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TraffiStar S351: Funktionsweise, Messfehler & Standorte

Kurz gesagt: Der TraffiStar S351 ist der Nachfolger des S350 von Jenoptik. Die Physikalisch-Technische Bundesanstalt hat ihn 2025 zugelassen (DE-25-M-PTB-0002). Er misst Geschwindigkeit und Rotlicht in einer Anlage per Laserscanner, mit größerem Messfeld, zusätzlicher Kamera für Motorräder und Bildsequenzen. Weil das Gerät neu ist, gibt es noch kaum Rechtsprechung. Ansatzpunkte sind Eichung, Aufstellung, Zuordnung und die Auswertung der Bildserie.

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Vom TraffiStar S351 geblitzt?

Ob falsche Kalibrierung oder abgelaufene Eichung, ein Messfeld mit mehreren Fahrzeugen oder Bedienfehler der Messbeamten: Solche Fehler können zur Einstellung des Verfahrens führen. Lassen Sie den Vorwurf prüfen und wehren Sie ungerechtfertigte Bußgelder, Punkte oder Fahrverbote ab.Falsche Kalibrierung, abgelaufene Eichung oder Verwechslung bei mehreren Fahrzeugen: Solche Fehler können zur Einstellung führen.

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Der TraffiStar S351 ist die neue Generation des Laserscanners von Jenoptik und folgt auf den bekannten S350. Die Physikalisch-Technische Bundesanstalt führt ihn seit 2025 in ihrer Liste der zugelassenen Geschwindigkeitsüberwachungsgeräte – als kombinierte Anlage für Geschwindigkeits- und Rotlichtüberwachung. Erste Anlagen gehen derzeit in Betrieb; entsprechend wenig Erfahrung gibt es bislang vor Gericht.

HerstellerJenoptik Robot (Monheim)
MessprinzipLaserscanner (Geschwindigkeit und Rotlicht)
BauformSäule (TraffiTower 2.0), SemiStation, Fahrzeugeinbau
Erfasste Standorte2 Messstellen in 2 Bundesländern
Toleranzabzug3 km/h bis Tempo 100, darüber 3 Prozent – nachrechnen mit dem Bußgeldrechner. Ob die Messung hält, zeigt erst die Prüfung auf Messfehler.

So erkennen Sie den TraffiStar S351

Der S351 wird vor allem in Säulen (TraffiTower 2.0), SemiStationen und Fahrzeugen eingebaut und sieht von außen kaum anders aus als der S350. Sicher erkennen Sie das Gerät nur am Anhörungsbogen oder am Messprotokoll in der Akte.

So misst der TraffiStar S351

Wie der Vorgänger arbeitet der S351 mit einem Laserscanner: Lichtimpulse tasten den Verkehrsraum fächerförmig ab, das Gerät verfolgt mehrere Fahrzeuge gleichzeitig über ein Messfeld und bildet daraus die Geschwindigkeit. Neu sind nach Angaben von Sachverständigen ein größeres Messfeld von rund 12 Metern, eine höhere mögliche Aufstellung, eine zusätzliche Kamera für Motorräder sowie Bildsequenzen von bis zu 16 Aufnahmen pro Vorfall. Alle Daten eines Vorfalls werden gemeinsam auf dem Gerät abgelegt.

Verwandte Messgeräte: TraffiStar S350 (Vorgänger) · TraffiStar S330 (Piezo-Anlage von Jenoptik)

Unterschiede zum TraffiStar S350

MerkmalS350S351
Messfeldca. 10 mca. 12 m
Aufstellhöhebis 1,4 mbis 1,6 m
Kamera für Motorräderneinja
Bildsequenzneinbis 16 Bilder
Rotlichtüberwachungneinja, kombiniert

Angaben nach sachverständigen Auswertungen; maßgeblich ist die Baumusterprüfbescheinigung der PTB.

Bekannte Schwachstellen & Ansatzpunkte für den Einspruch

Neues Gerät, wenig Rechtsprechung

Für den S351 gibt es noch kaum Gerichtsentscheidungen. Umso wichtiger ist der Blick in die Akte: Softwarestand, Eichschein und Messprotokoll zeigen, ob das Gerät nach den Vorgaben der Zulassung betrieben wurde.

