Kurz gesagt: Einzelne Polizeibehörden filmen Abstandsverstöße mit der RaceLogic VBOX aus einem nachfahrenden Fahrzeug – einem Videosystem aus dem Motorsport. Es ist kein standardisiertes Messverfahren: Das Gericht muss jede Messung einzeln nachvollziehen. Gegen den Bußgeldbescheid bleiben zwei Wochen für den Einspruch.
Anhörungsbogen oder Bußgeldbescheid erhalten?
Ob falsche Kalibrierung oder abgelaufene Eichung beim Blitzer, defekte Induktionsschleifen an der Ampel oder ungenaue Videoauswertungen bei Abstandsverstößen: Auch Bedienfehler der Messbeamten oder die Verwechslungsgefahr bei mehreren Fahrzeugen im Bild können zur Einstellung des Verfahrens führen. Rechtsanwalt Yves Junker, Fachanwalt für Verkehrsrecht, gibt Ihnen eine kostenlose Ersteinschätzung – am besten schon beim Anhörungsbogen, spätestens innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung des Bußgeldbescheids.Falsche Kalibrierung, abgelaufene Eichung, ungenaue Videoauswertung oder Verwechslung bei mehreren Fahrzeugen: Solche Fehler können zur Einstellung des Verfahrens führen.
Bußgeld-Check startenWer bei Abstandsmessung an Brücken, Stative und fest installierte Kameras denkt, liegt meistens richtig – aber nicht immer. Ein Name, den selbst viele Autofahrer mit Bußgeldbescheid noch nie gehört haben, taucht in der Praxis vereinzelt auf: RaceLogic. Das britische Unternehmen mit Sitz in Buckingham und einer deutschen Niederlassung in Wetzlar ist vor allem in der Fahrzeugerprobung und im Motorsport bekannt. Sein Kernprodukt heißt VBOX.
Die VBOX ist im Kern ein Video-Datenlogger: Ein oder zwei Kameras zeichnen das Geschehen in HD auf, ein GPS-Empfänger liefert gleichzeitig Geschwindigkeit, Position und Zeit. Beides wird synchron gespeichert und kann direkt im Video eingeblendet werden. Gedacht ist das System nach Herstellerangaben für Rundenzeitanalyse, Fahrertraining und Fahrzeugtests – also für Rennstrecke und Prüfgelände, nicht für die amtliche Verkehrsüberwachung.
Genau das macht das Thema für Betroffene spannend: Ein Messgerät, das nie für Bußgeldverfahren gebaut wurde, liefert Beweismittel für Bußgeldverfahren. Welche Folgen das hat, erklären die folgenden Abschnitte.
JUSORA-Mitgründer Christian Hollmann hat über das Gerät mit Rechtsanwalt Yves Junker gesprochen, Fachanwalt für Verkehrsrecht und Partneranwalt von JUSORA. Sinngemäß ergibt sich aus diesem Gespräch folgendes Bild: Einzelne Polizeibehörden setzen die VBOX in Fahrzeugen ein, die anderen Verkehrsteilnehmern folgen – und werten die Aufnahmen auch für Abstandsverstöße aus. Eine flächendeckende Nutzung ist das nicht; welche Behörde wie vorgeht, ergibt sich erst aus der jeweiligen Bußgeldakte.
Das Funktionsprinzip lässt sich aus den Eigenschaften des Geräts ableiten: Das Polizeifahrzeug fährt hinter dem Betroffenen her und filmt. Weil Video und GPS-Daten zeitgleich aufgezeichnet werden, lässt sich nachträglich bestimmen, wie viel Zeit vergeht, bis das vorausfahrende Fahrzeug und das Fahrzeug des Betroffenen denselben festen Punkt passieren – etwa einen Leitpfosten oder eine Fahrbahnmarkierung. Aus diesem Zeitabstand und der Geschwindigkeit ergibt sich rechnerisch der Abstand in Metern. Ob die Auswertung im konkreten Fall genau so oder anders erfolgt ist, zeigt erst die Akte.
Maßstab ist § 4 Abs. 1 StVO: Der Abstand zum Vorausfahrenden muss in der Regel so groß sein, dass auch bei plötzlichem Bremsen hinter ihm gehalten werden kann. Bußgeldrechtlich wird der Abstand ab mehr als 80 km/h am halben Tachowert gemessen – wie die Stufen genau aussehen, zeigt unsere Übersicht Abstand nicht eingehalten.
