Abstand unter 3/10 bei über 80 km/h: 160 € und 1 Punkt
Abstandsverstoß nach lfd. Nr. 12.5.3 BKatV (Pkw und Motorrad)
Kurz gesagt: Wer bei mehr als 80 bis 100 km/h weniger als 3/10 des halben Tachowertes Abstand hält (bei 90 km/h also unter 13,5 Metern), zahlt laut Bußgeldkatalog 160 € (mit Gebühren 188,50 €) und bekommt 1 Punkt, ein Fahrverbot ist nicht vorgesehen. Gemessen wird fast immer per Video, meist von einer Autobahnbrücke aus. Das Foto im Anhörungsbogen ist nur ein Standbild daraus.
Zzgl. 28,50 € Gebühren & Auslagen.
- Punkte in Flensburg 1 von 8
- Fahrverbot Kein Fahrverbot
Was „weniger als 3/10 des halben Tachowertes“ in Metern bedeutet
Im Anhörungsbogen steht meist ein Satz wie: „Sie hielten bei einer Geschwindigkeit von 90 km/h den erforderlichen Abstand von 45 m zum vorausfahrenden Fahrzeug nicht ein. Ihr Abstand betrug 11,3 m und damit weniger als 3/10 des halben Tachowertes.“ Der „halbe Tacho“ ist der Mindestabstand, den die Gerichte für den Normalfall ansetzen: die Hälfte der Geschwindigkeit, gelesen als Meter. Der Bußgeldkatalog staffelt die Strafe danach, welcher Bruchteil dieses Abstands übrig blieb.
Für Ihre Stufe gilt: Der Abstand war kleiner als 3/10, aber nicht kleiner als 2/10 des halben Tachowertes. Bei 90 km/h heißt das: 9 bis unter 13,5 Meter. In Zeit ausgedrückt sind das weniger als 0,54 Sekunden bis zum Vordermann.
| Tempo laut Vorwurf | Halber Tacho | Ihre Stufe (3/10) | Zeitlücke |
|---|---|---|---|
| 85 km/h | 42,5 m | 8,5 bis unter 12,8 m | unter 0,54 s |
| 90 km/h | 45 m | 9 bis unter 13,5 m | unter 0,54 s |
| 95 km/h | 47,5 m | 9,5 bis unter 14,3 m | unter 0,54 s |
| 100 km/h | 50 m | 10 bis unter 15 m | unter 0,54 s |
Rechenweg: Tempo ÷ 2 = halber Tacho in Metern, davon 3/10. Maßgeblich ist die Geschwindigkeit nach Toleranzabzug, wie sie im Schreiben steht.
Abstandsrechner: Welche Stufe steht in Ihrem Schreiben?
Tragen Sie Geschwindigkeit und Abstand aus dem Anhörungsbogen oder Bußgeldbescheid ein.

Abstand angeblich zu knapp? Videoauswertungen sind fehleranfällig.
Ungenaue Videoauswertungen, falsch eingestellte Messgeräte oder ein knapp einscherendes Fahrzeug sind typische Fehlerquellen. Auch eine Verwechslung im dichten Verkehr kommt vor. Lassen Sie den Vorwurf prüfen und wehren Sie ungerechtfertigte Bußgelder, Punkte oder Fahrverbote ab.Ungenaue Videoauswertung, falsch eingestellte Messgeräte oder ein knapp einscherendes Fahrzeug sind typische Fehlerquellen.
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So wird gemessen: Video von der Brücke
Auch wenn der Anhörungsbogen nur ein Foto zeigt: Grundlage eines Abstandsvorwurfs ist in aller Regel ein Video. Auf Autobahnen setzt die Polizei dafür meist das Video-Kontroll-System VKS ein, das von einer Brücke aus den ankommenden Verkehr filmt. Das farbige Bild im Schreiben ist ein Standbild aus einer zweiten Kamera, die den Fahrer von vorn erfasst.
- Aufzeichnung: Kameras auf der Brücke filmen einen längeren Streckenabschnitt. Auf der Fahrbahn sind Markierungen als feste Messpunkte aufgebracht.
- Auswertung: Nicht das Gerät allein, sondern ein Messbeamter wertet das Video am Bildschirm aus. Er setzt Messlinien an Fahrzeuge und Markierungen; daraus errechnet die Software Tempo und Abstand.
- Toleranz: Von Geschwindigkeit und Abstand werden Toleranzen zu Ihren Gunsten abgezogen. Erst dieser bereinigte Wert steht im Schreiben.
- Identifizierung: Das Standbild aus der Fahrerkamera dient dazu, den Fahrer zu erkennen. Ist das Gesicht nicht eindeutig, ist auch das ein Ansatzpunkt.
Das Video gibt es erst über die Akteneinsicht. Ob der Abstand über eine längere Strecke zu knapp war oder ob ein anderes Fahrzeug kurz vorher eingeschert ist, lässt sich nur am vollständigen Video erkennen, nicht am Standbild. Über die Akteneinsicht erhalten Sie bzw. Ihr Anwalt das Video, das Messprotokoll, den Eichschein und den Schulungsnachweis des Messbeamten.
Typische Fehlerquellen bei der Abstandsmessung
- Einscheren oder Bremsen des Vordermanns: Ein Abstandsverstoß setzt voraus, dass der Abstand nicht nur kurzfristig zu gering war. Schert jemand knapp vor Ihnen ein oder bremst plötzlich, ist das nicht vorwerfbar. Die Gerichte verlangen dafür eine Beobachtung über eine längere Strecke, meist mehrere hundert Meter.
- Fehler bei der Auswertung: Falsch gesetzte Messlinien, ungünstige Perspektive oder ein falsch zugeordnetes Fahrzeug verfälschen das Ergebnis schnell um ein paar Meter. Bei 90 km/h liegt zwischen zwei Stufen nur ein Abstand von 4,5 Metern.
- Gerät und Personal: Gültige Eichung, korrekter Aufbau und eine nachgewiesene Schulung des Messbeamten gehören zu jeder verwertbaren Messung.
- Verwechslung im dichten Verkehr: Bei mehreren Spuren und Kolonnen kann das ausgewertete Fahrzeug ein anderes sein als das auf dem Fahrerfoto.
Mehr zu Messverfahren wie VKS und ProViDa und zur Abgrenzung vom Drängeln lesen Sie im Ratgeber Drängeln oder Nötigung?.
Alle Stufen bei über 80 km/h im Vergleich
| Abstand unter | Bußgeld | Punkte | Fahrverbot | BKatV |
|---|---|---|---|---|
| 5/10 | 75 € | 1 | – | 12.5.1 |
| 4/10 | 100 € | 1 | – | 12.5.2 |
| 3/10 | 160 € | 1 | – | 12.5.3 |
| 2/10 | 240 € | 1 | – | 12.5.4 |
| 1/10 | 320 € | 1 | – | 12.5.5 |
Zzgl. 28,50 € Gebühren und Auslagen. Bei 80 km/h oder weniger gilt beim Abstand nur ein Verwarnungsgeld ab 25 €.
Alle 15 Abstandsstufen nach Tempo
Abstandsverstoß in der Probezeit und mit Voreintragungen
Jeder Abstandsverstoß mit Punkt ist in der Probezeit ein A-Verstoß: Es folgen ein Aufbauseminar und zwei Jahre längere Probezeit. Wer bereits Punkte hat, sollte die Tilgungsfristen im Blick behalten; mit dem Punkteverfall-Rechner sehen Sie, wann alte Einträge verfallen. Voreintragungen können außerdem zu einem höheren Bußgeld führen.