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Abstand mit Lkw oder Bus: 50 Meter, sonst 80 €

KI-generiertes Symbolbild Abstand mit Lkw oder Bus: 50 Meter, sonst 80 €
Fachanwalt für Verkehrsrecht Yves Junker
Fachlich geprüft & verifiziert
Rechtsanwalt & Fachanwalt für Verkehrsrecht & ADAC-Vertragsanwalt

Mindestabstand nach § 4 Abs. 3 StVO, lfd. Nr. 15 BKatV

Kurz gesagt: Wer einen Lkw über 3,5 t oder einen Bus fährt, muss auf der Autobahn bei mehr als 50 km/h mindestens 50 Meter Abstand halten (§ 4 Abs. 3 StVO). Ein Verstoß kostet 80 € und einen Punkt. Bei einem Bus mit Fahrgästen oder einem Gefahrgut-Fahrzeug erhöht sich das um die Hälfte auf 120 €. Ist der Abstand zusätzlich sehr knapp, können auch die allgemeinen Abstandsstufen mit Fahrverbot greifen.

Die 50-Meter-Regel für Lkw und Bus

Für schwere Fahrzeuge gilt neben dem allgemeinen Abstandsgebot eine eigene, feste Grenze. Nach § 4 Abs. 3 StVO muss, wer einen Lastkraftwagen mit einer zulässigen Gesamtmasse über 3,5 t oder einen Kraftomnibus führt, auf Autobahnen bei mehr als 50 km/h einen Mindestabstand von 50 Metern zum vorausfahrenden Fahrzeug halten.

Die Regel gilt unabhängig vom Tempo: Ob 60 oder 80 km/h, unter 50 Meter ist ein Verstoß. Sie soll Auffahrunfälle mit schweren Fahrzeugen verhindern, die einen deutlich längeren Bremsweg haben als ein Pkw.

Bußgeldtabelle für Lkw und Bus

VorwurfBußgeldPunkteBKatV
Mindestabstand von 50 m nicht eingehalten (Lkw über 3,5 t oder Bus)80 €115
… mit Bus mit Fahrgästen oder Gefahrgut-Fahrzeug120 €115 i.V.m. § 3 Abs. 4

Zzgl. mindestens 28,50 € Gebühren und Auslagen. Erhöhung um die Hälfte nach § 3 Abs. 4 BKatV.

Mehr bei Fahrgästen und Gefahrgut

Wer einen Kraftomnibus mit Fahrgästen oder ein kennzeichnungspflichtiges Fahrzeug mit gefährlichen Gütern fährt, zahlt mehr. Nach § 3 Abs. 4 BKatV erhöht sich der Regelsatz dann um die Hälfte, sofern er mehr als 55 Euro beträgt. Das betrifft die 50-Meter-Regel ebenso wie die gestaffelten Abstandsstufen der Tabelle 2.

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Wenn auch der allgemeine Abstand nicht stimmt

Die 50-Meter-Regel ersetzt das allgemeine Abstandsgebot nicht. Ist der Abstand bei mehr als 80 km/h zusätzlich kleiner als ein Viertel des Tachowertes, kann die Behörde auch nach den Stufen der Tabelle 2 vorgehen. Ab weniger als 3/10 des halben Tachowertes bei mehr als 100 km/h sieht der Katalog dort zwei Punkte und ein Fahrverbot vor. Für Berufskraftfahrer ist das besonders folgenreich.

Gemessen wird wie beim Pkw meist per Video von einer Autobahnbrücke. Bei Lkw kommt es häufig zu Fehlern, weil ein Fahrzeug knapp vor dem Lkw einschert und den Abstand nur für einen Moment verkürzt. Ein Abstandsverstoß setzt voraus, dass der Abstand nicht nur ganz kurz zu gering war.

Punkte und Probezeit

Für den Verstoß gegen die 50-Meter-Regel gibt es einen Punkt (Anlage 13 FeV, Nr. 3.2.3). In der Probezeit gilt er als B-Verstoß, weil die A-Liste beim Abstand nur § 4 Abs. 1 StVO nennt. Erst zwei B-Verstöße führen zum Aufbauseminar.

Alle 15 Abstandsstufen nach Tempo

Häufige Fragen

Für welche Fahrzeuge gilt die 50-Meter-Regel?
Für Lastkraftwagen mit einer zulässigen Gesamtmasse über 3,5 Tonnen und für Kraftomnibusse. Sie gilt nur auf Autobahnen und nur, wenn die Geschwindigkeit mehr als 50 km/h beträgt (§ 4 Abs. 3 StVO).
Was kostet ein Verstoß gegen den 50-Meter-Abstand?
80 Euro und ein Punkt im Fahreignungsregister (lfd. Nr. 15 BKatV, Anlage 13 FeV). Dazu kommen Gebühren und Auslagen von mindestens 28,50 Euro.
Warum zahlen Busfahrer mit Fahrgästen mehr?
Bei Kraftomnibussen mit Fahrgästen und bei kennzeichnungspflichtigen Fahrzeugen mit gefährlichen Gütern erhöht sich der Regelsatz nach § 3 Abs. 4 BKatV um die Hälfte. Aus 80 Euro werden so 120 Euro. Das gilt auch für die gestaffelten Abstandsstufen der Tabelle 2.
Gibt es ein Fahrverbot für Lkw-Fahrer?
Für die 50-Meter-Regel allein nicht. Wird aber zugleich der allgemeine Abstand nach § 4 Abs. 1 StVO massiv unterschritten, gelten die Stufen der Tabelle 2 – bei mehr als 100 km/h ab weniger als 3/10 des halben Tachowertes mit Fahrverbot.
Zählt der Verstoß in der Probezeit?
Ja, als weniger schwerwiegender B-Verstoß. In der A-Liste der Anlage 12 FeV ist beim Abstand nur § 4 Abs. 1 StVO genannt. Zwei B-Verstöße führen zum Aufbauseminar und zu zwei Jahren längerer Probezeit.

Rechtsquellen

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