Vorwurf im Anhörungsbogen entschlüsseln
Kurz gesagt: Am Ende jedes Vorwurfs steht eine Zeile mit Paragrafen und einer Nummer, zum Beispiel „§ 37 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 132 BKat“. Entscheidend ist die Nummer vor „BKat“: Sie verweist auf den Bußgeldkatalog und bestimmt Bußgeld, Punkte und Fahrverbot. Die Paragrafen davor nennen die verletzte Regel und die Vorschriften, die daraus eine Ordnungswidrigkeit machen.
Vorwurf einfügen und entschlüsseln
Kopieren Sie die Zeile mit den Paragrafen aus Ihrem Anhörungsbogen oder Bußgeldbescheid hier hinein. Die Nummer vor „BKat“ wird automatisch erkannt.
So ist die Zeile im Anhörungsbogen aufgebaut
Ob Rotlicht, Blitzer oder Handy: Am Ende der Tatbeschreibung steht fast immer eine Kette aus Paragrafen und einer Nummer. Sie folgt einem festen Muster, das wir hier am häufigsten Beispiel zeigen, dem einfachen Rotlichtverstoß.
Sie missachteten als Kfz-Führer das Rotlicht der Lichtzeichenanlage.
- § 37 Abs. 2 StVODie verletzte Regel, hier: Rot an der Ampel bedeutet Halt. Bei anderen Verstößen steht hier zum Beispiel § 41 (Verkehrszeichen), § 23 Abs. 1a (Handy) oder § 8 (Vorfahrt).
- § 49 StVOMacht den Verstoß gegen die StVO-Regel zur Ordnungswidrigkeit. § 49 StVO erklärt
- § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVGDie Bußgeldvorschrift im Straßenverkehrsgesetz mit einem Rahmen von bis zu 2.000 Euro. § 24 StVG erklärt
- 132 BKatDie laufende Nummer im Bußgeldkatalog. Sie entscheidet über Bußgeld, Punkte und Fahrverbot.
Droht ein Fahrverbot, kommen meist noch § 25 StVG (Fahrverbot) und § 4 Abs. 1 BKatV (Regelfahrverbot) hinzu. Steht § 1 Abs. 2 StVO in der Zeile, wirft die Behörde zusätzlich eine Gefährdung oder einen Sachschaden vor. Das erhöht die Strafe meist deutlich.

Vorwurf erhalten? Prüfen lassen lohnt sich oft.
Falsche Kalibrierung, abgelaufene Eichung, Bedienfehler der Messbeamten oder eine Verwechslung im dichten Verkehr sind typische Fehlerquellen. Lassen Sie den Vorwurf prüfen und wehren Sie ungerechtfertigte Bußgelder, Punkte oder Fahrverbote ab.Falsche Kalibrierung, abgelaufene Eichung oder Bedienfehler sind typische Fehlerquellen.
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Häufige Nummern im Überblick
Die folgende Liste enthält häufige Nummern aus dem Bußgeldkatalog. Ein Klick führt zur Erklärung mit allen Paragrafen, Bußgeld, Punkten und Fahrverbot.
