11.3.4 BKat: 21 bis 25 km/h zu schnell
Kurz gesagt: „11.3.4 BKat“ ist die Nummer im Bußgeldkatalog für 21 bis 25 km/h zu schnell mit dem Pkw. Innerorts kostet das 115 €, außerorts 100 €, dazu 1 Punkt, ein Regelfahrverbot gibt es nicht. Die Paragrafen davor sagen nur, gegen welche Regel Sie verstoßen haben und warum daraus ein Bußgeld wird.
Sie überschritten die zulässige Höchstgeschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften um 23 km/h. Zulässige Geschwindigkeit: 50 km/h. Festgestellte Geschwindigkeit (nach Toleranzabzug): 73 km/h.
Zzgl. Gebühr und Auslagen ab 28,50 €.
- Punkte in Flensburg 1 von 8
- Fahrverbot innerorts Kein Fahrverbot
- Fahrverbot außerorts Kein Fahrverbot
Der Vorwurf Teil für Teil erklärt
Die Zeile am Ende des Vorwurfs liest sich wie eine Geheimsprache, folgt aber immer demselben Muster: Zuerst kommt die Regel aus der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO), gegen die Sie verstoßen haben sollen. Dann folgen die Vorschriften, die daraus eine Ordnungswidrigkeit mit Bußgeld machen. Am Ende steht die Nummer aus dem Bußgeldkatalog, die die Höhe der Strafe bestimmt.
- § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2 StVOVorschriftzeichen, also zum Beispiel ein Tempo-Schild (Zeichen 274) oder ein Überholverbot (Zeichen 276). Gilt das allgemeine Limit ohne Schild, steht dort stattdessen § 3 Abs. 3 StVO.
- § 49 StVOMacht den Verstoß zur Ordnungswidrigkeit. Ohne diesen Paragrafen wäre die Regel aus der StVO nicht mit einem Bußgeld verbunden. Mehr dazu
- § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVGDie Bußgeldvorschrift im Straßenverkehrsgesetz. Absatz 3 Nr. 5 legt den Rahmen fest: Geldbuße bis zu 2.000 Euro. Mehr dazu
- 11.3.4 BKatDie laufende Nummer im Bußgeldkatalog (Anlage zur Bußgeldkatalog-Verordnung). Hier steht der Regelsatz für genau diesen Tatbestand: Zulässige Höchstgeschwindigkeit mit einem Pkw überschritten um 21 bis 25 km/h.

Geblitzt? Messungen sind öfter angreifbar, als man denkt.
Falsche Kalibrierung, abgelaufene Eichung, Bedienfehler der Messbeamten oder eine Verwechslung im dichten Verkehr sind typische Fehlerquellen. Lassen Sie den Vorwurf prüfen und wehren Sie ungerechtfertigte Bußgelder, Punkte oder Fahrverbote ab.Falsche Kalibrierung, abgelaufene Eichung, Bedienfehler der Messbeamten oder eine Verwechslung im dichten Verkehr sind typische Fehlerquellen.
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Wo solche Vorwürfe oft wackeln
Vom gemessenen Wert wird eine Toleranz abgezogen, in der Regel 3 km/h bis 100 km/h und 3 % darüber. Im Schreiben muss der Wert nach Abzug stehen.
Abgelaufene Eichung, ein falscher Aufstellwinkel oder Bedienfehler der Messbeamten machen eine Messung angreifbar. Belege dafür gibt es über die Akteneinsicht.
Steht ein Tempo-Schild im Vorwurf, muss es gut sichtbar und rechtmäßig aufgestellt gewesen sein. Endete das Limit vor der Messstelle, entfällt der Vorwurf in dieser Höhe.
Ob sich ein Einspruch lohnt, zeigt sich meist erst in der Bußgeldakte mit Messprotokoll, Fotos oder Zeugenaussagen. Wie es nach dem Anhörungsbogen weitergeht, lesen Sie unter Anhörung im Bußgeldverfahren.
Anhörungsbogen erhalten: So gehen Sie vor
- Nummer prüfen: Passt die BKat-Nummer zu dem, was passiert ist? Steht dort zum Beispiel „mit Gefährdung“, obwohl niemand gefährdet wurde, ist die Strafe deutlich höher als nötig.
- Nur Angaben zur Person machen: Name, Anschrift und Geburtsdatum sind Pflicht. Zum Vorwurf selbst müssen Sie nichts sagen. Ob Sie oder jemand anderes gefahren ist, sollten Sie nicht vorschnell beantworten.
- Fristen im Blick behalten: Gegen den späteren Bußgeldbescheid haben Sie zwei Wochen ab Zustellung für den Einspruch (§ 67 OWiG). Wie lange die Behörde Zeit hat, steht im Ratgeber zur Verjährung.
- Akte einsehen lassen: Fotos, Messprotokoll und Zeugenaussagen gibt es nur über die Akteneinsicht. Erst damit lässt sich beurteilen, ob der Vorwurf hält.
Verstöße mit Punkt sind in der Probezeit in aller Regel A-Verstöße: Es folgen ein Aufbauseminar und eine um zwei Jahre längere Probezeit. Gelöscht wird ein Verstoß mit 1 Punkt nach zweieinhalb Jahren, mit 2 Punkten nach fünf Jahren, jeweils ab Rechtskraft (§ 29 StVG). Den genauen Termin zeigt der Punkteverfall-Rechner. Was es heißt, wenn Sie danach zum Beispiel 1 Punkt in Flensburg haben, lesen Sie auf der jeweiligen Seite zum Punktestand.
Anderen Vorwurf entschlüsseln
Fügen Sie die Zeile aus Ihrem Anhörungsbogen oder Bußgeldbescheid ein, zum Beispiel „§ 37 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 132 BKat“.
Verwandte Nummern: Zu schnell (Pkw)
| BKat | Tatbestand | Innerorts | Außerorts |
|---|---|---|---|
| 11.3.1 | Bis 10 km/h zu schnell | 30 € · 0 P. | 20 € · 0 P. |
| 11.3.2 | 11–15 km/h zu schnell | 50 € · 0 P. | 40 € · 0 P. |
| 11.3.3 | 16–20 km/h zu schnell | 70 € · 0 P. | 60 € · 0 P. |
| 11.3.4 | 21–25 km/h zu schnell | 115 € · 1 P. | 100 € · 1 P. |
| 11.3.5 | 26–30 km/h zu schnell | 180 € · 1 P. | 150 € · 1 P. |
| 11.3.6 | 31–40 km/h zu schnell | 260 € · 2 P. · 1 M. | 200 € · 1 P. |
| 11.3.7 | 41–50 km/h zu schnell | 400 € · 2 P. · 1 M. | 320 € · 2 P. · 1 M. |
| 11.3.8 | 51–60 km/h zu schnell | 560 € · 2 P. · 2 M. | 480 € · 2 P. · 1 M. |
| 11.3.9 | 61–70 km/h zu schnell | 700 € · 2 P. · 3 M. | 600 € · 2 P. · 2 M. |
| 11.3.10 | Über 70 km/h zu schnell | 800 € · 2 P. · 3 M. | 700 € · 2 P. · 3 M. |
Pkw und andere Kfz bis 3,5 t (lfd. Nr. 11.3, Tabelle 1 Buchstabe c BKatV). P. = Punkte, M. = Monate Fahrverbot. Alle Nummern im Überblick: Vorwurf entschlüsseln.
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