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50 Gramm Cannabis: Erlaubt, Ordnungswidrigkeit oder Straftat?

KI-generiertes Symbolbild 50 Gramm Cannabis: Erlaubt, Ordnungswidrigkeit oder Straftat?
Betäubungsmittelstrafrecht
50 Gramm Cannabis – Symbolbild
Rechtsanwalt Yves Junker
Fachlich geprüft & verifiziert
Fachanwalt für Verkehrsrecht · ADAC-Vertragsanwalt

zu Hause erlaubt, unterwegs Straftat: Was das KCanG bei 50 Gramm in der Wohnung und unterwegs vorsieht, ob die nicht geringe Menge erreicht ist und welche Strafe droht

50 Gramm Cannabis: Wo Sie rechtlich stehen

Mit 50 Gramm sind Sie zu Hause noch im erlaubten Bereich (50 Gramm am Wohnsitz), unterwegs dagegen bereits in der Straftat: In der Öffentlichkeit sind 25 Gramm erlaubt, bis 30 Gramm eine Ordnungswidrigkeit, darüber greift § 34 Abs. 1 KCanG mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe. Für Ersttäter ohne Handelsabsicht endet ein solches Verfahren meist mit einer Geldstrafe per Strafbefehl oder einer Einstellung gegen Auflage – die nicht geringe Menge von 7,5 Gramm THC ist bei 50 Gramm und üblichem Gehalt (ca. 5,0 bis 7,5 Gramm THC) allerdings möglich; entscheidend ist das Gutachten.

Am Wohnsitz
erlaubt
erlaubt bis 50 g, Ordnungswidrigkeit bis 60 g, darüber Straftat (§§ 3, 34, 36 KCanG)
In der Öffentlichkeit
Straftat
erlaubt bis 25 g, Ordnungswidrigkeit bis 30 g, darüber Straftat
THC-Gehalt (10–15 %)
ca. 5,0–7,5 g
nicht geringe Menge ab 7,5 g THC: möglich – Gutachten entscheidet
Strafrahmen
bis 3 Jahre / Geldstrafe
§ 34 Abs. 1 KCanG – Ersttäter meist Geldstrafe
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Die Mengengrenzen des KCanG: Wo 50 Gramm stehen

Menge (Erwachsene)In der ÖffentlichkeitAm WohnsitzRechtsfolge
bis 25 gerlaubterlaubtkeine (§ 3 KCanG)
über 25 bis 30 gOrdnungswidrigkeiterlaubtBußgeld (§ 36 KCanG)
über 30 bis 50 gStraftaterlaubtunterwegs: bis 3 Jahre oder Geldstrafe (§ 34 Abs. 1)
über 50 bis 60 gStraftatOrdnungswidrigkeitzu Hause Bußgeld, unterwegs Straftat
über 60 gStraftatStraftatbis 3 Jahre; ab nicht geringer Menge (7,5 g THC) 3 Monate bis 5 Jahre (§ 34 Abs. 3)

Getrocknetes Cannabis, Erwachsene ab 18. Für Minderjährige ist jeder Besitz verboten. Weitergabe, Verkauf und Erwerb außerhalb von Anbauvereinigungen bleiben strafbar. Gewichtsangaben in Gramm Blüten; die nicht geringe Menge bemisst sich nach dem THC-Gehalt.

Rechtslage bei 50 Gramm einschätzen

Wählen Sie Ort und – falls bekannt – THC-Gehalt; der Rechner zeigt Einstufung und die Frage der nicht geringen Menge.

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Was bei 50 Gramm in der Praxis zählt

Bei 50 Gramm läuft ein Strafverfahren, und drei Fragen bestimmen das Ergebnis. Erstens die Menge und ihr THC-Gehalt: Wurde netto gewogen? Wurde der Wirkstoffgehalt durch ein Gutachten bestimmt, oder wurde geschätzt? Bei 50 Gramm kann genau diese Zahl über Grundstrafrahmen oder besonders schweren Fall entscheiden. Zweitens der Vorwurf: Besitz zum Eigenkonsum wird deutlich milder behandelt als Handel; Waage, Tütchen, Bargeld und Nachrichten sind die typischen Indizien, die die Staatsanwaltschaft für einen Handelsvorwurf nutzt – und die ein Verteidiger einzeln entkräftet. Drittens die Vorgeschichte: Ersttäter ohne Handelsabsicht erreichen bei 50 Gramm häufig eine Geldstrafe oder eine Einstellung gegen Auflage; Vorbelastungen verschieben das Bild. Wie das Verfahren abläuft: Ablauf des Strafverfahrens; zum Verhalten bei einer Vorladung: Vorladung als Beschuldigter.

