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25 Gramm Cannabis: Erlaubt, Ordnungswidrigkeit oder Straftat?

KI-generiertes Symbolbild 25 Gramm Cannabis: Erlaubt, Ordnungswidrigkeit oder Straftat?
Betäubungsmittelstrafrecht
25 Gramm Cannabis – Symbolbild
Rechtsanwalt Yves Junker
Fachlich geprüft & verifiziert
Fachanwalt für Verkehrsrecht · ADAC-Vertragsanwalt

überall erlaubt: Was das KCanG bei 25 Gramm in der Wohnung und unterwegs vorsieht, ob die nicht geringe Menge erreicht ist und welche Strafe droht

25 Gramm Cannabis: Wo Sie rechtlich stehen

Mit 25 Gramm getrocknetem Cannabis bewegen Sie sich als Erwachsener im erlaubten Bereich – sowohl in der Öffentlichkeit (Grenze 25 Gramm) als auch am Wohnsitz (Grenze 50 Gramm, § 3 KCanG). Eine Kontrolle darf hier keine Folgen haben, solange Sie das Cannabis nicht an andere weitergeben, nicht in verbotenen Zonen konsumieren und nicht unter Einfluss fahren. Die Herkunft ist trotzdem ein Thema: Legal erworben ist Cannabis nur aus Eigenanbau oder aus einer Anbauvereinigung – der Kauf auf dem Schwarzmarkt bleibt als Erwerb strafbar, auch wenn die Menge erlaubt ist. Deshalb: bei Kontrollen keine Angaben zur Herkunft.

Am Wohnsitz
erlaubt
erlaubt bis 50 g, Ordnungswidrigkeit bis 60 g, darüber Straftat (§§ 3, 34, 36 KCanG)
In der Öffentlichkeit
erlaubt
erlaubt bis 25 g, Ordnungswidrigkeit bis 30 g, darüber Straftat
THC-Gehalt (10–15 %)
ca. 2,5–3,8 g
nicht geringe Menge ab 7,5 g THC: nicht erreicht
Strafrahmen
keiner
Besitz erlaubt – Weitergabe und Handel bleiben strafbar
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Die Mengengrenzen des KCanG: Wo 25 Gramm stehen

Menge (Erwachsene)In der ÖffentlichkeitAm WohnsitzRechtsfolge
bis 25 gerlaubterlaubtkeine (§ 3 KCanG)
über 25 bis 30 gOrdnungswidrigkeiterlaubtBußgeld (§ 36 KCanG)
über 30 bis 50 gStraftaterlaubtunterwegs: bis 3 Jahre oder Geldstrafe (§ 34 Abs. 1)
über 50 bis 60 gStraftatOrdnungswidrigkeitzu Hause Bußgeld, unterwegs Straftat
über 60 gStraftatStraftatbis 3 Jahre; ab nicht geringer Menge (7,5 g THC) 3 Monate bis 5 Jahre (§ 34 Abs. 3)

Getrocknetes Cannabis, Erwachsene ab 18. Für Minderjährige ist jeder Besitz verboten. Weitergabe, Verkauf und Erwerb außerhalb von Anbauvereinigungen bleiben strafbar. Gewichtsangaben in Gramm Blüten; die nicht geringe Menge bemisst sich nach dem THC-Gehalt.

Rechtslage bei 25 Gramm einschätzen

Wählen Sie Ort und – falls bekannt – THC-Gehalt; der Rechner zeigt Einstufung und die Frage der nicht geringen Menge.

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Was bei 25 Gramm in der Praxis zählt

Bei 25 Gramm geht es in Verfahren selten um die Menge, sondern um die Umstände: Wurde konsumiert, wo es verboten ist (Schulen, Spielplätze, Fußgängerzonen tagsüber)? Gibt es Hinweise auf Weitergabe – mehrere Tütchen, eine Waage, Chat-Nachrichten? Wurde gefahren? Der Besitz selbst ist legal, aber jede dieser Fragen kann ein Verfahren auslösen. Und die Herkunft: Wer angibt, das Cannabis "von einem Bekannten" zu haben, gesteht einen strafbaren Erwerb. Deshalb gilt auch bei erlaubten Mengen die einfache Regel: Personalien angeben, sonst nichts.