| BKat | Tatbestand | Folgen |
|---|---|---|
| 132 | Rotlicht missachtet | 90 €, 1 Punkt |
| 132.1 | Rotlicht mit Gefährdung | 200 €, 2 Punkte, 1 Monat Fahrverbot |
| 132.2 | Rotlicht mit Sachschaden | 240 €, 2 Punkte, 1 Monat Fahrverbot |
| 132.3 | Rotlicht länger als 1 Sekunde | 200 €, 2 Punkte, 1 Monat Fahrverbot |
| 132.3.1 | Rotlicht über 1 Sekunde mit Gefährdung | 320 €, 2 Punkte, 1 Monat Fahrverbot |
| 132.3.2 | Rotlicht über 1 Sekunde mit Sachschaden | 360 €, 2 Punkte, 1 Monat Fahrverbot |
| BKat | Tatbestand | Folgen |
|---|---|---|
| 11.3.1 | Bis 10 km/h zu schnell | innerorts 30 €, außerorts 20 € |
| 11.3.2 | 11–15 km/h zu schnell | innerorts 50 €, außerorts 40 € |
| 11.3.3 | 16–20 km/h zu schnell | innerorts 70 €, außerorts 60 € |
| 11.3.4 | 21–25 km/h zu schnell | innerorts 115 €, außerorts 100 € |
| 11.3.5 | 26–30 km/h zu schnell | innerorts 180 €, außerorts 150 € |
| 11.3.6 | 31–40 km/h zu schnell | innerorts 260 €, außerorts 200 € |
| 11.3.7 | 41–50 km/h zu schnell | innerorts 400 €, außerorts 320 € |
| 11.3.8 | 51–60 km/h zu schnell | innerorts 560 €, außerorts 480 € |
| 11.3.9 | 61–70 km/h zu schnell | innerorts 700 €, außerorts 600 € |
| 11.3.10 | Über 70 km/h zu schnell | innerorts 800 €, außerorts 700 € |
| BKat | Tatbestand | Folgen |
|---|---|---|
| 12.5.1 | Abstand unter 5/10 über 80 km/h | 75 €, 1 Punkt |
| 12.5.2 | Abstand unter 4/10 über 80 km/h | 100 €, 1 Punkt |
| 12.5.3 | Abstand unter 3/10 über 80 km/h | 160 €, 1 Punkt |
| 12.5.4 | Abstand unter 2/10 über 80 km/h | 240 €, 1 Punkt |
| 12.5.5 | Abstand unter 1/10 über 80 km/h | 320 €, 1 Punkt |
| 12.6.1 | Abstand unter 5/10 über 100 km/h | 75 €, 1 Punkt |
| 12.6.2 | Abstand unter 4/10 über 100 km/h | 100 €, 1 Punkt |
| 12.6.3 | Abstand unter 3/10 über 100 km/h | 160 €, 2 Punkte, 1 Monat Fahrverbot |
| 12.6.4 | Abstand unter 2/10 über 100 km/h | 240 €, 2 Punkte, 2 Monate Fahrverbot |
| 12.6.5 | Abstand unter 1/10 über 100 km/h | 320 €, 2 Punkte, 3 Monate Fahrverbot |
| 12.7.1 | Abstand unter 5/10 über 130 km/h | 100 €, 1 Punkt |
| 12.7.2 | Abstand unter 4/10 über 130 km/h | 180 €, 1 Punkt |
| 12.7.3 | Abstand unter 3/10 über 130 km/h | 240 €, 2 Punkte, 1 Monat Fahrverbot |
| 12.7.4 | Abstand unter 2/10 über 130 km/h | 320 €, 2 Punkte, 2 Monate Fahrverbot |
| 12.7.5 | Abstand unter 1/10 über 130 km/h | 400 €, 2 Punkte, 3 Monate Fahrverbot |
Regelsätze laut Bußgeldkatalog (BKatV) für Pkw, zzgl. Gebühren und Auslagen. Punkte nach Anlage 13 der Fahrerlaubnis-Verordnung.
Anhörungsbogen erhalten: So gehen Sie vor
- Nummer prüfen: Passt die BKat-Nummer zu dem, was passiert ist? Eine Nummer „mit Gefährdung“ kostet deutlich mehr als der einfache Verstoß.
- Nur Angaben zur Person machen: Name, Anschrift und Geburtsdatum sind Pflicht. Zum Vorwurf selbst müssen Sie nichts sagen.
- Fristen im Blick behalten: Gegen den späteren Bußgeldbescheid haben Sie zwei Wochen ab Zustellung für den Einspruch (§ 67 OWiG).
- Akte einsehen lassen: Fotos, Messprotokoll und Zeugenaussagen gibt es nur über die Akteneinsicht.