Klassische Abstandsmesssysteme, die in Deutschland für Bußgeldverfahren eingesetzt werden, durchlaufen ein Zulassungs- bzw. Konformitätsverfahren und müssen regelmäßig geeicht werden. Das Mess- und Eichgesetz ist hier deutlich: Messgeräte dürfen nach § 37 Abs. 1 MessEG nicht ungeeicht verwendet werden, wenn ihre Eichfrist abgelaufen ist.
Die VBOX ist ein Produkt für Rennstrecke und Fahrzeugtests. Eine Zulassung für die amtliche Abstands- oder Geschwindigkeitsüberwachung ist uns nicht bekannt, und auch nach der Schilderung aus der Verteidigerpraxis handelt es sich nicht um ein dafür zugelassenes Messgerät. Für Sie als Betroffenen heißt das allerdings nicht automatisch, dass der Bescheid hinfällig ist: Ein fehlender Eichnachweis führt nach verbreiteter Auffassung nicht ohne Weiteres zu einem Verwertungsverbot. Er führt aber dazu, dass das Ergebnis nicht einfach übernommen werden darf – sondern genau geprüft werden muss.
Abstandsverstoß per Video aus dem Polizeiauto?
Bei Messungen ohne standardisiertes Verfahren kommt es auf jedes Detail an: Bildrate, Referenzpunkte, GPS-Qualität und die Frage, ob der Abstand nur kurz unterschritten wurde. Rechtsanwalt Yves Junker, Fachanwalt für Verkehrsrecht, gibt Ihnen eine kostenlose Ersteinschätzung, ob die Messung in Ihrem Fall Ansatzpunkte bietet.Bildrate, Referenzpunkte, GPS-Qualität: Bei Videomessungen ohne Standardverfahren zählt jedes Detail.
Bußgeld-Check startenIm Bußgeldverfahren gibt es eine wichtige Unterscheidung: Bei einem standardisierten Messverfahren darf sich das Gericht weitgehend auf das Messergebnis verlassen, solange keine konkreten Anhaltspunkte für Fehler bestehen. Der Bundesgerichtshof versteht darunter ein durch Normen vereinheitlichtes technisches Verfahren, bei dem Bedingungen und Ablauf so festgelegt sind, dass unter gleichen Voraussetzungen gleiche Ergebnisse zu erwarten sind (BGH, Beschluss vom 19.08.1993 – 4 StR 627/92).
Die VBOX-Auswertung erfüllt diese Voraussetzungen nicht – das bestätigt auch die Einschätzung aus dem Gespräch mit Yves Junker. Die Folge: Das Gericht muss die Messung im Einzelfall nachvollziehen. Es muss im Urteil darlegen, wie der Abstand ermittelt wurde und warum es das Ergebnis für zuverlässig hält; in der Praxis wird dafür häufig ein Sachverständiger hinzugezogen. Für die Verteidigung ist das eine deutlich bessere Ausgangslage als bei einem standardisierten Verfahren, bei dem Einwände konkret begründet sein müssen, um überhaupt gehört zu werden.
Wo genau eine Videomessung aus dem fahrenden Fahrzeug angreifbar ist, zeigt sich erst nach Akteneinsicht. Diese Punkte stehen bei solchen Auswertungen typischerweise im Fokus:
Viele dieser Fragen kennt man auch von stationären Systemen – einen Überblick gibt unser Ratgeber zu Blitzer-Messfehlern. Bei der VBOX kommt hinzu, dass es keine einheitliche Auswertungsvorgabe gibt, an der sich die Behörde festhalten lassen muss.
Die Höhe der Sanktion richtet sich nach Geschwindigkeit und Abstand. Ab mehr als 80 km/h unterscheidet der Bußgeldkatalog in Stufen danach, wie weit der Abstand unter dem halben Tachowert liegt – mit Bußgeld und Punkt in Flensburg, bei höheren Geschwindigkeiten und sehr geringem Abstand auch mit Fahrverbot (Anlage zur BKatV, Nr. 12.5 bis 12.7). Die einzelnen Beträge finden Sie in der Übersicht Abstand nicht eingehalten.
Wichtig für den Zeitplan: Gegen den Bußgeldbescheid haben Sie zwei Wochen ab Zustellung Zeit für den Einspruch (§ 67 OWiG). Und seit dem 1. Juli 2026 gilt für Verkehrsordnungswidrigkeiten eine Verfolgungsverjährung von sechs Monaten – Details im Ratgeber zur Blitzer-Verjährung.
Rechtsanwalt Yves Junker, Fachanwalt für Verkehrsrecht und ADAC-Vertragsanwalt, gibt Ihnen eine kostenlose Ersteinschätzung, ob die Videomessung in Ihrem Fall Ansatzpunkte bietet – bevor die zweiwöchige Einspruchsfrist abläuft.
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