Kurz gesagt: Der TraffiStar S351 ist der Nachfolger des S350 von Jenoptik. Die Physikalisch-Technische Bundesanstalt hat ihn 2025 zugelassen (DE-25-M-PTB-0002). Er misst Geschwindigkeit und Rotlicht in einer Anlage per Laserscanner, mit größerem Messfeld, zusätzlicher Kamera für Motorräder und Bildsequenzen. Weil das Gerät neu ist, gibt es noch kaum Rechtsprechung. Ansatzpunkte sind Eichung, Aufstellung, Zuordnung und die Auswertung der Bildserie.

Vom TraffiStar S351 geblitzt?
Ob falsche Kalibrierung oder abgelaufene Eichung, ein Messfeld mit mehreren Fahrzeugen oder Bedienfehler der Messbeamten: Solche Fehler können zur Einstellung des Verfahrens führen. Lassen Sie den Vorwurf prüfen und wehren Sie ungerechtfertigte Bußgelder, Punkte oder Fahrverbote ab.Falsche Kalibrierung, abgelaufene Eichung oder Verwechslung bei mehreren Fahrzeugen: Solche Fehler können zur Einstellung führen.
Der TraffiStar S351 ist die neue Generation des Laserscanners von Jenoptik und folgt auf den bekannten S350. Die Physikalisch-Technische Bundesanstalt führt ihn seit 2025 in ihrer Liste der zugelassenen Geschwindigkeitsüberwachungsgeräte – als kombinierte Anlage für Geschwindigkeits- und Rotlichtüberwachung. Erste Anlagen gehen derzeit in Betrieb; entsprechend wenig Erfahrung gibt es bislang vor Gericht.
Der S351 wird vor allem in Säulen (TraffiTower 2.0), SemiStationen und Fahrzeugen eingebaut und sieht von außen kaum anders aus als der S350. Sicher erkennen Sie das Gerät nur am Anhörungsbogen oder am Messprotokoll in der Akte.
Wie der Vorgänger arbeitet der S351 mit einem Laserscanner: Lichtimpulse tasten den Verkehrsraum fächerförmig ab, das Gerät verfolgt mehrere Fahrzeuge gleichzeitig über ein Messfeld und bildet daraus die Geschwindigkeit. Neu sind nach Angaben von Sachverständigen ein größeres Messfeld von rund 12 Metern, eine höhere mögliche Aufstellung, eine zusätzliche Kamera für Motorräder sowie Bildsequenzen von bis zu 16 Aufnahmen pro Vorfall. Alle Daten eines Vorfalls werden gemeinsam auf dem Gerät abgelegt.
Verwandte Messgeräte: TraffiStar S350 (Vorgänger) · TraffiStar S330 (Piezo-Anlage von Jenoptik)
| Merkmal | S350 | S351 |
|---|---|---|
| Messfeld | ca. 10 m | ca. 12 m |
| Aufstellhöhe | bis 1,4 m | bis 1,6 m |
| Kamera für Motorräder | nein | ja |
| Bildsequenz | nein | bis 16 Bilder |
| Rotlichtüberwachung | nein | ja, kombiniert |
Angaben nach sachverständigen Auswertungen; maßgeblich ist die Baumusterprüfbescheinigung der PTB.
Für den S351 gibt es noch kaum Gerichtsentscheidungen. Umso wichtiger ist der Blick in die Akte: Softwarestand, Eichschein und Messprotokoll zeigen, ob das Gerät nach den Vorgaben der Zulassung betrieben wurde.
Das größere Messfeld erfasst mehr Fahrzeuge gleichzeitig. Ob der Messwert eindeutig Ihrem Fahrzeug zugeordnet ist, zeigen Bildserie und Falldaten.
Bis zu 16 Bilder je Vorfall und eine Verpixelungsfunktion für Unbeteiligte: Ob die Auswertung den Vorgaben entspricht, ist ein eigener Prüfpunkt.
Wie jedes Messgerät braucht der TraffiStar S351 eine gültige Eichung, geschultes Personal und den Betrieb exakt nach Bedienungsanleitung (Aufstellung, Winkel, Selbsttest). Fehlt eines davon, wackelt die Messung – nachlesbar in Eichschein und Messprotokoll.
Unscharfe Aufnahmen, verdeckte Gesichter oder Zweifel an der Fahreridentität sind eigenständige Verteidigungslinien – unabhängig von der Messtechnik. Wie Sie das Foto prüfen und anfechten, zeigt unser Ratgeber Blitzerfoto anfechten.
