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Abstandsverstoß in der Probezeit: Was jetzt droht

KI-generiertes Symbolbild Abstandsverstoß in der Probezeit: Was jetzt droht
Fachanwalt für Verkehrsrecht Yves Junker
Fachlich geprüft & verifiziert
Rechtsanwalt & Fachanwalt für Verkehrsrecht & ADAC-Vertragsanwalt

Fahrerlaubnis auf Probe nach § 2a StVG und Anlage 12 FeV

Kurz gesagt: Ein Abstandsverstoß mit Punkt ist in der Probezeit ein A-Verstoß. Die Fahrerlaubnisbehörde ordnet dann ein Aufbauseminar an, die Probezeit verlängert sich um zwei Jahre. Dazu kommen Bußgeld und Punkte wie bei allen anderen Fahrern. Ein reines Verwarnungsgeld bis 35 € hat dagegen keine Folgen für die Probezeit, weil es nicht eingetragen wird.

Warum der Abstand ein A-Verstoß ist

In der Probezeit unterscheidet das Gesetz zwischen schwerwiegenden (A) und weniger schwerwiegenden (B) Verstößen. Anlage 12 zur Fahrerlaubnis-Verordnung nennt Verstöße gegen den Abstand nach § 4 Abs. 1 StVO ausdrücklich in Abschnitt A. Ein einziger Abstandsverstoß mit Punkt reicht deshalb für Maßnahmen der Fahrerlaubnisbehörde.

Voraussetzung ist, dass der Verstoß ins Fahreignungsregister eingetragen wird. Das ist bei Ordnungswidrigkeiten erst ab 60 Euro oder mit Fahrverbot der Fall (§ 28 Abs. 3 StVG). Wer bei bis zu 80 km/h mit 25 bis 35 Euro verwarnt wird, hat in der Probezeit nichts zu befürchten.

Die Folgen Schritt für Schritt

  1. Erster A-Verstoß: Die Behörde ordnet ein Aufbauseminar an und setzt eine Frist. Die Probezeit verlängert sich um zwei Jahre, insgesamt also auf vier Jahre (§ 2a Abs. 2 und 2a StVG).
  2. Seminar versäumt: Wer das Aufbauseminar nicht fristgerecht besucht, verliert die Fahrerlaubnis (§ 2a Abs. 3 StVG).
  3. Zweiter A-Verstoß nach dem Seminar: Es folgt eine schriftliche Verwarnung mit der Empfehlung, binnen zwei Monaten eine verkehrspsychologische Beratung zu besuchen.
  4. Dritter A-Verstoß: Nach Ablauf dieser zwei Monate führt ein weiterer Verstoß zur Entziehung der Fahrerlaubnis.

Die Maßnahmen kommen zusätzlich zu Bußgeld, Punkten und einem möglichen Fahrverbot. Sie gelten auch dann, wenn die Probezeit bis zur Rechtskraft der Entscheidung schon abgelaufen ist – entscheidend ist der Tattag.

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Bußgeld, Punkte und Fahrverbot nach Stufe

Die Höhe der Strafe richtet sich nach Tempo und Abstand. Für Fahranfänger gelten dieselben Beträge wie für alle anderen Fahrer. Jede Stufe in dieser Tabelle ist in der Probezeit ein A-Verstoß.

Abstand unterüber 80 km/hüber 100 km/hüber 130 km/h
5/10 75 € · 1 P. 75 € · 1 P. 100 € · 1 P.
4/10 100 € · 1 P. 100 € · 1 P. 180 € · 1 P.
3/10 160 € · 1 P. 160 € · 2 P. · 1 M. FV 240 € · 2 P. · 1 M. FV
2/10 240 € · 1 P. 240 € · 2 P. · 2 M. FV 320 € · 2 P. · 2 M. FV
1/10 320 € · 1 P. 320 € · 2 P. · 3 M. FV 400 € · 2 P. · 3 M. FV

„Unter 5/10“ heißt: weniger als die Hälfte des halben Tachowertes. P. = Punkte, M. FV = Monate Fahrverbot. Bis 80 km/h gilt nur ein Verwarnungsgeld ohne Punkt.

Lohnt sich ein Einspruch in der Probezeit?

In der Probezeit hängt an einem Abstandsverstoß mehr als das Bußgeld: Seminar, zwei Jahre längere Probezeit und das Risiko, beim nächsten Verstoß den Führerschein zu verlieren. Deshalb lohnt der genaue Blick auf die Messung. Abstandsmessungen werden fast immer per Video ausgewertet; ein knapp einscherendes Fahrzeug, falsch gesetzte Messlinien oder eine Verwechslung im dichten Verkehr sind typische Fehlerquellen.

Schon eine Einstufung unter 60 Euro würde die Probezeit-Folgen entfallen lassen. Wer bei mehr als 80 km/h nachweisen kann, dass der Abstand mindestens ein Viertel des Tachowertes betrug, landet bei 35 Euro ohne Eintrag.

Alle 15 Abstandsstufen nach Tempo

Häufige Fragen

Ist ein Abstandsverstoß ein A-Verstoß?
Ja, wenn er ins Fahreignungsregister eingetragen wird. Anlage 12 FeV nennt Verstöße gegen den Abstand nach § 4 Abs. 1 StVO ausdrücklich als schwerwiegende Zuwiderhandlung (Abschnitt A).
Was passiert nach einem A-Verstoß?
Die Fahrerlaubnisbehörde ordnet die Teilnahme an einem Aufbauseminar an und setzt dafür eine Frist. Die Probezeit verlängert sich um zwei Jahre (§ 2a Abs. 2 und 2a StVG). Wer das Seminar nicht fristgerecht besucht, verliert die Fahrerlaubnis (§ 2a Abs. 3 StVG).
Hat ein Verwarnungsgeld Folgen für die Probezeit?
Nein. Maßnahmen in der Probezeit setzen eine Entscheidung voraus, die ins Fahreignungsregister eingetragen wird. Das ist bei Ordnungswidrigkeiten erst ab 60 Euro oder mit Fahrverbot der Fall. Ein Abstandsverstoß bis 80 km/h mit 25 Euro bleibt deshalb ohne Folgen.
Was passiert bei einem zweiten Verstoß?
Nach dem Aufbauseminar führt ein weiterer A-Verstoß zu einer schriftlichen Verwarnung mit der Empfehlung, binnen zwei Monaten eine verkehrspsychologische Beratung zu besuchen. Ein dritter A-Verstoß nach Ablauf dieser Frist führt zur Entziehung der Fahrerlaubnis (§ 2a Abs. 2 StVG).
Gilt das auch, wenn die Probezeit inzwischen abgelaufen ist?
Ja. Entscheidend ist, dass der Verstoß in der Probezeit begangen wurde. Die Maßnahmen werden auch dann angeordnet, wenn die Entscheidung erst nach dem Ende der Probezeit rechtskräftig wird (§ 2a Abs. 2 StVG).

Rechtsquellen

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