Führerschein und Fahreignung bei 25 Gramm

Der Besitz von 25 Gramm kostet den Führerschein nicht – die Fahrerlaubnisbehörde darf aber prüfen, ob Sie fahrgeeignet sind, wenn Anhaltspunkte für regelmäßigen Konsum vorliegen. Dann kann ein ärztliches Gutachten oder eine MPU verlangt werden. Unabhängig davon gilt am Steuer der Grenzwert von 3,5 ng/ml THC (§ 24a StVG): 500 € Bußgeld, zwei Punkte, ein Monat Fahrverbot; mit Ausfallerscheinungen eine Straftat. Wer konsumiert, sollte mindestens einen Tag nicht fahren – bei regelmäßigem Konsum bleibt THC deutlich länger nachweisbar. Details: Cannabis am Steuer.

Häufige Fragen: 25 Gramm Cannabis

Darf ich 25 Gramm Cannabis bei mir tragen?

Ja. Erwachsene dürfen in der Öffentlichkeit bis zu 25 Gramm getrocknetes Cannabis besitzen (§ 3 KCanG) – 25 Gramm liegen innerhalb dieser Grenze. Verboten bleibt der Konsum in Sichtweite von Schulen, Spielplätzen und in Fußgängerzonen zwischen 7 und 20 Uhr.

Darf ich 25 Gramm Cannabis zu Hause haben?

Ja. Am Wohnsitz dürfen Erwachsene bis zu 50 Gramm besitzen (§ 3 Abs. 2 KCanG) – zuzüglich der Ernte aus bis zu drei Pflanzen im Eigenanbau, die aber ebenfalls 50 Gramm nicht überschreiten darf.

Ist bei 25 Gramm die "nicht geringe Menge" erreicht?

Nein. Die nicht geringe Menge liegt bei 7,5 Gramm THC; 25 Gramm enthalten bei üblichen Wirkstoffgehalten von 10 bis 15 Prozent nur etwa 2,5 bis 3,8 Gramm THC.

Welche Strafe droht bei 25 Gramm Cannabis?

Keine – der Besitz ist für Erwachsene erlaubt. Strafbar bleiben Weitergabe an andere, Handel, Besitz durch Minderjährige und das Fahren unter Cannabiseinfluss ab 3,5 ng/ml THC.

Verliere ich wegen 25 Gramm Cannabis den Führerschein?

Nicht durch den Besitz allein. Die Fahrerlaubnisbehörde kann aber Eignungszweifel prüfen, wenn Anhaltspunkte für regelmäßigen Konsum vorliegen. Am Steuer gilt seit 2024 ein THC-Grenzwert von 3,5 ng/ml (§ 24a StVG): 500 € Bußgeld, 2 Punkte, 1 Monat Fahrverbot – bei Ausfallerscheinungen eine Straftat.

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Die Menge steht fest – das Ergebnis des Verfahrens nicht.

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Quellen & Rechtliche Grundlagen

Hinweis: Diese Seite dient der allgemeinen Information und ist keine Rechtsberatung; JUSORA erbringt keine Rechtsdienstleistungen. Gewichts- und THC-Angaben sind Näherungen; im Verfahren zählt das Gutachten zur konkreten Menge. Über JUSORA erhalten Sie zu Ihrem Fall eine kostenlose Ersteinschätzung durch unseren Partneranwalt.




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Christian Hollmann

Autor & Gründer
Christian Hollmann ist Mitgründer von JUSORA® und seit 2005 im Aufbau von komplexen Informationsstrukturen tätig. Mit langjähriger Erfahrung in der Erstellung juristischer Fachinhalte bereitet er Rechtsthemen verständlich auf.
Fachliche Prüfung: Rechtsanwalt Yves Junker hat die Inhalte dieser Seite fachlich geprüft. Er unterstützt JUSORA® mit seiner Expertise zu verkehrsrechtlichen Themen in diesem Beitrag.

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