132.1 BKat: Rotlicht mit Gefährdung
Kurz gesagt: „132.1 BKat“ ist die Nummer im Bußgeldkatalog für: Rotlicht mit Gefährdung. Laut Katalog folgen 200 €, 2 Punkte und 1 Monat Fahrverbot. Die Paragrafen davor sagen nur, gegen welche Regel Sie verstoßen haben und warum daraus ein Bußgeld wird.
Sie missachteten als Kfz-Führer das Rotlicht der Lichtzeichenanlage und gefährdeten dadurch andere.
Zzgl. 28,50 € Gebühr und Auslagen.
- Punkte in Flensburg 2 von 8
- Fahrverbot 1 Monat
Der Vorwurf Teil für Teil erklärt
Die Zeile am Ende des Vorwurfs liest sich wie eine Geheimsprache, folgt aber immer demselben Muster: Zuerst kommt die Regel aus der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO), gegen die Sie verstoßen haben sollen. Dann folgen die Vorschriften, die daraus eine Ordnungswidrigkeit mit Bußgeld machen. Am Ende steht die Nummer aus dem Bußgeldkatalog, die die Höhe der Strafe bestimmt.
- § 37 Abs. 2 StVODie Regel für Ampeln: Rot bedeutet „Halt vor der Kreuzung“. Mehr dazu
- § 1 Abs. 2 StVODie Grundregel: Niemand darf geschädigt, gefährdet oder mehr als unvermeidbar behindert werden. Steht sie im Vorwurf, geht es um eine konkrete Gefährdung oder einen Sachschaden.
- § 49 StVOMacht den Verstoß zur Ordnungswidrigkeit. Ohne diesen Paragrafen wäre die Regel aus der StVO nicht mit einem Bußgeld verbunden. Mehr dazu
- § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVGDie Bußgeldvorschrift im Straßenverkehrsgesetz. Absatz 3 Nr. 5 legt den Rahmen fest: Geldbuße bis zu 2.000 Euro. Mehr dazu
- § 25 StVGDie Grundlage für das Fahrverbot von einem bis drei Monaten.
- 132.1 BKatDie laufende Nummer im Bußgeldkatalog (Anlage zur Bußgeldkatalog-Verordnung). Hier steht der Regelsatz für genau diesen Tatbestand: Als Kfz-Führer rotes Wechsellichtzeichen oder rotes Dauerlichtzeichen nicht befolgt – mit Gefährdung.
- § 4 Abs. 1 BKatVRegelfahrverbot wegen grober Pflichtverletzung: Für diese Nummer sieht der Bußgeldkatalog in der Regel ein Fahrverbot vor.

Rotlicht vorgeworfen? Ampelmessungen sind nicht unfehlbar.
Falsch eingestellte Messschleifen, eine zu kurze Gelbphase, eine geschätzte statt gemessene Rotlichtzeit oder eine Verwechslung im dichten Verkehr sind typische Fehlerquellen. Lassen Sie den Vorwurf prüfen und wehren Sie ungerechtfertigte Bußgelder, Punkte oder Fahrverbote ab.Falsch eingestellte Messschleifen, eine zu kurze Gelbphase, eine geschätzte statt gemessene Rotlichtzeit oder eine Verwechslung im dichten Verkehr sind typische Fehlerquellen.
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Wo solche Vorwürfe oft wackeln
Bei Ampelblitzern zählt die Zeit ab Beginn der Rotphase bis zum Überfahren der Haltelinie bzw. dem Einfahren in den Kreuzungsbereich. Falsch eingestellte Messschleifen, eine fehlerhafte Zuordnung der Fotos oder eine zu kurze Gelbphase verändern das Ergebnis.
Wer nur die Haltelinie überfährt und vor der Ampel stehen bleibt, begeht keinen Rotlichtverstoß, sondern einen deutlich günstigeren Haltelinienverstoß.
Ohne Messgerät beruht die Angabe „länger als 1 Sekunde“ oft auf einer Schätzung der Beamten. Gerichte verlangen dafür nachvollziehbare Anhaltspunkte.
Ob sich ein Einspruch lohnt, zeigt sich meist erst in der Bußgeldakte mit Messprotokoll, Fotos oder Zeugenaussagen. Wie es nach dem Anhörungsbogen weitergeht, lesen Sie unter Anhörung im Bußgeldverfahren.
Anhörungsbogen erhalten: So gehen Sie vor
- Nummer prüfen: Passt die BKat-Nummer zu dem, was passiert ist? Steht dort zum Beispiel „mit Gefährdung“, obwohl niemand gefährdet wurde, ist die Strafe deutlich höher als nötig.
- Nur Angaben zur Person machen: Name, Anschrift und Geburtsdatum sind Pflicht. Zum Vorwurf selbst müssen Sie nichts sagen. Ob Sie oder jemand anderes gefahren ist, sollten Sie nicht vorschnell beantworten.
- Fristen im Blick behalten: Gegen den späteren Bußgeldbescheid haben Sie zwei Wochen ab Zustellung für den Einspruch (§ 67 OWiG). Wie lange die Behörde Zeit hat, steht im Ratgeber zur Verjährung.
- Akte einsehen lassen: Fotos, Messprotokoll und Zeugenaussagen gibt es nur über die Akteneinsicht. Erst damit lässt sich beurteilen, ob der Vorwurf hält.
Verstöße mit Punkt sind in der Probezeit in aller Regel A-Verstöße: Es folgen ein Aufbauseminar und eine um zwei Jahre längere Probezeit. Gelöscht wird ein Verstoß mit 1 Punkt nach zweieinhalb Jahren, mit 2 Punkten nach fünf Jahren, jeweils ab Rechtskraft (§ 29 StVG). Den genauen Termin zeigt der Punkteverfall-Rechner. Was es heißt, wenn Sie danach zum Beispiel 2 Punkte in Flensburg haben, lesen Sie auf der jeweiligen Seite zum Punktestand.
Anderen Vorwurf entschlüsseln
Fügen Sie die Zeile aus Ihrem Anhörungsbogen oder Bußgeldbescheid ein, zum Beispiel „§ 37 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 132 BKat“.
Verwandte Nummern: Rote Ampel
| BKat | Tatbestand | Bußgeld | Punkte | Fahrverbot |
|---|---|---|---|---|
| 132 | Rotlicht missachtet | 90 € | 1 | – |
| 132.1 | Rotlicht mit Gefährdung | 200 € | 2 | 1 Monat |
| 132.2 | Rotlicht mit Sachschaden | 240 € | 2 | 1 Monat |
| 132.3 | Rotlicht länger als 1 Sekunde | 200 € | 2 | 1 Monat |
| 132.3.1 | Rotlicht über 1 Sekunde mit Gefährdung | 320 € | 2 | 1 Monat |
| 132.3.2 | Rotlicht über 1 Sekunde mit Sachschaden | 360 € | 2 | 1 Monat |
Regelsätze laut Bußgeldkatalog, zzgl. Gebühren und Auslagen. Alle Nummern im Überblick: Vorwurf entschlüsseln.
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