JUSORA – Ihr gutes Recht
 

Abstand unter 2/10 bei über 80 km/h: 240 € und 1 Punkt

KI-generiertes Symbolbild Seit 1. Juli 2026:
Blitzer-Verjährung 6 Monate
Abstand unter 2/10 des halben Tachowertes bei über 80 km/h
Fachanwalt für Verkehrsrecht Yves Junker
Fachlich geprüft & verifiziert
Rechtsanwalt & Fachanwalt für Verkehrsrecht & ADAC-Vertragsanwalt

Abstandsverstoß nach lfd. Nr. 12.5.4 BKatV (Pkw und Motorrad)

Kurz gesagt: Wer bei mehr als 80 bis 100 km/h weniger als 2/10 des halben Tachowertes Abstand hält (bei 90 km/h also unter 9 Metern), zahlt laut Bußgeldkatalog 240 € (mit Gebühren 268,50 €) und bekommt 1 Punkt, ein Fahrverbot ist nicht vorgesehen. Gemessen wird fast immer per Video, meist von einer Autobahnbrücke aus. Das Foto im Anhörungsbogen ist nur ein Standbild daraus.

Gesamtkosten
268,50 €
Davon 240,00 € Bußgeld.
Zzgl. 28,50 € Gebühren & Auslagen.
Fahrerlaubnis

Was „weniger als 2/10 des halben Tachowertes“ in Metern bedeutet

Im Anhörungsbogen steht meist ein Satz wie: „Sie hielten bei einer Geschwindigkeit von 90 km/h den erforderlichen Abstand von 45 m zum vorausfahrenden Fahrzeug nicht ein. Ihr Abstand betrug 6,8 m und damit weniger als 2/10 des halben Tachowertes.“ Der „halbe Tacho“ ist der Mindestabstand, den die Gerichte für den Normalfall ansetzen: die Hälfte der Geschwindigkeit, gelesen als Meter. Der Bußgeldkatalog staffelt die Strafe danach, welcher Bruchteil dieses Abstands übrig blieb.

Für Ihre Stufe gilt: Der Abstand war kleiner als 2/10, aber nicht kleiner als 1/10 des halben Tachowertes. Bei 90 km/h heißt das: 4,5 bis unter 9 Meter. In Zeit ausgedrückt sind das weniger als 0,36 Sekunden bis zum Vordermann.

Tempo laut VorwurfHalber TachoIhre Stufe (2/10)Zeitlücke
85 km/h 42,5 m 4,3 bis unter 8,5 m unter 0,36 s
90 km/h 45 m 4,5 bis unter 9 m unter 0,36 s
95 km/h 47,5 m 4,8 bis unter 9,5 m unter 0,36 s
100 km/h 50 m 5 bis unter 10 m unter 0,36 s

Rechenweg: Tempo ÷ 2 = halber Tacho in Metern, davon 2/10. Maßgeblich ist die Geschwindigkeit nach Toleranzabzug, wie sie im Schreiben steht.

Abstandsrechner: Welche Stufe steht in Ihrem Schreiben?

Tragen Sie Geschwindigkeit und Abstand aus dem Anhörungsbogen oder Bußgeldbescheid ein.

Das Ergebnis erscheint hier, sobald beide Werte eingetragen sind.
AnzeigeRechtsanwalt Yves Junker, Fachanwalt für Verkehrsrecht
Bußgeld-Check

Abstand angeblich zu knapp? Videoauswertungen sind fehleranfällig.

Ungenaue Videoauswertungen, falsch eingestellte Messgeräte oder ein knapp einscherendes Fahrzeug sind typische Fehlerquellen. Auch eine Verwechslung im dichten Verkehr kommt vor. Lassen Sie den Vorwurf prüfen und wehren Sie ungerechtfertigte Bußgelder, Punkte oder Fahrverbote ab.Ungenaue Videoauswertung, falsch eingestellte Messgeräte oder ein knapp einscherendes Fahrzeug sind typische Fehlerquellen.

  • Kostenlose Ersteinschätzung
  • Bundesweit
  • Fachanwalt für Verkehrsrecht
Bußgeld-Check starten →Rechtsanwalt Yves Junker · Fachanwalt für Verkehrsrecht

So wird gemessen: Video von der Brücke

Auch wenn der Anhörungsbogen nur ein Foto zeigt: Grundlage eines Abstandsvorwurfs ist in aller Regel ein Video. Auf Autobahnen setzt die Polizei dafür meist das Video-Kontroll-System VKS ein, das von einer Brücke aus den ankommenden Verkehr filmt. Das farbige Bild im Schreiben ist ein Standbild aus einer zweiten Kamera, die den Fahrer von vorn erfasst.

  1. Aufzeichnung: Kameras auf der Brücke filmen einen längeren Streckenabschnitt. Auf der Fahrbahn sind Markierungen als feste Messpunkte aufgebracht.
  2. Auswertung: Nicht das Gerät allein, sondern ein Messbeamter wertet das Video am Bildschirm aus. Er setzt Messlinien an Fahrzeuge und Markierungen; daraus errechnet die Software Tempo und Abstand.
  3. Toleranz: Von Geschwindigkeit und Abstand werden Toleranzen zu Ihren Gunsten abgezogen. Erst dieser bereinigte Wert steht im Schreiben.
  4. Identifizierung: Das Standbild aus der Fahrerkamera dient dazu, den Fahrer zu erkennen. Ist das Gesicht nicht eindeutig, ist auch das ein Ansatzpunkt.

