19.1.1 BKat: Überholverbot missachtet mit Gefährdung
Kurz gesagt: „19.1.1 BKat“ ist die Nummer im Bußgeldkatalog für: Überholverbot missachtet mit Gefährdung. Laut Katalog folgen 250 €, 2 Punkte und 1 Monat Fahrverbot. Die Paragrafen davor sagen nur, gegen welche Regel Sie verstoßen haben und warum daraus ein Bußgeld wird.
Sie überholten bei unklarer Verkehrslage trotz Überholverbots und gefährdeten dadurch andere.
Zzgl. 28,50 € Gebühr und Auslagen.
- Punkte in Flensburg 2 von 8
- Fahrverbot 1 Monat
Der Vorwurf Teil für Teil erklärt
Die Zeile am Ende des Vorwurfs liest sich wie eine Geheimsprache, folgt aber immer demselben Muster: Zuerst kommt die Regel aus der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO), gegen die Sie verstoßen haben sollen. Dann folgen die Vorschriften, die daraus eine Ordnungswidrigkeit mit Bußgeld machen. Am Ende steht die Nummer aus dem Bußgeldkatalog, die die Höhe der Strafe bestimmt.
- § 5 Abs. 2 StVOÜberholen darf nur, wer übersehen kann, dass der Gegenverkehr während des ganzen Überholvorgangs nicht behindert wird.
- § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2 StVOVorschriftzeichen, also zum Beispiel ein Tempo-Schild (Zeichen 274) oder ein Überholverbot (Zeichen 276). Gilt das allgemeine Limit ohne Schild, steht dort stattdessen § 3 Abs. 3 StVO.
- § 1 Abs. 2 StVODie Grundregel: Niemand darf geschädigt, gefährdet oder mehr als unvermeidbar behindert werden. Steht sie im Vorwurf, geht es um eine konkrete Gefährdung oder einen Sachschaden.
- § 49 StVOMacht den Verstoß zur Ordnungswidrigkeit. Ohne diesen Paragrafen wäre die Regel aus der StVO nicht mit einem Bußgeld verbunden. Mehr dazu
- § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVGDie Bußgeldvorschrift im Straßenverkehrsgesetz. Absatz 3 Nr. 5 legt den Rahmen fest: Geldbuße bis zu 2.000 Euro. Mehr dazu
- § 25 StVGDie Grundlage für das Fahrverbot von einem bis drei Monaten.
- 19.1.1 BKatDie laufende Nummer im Bußgeldkatalog (Anlage zur Bußgeldkatalog-Verordnung). Hier steht der Regelsatz für genau diesen Tatbestand: Bei unklarer Verkehrslage trotz Überholverbot überholt – mit Gefährdung.
- § 4 Abs. 1 BKatVRegelfahrverbot wegen grober Pflichtverletzung: Für diese Nummer sieht der Bußgeldkatalog in der Regel ein Fahrverbot vor.

Überholverbot vorgeworfen? Oft entscheidet, wo der Vorgang begann.
Unklare Beschilderung, ein falsch bestimmter Beginn des Überholvorgangs oder Zeugen mit schlechter Sicht sind typische Ansatzpunkte. Lassen Sie den Vorwurf prüfen und wehren Sie ungerechtfertigte Bußgelder, Punkte oder Fahrverbote ab.Unklare Beschilderung, ein falsch bestimmter Beginn des Überholvorgangs oder Zeugen mit schlechter Sicht sind typische Ansatzpunkte.
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Wo solche Vorwürfe oft wackeln
Entscheidend ist, ob das Überholverbot oder die durchgezogene Linie beim Ausscheren schon galt. Endete das Verbot kurz vorher, sieht der Fall anders aus.
Bei den Nummern mit Gefährdung muss es zu einer konkreten Gefahrenlage gekommen sein, eine bloße Behinderung reicht nicht.
Überholvorwürfe stützen sich oft auf Zeugen oder Videoaufnahmen. Deren Perspektive und Qualität entscheiden mit.
Ob sich ein Einspruch lohnt, zeigt sich meist erst in der Bußgeldakte mit Messprotokoll, Fotos oder Zeugenaussagen. Wie es nach dem Anhörungsbogen weitergeht, lesen Sie unter Anhörung im Bußgeldverfahren.
Anhörungsbogen erhalten: So gehen Sie vor
- Nummer prüfen: Passt die BKat-Nummer zu dem, was passiert ist? Steht dort zum Beispiel „mit Gefährdung“, obwohl niemand gefährdet wurde, ist die Strafe deutlich höher als nötig.
- Nur Angaben zur Person machen: Name, Anschrift und Geburtsdatum sind Pflicht. Zum Vorwurf selbst müssen Sie nichts sagen. Ob Sie oder jemand anderes gefahren ist, sollten Sie nicht vorschnell beantworten.
- Fristen im Blick behalten: Gegen den späteren Bußgeldbescheid haben Sie zwei Wochen ab Zustellung für den Einspruch (§ 67 OWiG). Wie lange die Behörde Zeit hat, steht im Ratgeber zur Verjährung.
- Akte einsehen lassen: Fotos, Messprotokoll und Zeugenaussagen gibt es nur über die Akteneinsicht. Erst damit lässt sich beurteilen, ob der Vorwurf hält.
Verstöße mit Punkt sind in der Probezeit in aller Regel A-Verstöße: Es folgen ein Aufbauseminar und eine um zwei Jahre längere Probezeit. Gelöscht wird ein Verstoß mit 1 Punkt nach zweieinhalb Jahren, mit 2 Punkten nach fünf Jahren, jeweils ab Rechtskraft (§ 29 StVG). Den genauen Termin zeigt der Punkteverfall-Rechner. Was es heißt, wenn Sie danach zum Beispiel 2 Punkte in Flensburg haben, lesen Sie auf der jeweiligen Seite zum Punktestand.
Anderen Vorwurf entschlüsseln
Fügen Sie die Zeile aus Ihrem Anhörungsbogen oder Bußgeldbescheid ein, zum Beispiel „§ 37 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 132 BKat“.
Verwandte Nummern: Überholen
| BKat | Tatbestand | Bußgeld | Punkte | Fahrverbot |
|---|---|---|---|---|
| 19.1 | Überholt trotz Überholverbot | 150 € | 1 | – |
| 19.1.1 | Überholverbot missachtet mit Gefährdung | 250 € | 2 | 1 Monat |
| 19.1.2 | Überholverbot missachtet mit Sachschaden | 300 € | 2 | 1 Monat |
Regelsätze laut Bußgeldkatalog, zzgl. Gebühren und Auslagen. Alle Nummern im Überblick: Vorwurf entschlüsseln.
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