Mit 10 Gramm getrocknetem Cannabis bewegen Sie sich als Erwachsener im erlaubten Bereich – sowohl in der Öffentlichkeit (Grenze 25 Gramm) als auch am Wohnsitz (Grenze 50 Gramm, § 3 KCanG). Eine Kontrolle darf hier keine Folgen haben, solange Sie das Cannabis nicht an andere weitergeben, nicht in verbotenen Zonen konsumieren und nicht unter Einfluss fahren. Die Herkunft ist trotzdem ein Thema: Legal erworben ist Cannabis nur aus Eigenanbau oder aus einer Anbauvereinigung – der Kauf auf dem Schwarzmarkt bleibt als Erwerb strafbar, auch wenn die Menge erlaubt ist. Deshalb: bei Kontrollen keine Angaben zur Herkunft.
| Menge (Erwachsene) | In der Öffentlichkeit | Am Wohnsitz | Rechtsfolge |
|---|---|---|---|
| bis 25 g | erlaubt | erlaubt | keine (§ 3 KCanG) |
| über 25 bis 30 g | Ordnungswidrigkeit | erlaubt | Bußgeld (§ 36 KCanG) |
| über 30 bis 50 g | Straftat | erlaubt | unterwegs: bis 3 Jahre oder Geldstrafe (§ 34 Abs. 1) |
| über 50 bis 60 g | Straftat | Ordnungswidrigkeit | zu Hause Bußgeld, unterwegs Straftat |
| über 60 g | Straftat | Straftat | bis 3 Jahre; ab nicht geringer Menge (7,5 g THC) 3 Monate bis 5 Jahre (§ 34 Abs. 3) |
Getrocknetes Cannabis, Erwachsene ab 18. Für Minderjährige ist jeder Besitz verboten. Weitergabe, Verkauf und Erwerb außerhalb von Anbauvereinigungen bleiben strafbar. Gewichtsangaben in Gramm Blüten; die nicht geringe Menge bemisst sich nach dem THC-Gehalt.
Wählen Sie Ort und – falls bekannt – THC-Gehalt; der Rechner zeigt Einstufung und die Frage der nicht geringen Menge.
Fachanwalt für Verkehrsrecht Yves Junker gibt Ihnen eine erste Einschätzung: ob Sicherstellung, Gutachten und Mengenzuordnung angreifbar sind, ob eine Einstellung oder ein Strafbefehl realistisch ist und was für den Führerschein zu beachten ist. Die Ersteinschätzung ist kostenlos und unverbindlich; alles Weitere besprechen Sie vorab transparent mit der Kanzlei.
Kostenlose Ersteinschätzung anfordern →Bei 10 Gramm geht es in Verfahren selten um die Menge, sondern um die Umstände: Wurde konsumiert, wo es verboten ist (Schulen, Spielplätze, Fußgängerzonen tagsüber)? Gibt es Hinweise auf Weitergabe – mehrere Tütchen, eine Waage, Chat-Nachrichten? Wurde gefahren? Der Besitz selbst ist legal, aber jede dieser Fragen kann ein Verfahren auslösen. Und die Herkunft: Wer angibt, das Cannabis "von einem Bekannten" zu haben, gesteht einen strafbaren Erwerb. Deshalb gilt auch bei erlaubten Mengen die einfache Regel: Personalien angeben, sonst nichts.
Der Besitz von 10 Gramm kostet den Führerschein nicht – die Fahrerlaubnisbehörde darf aber prüfen, ob Sie fahrgeeignet sind, wenn Anhaltspunkte für regelmäßigen Konsum vorliegen. Dann kann ein ärztliches Gutachten oder eine MPU verlangt werden. Unabhängig davon gilt am Steuer der Grenzwert von 3,5 ng/ml THC (§ 24a StVG): 500 € Bußgeld, zwei Punkte, ein Monat Fahrverbot; mit Ausfallerscheinungen eine Straftat. Wer konsumiert, sollte mindestens einen Tag nicht fahren – bei regelmäßigem Konsum bleibt THC deutlich länger nachweisbar. Details: Cannabis am Steuer.
Ja. Erwachsene dürfen in der Öffentlichkeit bis zu 25 Gramm getrocknetes Cannabis besitzen (§ 3 KCanG) – 10 Gramm liegen innerhalb dieser Grenze. Verboten bleibt der Konsum in Sichtweite von Schulen, Spielplätzen und in Fußgängerzonen zwischen 7 und 20 Uhr.
Ja. Am Wohnsitz dürfen Erwachsene bis zu 50 Gramm besitzen (§ 3 Abs. 2 KCanG) – zuzüglich der Ernte aus bis zu drei Pflanzen im Eigenanbau, die aber ebenfalls 50 Gramm nicht überschreiten darf.
Nein. Die nicht geringe Menge liegt bei 7,5 Gramm THC; 10 Gramm enthalten bei üblichen Wirkstoffgehalten von 10 bis 15 Prozent nur etwa 1,0 bis 1,5 Gramm THC.
Keine – der Besitz ist für Erwachsene erlaubt. Strafbar bleiben Weitergabe an andere, Handel, Besitz durch Minderjährige und das Fahren unter Cannabiseinfluss ab 3,5 ng/ml THC.
Nicht durch den Besitz allein. Die Fahrerlaubnisbehörde kann aber Eignungszweifel prüfen, wenn Anhaltspunkte für regelmäßigen Konsum vorliegen. Am Steuer gilt seit 2024 ein THC-Grenzwert von 3,5 ng/ml (§ 24a StVG): 500 € Bußgeld, 2 Punkte, 1 Monat Fahrverbot – bei Ausfallerscheinungen eine Straftat.
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Check ausfüllen – unverbindlich & schnell →Hinweis: Diese Seite dient der allgemeinen Information und ist keine Rechtsberatung; JUSORA erbringt keine Rechtsdienstleistungen. Gewichts- und THC-Angaben sind Näherungen; im Verfahren zählt das Gutachten zur konkreten Menge. Über JUSORA erhalten Sie zu Ihrem Fall eine kostenlose Ersteinschätzung durch unseren Partneranwalt.
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