Das Video gibt es erst über die Akteneinsicht. Ob der Abstand über eine längere Strecke zu knapp war oder ob ein anderes Fahrzeug kurz vorher eingeschert ist, lässt sich nur am vollständigen Video erkennen, nicht am Standbild. Über die Akteneinsicht erhalten Sie bzw. Ihr Anwalt das Video, das Messprotokoll, den Eichschein und den Schulungsnachweis des Messbeamten.

Typische Fehlerquellen bei der Abstandsmessung

  • Einscheren oder Bremsen des Vordermanns: Ein Abstandsverstoß setzt voraus, dass der Abstand nicht nur kurzfristig zu gering war. Schert jemand knapp vor Ihnen ein oder bremst plötzlich, ist das nicht vorwerfbar. Die Gerichte verlangen dafür eine Beobachtung über eine längere Strecke, meist mehrere hundert Meter.
  • Fehler bei der Auswertung: Falsch gesetzte Messlinien, ungünstige Perspektive oder ein falsch zugeordnetes Fahrzeug verfälschen das Ergebnis schnell um ein paar Meter. Bei 90 km/h liegt zwischen zwei Stufen nur ein Abstand von 4,5 Metern.
  • Gerät und Personal: Gültige Eichung, korrekter Aufbau und eine nachgewiesene Schulung des Messbeamten gehören zu jeder verwertbaren Messung.
  • Verwechslung im dichten Verkehr: Bei mehreren Spuren und Kolonnen kann das ausgewertete Fahrzeug ein anderes sein als das auf dem Fahrerfoto.

Mehr zu Messverfahren wie VKS und ProViDa und zur Abgrenzung vom Drängeln lesen Sie im Ratgeber Drängeln oder Nötigung?.

Alle Stufen bei über 80 km/h im Vergleich

Abstand unterBußgeldPunkteFahrverbotBKatV
5/10 75 € 1 – 12.5.1
4/10 100 € 1 – 12.5.2
3/10 160 € 1 – 12.5.3
2/10 240 € 1 – 12.5.4
1/10 320 € 1 – 12.5.5

Zzgl. 28,50 € Gebühren und Auslagen. Bei 80 km/h oder weniger gilt beim Abstand nur ein Verwarnungsgeld ab 25 €.

Alle 15 Abstandsstufen nach Tempo

Abstandsverstoß in der Probezeit und mit Voreintragungen

Jeder Abstandsverstoß mit Punkt ist in der Probezeit ein A-Verstoß: Es folgen ein Aufbauseminar und zwei Jahre längere Probezeit. Wer bereits Punkte hat, sollte die Tilgungsfristen im Blick behalten; mit dem Punkteverfall-Rechner sehen Sie, wann alte Einträge verfallen. Voreintragungen können außerdem zu einem höheren Bußgeld führen.

Häufige Fragen

Was bedeutet „weniger als 2/10 des halben Tachowertes“?
Der halbe Tachowert ist der empfohlene Mindestabstand in Metern: bei 90 km/h also 45 Meter. 2/10 davon sind 9 Meter. Wer darunter bleibt, erfüllt diese Stufe, solange der Abstand nicht auch unter 1/10 (4,5 Meter) liegt. In Sekunden ausgedrückt: Der halbe Tacho entspricht rund 1,8 Sekunden, 2/10 davon rund 0,36 Sekunden.
Welche Tempostufe gilt bei 132 km/h?
Maßgeblich ist die im Anhörungsbogen genannte Geschwindigkeit nach Toleranzabzug. 132 km/h sind mehr als 130 km/h, es gilt also die höchste Tempostufe (lfd. Nr. 12.7 BKatV). Bei genau 130 km/h wäre es noch die Stufe „mehr als 100 km/h“.
Droht bei 2/10 und über 80 km/h ein Fahrverbot?
Nein, ein Regelfahrverbot ist für diese Stufe nicht vorgesehen. Im Tempobereich bis 100 km/h gibt es beim Abstand überhaupt kein Regelfahrverbot.
Ist ein Abstandsverstoß in der Probezeit ein A-Verstoß?
Ja. Ein Abstandsverstoß mit Punkt ist ein schwerwiegender Verstoß (A-Verstoß). In der Probezeit folgen die Anordnung eines Aufbauseminars und die Verlängerung der Probezeit um zwei Jahre.
Warum sieht man im Anhörungsbogen nur ein Foto?
Die Messung selbst ist in aller Regel ein Video, oft mit dem Video-Kontroll-System VKS von einer Brücke aus aufgenommen. Das Foto im Schreiben ist ein Standbild zur Fahreridentifizierung. Das vollständige Video, die Auswertung und das Messprotokoll gibt es erst über die Akteneinsicht.

Rechtsquellen

Aktuelle Blitzer & Tempolimits

JUSORA hat 3.436 Blitzer-Messstellen erfasst: 840 an Autobahnen, 956 an Bundesstraßen, 255 an Landstraßen und 1.385 innerorts – jeweils mit Tempolimit, Lage und Fahrtrichtung.

Strecken-Index · Autobahnen, Bundes- & Landstraßen