ordnungswidrigkeit nach § 24a StVG. Mit Ausfallerscheinungen wie Schlangenlinien, verzögerter Reaktion oder einem Unfall wird daraus eine Straftat nach § 316 StGB (relative Fahruntüchtigkeit).
500 € Bußgeld, 2 Punkte und 1 Monat Fahrverbot. Beim zweiten Verstoß 1.000 € und 3 Monate, beim dritten 1.500 € und 3 Monate Fahrverbot.
Nein, nicht bei einem einmaligen Verstoß. Bei wiederholten Alkoholverstößen ordnet die Behörde eine MPU an.
Die 2 Punkte für die Ordnungswidrigkeit werden nach 5 Jahren getilgt.
Häufig ja. Angreifbar sind die Blutentnahme (Anordnung, Dokumentation, Zeitpunkt), die Rückrechnung auf den Fahrzeitpunkt, die Belehrung und bei Atemalkohol die Wartezeit und das Gerät. Ein Fachanwalt für Strafrecht prüft die Akte, bevor Sie sich äußern.
Schildern Sie den Fall in 60 Sekunden – Fachanwalt für Strafrecht Andreas Junge gibt Ihnen eine kostenlose, unverbindliche Ersteinschätzung zu Akte, Sperrfrist und Ihren Optionen bei 1,0 Promille.
Check ausfüllen – unverbindlich & schnell →Hinweis: Diese Seite dient der allgemeinen Information und ist keine Rechtsberatung; JUSORA erbringt keine Rechtsdienstleistungen. Tagessatz-Spannen sind Erfahrungswerte aus der Praxis; das Gericht entscheidet im Einzelfall. Über JUSORA erhalten Sie zu Ihrem Fall eine kostenlose Ersteinschätzung durch unseren Partneranwalt.
Rechtliche Probleme können verunsichern und viele Fragen aufwerfen. Bei JUSORA bemühen wir uns, diese Themen so aufzubereiten, dass sie greifbarer werden. Zusätzlich besteht die Möglichkeit, das eigene Anliegen direkt an spezialisierte Expertinnen und Experten heranzutragen.
Mehr über JUSORAImmer wieder neue Einblicke in Rechtswissen & Paragraphen.