12.5.1 BKat: Abstand unter 5/10 über 80 km/h
Kurz gesagt: „12.5.1 BKat“ ist die Nummer im Bußgeldkatalog für: Abstand unter 5/10 über 80 km/h. Laut Katalog folgen 75 €, 1 Punkt, ein Fahrverbot ist nicht vorgesehen. Die Paragrafen davor sagen nur, gegen welche Regel Sie verstoßen haben und warum daraus ein Bußgeld wird.
Sie hielten bei einer Geschwindigkeit von 95 km/h den erforderlichen Abstand zum vorausfahrenden Fahrzeug nicht ein. Ihr Abstand betrug 21 m und damit weniger als 5/10 des halben Tachowertes.
Zzgl. 28,50 € Gebühr und Auslagen.
- Punkte in Flensburg 1 von 8
- Fahrverbot Kein Fahrverbot
Der Vorwurf Teil für Teil erklärt
Die Zeile am Ende des Vorwurfs liest sich wie eine Geheimsprache, folgt aber immer demselben Muster: Zuerst kommt die Regel aus der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO), gegen die Sie verstoßen haben sollen. Dann folgen die Vorschriften, die daraus eine Ordnungswidrigkeit mit Bußgeld machen. Am Ende steht die Nummer aus dem Bußgeldkatalog, die die Höhe der Strafe bestimmt.
- § 4 Abs. 1 Satz 1 StVODie Abstandsregel: Der Abstand zum vorausfahrenden Fahrzeug muss so groß sein, dass auch bei plötzlichem Bremsen rechtzeitig gehalten werden kann. Konkrete Meter nennt die Vorschrift nicht. Mehr dazu
- § 49 StVOMacht den Verstoß zur Ordnungswidrigkeit. Ohne diesen Paragrafen wäre die Regel aus der StVO nicht mit einem Bußgeld verbunden. Mehr dazu
- § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVGDie Bußgeldvorschrift im Straßenverkehrsgesetz. Absatz 3 Nr. 5 legt den Rahmen fest: Geldbuße bis zu 2.000 Euro. Mehr dazu
- 12.5.1 BKatDie laufende Nummer im Bußgeldkatalog (Anlage zur Bußgeldkatalog-Verordnung). Hier steht der Regelsatz für genau diesen Tatbestand: Erforderlichen Abstand von einem vorausfahrenden Fahrzeug nicht eingehalten – bei mehr als 80 km/h, Abstand weniger als 5/10 des halben Tachowertes.

Abstand angeblich zu knapp? Videoauswertungen sind fehleranfällig.
Ungenaue Videoauswertungen, eine zu kurze Messstrecke, ein knapp einscherendes Fahrzeug oder eine Verwechslung im dichten Verkehr sind typische Fehlerquellen. Lassen Sie den Vorwurf prüfen und wehren Sie ungerechtfertigte Bußgelder, Punkte oder Fahrverbote ab.Ungenaue Videoauswertungen, eine zu kurze Messstrecke, ein knapp einscherendes Fahrzeug oder eine Verwechslung im dichten Verkehr sind typische Fehlerquellen.
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Wo solche Vorwürfe oft wackeln
Eine Momentaufnahme genügt nicht. Der zu geringe Abstand muss über eine gewisse Strecke bestanden haben, sonst fehlt die Grundlage für den Vorwurf.
Schert ein Fahrzeug knapp vor Ihnen ein oder bremst der Vordermann abrupt, ist der kurze Abstand in der Regel nicht vorwerfbar. Das Messvideo zeigt solche Situationen.
Abstand und Tempo werden aus dem Video berechnet. Ungenaue Auswertungen oder eine Verwechslung im dichten Verkehr machen die Messung angreifbar.
Ob sich ein Einspruch lohnt, zeigt sich meist erst in der Bußgeldakte mit Messprotokoll, Fotos oder Zeugenaussagen. Wie es nach dem Anhörungsbogen weitergeht, lesen Sie unter Anhörung im Bußgeldverfahren.
Anhörungsbogen erhalten: So gehen Sie vor
- Nummer prüfen: Passt die BKat-Nummer zu dem, was passiert ist? Steht dort zum Beispiel „mit Gefährdung“, obwohl niemand gefährdet wurde, ist die Strafe deutlich höher als nötig.
- Nur Angaben zur Person machen: Name, Anschrift und Geburtsdatum sind Pflicht. Zum Vorwurf selbst müssen Sie nichts sagen. Ob Sie oder jemand anderes gefahren ist, sollten Sie nicht vorschnell beantworten.
- Fristen im Blick behalten: Gegen den späteren Bußgeldbescheid haben Sie zwei Wochen ab Zustellung für den Einspruch (§ 67 OWiG). Wie lange die Behörde Zeit hat, steht im Ratgeber zur Verjährung.
- Akte einsehen lassen: Fotos, Messprotokoll und Zeugenaussagen gibt es nur über die Akteneinsicht. Erst damit lässt sich beurteilen, ob der Vorwurf hält.
Verstöße mit Punkt sind in der Probezeit in aller Regel A-Verstöße: Es folgen ein Aufbauseminar und eine um zwei Jahre längere Probezeit. Gelöscht wird ein Verstoß mit 1 Punkt nach zweieinhalb Jahren, mit 2 Punkten nach fünf Jahren, jeweils ab Rechtskraft (§ 29 StVG). Den genauen Termin zeigt der Punkteverfall-Rechner. Was es heißt, wenn Sie danach zum Beispiel 1 Punkt in Flensburg haben, lesen Sie auf der jeweiligen Seite zum Punktestand.
Anderen Vorwurf entschlüsseln
Fügen Sie die Zeile aus Ihrem Anhörungsbogen oder Bußgeldbescheid ein, zum Beispiel „§ 37 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 132 BKat“.
Verwandte Nummern: Abstand
| BKat | Tatbestand | Bußgeld | Punkte | Fahrverbot |
|---|---|---|---|---|
| 12.5.1 | Abstand unter 5/10 über 80 km/h | 75 € | 1 | – |
| 12.5.2 | Abstand unter 4/10 über 80 km/h | 100 € | 1 | – |
| 12.5.3 | Abstand unter 3/10 über 80 km/h | 160 € | 1 | – |
| 12.5.4 | Abstand unter 2/10 über 80 km/h | 240 € | 1 | – |
| 12.5.5 | Abstand unter 1/10 über 80 km/h | 320 € | 1 | – |
| 12.6.1 | Abstand unter 5/10 über 100 km/h | 75 € | 1 | – |
| 12.6.2 | Abstand unter 4/10 über 100 km/h | 100 € | 1 | – |
| 12.6.3 | Abstand unter 3/10 über 100 km/h | 160 € | 2 | 1 Monat |
| 12.6.4 | Abstand unter 2/10 über 100 km/h | 240 € | 2 | 2 Monate |
| 12.6.5 | Abstand unter 1/10 über 100 km/h | 320 € | 2 | 3 Monate |
| 12.7.1 | Abstand unter 5/10 über 130 km/h | 100 € | 1 | – |
| 12.7.2 | Abstand unter 4/10 über 130 km/h | 180 € | 1 | – |
| 12.7.3 | Abstand unter 3/10 über 130 km/h | 240 € | 2 | 1 Monat |
| 12.7.4 | Abstand unter 2/10 über 130 km/h | 320 € | 2 | 2 Monate |
| 12.7.5 | Abstand unter 1/10 über 130 km/h | 400 € | 2 | 3 Monate |
Regelsätze laut Bußgeldkatalog, zzgl. Gebühren und Auslagen. Alle Nummern im Überblick: Vorwurf entschlüsseln.
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