Wichtig zur Einordnung: Zum TraffiStar S351 gibt es noch kaum Rechtsprechung. Erfahrungsgemäß behandeln Gerichte von der PTB zugelassene Messgeräte als standardisiertes Messverfahren – die Messung gilt dann als korrekt, solange keine konkreten Anhaltspunkte für Fehler vorliegen. Genau diese Anhaltspunkte findet man nicht durch Rätselraten, sondern durch die Akteneinsicht: Eichschein, Messprotokoll, Schulungsnachweise, Falldaten.
Wie hoch Bußgeld, Punkte und Fahrverbot ausfallen, hängt nicht vom Messgerät ab, sondern von der Überschreitung nach Abzug der Toleranz und davon, ob innerorts oder außerorts gemessen wurde. Für Pkw gilt nach dem Bußgeldkatalog:
| Überschreitung | innerorts | außerorts |
|---|---|---|
| 21–25 km/h | 115 €, 1 Punkt | 100 €, 1 Punkt |
| 26–30 km/h | 180 €, 1 Punkt* | 150 €, 1 Punkt* |
| 31–40 km/h | 260 €, 2 Punkte, 1 Monat | 200 €, 1 Punkt* |
| 41–50 km/h | 400 €, 2 Punkte, 1 Monat | 320 €, 2 Punkte, 1 Monat |
| 51–60 km/h | 560 €, 2 Punkte, 2 Monate | 480 €, 2 Punkte, 1 Monat |
| 61–70 km/h | 700 €, 2 Punkte, 3 Monate | 600 €, 2 Punkte, 2 Monate |
* Ein Fahrverbot von einem Monat droht hier, wenn Sie innerhalb eines Jahres zweimal um 26 km/h oder mehr zu schnell waren. Ein Fahrverbot lässt sich in Ausnahmefällen abwenden – mehr dazu unter Absehen vom Fahrverbot. In der Probezeit gelten zusätzliche Folgen, siehe geblitzt in der Probezeit.
Ihren genauen Wert samt Toleranzabzug berechnen Sie mit dem Bußgeldrechner; alle Tatbestände finden Sie unter Geschwindigkeit überschritten. Für andere Fahrzeuge gelten eigene Sätze: Motorrad, Lkw sowie Wohnmobil und Anhänger. Weil die Anlage auch Rotlicht überwacht, lohnt der Blick auf Rote Ampel überfahren und Rot über die Haltlinie.

Ob die Messung hält, zeigt erst die Akte.
Eichschein, Messprotokoll, Schulungsnachweise und das Beweisfoto entscheiden, ob die Messung angreifbar ist. Lassen Sie den Vorwurf prüfen und wehren Sie ungerechtfertigte Bußgelder, Punkte oder Fahrverbote ab.Eichschein, Messprotokoll, Beweisfoto: Erst die Akte zeigt, was angreifbar ist.
2 Messstellen mit diesem Gerät sind in unserer Datenbank erfasst. Suchen Sie nach Ort oder Straße oder filtern Sie nach Bundesland und Straßentyp.
2 Standorte
Kein Standort gefunden. Prüfen Sie die Schreibweise oder setzen Sie die Filter zurück. Alle Messstellen finden Sie in der Blitzer-Übersicht.
Alle Angaben ohne Gewähr. Messgeräte werden von den Behörden gewechselt und Standorte auf- oder abgebaut – maßgeblich ist der Zustand vor Ort bzw. die Angabe in Ihrem Anhörungsschreiben.
In diesen Bundesländern ist der TraffiStar S351 in unserer Datenbank erfasst. Dort finden Sie alle Blitzer des Landes und die zuständigen Bußgeldstellen:
Die Angaben beruhen auf amtlichen Gesetzestexten, Gerichtsentscheidungen und Angaben von Herstellern und PTB. Stand: 06.11.2026.
Rechtlicher Hinweis: Dieser Beitrag bietet eine erste Orientierung und ersetzt keine anwaltliche Prüfung im Einzelfall. Ob eine Messung angreifbar ist, lässt sich verbindlich nur über die Akteneinsicht klären.
§ 3 StVO, § 24 StVG, § 67 OWiG und viele weitere Vorschriften verständlich erklärt.
Paragraphen A–ZRechtliche Probleme können verunsichern und viele Fragen aufwerfen. Bei JUSORA bereiten wir diese Themen so auf, dass sie greifbarer werden, und Sie können Ihr Anliegen direkt an spezialisierte Expertinnen und Experten herantragen.
Mehr über JUSORAJUSORA hat 3.432 Blitzer-Messstellen erfasst: 840 an Autobahnen, 956 an Bundesstraßen, 255 an Landstraßen und 1.381 innerorts – jeweils mit Tempolimit, Lage und Fahrtrichtung.