Zuordnung bei mehreren Fahrzeugen

Das größere Messfeld erfasst mehr Fahrzeuge gleichzeitig. Ob der Messwert eindeutig Ihrem Fahrzeug zugeordnet ist, zeigen Bildserie und Falldaten.

Bildserie und Verpixelung

Bis zu 16 Bilder je Vorfall und eine Verpixelungsfunktion für Unbeteiligte: Ob die Auswertung den Vorgaben entspricht, ist ein eigener Prüfpunkt.

Eichung & Bedienung

Wie jedes Messgerät braucht der TraffiStar S351 eine gültige Eichung, geschultes Personal und den Betrieb exakt nach Bedienungsanleitung (Aufstellung, Winkel, Selbsttest). Fehlt eines davon, wackelt die Messung – nachlesbar in Eichschein und Messprotokoll.

Das Beweisfoto

Unscharfe Aufnahmen, verdeckte Gesichter oder Zweifel an der Fahreridentität sind eigenständige Verteidigungslinien – unabhängig von der Messtechnik. Wie Sie das Foto prüfen und anfechten, zeigt unser Ratgeber Blitzerfoto anfechten.

Wichtig zur Einordnung: Zum TraffiStar S351 gibt es noch kaum Rechtsprechung. Erfahrungsgemäß behandeln Gerichte von der PTB zugelassene Messgeräte als standardisiertes Messverfahren – die Messung gilt dann als korrekt, solange keine konkreten Anhaltspunkte für Fehler vorliegen. Genau diese Anhaltspunkte findet man nicht durch Rätselraten, sondern durch die Akteneinsicht: Eichschein, Messprotokoll, Schulungsnachweise, Falldaten.

Welche Strafe droht nach einer Messung mit dem TraffiStar S351?

Wie hoch Bußgeld, Punkte und Fahrverbot ausfallen, hängt nicht vom Messgerät ab, sondern von der Überschreitung nach Abzug der Toleranz und davon, ob innerorts oder außerorts gemessen wurde. Für Pkw gilt nach dem Bußgeldkatalog:

* Ein Fahrverbot von einem Monat droht hier, wenn Sie innerhalb eines Jahres zweimal um 26 km/h oder mehr zu schnell waren. Ein Fahrverbot lässt sich in Ausnahmefällen abwenden – mehr dazu unter Absehen vom Fahrverbot. In der Probezeit gelten zusätzliche Folgen, siehe geblitzt in der Probezeit.

Ihren genauen Wert samt Toleranzabzug berechnen Sie mit dem Bußgeldrechner; alle Tatbestände finden Sie unter Geschwindigkeit überschritten. Für andere Fahrzeuge gelten eigene Sätze: Motorrad, Lkw sowie Wohnmobil und Anhänger. Weil die Anlage auch Rotlicht überwacht, lohnt der Blick auf Rote Ampel überfahren und Rot über die Haltlinie.

Vom TraffiStar S351 geblitzt: So gehen Sie vor

  1. Anhörung: Angaben zur Person sind Pflicht, zur Sache nicht. Mehr dazu im Ratgeber zum Anhörungsbogen und zum Unterschied zwischen Anhörungs- und Zeugenfragebogen.
  2. Beweisfoto ansehen: In vielen Bundesländern können Sie das Blitzerfoto online einsehen.
  3. Akteneinsicht über einen Anwalt: Eichschein, Messprotokoll, Falldaten und Beweisfoto anfordern; die Messung bei Bedarf durch einen Sachverständigen prüfen lassen.
  4. Verjährung prüfen: Seit dem 1. Juli 2026 verjährt ein Verkehrsverstoß nach sechs Monaten, wenn die Behörde die Frist nicht unterbricht – mehr zur Blitzer-Verjährung.
  5. Einspruch: gegen den Bußgeldbescheid innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung (§ 67 OWiG).
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Ob die Messung hält, zeigt erst die Akte.

Eichschein, Messprotokoll, Schulungsnachweise und das Beweisfoto entscheiden, ob die Messung angreifbar ist. Lassen Sie den Vorwurf prüfen und wehren Sie ungerechtfertigte Bußgelder, Punkte oder Fahrverbote ab.Eichschein, Messprotokoll, Beweisfoto: Erst die Akte zeigt, was angreifbar ist.

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An diesen Standorten ist der TraffiStar S351 im Einsatz

2 Messstellen mit diesem Gerät sind in unserer Datenbank erfasst. Suchen Sie nach Ort oder Straße oder filtern Sie nach Bundesland und Straßentyp.

