34 BKat: Vorfahrt missachtet mit Gefährdung
Kurz gesagt: „34 BKat“ ist die Nummer im Bußgeldkatalog für: Vorfahrt missachtet mit Gefährdung. Laut Katalog folgen 100 €, 1 Punkt, ein Fahrverbot ist nicht vorgesehen. Die Paragrafen davor sagen nur, gegen welche Regel Sie verstoßen haben und warum daraus ein Bußgeld wird.
Sie beachteten die Vorfahrt nicht und gefährdeten dadurch einen Vorfahrtberechtigten.
Zzgl. 28,50 € Gebühr und Auslagen.
- Punkte in Flensburg 1 von 8
- Fahrverbot Kein Fahrverbot
Der Vorwurf Teil für Teil erklärt
Die Zeile am Ende des Vorwurfs liest sich wie eine Geheimsprache, folgt aber immer demselben Muster: Zuerst kommt die Regel aus der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO), gegen die Sie verstoßen haben sollen. Dann folgen die Vorschriften, die daraus eine Ordnungswidrigkeit mit Bußgeld machen. Am Ende steht die Nummer aus dem Bußgeldkatalog, die die Höhe der Strafe bestimmt.
- § 8 Abs. 2 StVOWer warten muss, darf nur weiterfahren, wenn er den Vorfahrtberechtigten weder gefährdet noch wesentlich behindert.
- § 49 StVOMacht den Verstoß zur Ordnungswidrigkeit. Ohne diesen Paragrafen wäre die Regel aus der StVO nicht mit einem Bußgeld verbunden. Mehr dazu
- § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVGDie Bußgeldvorschrift im Straßenverkehrsgesetz. Absatz 3 Nr. 5 legt den Rahmen fest: Geldbuße bis zu 2.000 Euro. Mehr dazu
- 34 BKatDie laufende Nummer im Bußgeldkatalog (Anlage zur Bußgeldkatalog-Verordnung). Hier steht der Regelsatz für genau diesen Tatbestand: Vorfahrt nicht beachtet und dadurch eine vorfahrtberechtigte Person gefährdet.

Vorfahrt oder Abbiegen vorgeworfen? Oft steht Aussage gegen Aussage.
Widersprüchliche Zeugenaussagen, eine nicht konkrete Gefährdung oder schlechte Sichtverhältnisse sind typische Ansatzpunkte. Lassen Sie den Vorwurf prüfen und wehren Sie ungerechtfertigte Bußgelder, Punkte oder Fahrverbote ab.Widersprüchliche Zeugenaussagen, eine nicht konkrete Gefährdung oder schlechte Sichtverhältnisse sind typische Ansatzpunkte.
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Wo solche Vorwürfe oft wackeln
Für diese Nummer reicht eine abstrakte Gefahr nicht. Es muss zu einer konkreten Gefährdung gekommen sein, also zu einem Beinahe-Unfall.
Vorwürfe dieser Art beruhen oft auf Aussagen von Beteiligten. Widersprüche in den Aussagen oder ein anderer Unfallhergang sind wichtige Ansatzpunkte.
Verdeckte Schilder, zugeparkte Einmündungen oder eine schlecht einsehbare Kreuzung können den Vorwurf abschwächen.
Ob sich ein Einspruch lohnt, zeigt sich meist erst in der Bußgeldakte mit Messprotokoll, Fotos oder Zeugenaussagen. Wie es nach dem Anhörungsbogen weitergeht, lesen Sie unter Anhörung im Bußgeldverfahren.
Anhörungsbogen erhalten: So gehen Sie vor
- Nummer prüfen: Passt die BKat-Nummer zu dem, was passiert ist? Steht dort zum Beispiel „mit Gefährdung“, obwohl niemand gefährdet wurde, ist die Strafe deutlich höher als nötig.
- Nur Angaben zur Person machen: Name, Anschrift und Geburtsdatum sind Pflicht. Zum Vorwurf selbst müssen Sie nichts sagen. Ob Sie oder jemand anderes gefahren ist, sollten Sie nicht vorschnell beantworten.
- Fristen im Blick behalten: Gegen den späteren Bußgeldbescheid haben Sie zwei Wochen ab Zustellung für den Einspruch (§ 67 OWiG). Wie lange die Behörde Zeit hat, steht im Ratgeber zur Verjährung.
- Akte einsehen lassen: Fotos, Messprotokoll und Zeugenaussagen gibt es nur über die Akteneinsicht. Erst damit lässt sich beurteilen, ob der Vorwurf hält.
Verstöße mit Punkt sind in der Probezeit in aller Regel A-Verstöße: Es folgen ein Aufbauseminar und eine um zwei Jahre längere Probezeit. Gelöscht wird ein Verstoß mit 1 Punkt nach zweieinhalb Jahren, mit 2 Punkten nach fünf Jahren, jeweils ab Rechtskraft (§ 29 StVG). Den genauen Termin zeigt der Punkteverfall-Rechner. Was es heißt, wenn Sie danach zum Beispiel 1 Punkt in Flensburg haben, lesen Sie auf der jeweiligen Seite zum Punktestand.
Anderen Vorwurf entschlüsseln
Fügen Sie die Zeile aus Ihrem Anhörungsbogen oder Bußgeldbescheid ein, zum Beispiel „§ 37 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 132 BKat“.
Verwandte Nummern: Vorfahrt und Abbiegen
| BKat | Tatbestand | Bußgeld | Punkte | Fahrverbot |
|---|---|---|---|---|
| 34 | Vorfahrt missachtet mit Gefährdung | 100 € | 1 | – |
| 41 | Beim Abbiegen Fußgänger gefährdet | 140 € | 1 | 1 Monat |
Regelsätze laut Bußgeldkatalog, zzgl. Gebühren und Auslagen. Alle Nummern im Überblick: Vorwurf entschlüsseln.
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