Führerschein und Fahreignung bei 50 Gramm

Der Besitz von 50 Gramm kostet den Führerschein nicht – die Fahrerlaubnisbehörde darf aber prüfen, ob Sie fahrgeeignet sind, wenn Anhaltspunkte für regelmäßigen Konsum vorliegen, und eine größere Menge wird dafür häufig als Anhaltspunkt gewertet. Dann kann ein ärztliches Gutachten oder eine MPU verlangt werden. Unabhängig davon gilt am Steuer der Grenzwert von 3,5 ng/ml THC (§ 24a StVG): 500 € Bußgeld, zwei Punkte, ein Monat Fahrverbot; mit Ausfallerscheinungen eine Straftat. Wer konsumiert, sollte mindestens einen Tag nicht fahren – bei regelmäßigem Konsum bleibt THC deutlich länger nachweisbar. Details: Cannabis am Steuer.

Häufige Fragen: 50 Gramm Cannabis

Darf ich 50 Gramm Cannabis bei mir tragen?

Nein. Unterwegs sind 25 Gramm erlaubt, bis 30 Gramm eine Ordnungswidrigkeit – 50 Gramm in der Öffentlichkeit sind eine Straftat nach § 34 KCanG mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe.

Darf ich 50 Gramm Cannabis zu Hause haben?

Ja. Am Wohnsitz dürfen Erwachsene bis zu 50 Gramm besitzen (§ 3 Abs. 2 KCanG) – zuzüglich der Ernte aus bis zu drei Pflanzen im Eigenanbau, die aber ebenfalls 50 Gramm nicht überschreiten darf.

Ist bei 50 Gramm die "nicht geringe Menge" erreicht?

Möglich. Die nicht geringe Menge liegt bei 7,5 Gramm THC; bei 50 Gramm hängt es vom Wirkstoffgehalt ab (bei 10 bis 15 Prozent etwa 5,0 bis 7,5 Gramm THC). Entscheidend ist das Gutachten zum tatsächlichen THC-Gehalt.

Welche Strafe droht bei 50 Gramm Cannabis?

Beim Besitz über den erlaubten Mengen: Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe (§ 34 Abs. 1 KCanG); bei Ersttätern ohne Handelsabsicht ist eine Geldstrafe oder eine Einstellung gegen Auflage realistisch – solange die nicht geringe Menge nicht erreicht ist.

Verliere ich wegen 50 Gramm Cannabis den Führerschein?

Nicht durch den Besitz allein. Die Fahrerlaubnisbehörde kann aber Eignungszweifel prüfen, wenn Anhaltspunkte für regelmäßigen Konsum vorliegen. Am Steuer gilt seit 2024 ein THC-Grenzwert von 3,5 ng/ml (§ 24a StVG): 500 € Bußgeld, 2 Punkte, 1 Monat Fahrverbot – bei Ausfallerscheinungen eine Straftat.

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Quellen & Rechtliche Grundlagen

Hinweis: Diese Seite dient der allgemeinen Information und ist keine Rechtsberatung; JUSORA erbringt keine Rechtsdienstleistungen. Gewichts- und THC-Angaben sind Näherungen; im Verfahren zählt das Gutachten zur konkreten Menge. Über JUSORA erhalten Sie zu Ihrem Fall eine kostenlose Ersteinschätzung durch unseren Partneranwalt.




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Christian Hollmann

Autor & Gründer
Christian Hollmann ist Mitgründer von JUSORA® und seit 2005 im Aufbau von komplexen Informationsstrukturen tätig. Mit langjähriger Erfahrung in der Erstellung juristischer Fachinhalte bereitet er Rechtsthemen verständlich auf.
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