2 Standorte

Landstraßen 2 Messstellen
L142 Gemarkung Weertzen · Niedersachsen km Station ROW-L142-30-3020 · Wiersdorf L163 Kerpen · Nordrhein-Westfalen km L 361/L 163 · Sindorf

Kein Standort gefunden. Prüfen Sie die Schreibweise oder setzen Sie die Filter zurück. Alle Messstellen finden Sie in der Blitzer-Übersicht.

Alle Angaben ohne Gewähr. Messgeräte werden von den Behörden gewechselt und Standorte auf- oder abgebaut – maßgeblich ist der Zustand vor Ort bzw. die Angabe in Ihrem Anhörungsschreiben.

Der TraffiStar S351 nach Bundesland

In diesen Bundesländern ist der TraffiStar S351 in unserer Datenbank erfasst. Dort finden Sie alle Blitzer des Landes und die zuständigen Bußgeldstellen:

Niedersachsen1 Messstelle Blitzer Bußgeldstellen
Nordrhein-Westfalen1 Messstelle Blitzer Bußgeldstellen

Häufige Fragen zum TraffiStar S351

Wie funktioniert der TraffiStar S351?
Der TraffiStar S351 von Jenoptik Robot (Monheim) arbeitet als Laserscanner (Geschwindigkeit und Rotlicht). Ein Laserscanner verfolgt mehrere Fahrzeuge gleichzeitig über ein Messfeld von rund 12 Metern und bildet daraus die Geschwindigkeit. Der S351 überwacht zusätzlich Rotlicht und dokumentiert Vorfälle mit Bildsequenzen und einer eigenen Kamera für Motorräder.
An wie vielen Standorten ist der TraffiStar S351 im Einsatz?
In unserer Blitzer-Datenbank ist der TraffiStar S351 aktuell an 2 Messstellen erfasst – verteilt auf 2 Bundesländer: 0 auf Autobahnen, 0 an Bundesstraßen, 2 an Landstraßen und 0 innerorts.
Welche Messfehler sind beim TraffiStar S351 bekannt?
Weil der S351 neu ist, gibt es noch kaum Rechtsprechung. Ansatzpunkte sind Eichung, Aufstellung nach Bedienungsanleitung, die Zuordnung bei mehreren Fahrzeugen im größeren Messfeld und die Auswertung der Bildserie. Fehlende Rohmessdaten allein führen seit dem BGH-Beschluss vom 2. Juli 2026 nicht mehr zur Unverwertbarkeit.
Wie viel Toleranz wird beim TraffiStar S351 abgezogen?
Wie bei allen zugelassenen Messgeräten wird vom gemessenen Wert eine Toleranz abgezogen: 3 km/h bei Geschwindigkeiten bis 100 km/h, darüber 3 Prozent des Messwerts. Maßgeblich für Bußgeld, Punkte und Fahrverbot ist allein der Wert nach diesem Abzug.
Wie lange kann eine Messung mit dem TraffiStar S351 noch verfolgt werden?
Seit dem 1. Juli 2026 beträgt die Verfolgungsverjährung bei Verkehrsordnungswidrigkeiten sechs Monate (§ 26 Abs. 3 StVG). Die Frist kann allerdings durch Maßnahmen der Behörde unterbrochen werden, etwa durch die Anhörung oder den Bußgeldbescheid (§ 33 OWiG).
Lohnt sich ein Einspruch nach einer Messung mit dem TraffiStar S351?
Das hängt vom Einzelfall ab – pauschal fehlerhaft ist das Gerät nicht. Ob die Messung angreifbar ist, zeigt sich erst in der Akte: Eichschein, Messprotokoll, Schulungsnachweise und das Beweisfoto. Genau diese Unterlagen wertet ein Fachanwalt für Verkehrsrecht über die Akteneinsicht aus – bei drohenden Punkten oder Fahrverbot lohnt eine kostenlose Ersteinschätzung. Wichtig: Der Einspruch muss innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung des Bußgeldbescheids eingelegt werden.

Rechtlicher Hinweis: Dieser Beitrag bietet eine erste Orientierung und ersetzt keine anwaltliche Prüfung im Einzelfall. Ob eine Messung angreifbar ist, lässt sich verbindlich nur über die Akteneinsicht klären.


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